Ernst nehme ich hingegen das Beispiel des Juweliers aus Augsburg, der so dermaßen exklusive Kundschaft hat, daß die nicht zu ihm in den Laden kommt, sondern er mit den Stücken zu ihr fährt.
Der Antrag auf einen Waffenschein wurde abgelehnt.
Anläßlich der Verhandlung vor dem VG wurde natürlich heftig im Netz diskutiert und was schreibt mir da einer? "ER hätte ja nicht ausgerechnet Juwelier werden müssen!" Viele Kommentare waren ähnlich.
Versuch' SV als Bedürfnsigrund ins WaffG einzuführen und Spiegel, taz, SZ etc werden eine Kampagne vom Zaun brechen, daß jede Gesetzesinitiative im Keim erstickt wird.
Es geht höchstens scheibchenweise (wie bei den Gegnern eben auch), also z.B. über eine Lockerung der Vergabepraxis bei Waffenscheinen (noch ohne Gesetzesänderung). Dann eine Zeitlang ruhen lassen und die nächste Baustelle angehen.