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heletz

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  1. Woraus schließt Du das? "Reichsbürgertypisch" sind bei Widersprüchen z.B. Faxe mit über 300 Seiten, die das Behörtdenfax stundenlang lahmlegen. Oder es werden Behördenschreiben zurückgeschickt mit Aufklebern "entwertet". Normale Menschen machen so etwas nicht und kommen gar nicht in den Reichsbnürger-Verdacht. Kannst Du dafür auch ein valides Beispiel nennen? Es ist mir schleierhaft, wie Du auf diese falsche Schlußfolgerung kommst! Denken dürfen diese Leute, was sie wollen. Sie dürfen sich auch in ihren Zirkeln darüber unterhalten. Selbst "Staaten" gründen sie ja in letzter Zeit zuhauf. Aber die Ausstellung einer Fahrerlaubnis oder einer WBK beruht nun einmal auf einem gewissen Vertrauensvorschuß des Staates. Erst, wenn sich nach der Ausstellung jemand durch eine dokumentierte Tat als ungeeignet erweist, können ihm die Erlaubnisse entzogen werden. Eine solche Tat ist z.B. das Zurücksenden des Ausweises an das Ordnungsamt. Jetzt weiß man, daß dieser Mensch sich mal an die Gesetze der BRD halten wird (wenn es ihm nützt) und dann wieder nicht. Unter dieser Voraussetzung aber sind die Erlaubnisse nicht ausgestellt worden und sind also wieder einzuziehen. Sonst passiert ihm ja nichts, gerade Deine Gleichsetzung mit Stalin und den Gulags ist schon arg daneben! Der liberale Rechtsstaat hat diese Leute jahre- und jahrzehntelang machen lassen. Das heißt aber nicht,. daß sie ein Recht dazu hätten, Polizisten anzugreifen oder Gerichtsvollzieher der Freiheit zu berauben! Wenn nötig, muß man ihnen eben auf die Finger klopfen. Damit sie wissen, wo da der richtige Staat ist.
  2. Klar, die Bedrohungslage ist unterschiedlich, Reichsbürger ist nicht gleich Reichsbürger. Und nicht gleich aggressiv. Für Rheinland-Pfalz liegen jetzt Zahlen zum Jahr 2015 vor: Und bei 31 Fällen von Widerstand gegen Beamte, 27 Fällen von Bedrohung, dann gleich drei Fällen von Raub und sogar vier von Gefährlicher Körperverletzung kann ich durchaus verstehen, daß der Staat präventiv tätig wird und nicht mehr an die grundsätzliche Harmlosigkeit der Herrschaften glaubt.
  3. Du meinst, ein zweites Reichsbürger-Thema? Vielleicht wollte man sich einen zweiten Artikel zu dem Thema ersparen, weil man dann hätte hin- und herverweisen müssen. Für die Wissenden ist jedenfalls klar, daß es sich wohl um Frau Fazekas handelt , die die (inzwischen strafbare) "Malta-Masche" mitentwickelt hat (und in der Doku "Gegen den Staat" freiwillig aufgetreten ist, weil sie so stolz ist auf sich). Vor 1½ Jahren hat man sie offenbar schon einmal durchsucht und kann sie jetzt endlich anklagen.
  4. Ja, sicher! Man hat die Herrschaften Reichsbürger jahre- und jahrzehntelang machen lassen. Zu dem *Mimimi* kommt man aber nur, wenn man den Zusammenhang leugnet und wegläßt. Der Herr hat gedacht, er könne die Justiz für dumm verkaufen indem er seine Unschuldsmiene aufsetzt. Das Sich-Dumm-und-Unschuldig-Stellen kommt auch diesen Herrn teuer zu stehen. Merkwürdig: In den Foren blasen sie die Backen auf und tun selbständig und erwachsen und wenn sie sich dann ihrer Verantwortung stellen sollen, wissen sie von nix.
  5. Mit diesem Unsinn solltest Du mal langsam aufhören!
  6. Nun, die Grenze von 60 TS dürfte den Ordnungsbehörden auch in Zwickau bekannt sein. Da sieht man wie liberal der Staat ist und Vergleiche weder mit Hexen noch mit Juden angebracht sind.
  7. Auch in Zwickau wurde heute etwas abgeholt:
  8. Siehste! Und einen Islamisten würdest auch Du melden, da bin ich mir sicher. Und ich hätte sogar Verständnis dafür.
  9. Sollte das tatsächlich so sein und wirklich keinerlei Fehlverhalten vorliegen, so können ja beide vor's VG ziehen (das sie eigentlich gar nicht anerkennen).
  10. Keineswegs! Oder ist Dir entgangen, daß Vereine und Verbände schon seit 2003 mitwirken? Mit dem ausdrücklich schon damals erklärten Ziel, ungeeignete Aspiranten fernzuhalten? Und daß ausgetretene Mitglieder mit WBK gemeldet werden müssen?
  11. Dazu ist oben das Notwendige gesagt worden, auch einschlägige Gerichtsentscheidungen wurden zitiert. Wir müssen also nicht von vorne beginnen. Völlig logisch und richtig! Die Aussage "Ich bin Reichsbürger!" heißt: "ich halte mich nicht an die Gesetze der BRD!", heißt "ich halte mich auch nicht an die Aufbewahrungspflichten und anderes aus dem WaffG!" --> Logische Konsequenz: WBK weg. Schießen mit erlaubnisfreien Waffen ist ja auch ganz schön.
