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BlackFly

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  1. Das Problem wird sein das viele gar nicht wissen wie sehr sie eigentlich betroffen sind. Ich habe z.B. einen türkischen Arbeitskollegen der sich für Silvester einen Gaspüster (natürlich eine Zoraki) gekauft hat. Der war, sehr vereinfacht ausgedrückt, der Meinung das er deutlich über 18 ist, die kaufen darf und dann damit machen kann was er will und an Silvester ballernd durch die Straße laufen kann. Der hat ganz schön doof geschaut als ich ihm dazu mal ein paar Sätze gesagt habe... Oder das Lieschen Müller das die Küchenmesser einmal im Jahr zum Messerschleifen durch die Innenstadt trägt... Oder der (nicht woke) Familienvater der seinen Sprößling als Cowboy verkleidet zum Fasching schickt... Wenn alle betroffenen bescheid wüßten, dann würde sich da bestimmt einiges erreichen lassen! Das Problem ist nur das die allermeisten Betroffenen eben nicht wissen das sie betroffen sind und leider wollen die auch nicht aufgeklärt werden. Ich denke das große Kampagnen in der Öffentlichkeit wichtig wären um die Leute aufzuklären, allerdings wäre es vermutlich verschenktes Geld weil die Leute nicht hinhören würden...
  2. Ich habe da glaub gerade etwas durcheinander gebracht, für die Magazine ist glaub noch keine Forderung raus. Der VDB hat aber im Rahmen der Evaluation sich positioniert, ich denke das wenn die Next Guneration Forderung kommt dies ebenfalls in diese Richtung geht. Hier war es so das eine Angleichung an die Österreichische Regeln gewünscht wurde. Ich bin jetzt kein Österreicher, aber wenn ich das richtig verstehe sieht es da so aus das man durchaus die Hera mit 10er Magazin und gleichzeitig die Glock mit 20er Magazin haben darf, man darf nur die 20er Magazine nicht in die Hera stecken (sofern man keine Genehmigung dazu hat). Abgesehen davon das die 10er Regel ohnehin absoluter Blödsinn ist würde eine Regelung dieser Art keinerlei Probleme für niemanden bedeuten, man kann die 20er Mags neben die Hera legen aber eben nicht in die Hera stecken und hat damit auch keinerlei rechtliche Probleme eine Glock bzw. deren "große" Magazine und gleichzeitig eine Langwaffe zu besitzen. Aber wie gesagt gibt es dazu, wenn ich nix übersehen habe, (noch) kein entsprechendes Positionspapier
  3. Ist das wirklich so? Die Magazinproblematik soll allgemein entschärft werden so das keiner mehr damit ein Problem hätte.
  4. Korrekt, und eine minderjährige Person ist recht offensichtlich als "unberechtigte Person" anzusehen (mit ein paar wenigen Ausnahmen). Damit spielte das Alter auch, aber nicht nur, eine Rolle. Ich kenne jetzt natürlich die genauen Gedankengänge des Richters nicht, ich gehe aber stark davon aus das die Minderjährigkeit der Personen durchaus auch eine Rolle bei dem Urteil gespielt hat (wenn vielleicht auch nicht in der Frage schuldig oder unschuldig so doch in der Strafzumessung wegen der "besonderen Schwere", wegen Offensichtlichkeit, Jugendschutz usw.) Und ja, unbestritten ist das Überlassen nicht immer ganz ungefährlich, dieses Urteil macht einem dies evtl. wieder bewußt aber hat mit der eigentlichen Frage in meinen Augen wenig zu tun außer aufzuzeigen was passieren kann wenn in der eigentlichen Frage falsch gehandelt wird!
