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BlackFly

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  1. Sehe ich ehrlich gesagt ähnlich. Es ist schlicht nicht möglich jeden betroffenen von blödsinnigen Regelungen um Waffengesetz zu erreichen und dem zu erklären warum er betroffen ist und wie blödsinnig das ist. Es ist auch schlicht nicht bezahlbar einen Großteil der betroffenen von blödsinnigen Regelungen im Waffengesetz darüber zu informieren warum sie betroffen sind und warum dies blödsinnig ist. Und selbst wenn es bezahlbar wäre in nahezu allen Medien entsprechende Berichte zu schalten und die Menschen damit aufzuklären wäre noch ein Riesen Problem das viele Menschen das einfach überblättern würden weil sie denken es betrifft sie nicht und damit ist es für sie uninteressant. Aus diesem Grund erachte ich jeden Weg der dazu dienlich ist Menschen zu erreichen die sich Themen annehmen wollen und sich informieren wollen die sie gar nicht auf dem Schirm haben als ein guter weg. So eine Möglichkeit sehe ich bei dieser Seite. Ja, es sind "nur" >50k Mitglieder/Follower, aber das ist besser als nix. Wenn man davon vielleicht 10% dazu bringt sich mit dem Thema zu beschäftigen ist viel gewonnen, diese sind vielleicht wahnsinnig überrascht von den neuen Infos und informieren wieder andere. Irgendwie müssen die Menschen da draußen erreicht werden die in eine Galeria Kaufhof (sofern es die noch gibt) gehen und sich dort ein Tranchiermesser für den Sonntagsbraten kaufen und damit dann durch die Fußgängerzone nach hause laufen, nicht jeder Verkäufer in dem Kaufhaus sieht sich als Waffenhändler und berät dahingehend. Irgendwie müssen die Handwerker erreicht werden die ein Multitool am Gürtel tragen und nicht wissen das z.B. Ihr Leatherman Wave dem §42a WaffG unterliegt. Irgendwie muss die Oma erreicht werden die seit 40 Jahren in den Wald geht und dort z.B. Pilze sammelt und dabei seit schon immer ein Springmesser dabei hat weil es so schön praktisch ist das es sich auf Knopfdruck öffnet während man die andere Hand frei hat. Und selbst wenn man die alle nicht direkt erreichen kann, sollte unter den oben genannten 10% ein Enkel sein der seiner Oma erklärt das sie das Springmesser nicht mit in den Wald nehmen darf, seinem Vater erklärt dass das Leatherman Wave das er schon seit 20 Jahren am Gürtel trägt unter den §42a fällt, seiner Mutter erklärt das sie nicht einfach so mit dem frisch erworbenen Tranchiermesser durch die Innenstadtfußgängerzone schlendern kann, dann ist für den Einzelfall sehr viel und für die Allgemeinheit ein kleiner Schritt erreicht!
  2. Wobei die Frage wäre ob ein Schlüssel zu einem Schrank mit 5KW auch wie 5 KW zählt und dies letzten Endes auch noch mit bedacht werden muss. Das aber jedes Bundesland und sogar jede Behörde diese Frage unterschiedlich beantworten kann ist der Rest sich an den SB zu wenden natürlich vollkommen korrekt. In bisher keinem schreiben die so durchs Netz Geistern habe ich allerdings gesehen das man Schlüssel nicht in einem Tresor mit Schlüssel tun darf. Es wird nur in einigen darauf hingewiesen dass wenn man sich jetzt einen neuen Tresor für die Schlüssel kauft dieser ein Zahlen oder biometrischen Schloss haben sollte da man sonst wieder das Problem hat wohin mit dem Schlüssel. Aus diesem Grund ersten einige auch von Schränken mit einem Revisionsschlüssel ab da man damit auch wieder das Problem hätte sofern man nicht 2 davon besitzt
  3. Genau das führt in einigen Ländern zum Anzweifeln der Zuverlässigkeit, eigentlich sollte sich das aber mittlerweile auch herumgesprochen haben... Und in diesem Ländern wird dann eben auch der Tresor mit Elektronik oder biometrischen Schloss verlangt, dies aber nicht weil nur diese sicher genug sind sondern weil der etwaige Schlüssel auch wieder entsprechend gelagert werden müsste
  4. So blöd ist der Kommentar nicht da ein paar Länder genau diesen Ansatz verfolgen und nicht nur die Schlüssel wie Waffen betrachten sondern sogar noch eigene zusätzliche Hürden oben drauf legen die es bei den eigentlichen Waffen gar nicht gibt
  5. Die Alternative wäre SPD durch CDU auszutauschen, würde nix daran ändern das Grün beteiligt ist und würde unsere Probleme auch nur verschieben und nicht lösen und sicherlich ähnlich viel Grund für ein FDP bashing geben
