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CiscoDisco

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  1. Meine Munition ist auch im Waffenschrank, habe in die Höhe gestapelt 7000 Schuss 9x19 drin, das erhöht das Gesamtgewicht des Schrankes um 84kg und nimmt den Platz von zwei von acht Langwaffenhaltern weg, solange als noch Platz da ist warum nicht?
  2. Gerade auf eGun sind haufenweise umgebaute 4mmM20 Waffen zu finden. Wer soll die Dinger denn kaufen? Niemand wird einen Voreintrag 9mm für eine verbastelte 4mmM20 verschwenden, eigentlich müsste der Markt doch tot sein... oder sind hier schlecht informierte Käufer welche dann später bei versuchtem Erwerb große Augen machen werden und dann praktisch auf dem Geld sitzen bleiben werden? Schade auch dass der Händler nicht deutlich schreibt, dass ein Voreintrag im Originalkaliber und nicht 4mm M20 nötig sein wird...
  3. Für wen wäre so eine Bescheinigung denn nötig? Jäger und Sammler sollten doch eigentlich nur Waffen für den vom Bedürfnis umfassten Zweck erwerben dürfen und wenn die Waffe nicht schießen darf...
  4. Keine Bedürfnisprobleme, keinen Verbandszwang, keine Mindestfrist von einem Jahr bis zur WBK, keine albernen Beschränkungen von Kaliber und Art und Aussehen der Waffe. Ich war auch lange Zeit nur Jäger und habe dennoch nach DSB Sportordnung GK Pistole trainiert, das einzige was mangels Mitgliedschaft in einem Verband nicht möglich ist, sind Wettkämpfe mit offiziellen Wertungen. Aber wen juckt das schon? Würden wir den Bedürfniskrebs nicht im Waffenrecht haben, so wären locker die Hälfte der Mitglieder üblicher Schützenvereine über Nacht nicht mehr in einem Verband, wahrscheinlich eher mehr. Vielleicht gäbe es dann Vereine zum Betrieb eines eigenen Schießstandes, bestimmt auch viel mehr kommerzielle Schießstände auf denen man wenn man Lust hat ein bisschen Krach machen kann und das wäre gut so!
  5. Du kannst auch die Jägerprüfung ablegen, mit dem Prüfungszeugnis kannst du sofort Jagdschein und WBK beantragen, keine Wartezeit, keine Vereinsmeierei, keine Verbände für Bedürfnisbescheinigungen, keine Pflichttermine fürs Training, du bist niemandem etwas schuldig und niemand kann dir etwas vorenthalten.
  6. Oft werden die Tresore so wie sie sind mitgenommen und irgendwo im Wald aufgemacht. Sieht dann so aus: https://rp-online.de/nrw/staedte/dormagen/dormagen-wer-vermisst-einen-tresor-polizei-bittet-um-hinweise_aid-23229535 In Bayern gab es um 2011 herum einen Fall da wurde in einem Schützenhaus ein Tresor mit sehr hohem Eigengewicht mitgenommen und nicht unweit davon im Wald aufgeflext, kann den Artikel nicht mehr finden...
  7. Du musst nicht innerhalb von 14 Tagen austragen lassen, sondern der Behörde den Verkauf anzeigen und ggfls. deine Papiere vorlegen. Also setz ein Schreiben auf in dem du den Verkauf anzeigst und fax das deiner Behörde, du kannst auch einen herkömmlichen Brief schreiben.
  8. Welche Probleme soll die Behörde hier auch haben? Das ist mit der denkbar einfachste Fall den man waffenrechtlich bearbeiten kann. Interessant wird es bei Neuausstellungen von WBK, Voreinträgen etc.
  9. Genau so wird es sein, da die Trainingsmöglichkeiten bundesweit stark eingeschränkt sind und das durch Anweisung der Landesregierungen wird man für bestehende waffenrechtliche Erlaubnisse dir daraus keinen Strick drehen (können). Neue Befürwortungen gibt es aber nicht ohne entsprechende Nachweise.
  10. Ein sich selbst respektierender Schützenverein erteilt jedem Journalisten für das Vereinsgelände Hausverbot.
  11. In NRW zum Beispiel ist die Waffenbehörde räumlich bei der Polizei untergebracht, dort kann man natürlich dann auch Briefe oder Antragsformulare abgeben und die stempeln den Eingang auch ab. Das Gelaber hättest du dir ruhig sparen können.
  12. Du musst nur den Erwerb innerhalb 14 Tagen anzeigen, also schickst du der Behörde ein Fax oder ein Einschreiben oder wirfst einen Brief in den Briefkasten, lässt dir den Eingang deines Schreibens bei der Polizeidienststelle abstempeln... was die Waffenbehörde daraus macht ist deren Sache. Alles wird gut 😉
  13. CiscoDisco

    3. Kurzwaffe

    Ist doch kein Problem, wenn du genügend Wettkampfnachweise hast kannst du auch ein Bedürfnis für eine dritte Kurzwaffe begründen. Sollte sich Verband oder Behörde wegen des bereits vorhandenen 9mm Wechselsystems querstellen, so kannst du clevererweise einen Büchsenmacher oder Waffenhändler bitten, das Wechselsystem 9mm für die Zeit des Bedürfnisantrags in sein Waffenhandelsbuch einzutragen, du trägst das aus WS aus deinen Papieren aus, kostet behördlich natürlich wieder eine Gebühr und wenn alles durch ist kannst du das Wechselsystem wieder bedürfnisfrei erwerben. Die Richtlinien bzgl. dritter Kurzwaffe und welche Voraussetzungen (Qualität und Anzahl der Wettkämpfe) du nachweisen musst fragst du direkt beim NDSB nach, sollte aber wirklich nicht weltbewegen sein.
  14. Geht problemlos, die Cleveren haben aber eine Kurzwaffe .40 S&W oder .45 Auto mit Wechselsystem auf 9mm 🙂
  15. Mit solchen Leuten kann man nicht argumentieren oder sie eines besseren bekehren, das wollen die nicht und sind auch nicht zugänglich dafür. Betonköpfe nannte man das früher.
  16. Würde mich nicht wundern wenn das Beschussamt auf politische Weisung aus Stuttgart jetzt "besonders streng" prüft. Vielleicht wird man auch in ein paar Monaten erfahren, dass der ein oder andere leitende Beamte vorher in den frühzeitigen Ruhestand versetzt wurde.
  17. Keine Sorge, wenn der private Waffenbesitz verboten worden ist brauchst du gar keinen Schrank mehr.
  18. Kauf die Selbstladebüchse in .223 zuerst um Fakten/Altbesitz zu schaffen solange das noch möglich ist, danach die Pistole 9mm, KK Selbstlader und Repetierbüchse in dieser Reihenfolge. Kurzwaffenschießen in 9x19 macht allerdings saumäßig Spass, die wird garantiert mehr zu Einsatz kommen als du dir vorstellst! 😉 Gruß aus dem Ruhrgebiet!
  19. Was meint ihr wie hoch die durch Diebstahl verschwundenen Schusswaffen in Privatbesitz sein werden wenn bei der nächsten Waffenrechtsnovelle die Halbautomaten verboten werden.
  20. Leider wird man dieses Jahr wohl eher keine MR223/308 mehr bekommen.
  21. Schade dass das Bundesverwaltungsamt auf Anfrage keine Auskünfte geben möchte (oder kann) wer auf meinen Datensatz im NWR im letzten Jahr alles zugegriffen hat. Man kann sich nur eine Selbstauskunft zusenden lassen, sind dann ein paar Seiten ausgedruckter Screenshots aus der Datenbank.
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