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CiscoDisco

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  1. Tatsächlich sind die Kontrollen in deinem Interesse und wenn die Waffenbehörde, wie bspw. in Stuttgart oder Bremen es schafft für ihre Aufbewahrungskontrollen Gebührenbescheide zu versenden wird auch die Häufigkeit dieser Kontrollen deutlich steigen, das rechnet sich und man kann mehr Verwaltungsmitarbeiter einstellen. Die Lagerung in einem anderen Landkreis ist kein Problem, zuständig ist die Waffenbehörde deines Hauptwohnsitzes und die kann und wird über den Weg der Amtshilfe bundesweit eine unangekündigte Aufbewahrungskontrolle durchsetzen. Dann zahlst du Gebühren an deine Waffenbehörde plus den Aufwand der Mitarbeiter anderswo. Wie immer wird auf WO groß getönt was man nicht so alles machen würde, am Ende sieht die Realität ganz anders aus.
  2. Was würde man damit bezwecken wollen, außer sich zu blamieren? Die Aufbewahrungskontrolle kann auch erlaubnisfreie Schusswaffen umfassen, gerade dann wenn der Waffenbesitzer Erlaubnisinhaber eines kleinen Waffenscheins ist werden Fragen zu Besitzverhältnissen über SRS Waffe gestellt und im positiven Falle auch die Einhaltung von Aufbewahrungs- und Verhaltenspflichten geprüft.
  3. Das sind schwere Vorwürfe, hast du das schon zur Anzeige gebracht? Dafür brauchst du auch nicht rauszugehen, die Online Wache der Landespolizei Hessen wird das gerne aufnehmen. https://onlinewache.polizei.hessen.de/ow/Onlinewache/ Dort kannst du der Polizei auch gleich mitteilen welche du benennen kannst. Halte uns auf dem Laufenden, wir sind gespannt!
  4. Das ist zwar der Forenkultur nicht förderlich, aber ich hab mich am Kaffee verschluckt. 🤣
  5. Weil du diese Präzision als Schütze nicht lieferst, schon gar nicht auf 25m.
  6. Nein so funktioniert das nicht mit den Streukreisen, die 92x schießt auf 25m mitten rein immer so wie jede andere moderne Kurzwaffe auch. Du hast also nicht 50 oder 110mm Auslenkung von der Schussmitte sondern davon die Hälfte, das reicht für dynamische Disziplinen locker aus und ist um Welten besser als 95% aller Schützen im Wettkampf liefern können. Wenn du bei der statischen 25m 2.53 Disziplin nicht nördlich von 190/200 schießt, liegt es nicht an der Waffe und nicht an der Munition.
  7. Wenn du die Waffe erworben hast, musst du sie eintragen lassen, der Voreintrag wird dadurch finalisierst. Schickst du die Waffe innerhalb der Frist zurück, so überlässt du die Waffe an den Händler, die Waffe wird dann von der Waffenbehörde aus deiner WBK ausgetragen. Möchtest du die gleiche Waffe wieder kaufen, brauchst du einen neuen Voreintrag, als Sportschütze also neue Bedürfnisbescheinigung über den Verband.
  8. Das ist richtig, waren die Angaben auf der Schachtel. In der Realität sind es 10-15m/s weniger.
  9. Sooo schlecht ist der Scholzen nun auch wieder nicht. ---------------------- Jedes Mal wieder ein Knaller wenn Rechtsunkundige über simpelste Dinge mit Inbrunst falsche Tatsachen verbreiten, sogar die Polizeibeamten blamieren sich hier. 🤣
  10. Was war das besondere an der Lapua 9mm? Geschossgewicht 8gr und Mündungsgeschwindigkeit bei 354m/s sind nichts anderes als handelsübliche Geco.
  11. CiscoDisco