  6. Ja, natürlich darfst du das, selbst in den Bundesländern die einen Tresor vorschreiben für den Schlüssel. Es wird immer nur ein Tresor gefordert. Der Grund warum immer auf ein Elektronikschloss hingewiesen wird ist ganz einfach: wenn der Schlüssel für Schrank A in Schrank B liegt und Schrank B ebenfalls ein Schlüssel hat muss dieser wieder sicher aufbewahrt werden, ergo kommst du nicht drumherum das ein Schrank ohne Schlüssel auskommen muss. Es spricht aber nix dagegen den Schlüssel von Schrank A in Schrank B zu legen und den Schlüssel von Schrank B in Schrank C mit Zahlenschloss zu legen. Ob das Sinn macht ist natürlich fraglich... Aber wenn du z.b. 2 Schränke mit Elektronikschloss und Notschlüssel hast spricht auch gar nix dagegen diese "über Kreuz" zu lagern
  7. Es ist kein Betrug an Wähler wenn die Entscheidungen demokratisch legitimiert werden. Es ist kein Betrug an Wähler wenn vor der Wahl die Option der Koalition nicht ausgeschlossen wird. Wenn der Wähler das nicht will muss er es anderes wählen! Sowohl der Koalitionsvertrag mit seinen Inhalten als auch der Verbleib in der Regierungskoalition wurde von den Mitgliedern entweder direkt oder indirekt demokratisch legitimiert und es steht jedem frei sich daran zu beteiligen und/oder selber aufstellen zu lassen und es besser zu machen. So sehr ich die Kritikpunkte auch verstehe und viele Entscheidungen ebenfalls für falsch halte, das es so kommen könnte war es mir vor der Wahl klar gewesen auch wenn ich mir was anderes gewünscht hätte. Also vor der Wahl nachdenken und nicht sich in Nachhinein beschweren wenn das umgesetzt wird was man eigentlich nicht wollte weil man in einer Traumwelt gelebt hat...
  8. Die FDP ist bisher noch nie in ALLEN Punkten auf Kontra gegangen. Die FDP hat sich auf den Koalitionsvertrag berufen, da waren Punkte drin weswegen sie als Umfaller gebasht werden (dabei sind die nicht bei der Abstimmung umgefallen sondern haben dies bei den Koalitionsverhandlungen gemacht aber, soweit ich weiss, Ihr Mitglieder darüber abstimmen lassen ob sie dies in kauf nehmen wollen für die Regierung Beteiligung). Und in dem Koalitionsvertrag steht geschrieben das es für die aktuell freien Waffen wie SRS und Armbrüste zu Verschärfungen kommen soll und bei den scharfen Waffen erstmal evaluiert werden soll (mit dem Hintergrundwissen das eine evaluation erstens Jahre dauern würde weil die statistische Erfassung geändert werden müsste und man dann zeit braucht um erstmal etwas korrekt zu erfassen und zweitens die Evaluation vermutlich ergeben wird das eine Verschärfung nicht sicherheitsfördern wäre sondern eher das Gegenteil). Sobald also Nancy aufhört in der Waffenrechtsdebatte/verschärfung ihre wahnvorstellungen von den "Kriegswaffenähnlichen halbautomaten die besonders häufig bei Reichsbürgern und Amokläufern vorkommen" umsetzen zu wollen und einfach nur einen KWS für SRS und Armbrüste fordert wird dies auch von der FDP abgesegnet. Dies hat die FDP in der Koalitionsvereinbarung so festgelegt und ich gehe jede Wette ein das sie sich daran halten würden wenn auch die anderen beiden sich daran halten. Das dies keinen Sicherheitsgewinn bringt, fachlich vollkommener Blödsinn ist und wieder ein neues teures Bürokratiemonster schaffen würde sind wir uns glaub auch einig, ändert aber nichts daran das es so festgelegt wurde und die FDP sich deswegen auch nicht dagegen wehren würde... Man kann alles mögliche sagen über die FDP! Aber meistens ist die FDP nicht umgefallen sondern hat sich an den Koalitionsvertrag gehalten in dem sie viele Kröten schlucken musste (und ja, die eine oder andere Kröte davon war vermutlich zuviel und war es nicht wert) und beim Thema Waffenrecht hat sie sich ebenfalls zu 100% an den koalitionsvertrag gehalten (und hier war es vermutlich das einzige mal wirklich gut das sie sich daran gehalten haben entgegen den Willen der anderen, wäre gut gewesen wenn sie bei anderen Themen sich vielleicht nicht an den Koalitionsvertrag gehalten hätte, die anderen machen es ja auch nicht immer)
  9. Die Behörde führt eine Liste mit Menschen die etwas machen von denen die Behörde nix weiß? Wir muss ich mir das vorstellen?
