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Hatte ich im anderen Faden geschrieben, siehe Kennzahlen des BVA. NWR: Waffenbesitzer ca. 950.00 KWS ca. 800.000 Nun kann man überlegen, wie weit man den Waffenbegriff dehnt oder wieviel Einwohner eine SRS-Waffe besitzen, ohne den KWS zu haben. Wenn man alle Sparten zusammennimmt, z. B. Paintball, Airsoft, Bushcraft/Messernutzer, freie Abwehrmittel, Angler usw. kommen natülich deutlich höhrere Zahlen zusammen.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Die Zahlen aus dem NWR kannst Du beim BVA einsehen. Die Frage ist nur immer, welche Definitionen (oder [Laien-]vorstellungen) in solchen Presseartikeln zugrunde gelegt werden, sei es aus Unwissenheit, nachlässiger Recherche oder auch aus einer Motivation heraus. -
Kenne mich wohl nicht so gut aus, da ich dort selten Wettkämpfe schieße. Ich weiß nur, daß ich die Ergebnisse der Ligarunde nur mit Anmeldung aufrufen konnte. Gibt es da auch andere Möglichkeiten oder Plattformen?
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Sind das lizenzfreie Fotos? Auch frei zum bearbeiten?
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Der DSB läßt das (leider) nicht zu und hat sich dazu auf 10 Seiten geäußert: http://www.ziel-im-visier.de/img/Download_Datenschutz/18-04-16_Datenschutz.pdf Dokument ist allerdings nur eine Stellungnahme aus Sicht des DSB und dir darin erwähnten Äußerungen der Datenschutzbeauftragten stammen aus den jahren 2003 - 2005. Die DSGVO gibt es seit 2018. Die Listen werden auch öffentlich im Netz veröffentlicht (für jeden einsehbar), man braucht nicht mal - wie z. B. bei der DSU - einen Mitgliederzugang. Wer das nicht mitträgt, kann nicht starten. Dies würde z. B. dazu führen, daß sich kein Bedürfnisnachweis für ÜK-Waffen erbringen läßt. Das wird vom DSB allerdings nicht angesprochen.
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Ich bin durchaus dafür, in manchen Situationen auf das "Bauchgefühl" zu vertrauen, aber als rechtlich saubere Begründung für was auch immer taugt das m. E. eher nicht so sehr. Bin aber nun erst mal raus, weil ich das gute Wetter nützen möchte und wünsche Euch einen schönen Sonntag - nicht nur vor dem Bildschirm!
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Den Verdacht hast Du nun schon mehrfach geäußert - irgendwelche Belege hast Du aber nicht? Nochmals - es ist genau diese Argumentation, bei der ein Verdacht oder eine Vermutung als Begründung herhalten sollen, die ich bedenklich finde.
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Ich spreche hier nur für mich und ich glaube, daß es mir gelungen ist, das auf sehr sachlicher Ebene zu machen. Bitte nutze nicht die Aussagen anderer Diskussionsteilnehmer im Zusammenhang mit meinen Beiträgen - die bitte mit diesen diskutieren. Ich habe in keiner Weise Personen diffamiert, nicht ansatzweise. Ich mache mir - natürlich aufbauend auf dem im Eingangsbeitrag geschilderten Sachverhalt - Gedanken über die möglichen Auswirkungen auf die Betroffenen und finde das durchaus legitim.
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Ich denke, Du weiß selbst, daß ich das nicht gemeint habe. Nein, ich meine Argumentationen wie solche, daß der Zweck die Mittel heiligt, daß wer nicht zu verbergen hat, keine Bedenken haben muß oder daß mehr Kontrolle nicht schaden kann ("sich absichern"). Die Verantwortung bei Ausübung eines Ehrenamtes geht in alle Richtungen und beinhaltet auch die Rechte Betroffener.
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Es ist genau diese Argumentation, die ich so bedenklich finde - daß die Inanspruchnahme von (Grund-)Rechten einen Verdacht begründen soll. Die Aussage von @TriPlex "Wahrung ihrer Rechte?" wird von @Kreppel als "Dinge tun, die man eigentlich nicht tun darf" übersetzt?? Gut, auch Meinungsfreiheit ist ein geschütztes Recht. Aber offenbar haben gerade wir als LWB uns schon so an Regulierung und Kontrolle gewöhnt, daß wir das als ganz normal empfinden?