  5. @Elo Kann es sein das Du vergessen hast zu erwähnen, und zusätzlich auch noch den wichtigen Punkt abgeschnitten hast, das es sich hier um minderjährige handelte? Allein dieser Punkt verbietet hier schon einen Vergleich! Und der nächste Punkt der ein Vergleich verbietet: In Deinem Beispiel gab es keinen objektiven Grund die Waffe zu übergeben, ein posing für ein Erinnerungsfoto dürfte rechtlich nicht als solches gelten, während in der Frage gibt es eine objektiven/amtlichen Grund. Und gerade die Frage nach dem Grund für das überlassen spielt eben eine gewichtige Rolle da aufgrund des Grundes Ausnahmen von der Erlaubnis Pflicht gelten können. Wird es nicht mehr erlaubnispflichtig kann es auch nicht strafbar sein... Ob man die Waffe nun übergeben sollte, sie übergeben möchte oder übergeben muss ist wieder ein anderes Thema, es geht um das dürfen und das ist in meinen Augen im §12 gegeben.
  6. Kommt drauf an. Handelt es sich um eine GK Waffe und ist der Kontrolleur minderjährig? Hat der Behördenmitarbeiter ein gerichtlich festgelegtes Waffenverbot?
  7. Gute Idee, und Du hast nicht nur zusätzliche Disziplinen, Du kannst auch noch andere Waffen kaufen die es beim DSB nicht geben würde
  8. Welche Armanov? Ich habe mir zufälligerweise gerade heute, so ca 15min vor dem Posting von MAHRS die SpidErgo Gen2 in der dicken Ausführung (Hände sind eher Groß, Handschuhgröße ist glaub 10 bei mir und gemessen nach der Armanov Anleitung habe ich 210mm, ab 195 empfehlen die large) bestellt. Gute Wahl oder wären doch die Maxxgrip die richtigen gewesen?
  9. Nein, natürlich nicht! Die sind verboten weil das Präzisionsgeräte sind! Die normalen Zwillen ohne Armstütze sind weiterhin erlaubt, ist für diese Gruppen normalerweise auch kein Problem da deren Handgelenke normalerweise genug trainiert sind das sie damit auch nicht zu schwächlich sind diese normalen auch zu benutzen und weiterhin am ersten Mai damit Stahlkugeln auf die Polizei schießen können falls gerade keine Pflastersteine rumliegen
  10. BlackFly

    Walther CSP Dynamic

    Auch wenn Walther mittlerweile zum Umarexkonzern gehört, so ist das immernoch ein recht kleiner Betrieb in Ulm und produziert dort auch weiterhin. Die Hauptsächlichen Teile einer CSP kommen aus Ulm, wird dort montiert und sichert damit Arbeitsplätze und auch Steuereinnahmen, egal welcher Mutterkonzern darüber sitzt (wobei auch dieser eine deutsche Firma ist). Und wenn man Walther am Tag der offenen Tür mal besichtigt (kann ich jedem nur empfehlen!) wird man den Laden dort auch als recht familiären und Kundennahen Betrieb kennenlernen, Mitglieder des IPSC Werkteams stehen im Ausstellungsraum und führen einem die Modelle vor (und berichten auch über die Schwachstellen). Ich war echt schwer beeindruckt und hätte eigentlich gerne eine Walther gekauft und diesen Betrieb damit unterstützt (leider hat allerdings ein bekannter Schwachpunkt, der schwache Zubehörmarkt sowie die Tatsache das das gewünscht Modell ca das doppelte kostete mich dann doch für die Shadow 2 entscheiden lassen)
  11. Dann nutze sie Aber Achtung, dann musst Du noch viel mehr wiederladen, da gehen in recht kurzer Zeit ne Menge murmeln durch! Aber es lohnt sich!