  10. Hmm, ich bin da nicht 100% drin, aber ich glaube das ist nicht ganz richtig. Ein Anruf bei der Waffenbehörde dürfte hier Klarheit bringen Der Bestandsschutz kann meines Wissens nach vererbt werden, aber auch das bin ich nicht ganz im Thema im das mit Sicherheit zu sagen
  11. Ich kann mit dem allermeisten nix anfangen bzw nicht einschätzen. Den Posten 2 würde ich für 150 aber sofort nehmen (steht noch auf der Wunschliste für irgendwann mal), da dürfte der Händler noch einiges an Marge eingerechnet haben zu den Preisen auf egun... Ob allerdings 150€ als Händler EK gerechtfertigt ist? Ich weiss es nicht, ich weiss nur auf egun würde die vermutlich mehr bringen und für das Geld würde ich sie persönlich sofort nehmen (Dies ist natürlich kein Kaufgespräch sondern eine Einschätzung von mir zu diesem Einzelstück! Ich habe die Waffe nicht gesehen und kann damit auch kein konkretes Kaufangebot machen, dies war aber mein erster Gedankengang oder "Bauchgefühl") Ich würde auf jeden Fall auch empfehlen die Erben-WBK ganz dringend zu beantragen bevor die Fristen verstrichen sind! Wenn die Behörde nicht arschig drauf ist sollten die einem eigentlich auch weiterhelfen wenn man dort anruft und diesen Wunsch äußert. @Erbe 91 Magst Du vielleicht verraten wo Du herkommst? Vielleicht kann dann der eine oder andere konkreter helfen und/oder Tipps geben. Auf jeden Fall würde die Erben-WBK vieles vereinfachen, egal wie die entscheidung letzten endes aussieht ob die Waffen behalten werden sollen, vielleicht sogar selber genutzt werden sollen oder verkauft werden sollen da man das alles in Ruhe angehen kann, die Waffen ggf auch ein jahr lang lagern kann bis man einen Käufer gefunden hat der einem zusagt und die (vielleicht emotional wertvollen) Stücke einer verwendung zuführt die sie verdient haben (viele Erben wünschen sich bestimmt das die Waffen in gute Hände kommen und von einem Sportschützen, Jäger oder Sammler gut behandelt werden und diesen ähnlich glücklich machen sollen wie sie den verstorbenen glücklich gemacht haben)
  12. Nicht unbedingt, das Harley Davidson heute noch existiert und Indian untergegangenen ist lag an einem minimal günstigeren Preis der Harley bei einer Militärausschreibung und nicht an Qualität und Innovation, hier dürfte Indian die Nase vorne gehabt haben. Und manchmal ist es sicherlich auch einfach Glück... Einer der wichtigsten Punkte dürfte aber die Politik sein. Erstens braucht man das Wohlwollen der Politik und zweitens hat man glaub zwangsläufig verloren wenn man von einer Politik der deutschen Ampel abhängig ist...
  13. Hmm, wenn man so liest wie viele gar nicht bei der Behörde antanzen dürfen und seit Corona nur noch auf dem schriftlichen Wege die Dinge erledigen können da wundert mich doch ein klein wenig die aussagen das die Behörden sich das wünschen würden.