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Es kommt hier und da (in unterschiedlichen Formulierungen) die bekannte Argumentation durch "Wer nicht zu verbergen hat ..." - finde ich bedenklich. Man könnte durchaus auch fragen, ob alles was technisch und vielleicht auch rechtlich möglich ist, tatsächlich sein muß. Fakt ist, daß die Überwachung in allen Bereichen ständig ausgebaut wird. Das gilt nicht nur für Bild und/oder Tonaufzeichnungen (Callcenter, Banken), sondern auch für Internetaktivitäten, Mobiltelefonate (Möglichkeit für Bewegungsprofile), Kraftfahrzeuge, die ständig Daten senden, Bargeldauszahlungen usw. Wer das nicht will, hat zwar oft die "freie" Wahl, muß aber regelmäßig mit empfindlichen Nachteilen rechnen. Ähnliche Situation wie bei der Aufbewahrungskontrolle - man kann sein Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung in Anspruch nehmen mit der Konseqenz, dann in Kürze seine Erlaubnisse abgeben zu müssen. Anderes Beispiel - wer beim DSB Wettkämpfe schießt, muß dulden, daß sein Name in den Ergebnislisten im Netz auftaucht. Wahlmöglichkeit auch hier: nicht mehr an Wettkämpfen teilnehmen. Konsequenz: Keine Nachweismöglichkeit beim Bedürfnis für ÜK-Waffen. Das Ganze sind aber nur Beispiele, die sich im zulässigen (?) Rahmen bewegen. Was nun, wenn Mißbrauch stattfindet? Im hier geschilderten Fall werden die Aufnahmen ja offensichtlich auch "analysiert"? Was ist, wenn Aufzeichnungen den Weg in die Öffentlichkeit finden? Ich hatte die Frage an anderer Stelle schon mal am Beispiel der Teilnahme am Straßenverkehr gestellt. Wer kann wirklich von sich behaupten, sich dort immer fehlerlos und hundertprozentig im Rahmen der STVO zu bewegen? Also niemals ein Geschwindigkeitsschild zu übersehen, überall rechtzeitig den Fahrtrichtungsanzeicher betätigen, keinesfalls den Schulterblick durch den in den Seitenspiegel ersetzen, jeden Getränkekasten und jede Flasche darin im Koffenraum durch Spanngurt sichern, vor jedem Fahrtantritt Kontrolle der Beleuchtungsanlage ... Das ist natürlich überzeichnet, aber Ihr wißt, worauf ich hinaus will. Übertragt das nun auf den Schießsport unter der waffenrechtlichen Prämisse der Null-Toleranz. Dazu dann Videoaufzeichnungen, die später von (möglicherweise Theoretikern?) am Schreibtisch ausgewertet werden? Tolle Aussichten ...
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
mdr.de, 26.05.2023: Extremismus AfD-Mitgliedschaft und Waffenentzug: Warten auf das Bundesverwaltungsgericht https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/afd-mitglieder-waffen-waffenschein-entziehen-100.html Es werden zwar (auch) wieder mal Waffenscheine thematisiert, aber es gibt etwas rechtliche Hintergrundinfos, die ganz interessant sind. -
Ganz unabhängig von alle Erwägungen und Tipps, die bisher geäußert wurden - wäre ich in der Situation, würde ich mir schnellstmöglich eine gebrauche .22 LW anschaffen, um ab sofort i. S. d. Bedürfnisnachweises "zählende" Termine wahrzunehmen. Mit einer Anschütz Match 54 oder dem entsprechenden Gegenstück von Walther u. ä. kann man da auch relativ wenig falsch machen und die gibt es recht günstig.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
VDB-Info, 26.05.2023: Antwort auf Kleine Anfrage: Anlasslose Waffenkontrollen in Rheinland-Pfalz Die Zahl der Aufbewahrungskontrollen sowie die Anzahl der unbesetzten Stellen in den Waffenbehörden war Inhalt einer Kleinen Anfrage in Rheinland-Pfalz. https://www.vdb-waffen.de/newsurl/u74d4t16.html -
Sachstand VDB-Umfrage zur BMI-Evaluierung des 3. WaffRÄndG zum 26.05.2023: über 12.000 Antworten Die Umfrage läuft noch bis zum 05.06.2023.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
www.zeit.de, 24.05.2023: https://www.zeit.de/2023/21/schusswaffen-privatbesitz-waffengewalt-schwarzmarkt-waffenrecht? Zitat: Am Abzug Wie viele Schusswaffen sind in Deutschland legal in Privatbesitz – und wie funktionieren die Kontrollen? ... (Anmerkung: Wie so oft sind neben dem eigentlichen Artikel die Kommentare interessant) -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Natürlich in D auch reguliert: Stichwort "Schutzwaffen" (oder "Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet sind") - § 17a, § 27 Versammlungsgesetz. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Recht ausführlicher Artikel der Gießener Allgemeine zur geforderten Einrichtung einer Waffenverbotszone in Gießen: https://www.giessener-allgemeine.de/giessen/waffenverbotszone-wird-jetzt-auch-fuer-giessen-geprueft-cdu-enttaeuscht-92297988.html? Gießen liegt in Hessen und dort ist bekanntlich im Oktober Landtagswahl. Die Positionen der einzelnen Parteien sind auch ganz interessant. Zur Erinnerung - die Waffenverbotszone Leipzig (Artikel auf t-online.de vom 24.06.2022): https://www.t-online.de/region/leipzig/id_100020384/waffenverbotszone-in-leipzig-das-ende-einer-lachnummer.html -
@CvonderSee Ich achte Deine Meinung, aber BITTE mach hier in diesem Faden nicht eine neue Diskussionsfront gegen den DSB auf. Mir geht es darum, hier regelmäßig Infos zu der Fight4right-Kampagne zu veröffentlichen, für Schießsportverbände gibt es ja einen eigenen Bereich.
