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CiscoDisco

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  1. Wir haben vom örtlichen Stromversorger einen Vereinstarif bekommen, anstelle von 28,5ct/kWh nun 27,0ct/kWh, nicht die Welt aber man nimmt was man kriegt.
  2. Wie kann man heute ein Mitgliederproblem haben? Wer die Möglichkeit hat GK Kurzwaffe auf vereinseigenem Schießstand zu trainieren und in oder der Nähe einer Großstadt ist, dessen Verein muss überrannt werden mit Mitgliedsanfragen. Jeder attraktive Verein hat in NRW Aufnahmestopp oder Warteliste, ansonsten ist da was faul und dann muss man beim Verein selbst anfangen woran das liegen kann. Bezüglich dem Schießstand selbst, wenn man zugelassen wurde für 25m Kurzwaffe 1500 Joule, so ist es mit geringem Aufwand möglich dort auch Langwaffe zu schießen mit Kurzwaffenpatronen und 1500 Joule, meist reicht ein wohlwollendes Schreiben vom Schießstandsachverständigen und das geht dann an die Behörde. Sollte im Bereich von 200€ machbar sein und ist sehr angenehm bspw. Unterhebelrepetierer .357 Mag auf 25m und verkleinerte Scheibe zu trainieren ohne auf einen fremden Schießstand zu fahren... Die ganz, ganz cleveren Vereine (westlich von Duisburg ist da einer) die haben den Mitgliederandrang vor fünf Jahren erkannt, die Aufnahmegebühr erhöht und sich so finanziell komplett saniert. Die wissen gar nicht mehr wohin mit der Kohle...
  3. Die Google+ Klamotte könnte man auch von der Website entfernen, das ist schon seit fast drei Jahren tot.
  4. https://www.ipsc.de/index.php/GROI Hier ist eine Liste von Ansprechpartnern sortiert nach Landesverbänden, sicherlich werden die in einem berechtigten Fall sich die Zeit nehmen und eine individuelle Antwort geben.
  5. Behörden haben oft abenteuerliche Interpretationen, manchmal aus Unkenntnis, manchmal aus Sendungsbewusstsein. Der Jäger darf mit jeder geeigneten Waffe unter Berücksichtigung von Bundesjagdgesetz § 19 Sachliche Verbote die Jagd ausüben. Man darf sogar die Jagd ausüben mit einer Waffe die noch nicht in die WBK eingetragen worden ist!
  6. Ja ist zulässig. Das Bedürfnis ist keine absolute Nutzungseinschränkung.
  7. Habt ihr diesen Umstand der Presse schon mitgeteilt?
  8. Es gab den Verdacht dass bestimmte Behörden ein gewisses Sendungsbewusstsein mit den verdachtsunabhängigen Kontrollen mitschwingen ließen und sich deswegen am oberen Ende des Gebührenrahmens orientierten. https://www.zvr-online.com/archiv/2013/ausgabe-16/2013-oktober/vg-stuttgart-kosten-der-waffenrechtlichen-aufbewahrungskontrolle
  9. Müssen die angemeldeten Magazine trotzdem in einen 1er Schrank rein?
  10. Du hast keinen Munitionserwerbsschein, sondern eine über die WBK ausgestellte Munitionserwerbsberechtigung. Ersterer erlaubt dir unabhängig von einer Waffe Munition zu erwerben, bspw. als Sammler, Sachverständiger etc. letzterer ist an die Waffe in der WBK gebunden. Solange du noch keine Waffe in die WBK durch die Behörde eingetragen hast, praktisch gesprochen solange der Eintrag durch die Behörde nicht finalisiert worden ist liegt auch keine Munitionserwerbsberechtigung vor.
  11. https://dejure.org/gesetze/WaffG/10.html "Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt." Ein Voreintrag ist keine Eintragung einer Waffe in die WBK, solange du also mit der von dir erworbenen Waffe noch nicht bei der Behörde warst um diese einzutragen solltest du keine Munition für diese ewerben und besitzen. Wenn du eine zusätzlichen Munitionserwerbsschein hast, wofür auch immer, dann ist das eine andere Sache und berechtigt dich zu dem was dort eingetragen ist. Der Voreintrag in die grüne WBK ist aber keine alleinstehende Munitionserwerbsberechtigung, auch nicht wenn der Stempel in der entsprechenden Spalte schon drauf ist. In deinem Beispiel kannst du .45er Patronen kaufen, dann erwirbst du Wechselsysteme, lässt diese in die WBK eintragen und dabei kann dir auch die Berechtigung erteilt werden Munition zu erwerben. Vorher darfst du keine 9mm oder .22er Patronen erwerben.
