Zum Inhalt springen

heletz

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    27.625
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von heletz

  1. Das ist natürlich Unsinn. Denn bei den staatlichen Aufgaben gibt es kein "Erstens" oder "Zweitens", diese Aufgaben bestehen gleichzeitig und gleichberechtigt nebeneinander. Deswegen wird ja auch differenziert. Du hast den zuletzt verlinkten Artikel wohl gar nicht gelesen? Du möchtest gern zugunsten der Reichsbürger relativieren? Stellt Frau Peter die Existenz der BRD in Frage? Finden die Reichsbürger jetzt nicht so.
  2. Wie Verwaltungen und Gerichte in der Lausitz versuchen, ihre Mitarbeiter vor aggressiven Zeitgenossen zu schützen Kann man verstehen, daß er als Vorgesetzter das überhaupt nicht lustig findet..
  3. Deshalb ja auch die Einzelfallprüfung mit individueller Entscheidung. Siehe den von mir verlinkten neuen Artikel.
  4. Was aber völlig uninteressant ist. Der Staat hat die Pflicht, seine Beamten vor Gewalttaten präventiv zu schützen soweit dies möglich ist. Und wenn die Damen und Herren Reichsbürger meinen, Gerichtsvollzieher und Polizisten tätlich angreifen zu müssen, gibt's halt die Quittung.
  5. Auf den Reichsbürgerseiten liest man dann die Meldung "ich wurde überfallen!"
  6. Blödsinn. Mit dem Gleichheitsgrundsatz hat das NULL zu tun. Wie besonnen und differenziert die Behörden vorgehen, ist einem aktuellen Artikel zu entnehmen. Dort heißt es: Dachte ich mir schon. Durchaus verständlich und man muß nicht warten, bis jemand verletzt wird. Und dann folgt der Satz Man geht also besonnen vor.
  7. Wozu? Was bringt das im Zusammenhang mit den Reichsbürgern? Möchtest Du relativieren? Im übrigen ist es den Behörden völlig wurscht, ob hier im Forum dazu Ablehnung herrscht oder nicht. Für Berlin ergaben sich sechs Gewaltdelikte von Reichsbürgern, auch die Zahlen anderer Bundesländer wurden genannt und soweit sie demnächst veröffentlicht werden, werde ich sie auch einstellen. Einfach deshalb, weil die Reichsbürger gegenüber den Behörden offenbar zunehmend gewaltbereit auftreten (Polizist in Horb mitgeschleift, Polizisten in Reuden verletzt, ein Polizist in Georgensgmünd tot, eine Polizistin vor Weihnachten verletzt usw.). Bei der Entscheidung über den Entzug der WBK spielen Delikte anderer Gruppen nicht die mindeste Rolle!
  8. Für einen Polizisten aus Sachsen, der Reichsbürger-Propaganda verbreitete lief's nicht so gut (klar, weil er tatsächlich ein Reichsbürger ist): Urteil des VG Magdeburg vom 2.11. 2016 (Leitsatzentscheidung): Bei erwiesener Reichsbürgerschaft ist die Einbehaltung von 50% der Dienstbezüge gerechtfertigt. Ebenfalls VG Magdeburg, 2.11. 2016, 15 B 32/16
  9. So langsam gibt es immer mehr Zahlen. LINK
  10. Für Dich tun's gmx oder die Seite der Telekom sicher auch.
  11. Und du möchtest denjenigen, die bezahlen möchten oder ein Abo haben, nicht die Gelegenheit dazu geben?
  12. Macht sie seit jahren. Einen Link hättest Du allerdings schon liefern können!
  13. Wie kommst Du auf solch einen Unsinn? "Republik" bedeutet nur, daß die Ämter auf Zeit vergeben werden und nicht erblich sind. Begriffe wie "Öffentliche Sicherheit und Ordnung" oder "Prävention" dürften in wohl jedem Staatswesen eine wichtige Rolle spielen. Der Weg dorthin ist halt je verschieden.
  14. Da mußt Du noch an Deinem Verständnis arbeiten! Denn zur Republik gehört in unserem Falle auch die Demokratie und die Gesellschaft darf durchaus in demokratischem Procedere festlegen, unter welchen Voraussetzungen jemand erlaubnispflichtige Tätigkeiten wie Autofahren oder Schießsport betreiben darf. Da gibt es keine Verbindungen zum Feudalismus.
  15. Deine Ausführungen sind insofern richtig. Aber was hat das mit Feudalrecht zu tun?
  16. Das Schöne ist: seit ungefähr der Aufklärung geht es vor Gericht nur noch um solch beweisbare Dinge und sonst um gar nichts - jedenfalls in rechtsstaatlichen Verfahren. Und wieder einmal hat ein Reichsbürger dafür gesorgt, daß die Behörden seinesgleichen als potentiell gefährlich ansehen und entsprechend handeln: Und wie so häufig hat auch er selbst die Behörden darüber informiert, ein Reichsbürger zu sein:
  17. Der Vergleich mit den Hexen ist unstatthaft. Denn bei der Hexerei ging es um Wahnvorstellungen - bei Anklägern und Hexen. Das offene Herumtragen einer deaktivierten MP ist nunmal ein tatsächlich zu greifender Verstoß.
  18. Also ein klarer Verstoß gegen die Transportbestimmungen. Klingt, als sei er der Polizei schon länger als Reichsbürger bekannt. Klingt eher so, als sei er tatsächlich ein Reichsbürger. Deren Erklärungen beginnen immer mit "Ich bin kein Reichsbürger, aber ..." und dann wird man darüber belehrt, daß wir keine Verfassung haben, Deutschland ein besetztes Land sei, die SHAEF-Erlasse gelten etc pp. Und ein Waffensammler achtet sicher darauf, keinen Wurfstern zu haben. Dennoch nichts, was man mit einem neuen Gesetz bekämpfen müßte, auch hier greift die aktuelle Gesetzeslage. LINK
  19. Und irgendwelche Berichte über US-Amerika mit seinem völlig anders gelagerten Rechtssystem nützten uns bei einer Anhörung im Bundestag was genau?
  20. Steile These angesichts der Tatsache, daß es in D noch nie eine Enteignung bei Waffen gab.
  21. Du meinst "wer sich im Recht fühlt". Das ist was anderes.
  22. Deshalb werden ja auch mehrere Kriterien geprüft. Eher nicht. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat ja jüngst wieder ein Gesetz der Bayerischen Landesregierung zurückgewiesen und für nichtig erklärt.
  23. Laut heutiger Mitteilung leben in Bayern 290 Reichsbürger mit waffenrechtlicher Erlaubnis. Einige hier bereits besprochene Indizien werden genannt: Wie es in einem Rechtsstaat üblich ist, gibt es zunächst ein Anhörungsverfahren: Das angesprochene Video dürfte wohl dieses hier sein (hat schon in den vergangenen Wochen für viel Heiterkeit gesorgt):
  24. So ein kleines Amtsgericht jwd muß halt nehmen, was ihm so zugeteilt wird. Und nach Empfang muß das dann alles durchgearbeitet werden, denn es könnte ja etwas im Sinne eines Antrags Verwertbares daruntersein. Kostet alles unnötig Zeit.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.