  14. So stand es aber in dem Satz: Der Munitionserwerb gilt nur für die Waffe aus derselben Zeile. Ergo darfst Du die Munition nur kaufen wenn Du sie in der Waffe A verschießen willst, willst Du sie in der Waffe B verschießen darfst Du die nicht kaufen und der Händler muss das dann sogar noch überprüfen weil das geschreibsel ja an den Händler ging und diesen aufforderte dies einzuhalten... Das dies schwachsinn ist brauchen wir uns glaub nicht drüber zu unterhalten, aber so haben die das in dem Absatz geschrieben. OK, kurz drauf haben die sich selber widersprochen indem darauf hingewiesen wurde das der ME für die WBK und nicht die Zeile gilt (also wenn Du zwei Grüne hast musst Du auf beiden pro Kaliber mindestens ein ME eintragen lassen )
  15. Das würde dann bedeuten das wenn @PetMan Geld sparen will und für seine Waffe A ein ME gestempelt hat und für Waffe B nicht (beide auf Grün) dann darf er die gekaufte Munition in Waffe B auch nicht verwenden weil die Erwerbsberechtigung ja nur für die Waffe A und nicht für die Waffe B gilt. Die Waffe A mit ME und die Waffe B ohne ME stehen in der WBK. Steht in dem §10 Abs. 3 des WaffG auch das die Erlaubnis nur für die Waffe in dieser einen Zeile gelten? Ich kann dies nicht entdecken aber die haben es (siehe weiter oben) reininterpretiert Das ist die Interpretation Deiner Behörde, die Behörde von @Punkrockkavalier sieht das anders... Aber natürlich ist es eine Kluge Idee Dich an die vorgaben Deiner Behörde zu halten, schließlich werden diese Dich ggf auch Anzeigen und die Karte lochen wenn Du etwas machst was ihnen nicht gefällt! Bei der Nummer mit dem Leihschein könnte aber ggf auch ein Problem sein wenn Du ein Jahresvorrat kaufst das jemand argumentiert oder unterstellt das dies über den Leihschein nicht gedeckt ist da dieser max 1 Monat gültig ist und darum auch nur Munition für ein Monat gekauft werden darf. Dann wird es aber schwierig, der Monatsvorrat geht bei dem einen oder anderen Jäger bei 2 Schuss los und hört bei dem einen oder anderen IPSC Schützen bei 5000 Schuss auf (wobei da dann auch unterstellt werden könnte das kein Händler es erlauben würde auf eine Waffe zum Testen 5000 Schuss durchzuballern). Letzten Endes ist das ist doch wieder so ein Thema mit Willkür wie auch das Schlüsselthema bei dem in einigen Bundesländern bei manchen Behörden der Tresorschlüssel in einem Tresor derselben klasse liegen muss, bei manchen Behörden in einem 0er liegen kann auch wenn der Tresor ein 1er ist, manche Behörden darauf hinweisen das der Schlüsseltresor auch mit der Wand verschraubt sein muss und andere Behörden in einem anderen Bundesland sogar verlangen das der Schlüsseltresor in einem anderen Raum sein muss und dann die Schlüssel Aufbewahrung zusammen mit der Waffenaufbewahrung kontrollieren wollen usw. Jedes Bundesland und dort sogar die einzelnen Behörden interpretieren da wieder irgendwas anderes rein und stellen damit andere regeln auf. Natürlich kann man es aber drauf ankommen lassen und hoffen das man dann vor Gericht der eine Präzedenzfall (oder war es Präsidenzfall? ) ist der es allen anderen leichter macht, der einfachere Weg sollte aber sein sich mit den Allüren der Behörde abzufinden solange es sich nur um "Unannehmlichkeiten" handelt das man ggf Munition zwischenlagern muss oder zweimal einkaufen fahren muss
  16. Bei der 6. Waffe in KK macht das sicherlich auch keinen Sinn mehr. Bei der zweiten Waffe macht das aber durchaus Sinn. Wenn ich z.b. zwei Waffen in KK habe und nur auf die erste Waffe den ME beantrage und dann diese Waffe ausgetragen wird stehe ich ziemlich dumm da mit der zweiten Waffe ohne ME und den zig tausend schuss im Keller. Klar kann man das nachträglich dann immernoch eintragen lassen wenn man tatsächlich die erste austragen lässt... Ich will mir aber ehrlich gesagt den Stress nicht machen und auf die paar teuros kommt es mir dann auch nicht drauf an. Auch meine dritte 9mm die ich gerade beim Verband beantrage wird den ME bekommen und die vierte 9mm die für nächstes Jahr geplant ist wird es auch bekommen. Aber das kann jeder machen wie er will. Und ich glaub wir driften etwas ab
