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Hallo zusammen, ich würde gerne eine Druckluftwaffe nach Australien versenden, ein altes Schmuckstück von FWB. Die Versandkosten werden sehr hoch sein, das ist mir klar, aber wer versendet überhaupt Druckluftwaffen? Übliche Versanddienste haben das in ihren Bedingungen ausgeschlossen oder behandeln diese wie reguläre Feuerwaffen. Falls jemand ähnliches schon erfolgreich geschafft hat, gerne einen Hinweis! Danke und Gruß!
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Antwort der Grünen Stellungnahme zu legalem, privaten Waffenbesitz
CiscoDisco antwortete auf witog's Thema in Allgemein
Dann mach das mal ich habe damit nichts zu tun. -
Antwort der Grünen Stellungnahme zu legalem, privaten Waffenbesitz
CiscoDisco antwortete auf witog's Thema in Allgemein
Wenn der Brief der Waffenbehörde kommt bitte alle Kat. B Waffen in den nächsten vierzehn Tagen zur Vernichtung abzugeben (ggfls. Veräußerung an Berechtigten LOL), dann werden 995 von 1000 Waffenbesitzern dem fristgerecht nachkommen. Um die anderen 5 wird sich die Polizei mit größter Freude und Gründlichkeit kümmern. -
Welches Versandunternehmen versendet Druckluftwaffen international? Alle die ich abgeklappert habe bis jetzt unterscheiden da nicht zwischen Druckluftwaffen welche bei uns frei ab 18 sind und "firearms".
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Heckler & Koch strikes back: HK437 and more!
CiscoDisco antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Die schaffen nicht einmal zivile MR223 in nennenswerter Anzahl zu liefern. -
Due to popular demand : Ideensammlung Waffenrechtsverbesserung!
CiscoDisco antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Mein Vorschlag: Aufhebung des Verbots von künstlichen Lichtquellen in Verbindung mit der Waffe. Für Sportschützen zwar unwichtig, für den jagdlichen Fangschuss aber allererste Wahl, die an der Kurzwaffe montierte Taschenlampe! Eigentlich ein Unding dass man das so extrem verbieten musste wie es jetzt ist. -
Due to popular demand : Ideensammlung Waffenrechtsverbesserung!
CiscoDisco antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Nein, das ist super! Wird doch keiner gezwungen nur noch mit Dämpfer zu schießen. Die Verbände würden sich dazu SD-Disziplinen basteln und jeder tritt unter gleichen Voraussetzungen an, man kann auch die Dauer des Wettkampfs und die Anzahl der abgegebenen Schüsse so anpassen, dass man den Flimmereffekt über dem Dämpfer reduziert. Alles machbar wenn man will, als Jäger nutze ich schon lange SD und das ist eine Wohltat ohne Ende, selbst ein kleiner, leistungsschwacher Dämpfer reicht völlig aus dass ich auf die großen over Ear Gehörschützer verzichten kann und nur noch Stöpsel drin habe. -
Was taugen eigentlich Subsonic Flintenpatronen? Bspw. ROTTWEIL Subsonic Trap
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Regierung will Jägern das "horten" von Munition verbieten!
CiscoDisco antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
Hast du diese Verwaltungsvorschrift zum nachlesen? -
Regierung will Jägern das "horten" von Munition verbieten!
CiscoDisco antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
Die Begrenzung der Anzahl der auf jagdliches Bedürfnis zu erwerbenden Langwaffen wird bei der nächsten Änderung kommen, der Munitionserwerb ist da deutlich unkritischer. -
Aber der ist nicht zitierfähig?
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Welches war denn die maximal zulässige Magazinkapazität auf der Jagd?
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Moin zusammen, musste kürzlich meinen Jagdschein verlängern und das habe ich - wie immer schon - per Antrag und Einwurf Einschreiben gemacht, leider wurde die Verlängerung abgelehnt mit dem Hinweis, dass zwingend das persönliche Erscheinen von mir erforderlich wäre sonst würde man den Antrag nicht weiter bearbeiten. Auf telefonische Nachfrage erklärte man mir umständlich, dass nur so sichergestellt werden kann dass ich für die Erteilung des Jagdscheins auch körperlich und geistig geeignet wäre. Auf die Frage wo ich das nachlesen könnte wollte man mir keine eindeutige Stelle im Gesetz nennen, nur das wäre so und ich müsse mich damit abfinden und die Frist zur Verlängerung drückte auch. So nahm ich mir für zwei Stunden frei und holte meinen Jagdschein persönlich im Rathaus ab, bekam auf Nachfrage ob das wirklich notwendig war, die Androhung ohne persönliches Erscheinen die Prüfung meiner körperlichen und geistigen Geeignetheit in Zukunft beim Amtsarzt nachweisen zu dürfen. Schon frech... Wenn das Gesetz das persönliche Erscheinen des Antragsstellers zur Verlängerung des Jagdscheins verlangt, warum macht dann jede untere Jagdbehörde ihre eigene Auslegung, in Berlin geht das problemlos schriftlich, auch in NRW ist das nicht einheitlich geregelt. Kann ein Sachbearbeiter der unteren Jagdbehörde den Amtsarzt bemühen ohne dass Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass ich körperlich und geistig nicht geeignet wäre für den Jagdschein? Gruß aus NRW
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Mir konnte immer noch keiner erklären warum ich als Einzelperson alleine auf dem Schießstand (ebenfalls in unserem Leichtatlethikverein im Kraftraum) nicht trainieren darf. Wen gefährde ich da? Habe das auch als Brief an den für mich zuständigen Landtags- und Bundestagsabgeordneten verschickt. Nach acht Wochen immer noch keine Antwort.
