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heletz

WO Silber
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  1. Fantasy-Themen sind doch gerade beliebt, oder?
  2. Bekanntlich gab es gestern eine Razzia, die sich vor allem gegen gewerbliche Urkundenfälscher und Steuerhinterzieher der Reichsbürger wandte. Etwas "Beifang" gab es auch: Das ist nun also der vierte bekanntgewordene Fall, wo Tatsachen ganz klar die Annahme rechtfertigten, nicht nur, daß er mit Waffen und/oder Munition nicht sachgemäß umgehen würde, sondern tatsächlich nicht sachgemäß umging. Leichter kann man es den Behörden wirklich nicht machen. Ergänzung: Die Formulierung leuchtet mir mehr ein.
  3. Inzwischen wissen wir durch eine Kleine Anfrage, daß 33 bisher Reichis in Bayern ihrer Waffen ledig wurden. Unterdessen ist die Landrätin des Kreises Altenburg, Frau Michaele Sojka, unzufrieden. Sie fordert etwas, das es schon gibt: Als echte Linke fordert sie natürlich auch ein neues schärferes Waffengesetz, obwohl man mit dem bisherigen wohl ganz gut auskommt. Ob Frau Sojka mitbekommen hat, daß grad eine Überarbeitung des WaffG vorbereitet wird? Soweit ich weiß, ist sie diejenige Ländrätin, die nach einem Urteil des VG Gera an 2 von 3 Reichis die Waffen wieder herausgeben mußte, weil das Gericht deutlich machte, daß alleine Sympathiebekundungen für Reichis nicht genügen, um jemanden einfach so zum Reichi zu erklären und ihm die Waffen abzunehmen. Insofern kann ich ihre Unzufriedenheit etwas verstehen. Allerdings hat sie gegen das Urteil auch keine Berufung eingelegt, wurde also wohl von ihren Juristen überzeugt, daß das keinen Sinn hat. Jetzt schlägt man eben etwas Schaum in der Öffentlichkeit. Und: weiß jemand, ob sie verwandt ist mit dem rechtsradikalen Klaus Sojka, der 1999 beim IGH beantragte, die BRD als nichtexistent zu erklären? (Wäre nur zur Hintergrundinfo, tut nichts zur Sache).
  4. Ach, da mußt Du mal die anderen Artikel zu diesem Herrn durchsehen. In irgendeinem stand das. Das geht ja jetzt schon fast vier Wochen und es ist einiges dazu geschrieben worden, nur hab' ich mir nicht von jedem Artikel ein Bookmark gemacht, daher finde ich nicht alles auf die Schnelle wieder. Die Tatsache, daß er bis gestern Zeit hatte, die Waffen abzugeben und er sie bis dahin verkauft hat, zeigt, wie vernünftig auch Reichis manchmal sein können. Ist selten genug.
  5. Er hatte ganz offensichtlich seit Jahren keinen mehr gelöst. Ist ja auch verständlich. Mit 69 Jahren ist das Sehvermögen nicht mehr ganz so gut.
  6. In Niedersachsen hätte sich fast ein interessanter Fall entwickelt. Am Tage nach Dreikönig wurde gemeldet Nun begann nein Pingpong-Spiel: Und dann über die Aufgaben der Verwaltung: Den Mann als Reichsbürger auszumachen, fiel nicht sonderlich schwer, denn wie die meisten Reichsbürger, fühlte auch er sich dringend berufen, an die Verwaltung zu schreiben: Gestern nun war die Sache geklärt und man rückte mit dem SEK an: Vielleicht hat sich der ehem. Jäger anwaltlich beraten lassen, jedenfalls gab es nichts mehr zu holen: Nicht nur die Zuverlässigkeit wurde aberkannt, sondern auch das Bedürfnis bestand nicht mehr: Insgesamt finde ich beide Artikel einigermaßen gut recherchiert und auch verständlich geschrieben. Das fällt direkt auf.
  7. So werden die drei das wohl vortragen Für den RA, der den verlinkten Text geschrieben hat, ist dies nicht offensichtlich. Wir beide waren ebensowenig dabei wie er, wir alle werden uns aber nicht wundern, wenn ein Gericht nicht auf eine andere Lage erkennt.
  8. Wenn man die Einhaltung der vom höchsten deutschen Gericht aufgestellten Maßgaben einfordert, dann ist man Soso. Wer amüsiert sich?