  17. OK, in dem Fall muss ich leider sagen das ich es definitiv hatte aber nicht mehr beweisen kann. Bei meinem Voreintrag für meine 9mm Pistole hatte ich den ME Stempel mit dem voreintrag bekommen und mittlerweile auch eine Pistole dazu eingetragen. Aktuell habe ich nun einen Voreintrag für eine 9mm Büchse und auch hier wieder den ME gestempelt bekommen (aber ich habe natürlich auch die 9mm Pistole eingetragen womit ich die Bedingung nicht mehr erfüllen kann aber auch nicht weiss was für ein Unterschied das macht da ich ja z.B. auch jederzeit die Pistole austragen könnte und dann würde mein Voreintrag mit ME weiterhin drin bleiben und in dem Fall auch wieder allein stehen) Aber woher soll der Händler wissen ob der Typ mit der WBK ein Sportschütze oder Jäger ist? Das steht nicht in der WBK. Wenn nun jemand kommt der einen Voreintrag ohne gestempelten ME hat und eine Waffe kauft, warum sollte der Händler nun auch davon ausgehen können das Munition gekauft werden darf und irgendwann später der ME auch gestempelt wird? Für eine WBK brauche ich ein Bedürfnis, dies kann ein Sportschütze oder Jäger sein, diese bekommen natürlich auch Munition. Aber nehmen wir mal an ich bin eine Lehrkraft für irgendwas mit Waffen, damit könnte ein Bedürfnis gegeben sein. Da ich aber nur eine theoretische Ausbildung an der Schusswaffe mache aber kein Schießen erforderlich ist würde ich sicher keine Munition bekommen. Oder soweit ich weiss bekommen Museen auch WBKs aber keinen Munitionserwerb dazu. Woher will nun also der Händler wissen ob ich zu meinem Voreintrag auch Munition erwerben darf wenn der ME nicht gestempelt ist?
  18. Nein, der Händler hat im NWR die leihe beendet und sofort die Waffe auf "gekauft und überlassen" gesetzt. Dann habe ich diesen Kauf natürlich innerhalb der Frist meine Behörde gemeldet und eingetragen. Oder wie machst du das wenn der Händler dir eine Waffe zum Testen leiht und du sie kaufst? PS: es ging in den Fall um einen Vorderschaft repetierer der auf gelb geht, dadurch war kein Voreintrag notwendig was das ganze natürlich nochmal einfacher macht
  19. Hast du mit jedem SB in Deutschland gesprochen dass du behaupten kannst es macht keiner? Was wäre wenn ich dir nun eine WBK zeige bei der ein Voreintrag eingetragen wurde, der Munitionserwerb mit "Ja" ausgefüllt und gestempelt ist? Der Fall A stellt da das Problem dar! Woher weißt du ob derjenige den Munitionserwerb noch genehmigt bekommt? Vielleicht ist es gar kein Sportschütze und er darf aus irgendeinem Grund die Waffe aber keine Munition kaufen. Ziemlich gewagt die Aussage das er das schon bekommen wird und deshalb auch erwerben darf... Wo soll da ein Problem sein? Man darf eine Waffe und die dazugehörige Munition mit einem Leihschein erwerben, damit ist der Händler aus der Verantwortung. Wenn nun der Leihnehmer Munition auch nach der leihe behalten sollte ist das nicht das Problem des Händlers (wobei hier wäre vielleicht möglich dass ein Richter in einem EINZELFALL entscheidet das 10.000 Schuss für eine Leihe von Max 1 Monat zuviel sein könnte da kaum einer dieser Menge aufbrauchen kann)
  20. Warum sollte mich (in diesem Fall) der SB anzeigen? Ich hatte (m)eine Waffe inkl Munition auf Leihschein erhalten um mit dieser für eine DM zu trainieren und ggf auch an der DM Teil zu nehmen da der Voreintrag und damit Erwerbserlaubnis länger dauerte als bei Anmeldung zur DM angenommen. Um mir dann den Weg an Tag vor der Eintragung und nochmal nach der Eintragung zu ersparen habe ich die Waffe auf Leihschein innerhalb der Fristen behalten und mir dann in einem Termin den Voreintrag und die"richtige" Eintragung zu holen. Das dies scheinbar ungewöhnlich ist und auf dem Amt mit der Software Probleme bereitet war mir nicht bewusst und bin ich auch nicht darauf hingewiesen worden, sonst hätten wir das auch anders lösen können. Ein vergehen und/oder Grund für eine Anzeige kann ich in den Vorgang aber nicht erkennen. Anders wäre es natürlich wenn ich die leihe beendet hätte und die Waffe behalten hätte noch bevor ich den Voreintrag gehabt hätte oder wenn ich den Voreintrag gehabt hätte und die leihe beende und gleichzeitig die Munition behalte