  12. Ist es eben nicht! Die Reichsbürger sind nämlich gar keine Opfer, sie glauben nur, sich nur an für sie günstige Gesetze halten zu müssen. Wenn sie keine Steuern zahlen wollen, dürfen sie auswandern (und müssen auch keine Kaution hinterlegen wie in ihrem "Reich"). Sie müssen an diesen Staat nicht "glauben", sie werden noch nicht einmal dazu befragt. Aber Steuern zahlen müssen sie wie jeder andere und natürlich die Bestimmungen der StVO (falls sie einen Führerschein haben) und des WaffG (falls sie eine WBK haben) einhalten.
  13. Vollkommen richtig! Und das ist auch der entscheidende Punkt! Die Reichsbürger glauben eben, sich bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit als Opfer darstellen zu müssen.
  14. Es gibt keine "Hatz"! Aber - es wurde ja schon gesagt - zum einen werden die Reichsbürger immer aggressiver (erst letzte Woche wurde wieder eine Polizistin durch einen Reichsbürger verletzt) und zum anderen guckt man eben seit den Schüssen von Reudern und Georgensgmünd genauer hin. Zuzuschreiben haben sich das die "Reichsbürger" selbst.
  15. Nein, den Spruch kannte ich so noch nicht! Das liegt daran, daß ich im Hohenlohischen bisher nichts zu tun hatte (außer einer marginalen Berührung mit dem HFM Schwäbisch Hall-Wackershofen, das war aber schon ... hm ... 1988? 1989?). Im Fränkischen gibt es wohl einen ähnlich lautenden Spruch.
  16. Die einen sagen so, die anderen so und dritte gar nichts. Wenn ich das schreibe, was ich gelesen haben, kommt garantiert einer und weiß es besser, also lasse ich es. Du solltest beim PP Unterfranken selbst nachfragen. Aber noch mal zum "Gelben Schein": Gestern berichtete auf FB ein Antragsteller. Er hatte für sich, seine Frau und Kind den Schein beantragt und war abgewiesen worden, weil seine Staatsbürgerschaft feststeht. Kostet 18,50 €. Saarland Weil er aber so toll an der YT-Unität studiert hat, ist er in den "Wiederspruch". Der wurde erwartungsgemäß abgewiesen. Kosten jetzt: 201,00 € pro Nase. Und was raten seine "tollen" Kumpels? Umziehen in einen anderen Kreis und nochmal versuchen ... Interessant ist dabei, wie der Rechtsausschuß des Kreises die Ablehnung begründet hat: Nämlich mit einem Urteil des VG Potsdam, nach dem ein Anspruch auf den Schein nicht besteht, wenn die Staatsbürgerschaft ohnehin feststeht. Offenbar ist das nämlich für die Verwaltungen ziemlich viel Arbeit.
  17. Daß dies gemacht werden darf wurde bereits festgestellt, daher der Nachtrag: Es hat sich inzwischen herausgestellt bei den Ermittlungen, daß die Kitzinger Polizistin keine Reichsbürgerin ist. Sie hat schon am Mittwoch die Dienstgeschäfte wieder aufgenommen. Nachtrag2: Der illegal waffen- und chemikalienhortende Reichsbürger aus Chieming ist mittlerweile in Haft.
  18. In der Literatur zum BeurkG zählen zu den amtlichen Lichtbildausweisen (oder amtlichen Ausweisen mit Lichtbild) üblicherweise Personalausweis, Paß, Führerschein und Dienstausweis
  19. Die WBK ist gültig zusammen mit einem gültigen Lichtbildausweis, hat man in der Sachkunde gelernt. Das kann also ein Führerschein sein oder ein Paß oder ...
  20. Und wann wird das sein? Oder ist sie schon durch irgendwelchen Einsatz für den legalen Halbautomatenbesitz im EU-Parlament aufgefallen?
  21. Man hat sie jahre- und jahrzehtelang machen lassen, hat sie nicht gestört, weil sie nur als Spinner galten. Die Sichtweise als "harmlose Spinner" ist eben nur teilweise richtig. Spätestens seit den Schüssen von Reuden hat sich diese Sichtweise geändert. Aktuell ist man bei diesem Herrn aufgelaufen. Eigentlich muß man ja als "sittlicher lebender beseelter Mensch" nach seiner Ansicht kleine Steuern zahlen und so hat er ein gepfändetes Kfz verwendet. Nun also Hausdurchsuchung. Und was findet man? Der Unterschied zu dem Leipziger Urteil ist evident: Das Urteil drehte den Willen des Souveräns, vertreten durch das Parlament, den Bundestag, in sein Gegenteil um. Deswegen wurde es neu formuliert (hoffentlich "verdrehsicher"). Das ist etwas völlig anderes, als wenn hier ein Gruppe sitzt, die die Existenz der BRD als Staat negiert und ihre eigenen Gesetze machen will! Da muß schon mal prophylaktisch zur Gefahrenabwehr eingeschritten werden. Hat sich ja auch im vorliegenden Fall als richtig erwiesen
  22. nur dann, wenn in dem Tresor mehr als 5 KW aufbewahrt werden.
  23. Die hier besprochenen Urteile des VG Gera und des VG Cottbus bzw. OVG Cottbus machen ja gerade klar, daß eben dies nicht stattfindet!
  24. Heute wurden wieder bei einem "Reichsbürger" Waffen beschlagnahmt: Dabei erfährt man auch von einem Erlaß des sächsischen IM: . LINK2
  25. wird beantwortet: was eigentlich logisch ist
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