  9. Offensichtlich nicht. Die dürften jetzt richtig Ärger kriegen! Denn was bisher noch nicht thematisiert wurde, ist, daß zuvor ein Durchsuchungsbeschluß beantragt, jedoch nicht genehmigt worden war. Und dann ist die Sachlage klar: Das Verhalten der Polizeibeamten dürfte grob rechtswidrig gewesen sein. Das Bundesverfassungsgericht hat immerhin schon vor knapp zwei Jahren mit mehreren Beschlüssen entschieden: Wenn ein Richter mit der Sache betraut war und einen Durchsuchungsbeschluss ablehnte, ist kein Raum mehr für „Gefahr im Verzug“. Nicht mal der Staatsanwalt darf dann noch eine Durchsuchung anordnen. Polizeibeamte schon gar nicht.
  10. Du mußt halt schon auch lesen, was ich schreibe! Fünf Mal schreib' ich's nicht!
  11. Die Reichis sind nicht gleichzusetzen mit den Juden, das haben wir bereits durchdiskutiert.
  12. Theoretische Überlegungen sind ja ganz nett. Und manchmal sind sie auch richtig. Aber wenn sie nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmen?
  13. Weil es bisher keinen einzigen Fall gibt, indem jemand von einer Behörde zum Reichi gemacht wurde und es auch keinen Fall gibt, in dem jemand von der Behörde heimgesucht wurde, weil er nichts anderes als "kritisch" war. Im Gegenteil: Es gibt Reichis, die ihre Waffen zurückbekommen haben und es gibt Fälle, in denen die Behörde ausdrücklich darauf verweist, daß es sich nicht um Reichis handelt. Bisher ist ein übertrieben aggressives Verhalten der Behörden nicht festzustellen.
  14. Schätzungsweise: Ja!
  15. Das sind immer so martialische Formulierungen: Polizei schießt Mann in Hamburg nieder Aber KGE wird dennoch zufrieden sein:
  16. Doch, das wird es wahrscheinlich! Die Initiatoren haben Hürden und Aufwand offenbar völlig unterschätzt.
  17. Nun kenne ich mich in Österreich nicht so gut aus, aber der der § 263 (Verhetzung) lautet: und da scheint mir der Abs. 2 durchaus zuzutreffen. Insgesamt scheint man in Österreich schneller und härter zuzuschlagen als das bei uns der Fall ist. Mir ist das gestern auch an diesem Fall bewußt geworden. Besagter Herr wäre bei uns auf freiem Fuß bis zur Verhandlung in etwa einem Jahr. Wahrscheinlich liest man in Österreich regelmäßig in WO mit, wo ja stets eine harte Linie gefordert und gegen den "Pussystaat" mit lächerlichen Strafen Stellung bezogen wird. Österreich möchte eben kein Pussystaat sein.
  18. Keineswegs! Das sehe ich genauso. Aber wie das Beispiel des jetzt einsitzenden Herrn zeigt, der seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkam: Er wollte nicht. Deshalb wird der bei ihm gefundene fünfstellige Betrag hoffentlich auch dafür verwendet, seinem Kind das ihm zustehende Geld zukommen zu lassen. Das ist bei vielen Leuten so und sie haben dennoch nicht die Prognose mit Waffen und Mun verantwortungsvoll umzugehen. Und jetzt läßt Du einfach einen Schritt aus! Der richtige überzeugte Reichi "lebend gemeldeter sittlicher Mensch" lehnt die Gesetze der BRD ab, damit auch das WaffG somit auch die Vorschriften zur Aufbewahrung und Transport. Damit fehlt ihm die waffenrechtliche Zuverlässigkeit (abgesehen davon, daß er seinen Ausweis oder ein anderes Lichtbilddokument der von ihm abgelehnten "BRD-GmbH" nicht mehr hat, die WBK also sowieso nicht mehr gilt). Die Reichis mit ihrer unterentwickelten Logik haben das noch nicht ganz gerafft. Aberkennung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gilt nur für "Hardcore-Reichis" wie die zitierten Urteile zeigen. Gut verstehen kann ich, daß nach den Vorfällen von Reuden und Georgensgmünd die Behörden sich nicht noch einmal dem Vorwurf aussetzen wollen, man habe der Bildung eines neuen NSU tatenlos zugesehen.