  12. Dann rate ich Dir mal die BDS SpO genauer anzuschauen und mal das eine oder andere auszuprobieren. Bis auf IPSC, 3Gun, Western (ich hoffe ich habe jetzt nix vergessen) geht alles ohne SuRt und da gibt es echt spaßige Sachen! Klar, ist nicht jedermanns Sache, manche stehen mehr auf das meditative, aber gerade der dynamische Bereich hat einiges zu bieten was viel Spaß macht. Mehrdistanz (dafür benötigst Du laut SpO ein Holster aber keine SuRt) ist z.B. durchaus sehr interessant und Fallscheibe z.B. macht mir auch richtig Spaß (und lässt sich mit Speed auch relativ gut trainieren selbst wenn man selber keine Fallscheibenanlage hat). Steel wollte ich auch noch ausprobieren, das steht auf der ToDo Liste für nächstes Jahr
  13. Dies betrifft aber nicht nur dieses Thema oder diesen Verein. Wenn jemand möchte das Du Deine Waffen abgibst, egal ob das der Vereinsvorstand, der Nachbar, der Arbeitskollege, die Exfrau oder die Geliebte, sobald diese sich nur die richtigen Lügen einfallen lassen und dies den richtigen Personen mitteilt wirst Du das Problem bekommen. Beim Vereinsvorstand wäre es allerdings vielleicht doch noch etwas gefährlicher da dieser sehr gut wissen wird was er wem erzählen müßte was die gehörnte Ehefrau vermutlich eher weniger weiß und dann auch noch etwas weniger glaubwürdig angesehen wird. Allerdings, wenn der Vereinsvorstand der Meinung ist das DSB Schützen nicht von 15m Schießen darf und dies strikt verbietet, dann drängt sich mir auch recht schnell der verdacht auf das dieser zu einem bestimmten Schlag gehört und dann wirst Du in den meisten Fällen auch nicht mit Rechtsicherheit weiter kommen. Nicht du mußt beweisen das jemand mehr als 5 Schuss laden darf sondern derjenige der behauptet das dies im Gesetz steht soll die Stelle zeigen. Du kannst denjenigen nicht beweisen das es nicht drin steht, selbst wenn du ihm das ganze WaffG auswendig aufsagen solltest wird er immer noch sagen das Du die entscheidende Stelle ausgelassen hast. Entweder musst Du Dir denken "der klügere gibt nach" und nach deren Pfeiffe tanzen oder einen anderen Verein suchen. Überzeugen wirst Du die wenigsten können...
  14. Wer behauptet denn sowas oder wo soll dies denn stehen? Das reine Holstern als "Waffenaufbewahrung/tragehilfe" benötigt keinen Sicherheits und Regeltest. Erst wenn die Waffe, wie z.B. bei IPSC oder Western, geladen ins Holster kommt gezogen und geschossen wird, erst dann verlangt der BDS den SuRt. Ähnlich ist es z.B. auch bei DSU, wenn man die Waffe nur zum Transport ins Holster steckt ist kein Training notwendig. Will man allerdings die geladene Waffe ins Holster wie in der K17 ist hier ein entsprechendes Training notwendig sofern man nicht Beruflich Waffenträger ist.
  15. Wenn nur die Versicherung das Problem sein sollte, warum nicht privat Versichern? Eine Haftpflichtversicherung sollte eigentlich sowieso jeder haben und bei den meisten werden da auch Waffen mit dabei sein. Bei meiner steht z.B.: Und unbezahlbar ist das auch nicht, als Familienversicherung ein zweistelliger Betrag im Jahr, sollte sich eigentlich jeder Sportschütze leisten können...
  16. Die Petition soll sich erst kommen wenn sich 50k im Newsletter eingetragen haben da 50k die notwendigen Unterstützer für die Petition sind und die scheinbar darauf hoffen dass jeder der im Newsletter ist auch die Petition zeichnet
  17. In dem einen oder anderen Video hat er glaub auch gesagt das er eine Handelserlaubnis (also scheinbar Rote WBK) besitzt. Vielleicht braucht er die auch wegen seinen Luftpumpen die mehr als 7,5J haben können und ggf Vorabmuster die ungedrosselt sind?