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Was ist die sauberste Lösung wenn man Waffen an einen Dritten vererben möchte und noch Zeit hat vorher zu planen? Kann man auch einen Verein einsetzen lassen, sodass die Waffen an diesen übergehen?
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Sogar nur der Langwaffen! Die jagdliche Kurzwaffe kriegst du nicht auf den EFP.
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Mitglieder von Bündnis 90 / Die Grünen als Mitglieder in Schützenvereinen
CiscoDisco antwortete auf Thema in Waffenrecht
Ein Schützenverein tut gut daran keine parteipolitischen Querelen zu diskutieren, das führt nur zu Unfrieden und bringt niemanden weiter. Zwar möchte ich stark bezweifeln, dass Grünen Mitglieder oder Kernwähler bei uns anwesend sind, aber falls doch so muss das nicht vereinsintern "geregelt" werden. Wer den Schießsport und den Waffenbesitz im Allgemeinen fördern möchte, der öffnet seinen Verein für Neumitglieder, bietet niederschwellige Angebote an und sorgt sich um Nachwuchs mit dem Ziel dass diese auch eigene Waffen erwerben. Klappt bei uns ganz hervorragend, sobald dieses Ziel auf der Vorstandsebene definiert wurde, Mitgliederzuwachs 25% in den letzten zwei Jahren, fast alle davon mit WBK und eigener Kurzwaffe ausgestattet und was mich besonders freut, dass sind alles junge Leute zwischen 20-35 Jahren die uns noch lange erhalten bleiben werden. -
Dann wäre es sicherlich sinnvoll diejenigen abzugrasen die nicht auf Briefe antworten, Karteileichen sind oder bei denen etwas vorgefallen ist. Macht dann mehr Arbeit, schon klar.
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In dem Fall wäre es gar nicht zu einer Kontrolle gekommen.
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Nein, es reicht völlig neben der falschen Person, zur falschen Zeit, am falschen Ort gewesen zu sein. Oder auch nicht, Namensverwechslungen, Denunzianten was auch immer, schon bist du "aufgefallen". Das ist ja eben der Witz an einem Geheimdienst, die werden dir nicht erzählen wie sie auf dich gekommen sind und das was du zu hören bekommst muss nicht stimmen, nachprüfbar ist es auch nicht und wenn es dir nicht passt kannst du klagen, das dauert dann zwei, drei Jahre und am Ende wirst du von allen Anschuldigungen freigesprochen, aber du kannst niemanden für deine Unnanehmlichkeiten belangen. Mich hat es sehr geärgert dass die Abfrage des Verfassungsschutz für Waffenbesitzer zur Regel geworden ist.
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Wir haben vom örtlichen Stromversorger einen Vereinstarif bekommen, anstelle von 28,5ct/kWh nun 27,0ct/kWh, nicht die Welt aber man nimmt was man kriegt.
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Wie kann man heute ein Mitgliederproblem haben? Wer die Möglichkeit hat GK Kurzwaffe auf vereinseigenem Schießstand zu trainieren und in oder der Nähe einer Großstadt ist, dessen Verein muss überrannt werden mit Mitgliedsanfragen. Jeder attraktive Verein hat in NRW Aufnahmestopp oder Warteliste, ansonsten ist da was faul und dann muss man beim Verein selbst anfangen woran das liegen kann. Bezüglich dem Schießstand selbst, wenn man zugelassen wurde für 25m Kurzwaffe 1500 Joule, so ist es mit geringem Aufwand möglich dort auch Langwaffe zu schießen mit Kurzwaffenpatronen und 1500 Joule, meist reicht ein wohlwollendes Schreiben vom Schießstandsachverständigen und das geht dann an die Behörde. Sollte im Bereich von 200€ machbar sein und ist sehr angenehm bspw. Unterhebelrepetierer .357 Mag auf 25m und verkleinerte Scheibe zu trainieren ohne auf einen fremden Schießstand zu fahren... Die ganz, ganz cleveren Vereine (westlich von Duisburg ist da einer) die haben den Mitgliederandrang vor fünf Jahren erkannt, die Aufnahmegebühr erhöht und sich so finanziell komplett saniert. Die wissen gar nicht mehr wohin mit der Kohle...
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Die Google+ Klamotte könnte man auch von der Website entfernen, das ist schon seit fast drei Jahren tot.
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https://www.ipsc.de/index.php/GROI Hier ist eine Liste von Ansprechpartnern sortiert nach Landesverbänden, sicherlich werden die in einem berechtigten Fall sich die Zeit nehmen und eine individuelle Antwort geben.
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Behörden haben oft abenteuerliche Interpretationen, manchmal aus Unkenntnis, manchmal aus Sendungsbewusstsein. Der Jäger darf mit jeder geeigneten Waffe unter Berücksichtigung von Bundesjagdgesetz § 19 Sachliche Verbote die Jagd ausüben. Man darf sogar die Jagd ausüben mit einer Waffe die noch nicht in die WBK eingetragen worden ist!