  19. Und wo ist diese weitere Schraube im aktuellen Entwurf enthalten? Zumindest ich kann keine entdecken. Man benötigt sie auch nicht, da die geltende Rechtslage ganz offensichtlich ausreicht, um Leute, die voraussichtlich nicht gesetzeskonform mit Waffen und Mun umgehen werden, aus dem Verkehr zu ziehen. Guck mal nach Österreich! In diesem aktuellen Fall wird einer wegen Wiederholungsgefahr aus dem Verkehr gezogen ("Tatbegehungsgefahr", wie man dort offensichtlich sagt). Wäre bei uns nicht drin. Bei und hätte er etwa in einem Jahr den Termin der Mündlichen Verhandlung, wäre bis dahin aber auf freiem Fuß.
  20. Ergänzung: Hier wieder mal der Beweis, daß Haftbefehle nicht wegen "Gesinnungsverbrechen" ausgestellt werden, sondern wegen ganz realer Vorgänge
  21. Wenn ich das richtig im Kopf habe, dann ist das eine Seite aus dem Umfeld des inzwischen einsitzenden Peter Fitzek, der das "Königreich Deutschland" gegründet hat mit (durch die BaFin geschlossener) "Königlicher Reichsbank". Seine pompöse "Krönung" war hier ja schonmal Thema (bitte YT-Video selbst nachsehen!).
  22. Nein, nirgends ist die Rede von einem "Staatsumsturz". Im Zuge der Gefahrenabwehr werden ihm die Waffen genommen. Danach läßt man ihn wieder in Ruhe spinnen.
  23. Dieser nette Herr (den Fall hatten wir schon) hat eine Aufforderung seiner Waffenbehörde bekommen, sich nach dem Urteil des VG zum Vorwurf der Eigenschaft des Reichsbürgertums zu äußern. Typische Reichsbürgerantwort: "Ich bich kein Reichsbürger, aber ...! Und dieses Aber hat's da in sich: ein Fax an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, in dem er dessen Legitimation bezweifelt und darlegt, dass juristisch in Deutschland nur tätig sein dürfe, wer „eine Zulassung der Alliierten" habe. dabei habe der alliierte Kontrollrat „Enteignung verboten". „Wir sind in Deutschland noch unter Besetzung." Die Verhandlung in Minden war keine. Es lag keine rechtskonforme Ladung vor, weil eine vollständige Unterschrift fehlte", „Die Richterin konnte keinen Nachweis erbringen, dass es sich um ein Gericht und nicht um eine Firma handelt" Sollte ihn aber einmal ein Gerichtsvollzieher aufsuchen... Dann müsse der Gerichtsvollzieher ihm seinen Amtsausweis vorzeigen: „Ein Dienstausweis reicht mir nicht." Mindestens sechs typische Reichsbürger-Argumente, nachlesbar für jeden Behörden-Mitarbeiter, vor allem fürs OVG gleich im Fax Vielleicht bezeichnet er sich als Germanit? oder als Selbstverwalter? Was, aber, tut das?
  24. Bleibt einem ja auch gar nix anderes übrig. Da kauft jemand ein Haus und bekommt dann eine Rechnung über 1222 € verschiedener Gebühren. Nun gibt es zwei Möglichkeiten der Verweigerung: Entweder kann er nicht zahlen oder er will nicht. Wenn er nicht kann, dann wäre Ratenzahlung angesagt. Einfach nicht zu wollen und dann andere Leute zu nötigen und zu erpressen, ist sicher die schlechteste Möglichkeit. Dafür gibt's dann 18 Monate teilbedingt. Da sind die Österreicher härter als hierzulande.
  25. Macht ja keiner. Aber auch in dem Artikel der Wiener Zeitung wird darauf hingewiesen, daß man sie zu lange hat machen lassen. Was DE betrifft, so werden halt jetzt nach und nach die Ankündigungen und Beschlüsse vom Herbst 2016 durchgesetzt. Ohne übertriebene Eile. Staatliche Aufgaben sind immer "gleichzeitig", nur weil der Zoll z.B. auf einem Gebiet mehr zu tun hat, wird andererseits eine Stadtverwaltung nicht aufhören, Ausweise auszugeben. Und so nach und nach fragen eben die SB ifür Waffenrecht bei den Kollegen ab, ob einer als Reichi aufgefallen ist. Eine Änderung des WaffG aus diesem Grund (thread-Titel) scheint mir nicht nötig, die potentiell gefährlichen kann man bereits mit den heutigen Möglichkeiten "entwaffnen". Interessanterweise findet sich ja im Entwurf des BMJ keine Überarbeitung des §5.
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