  21. Den Fall hatte ich, aus unterschiedlichen Gründen, auch zwei mal. Beim ersten mal ging alles gut, hier hat der Händler am Tag vorher die Leihe beendet und ich am nächsten Tag die Waffe eingetragen, alles Stressfrei. Beim zweiten mal ist die Leihe nicht vorher beendet worden und dadurch entstand das problem das ich dann Erwerber und Überlasser war da im NWR ich als alter Besitzer aufgrund des Leihscheins hinterlegt war. Da hat dann meine SB auch gemosert das wir so ein "blödsinn" bitte nicht mehr machen weil das System durcheinander kommt... Wenn der Munerwerb beim Voreintrag nicht mit gestempelt wird und kein anderer Munerwerb vorhanden ist, dann sehe ich das mit dem Leihschein ebenfalls als Option an. Wichtig ist dabei aber natürlich das wenn die Leihe beendet wird offiziell keine Munition mehr in Deinem Besitz sein darf bis der Munerwerb gestempelt ist. Damit wären wir dann bei den beiden von mir oben geschilderten Fällen: Im ersten Fall wäre bei Dir (ich hatte damals das Kaliber noch bei einer anderen Waffe) die Munition dann nach Beendigung der Leihe und bis zum stempeln des Munerwerbs illegal bei Dir sofern Du die nicht bei einem anderen Berechtigten zwischenlagern kannst. Im zweiten Fall wäre das Munitionsthema ok (das war auch bei mir damals der Hintergedanke dazu), aber bei der Eintragung müsste dann vermutlich erst vorher die Leihe durch den SB beendet werden (kann der das überhaupt selber?) oder die Daten für die WBK Eintragung von Ihm manuell geändert werden.
  22. @Smarthome darf man fragen ob das Vorhaben bereits umgesetzt worden ist und ob bzw wie das ganze geklappt hat?
  23. Der Aufstellungsort muss tatsächlich bei der Behörde genannt werden und da gibt es auch keine einheitlichen regeln was erlaubt ist und was nicht, also letzten Endes kann das dir nur dein Sachbearbeiter beantworten, ich würde aber vermuten daß der es verneint. Abgesehen davon würde ich niemals auf die Idee kommen den Schrank und damit bedingt auch dem Inhalt des Schranks der Witterung auszusetzen! Allein das wäre für mich ein absolutes No-Go!
  24. Das sind aber am Ende Einzelschicksale. Bei mir war es beim erstantrag so (natürlich wieder ein Einzelschicksal) das ich den Antrag gestellt habe ohne die Bescheinigungen zu besitzen, irgendwann kam die E-Mail das alles durch ist und ich nur noch die Bescheinigung nachreichen muss, als diese dann angekommen sind habe ich angerufen und für nächste Woche einen Termin gemacht. 45 Minuten nachdem ich die Behörde betreten habe und nach netten Gesprächen und fluchen über die EDV hatte ich dann meine WBKs. Eine generelle Aussage ist nie möglich, jede Behörde handhabt es anders und wenn es bei einer Behörde nicht klappt hilft letzten Endes mir ein Umzug weil es normalerweise am nicht wollen der Behörde liegt und da helfen dann auch keine Tricks...
  25. Ich denke das Problem ist hier ein ganz anderes und das früher beantragen wird nix helfen. Auch die Aussage das es kein SB machen wird ist schlicht falsch, mein SB macht das und die im anliegenden LK ebenfalls. Das Problem: Nix, wirklich gar nix dauert so lange das eine Bearbeitungszeit von einem halben Jahr rechtfertigt, also liegt das Problem ganz klar woanders. Ein Voreintrag dauert bei mir (abzüglich der Überprüfung) zwischen Beantragung und Eintragung max 1 Woche. Wegen der Sicherheitsüberprüfung schreibe ich vorher eine Email und lass die schon vorher anstoßen. Dabei kann ich gleich den Antrag mitschicken und reiche die Bescheinigung nach oder ich Stelle den Antrag erst wenn die Bescheinigung da ist. Macht null Unterschied... Ich denke das einzige was in so einem Fall die Sache beschleunigt ist ein Umzug weil es an der Behörde liegt die will das es so lange dauert...
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