  12. Weil es der korrekte Weg ist und der Stempel in der Spalte für den Munitionserwerb erst dann aktiv ist wenn die Waffe von der Behörde eingetragen ist. Das da schon ein Stempel drin ist hat keine Bedeutung und hätte auch später und nicht beim Voreintrag geschehen können. Ist doof für denjenigen der sich dann mit Munition erwischen lässt die er nicht hätte haben dürfen.
  13. Nein auch bei grüner WBK mit Voreintrag ist unabhängig von der Stempelung in der WBK noch keine Munitionserwerbserlaubnis aktiv. Das heißt, erst wenn du die Waffe erworben hast und danach bei der Behörde eingetragen lassen hast, dann kannst du Munition kaufen.
  14. Nun fragt er einen freundlichen Schützenkameraden ob er ihm zum nächsten Schießstandbesuch die für seinen Repetierer passende Munition mitbringen könnte, die er selbstverständlich zum sofortigen Verbrauch am Schießstand erwerben darf und überbrückt so die Zeit bis er selbst Munition beim Händler kaufen darf.
  15. Ohne eigene erhebliche finanzielle und freizeitliche Entbehrungen wirst du kein Jägersmann. Jawollja!
  16. Wie ist denn die Liefersituation für MR223, wenn man heute mit Geld drohen würde? Ich hätte da Abnehmer für drei Stück...
  17. Würde gerne mal bei denen als Gast meine Ordonnanzgewehre ausführen, leider wegen roni-rona in letzter Zeit nicht geschafft. Wenn ich mich bei euch einbauen kann, bitte PN
  18. Psst... die wirklich interessanten Fragen darfst du hier nicht stellen, bei WO muss erst einmal vier Seiten Geschwafel veröffentlicht werden.
  19. Ist das nur für KK? Oder ist hinter dem Holz doch eine Stahlplattenkonstruktion?
  20. In meinem erweiterten Bekanntenkreis könnte HK sofort fünf MR223 absetzen, vielleicht auch ein, zwei MR308 und ein zwei SP5 ebenfalls. Das hätte alles schon in diesem Jahr geschehen können, aber keiner konnte liefern.
  21. Gerade die haben in den letzten zwei Jahren merklich abgebaut und da ist ein erstaunlich forscher Ton in den Briefen von denen. Ein Schützenkollege ist innerhalb der Stadt umgezogen und die wollten ihm den kompletten Bimbes von Nachweis, Aufbewahrung, Tresorfotos mit Waffen, Rechnung und ähnliches auferlegen. Am Ende des Schreibens war dann der Hinweis man könne die Waffen jederzeit bei der Behörde zur Vernichtung abgeben. Angeschrieben wurde ein 74 jähriger Jäger und Sportschütze mit vier randvollen grünen WBK...
  22. Selbstverständlich manchmal habe ich den Eindruck meine Nachbarin ist besser informiert über mich als meine Freundin.
  23. Hast du dazu belastbare Quellen? Unser Verein hat 2020, nach dem ohnehin starken Jahr 2019, so viele Neuinteressenten wie noch nie gehabt. Wer alt genug ist wollte auch immer mittelfristig GK Kurzwaffe schießen. Wir sind nur ein DSB Verein und in der Umgebung gibt es viele andere die ähnliches anbieten.
  24. Solange die Person minderjährig ist wird sie auch mit Jugendjagdschein keine Waffen und Munition erwerben. Bei Volljährigkeit entfallen diverse Einschränkungen und es dürfen zwei Kurzwaffen und unbegrenzt Langwaffen inkl. dazugehöriger Munition erworben werden über das jagdliche Bedürfnis. Die normalen Voraussetzungen für den Status Sportschütze muss er dann zusätzlich erfüllen, für den Erwerb von Großkaliberwaffen ab 18 wird jemandem mit vorhandenem Jagdschein wohl nicht einmal die kritischte Waffenbehörde NRWs noch ein psychologisches Gutachten aufdrücken können. Ab Volljährigkeit kann jeder mit Großkaliberwaffen auf dem Schießstand schießen, der Erwerb ist wieder eine andere Sache. Ja ist alles kompliziert.
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