    Die 2/6 Regel

    Nein. Auch wenn unser Verwaltungsrecht seine Schwächen hat, bitte zieh das nicht alles auf dein Niveau herunter.
  12. Natürlich die Munitionspreise, die haben sich seit Jahresbeginn fast verdoppelt.
  13. Ja den kenne ich, der hat auch mehr als einen Account der erste fängt mit "fedes.." an der andere mit "renatom..." Der nervt nur und kann dir nichts, aber im großen und ganzen ist der nicht unseriös der sitzt in Italien und lässt meist an eine deutsche Adresse versenden, sammelt dort den ganzen Krempel und verkauft das anderswo weiter. Angeblich soll er in Spanien für Wiederladeartikel gutes Geld bekommen.
  14. Das ist nicht schlimm, die Miete wurde entsprechend kalkuliert.
  15. Der Mieter zahlt das was der Vermieter ihm angeboten hat und das wird regelmäßig nicht kostendeckend sondern ein Zugewinn sein. Ansonsten wird nicht vermietet.
  16. Wir sind doch erwachsene Menschen, vereinbare mit dem Vereinsfürsten einen Termin mit einer weiteren Person vom Vorstand der sich ehrenamtlich direkt mit sportlichen Belangen auseinander setzt. Erkläre ihm die Problemlage in höflichen Worten und zeige ihm dass er sich nicht strafbar macht wenn du nachweislich in einem anderen Verein (dein eigenes Schießbuch reicht dafür) mit dem Schwarzpulverschießen beschäftigst. Sollte er sich quer stellen, weil er deine Nase nicht mag oder das nicht verstehen will lässt du diese Problemlage bei der nächsten Jahreshauptversammlung als Tagesordnungspunkt aufnehmen, schriftlicher Antrag ist jedem Mitglied eines Vereins möglich unter Zeugen beim Vorstand einreichen damit nichts verloren geht. Dann wird das vor versammelter Mannschaft diskutiert, gerade auch im Hinblick wie der Vereinszweck "zur Förderung des Schießsports" mit Verweigerungshaltung des Vorstandes vereinbar ist.
  17. Ja Moment, die Belegschaft könnte sich ja überlegen ob es nicht sinnvoll wäre Ware die sie nicht vorrätig haben im online shop auch mit entsprechender Lieferzeit zu kennzeichnen. Wenn sie im Sale damit werben sofort verfügbare 9 Para anzubieten, dann aber erst in drei Monaten liefern können, dann hat das schon ein Geschmäckle.
  18. Einfache Regeln sind oftmals falsch, so wie diese hier. Also bitte nicht anwenden.
  19. Man kann auch den Vorstand des bestehenden Vereins austauschen bei der Jahreshauptversammlung, ebenfalls würde ich solche Albernheiten wie Ablehnung einer GK Kurzwaffe über das sportliche Bedürfnis auf der Versammlung ansprechen, schriftlich formulieren und fristgerecht als Antrag in die Tagesordnung aufnehmen lassen, den Antrag unter Zeugen einreichen damit der nicht "verloren geht" und dann sich die fraglichen Vorgänge auf der Versammlung vom Vorstand erklären lassen. Sicherlich steht in eurer Vereinssatzung ein Vereinszweck drin wie "zur Förderung des Schießsports", Satzungsverstöße sind immer kritisch. Der Vereinsvorstand ist schon seit vielen Jahren nicht mehr zuständig für Bedürfnisanträge, die Unterschrift vom Vorsitzenden bestätigt nur dass der Schießstand für die beantragten Waffen zugelassen ist und ausreichend Trainingstermine absolviert wurden. Der Vorstand entscheidet also ausdrücklich nicht darüber welche Waffe der Antragssteller beantragen will.
  20. Wie wurde die einkassiert? Pauschale Feststellung des Bedürfnisentfalls?
  21. Interessanter wird es schon wenn man die Thematik der Versicherungen und Haftungsfrage erklärt, aber ich bin mir sicher die cleveren Herren hier sind bestens vorbereitet wenn man schon mit mehreren Fässern Benzin hantiert.
  22. Welche Anforderungen an das Lager für zwei bis drei 200l Fässer Benzin muss man erfüllen?
  23. Ging bei mir nicht anders, habe - da EWB Ware angeblich schon längst versandt worden ist - mit Meldung bei den Behörden gedroht. Auf einmal fand man das Paket im Lager und bittet vielmals um Entschuldigung dass kein Versand erfolgt worden ist. Zwar ist arms24 vergleichsweise günstig, das bringt mir aber nichts wenn die mein Geld sofort nehmen aber erst nach erheblichem Aufwand in drei Monaten liefern.
  24. Mir ist immer noch nicht klar wo jetzt hier das Problem sein soll, die Aufbewahrungskontrolle ist rechtmäßig und als Waffenbesitzer musst du diese hinnehmen, wie viele Personen die Waffenbehörde in diesen Vorgang involviert ist ebenfalls nicht in deinem Einflussbereich.
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