  18. Dann ist es vielleicht wirklich so das ich ein Glückspilz bin... Apotheke in 500m Entfernung (auch sehr praktisch wenn man nur mal schnell eine Kleinigkeit braucht), in 10min Entfernung einen Händler der aus dem Keller verkauft mit guten Preisen und der einem (nach eigenen Aussagen) alles besorgen kann und auch mal etwas einlagert das man bei egun gekauft hat wenn der Voreintrag noch beim Verband hängt, in 30 min Entfernung einen BüMa und Händler mit astreiner reputation und guten Preisen (der gleichzeitig sogar Vereinskamerad ist) und dann innerhalb von 30 min noch Frankonia. Bei den anderen Händlern war ich bisher noch nicht da es bisher nicht notwendig gewesen ist bzw. ich war bei einem der ca 1,5h entfernt war, das aber auch nur aus dem Grund weil der ein Schiesskino und eine Beretta 92x im Verleih hatte.
  19. Ist das wirklich so? Seitdem ich selber Waffen habe bzw. mich erkundigt habe wo ich was kaufen kann bin ich echt erstaunt wieviele Läden es in Deutschland gibt von denen man sonst gar nix weiss... Innerhalb von 15min erreiche ich mindestens 3 Läden und innerhalb von 1 Stunde kann ich gar nicht zählen wieviele es sind. Möchte ich etwas besonderes haben dann kann ich mindestens einen von den 3 im 15 Minuten Umkreis eine Whatsapp schreiben und er besorgt mir das, bei einem zweiten in dem 15min umkreis denke ich wird es genauso laufen und bei einem dritten der in 30 Minuten zu erreichen ist kann es ebenfalls "alles" besorgen. Mag sein das es Zufall ist das ich nur 500m Luftlinie von einem Laden wegwohne, aber die anderen beiden im 10km Umkreis (in Vororten einer kleinen Stadt) und die anderen die ebenfalls "nur" im Einzugsgebiet des Ballungsraums sind? Alles Zufall das ich in diesem einen Ballungsraum wohne mit so vielen Läden?
  20. OK, und wenn ich (Erbe) die Erbwaffe an einen Sportschützen verleihe, dann darf dieser damit Schießen da dann das Bedürfniss auf Sportschütze "wechselt". Wenn ich nun mit diesem Sportschützen zusammen auf den Schiesstand fahre und dort meine eigene Waffe, die nun der Sportschütze im (Leih-)Besitz hat und damit dann keine Erbwaffe sondern eine Sportwaffe geworden ist, mir am Stand ausleihe, wird das dann wieder "meine Erbwaffe" oder ist es dann eine geliehene Sportwaffe mit der ich sportlich schießen darf (und ggf auch an Wettkämpfen Teilnehmen darf)? Solche Gedanken kommen echt nur im deutschen Waffenrecht auf...
  21. Muss man diese Frage beantworten? Wenn ja, wäre die korrekte Antwort nicht einfach: An einem geeigneten und Sicheren Ort. Oder muss man den Ort der Schlüsselaufbewahrung zeigen? Ansonsten wäre es natürlich möglich das man den Schlüssel vernichtet und Entsorgt um dieser Problematik zu entgehen, in dem Fall wäre natürlich auch der Aufbewahrungsort nicht mehr relevant/vorzeigbar PS: Natürlich kann man sich auch einen zweiten Tresor daneben stellen der dasselbe Schlosssystem hat und man lagert den Revisionsschlüssel im jeweiligen anderen Schrank. Das wäre vermutlich die einzige wirklich sichere Variante die auch entsprechend praktikabel ist sofern man die "Sicherheit" haben möchte auch bei Ausfall des Elektronik Schlosses sofort an den Inhalt des Schranks zu kommen
  22. So wie jetzt auch bei der Waffenbefurwortung... Antrag ausfüllen, Nachweise dazu, Verein bescheinigt Gegenüber dem Verband und Verband setzt Stempel drauf...
  23. Ich glaube kaum dass die Verbände die Daten im voraus haben wollen, wäre auch etwas realitätsfremd da die ja nie wissen ob und wann sie die Bescheinigung ausstellen müssen. Ich gehe davon aus dass es so gehandhabt wird wie mit den waffenbeführwortungen jetzt auch: wenn es soweit ist füllst du ein Antrag aus und gefragt die entsprechenden Nachweise dazu. Alles andere macht, in meinen Augen, keinen Sinn...
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