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Vom Jäger zum Sportschützen und Training für nicht WBK Inhaber
Elo antwortete auf GmailNutzer's Thema in Waffenrecht
Ja, das ist die Entscheidung, mit der das OVG im weiteren Verfahrensweg die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des VG abgelehnt hat. Es gab offenbar auch eine (veterinärrechtliche?) Erlaubnis des Landkreises, eine "Kugelwaffe" zur Betäubung einzusetzen, die aber wohl waffenrechtlich als nicht relevant eingestuft wurde. Das vorangegangene Urteil des VG Potsdam wird halt mehrfach zitiert, wenn es um die Frage der Nutzung im Rahmen des Bedürfnisses geht. Es sind leider immer nur einzelne Textpassagen, mich hätte einfach mal der komplette Wortlaut interessiert. -
Vom Jäger zum Sportschützen und Training für nicht WBK Inhaber
Elo antwortete auf GmailNutzer's Thema in Waffenrecht
Es ging wohl (auch? / insbesondere?) um die Frage der Nutzung außerhalb des Bedürfnisses. Ich kenne aber nur einige Passagen und der Gesamtzusammenhang fehlt leider. Deshalb meine Frage nach dem Volltext. -
VDB-Nachrichten, 17.05.2023, mit (etwas) mehr Hintergrundinfo: VDB-Umfrage zur BMI-Evaluierung des 3. WaffRÄndG https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/17052023_vdb-umfrage_zur_evaluierung_des_3_waffraendg.html Am Schluß der Umfrage gibt es die Möglichkeit, eigene Punkte zu benennen, die auf den Vorseiten nicht zur Sprache kamen.
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Vom Jäger zum Sportschützen und Training für nicht WBK Inhaber
Elo antwortete auf GmailNutzer's Thema in Waffenrecht
Es gibt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam - Az. 3 K 3152/03 - vom 19.07.2004, das vom OVG Berlin-Brandenburg mit Beschluß vom 27.04.2006 (Az. 11 N 1.06) bestätigt wurde. Darin wurde wohl entschieden, daß Waffen, für die eine Erlaubnis allein zu schießsportlichen Zwecken erteilt worden ist, nicht zum Töten von Tieren verwendet werden dürfen. Ich habe leider erfolglos versucht, diese Entscheidung im Volltext aufzufinden. Hat vielleicht jemand Zugriff? -
Vom Jäger zum Sportschützen und Training für nicht WBK Inhaber
Elo antwortete auf GmailNutzer's Thema in Waffenrecht
Waffengesetz vom 19. September 1972: § 59 Anmeldepflicht für Schußwaffen (1) Übt jemand zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes die tatsächliche Gewalt über Schußwaffen aus, zu deren Erwerb oder Einfuhr es gemäß einer nach § 61 außer Kraft getretenen Rechtsvorschrift der Erlaubnis bedurft hätte, so hat er diese Schußwaffen innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes der zuständigen Behörde anzumelden. Im Falle der rechtzeitigen Anmeldung wird er nicht wegen unerlaubten Schußwaffenerwerbs oder unerlaubter Schußwaffeneinfuhr bestraft. -
Zur Vervollständigung: Heute (22.05.2023) hat Emmerich (Grüne) endlich auf eine Frage (vom 12.04.2023) auf abgeordnetenwatch.de geantwortet, die das Gutachten Gärditz zum Waffenrecht betrifft. Die Qualität der Antwort mag jeder selbst bewerten. https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marcel-emmerich/fragen-antworten/warum-fordern-sie-eine-bestimmte-verschaerfung-des-waffenrechts-obwohl-diese-bereits-jetzt-schon-bestandteil