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CiscoDisco

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Alle Inhalte von CiscoDisco

  1. Du hast keine Waffenbesitzkarte, willst aber eigenmächtig Zugriff auf die Vereinswaffen haben?
  2. Einfach sein lassen, das ist alles Müll und nach dem Wettbewerb landet es genau dort.
  3. Du bist nicht verpflichtet Munition vorzuhalten, allerdings musst du Fragen zur Aufbewahrung von Munition wahrheitsgemäß beantworten.
  4. Nicht kaufen, zu viele Versager, zu viel Fett an der Patrone. Deutlich besser in diesem Preisbereich ist die Norma Tac-22.
  5. Gar nicht trainieren ist zu pauschal, immerhin erreichte Christian Reitz in der Disziplin 2.40 den ersten Platz auf der Deutschen Meisterschaft 2022 in München mit einem Ergebnis von 592.
  6. Hervorragende Leistung von Doreen Vennekamp! Wer auf Leistungsniveau Sportpistole geschossen hat weiß dieses Ergebnis zu schätzen, alles über 590 ist gigantisch stark.
  7. Nein so lief das nicht. Das Stichwort mit dem du dich sachkundig machen kannst heißt "Unterbringungsverfahren". Viel Erfolg!
  8. Nicht nötig, wurde schon ausreichend diskutiert. Sowas sollte einem sachkundigem Waffenbesitzer (oder dem der es werden will) nicht passieren.
  9. Nö, bei einer grünen WBK mit Voreintrag für eine Kurzwaffe kannst du die Waffe zwar beim Händler kaufen und erwerben, jedoch keine dafür passende Munition sofern du keine Munitionserwerbsberechtigung vorweisen kannst. Der Voreintrag beinhaltet keine Erlaubnis zum Erwerb von Munition, auch nicht wenn die Sachbearbeiterin einen Stempel in die Spalte Nr. 7 der WBK gesetzt hat.
  10. Nicht nur auf dem Gebiet. Nachhilfe in dem Umfang kann und will ich aber nicht leisten. Beste Grüße!
  11. Und was wäre wenn man es jagdsportliches Schießen nennt? Es gibt sogar Europameisterschaften.
  12. Besondere Voraussetzungen (Erweitertes Bedürfnis) gemäß § 14 Abs. 5 WaffG Bei der Beantragung von weiteren, über das Regelbedürfnis des § 14 Abs. 3 WaffG hinausgehenden Waffen, sind neben den obengenannten Voraussetzungen noch weitere Voraussetzungen zu erfüllen Der Antragsteller hat glaubhaft zu machen, dass die weitere Waffe 1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder 2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen der den Vereinsmeisterschaften übergeordneten Wettkämpfen des Rheinischen/Deutschen Schützenbundes oder an Ligawettkämpfen mit erlaubnispflichtigen Waffen der beantragten Waffenart teilgenommen hat. Eine regelmäßige Wettkampfteilnahme nach § 14 Abs. 5 verlangt nur eine gewisse Teilnahmehäufigkeit, die den Schluss zulässt, dass sich der Sportschütze aktiv am Schießsport beteiligt. Eine 12 bzw. 18-malige Teilnahme an Wettkämpfen wird hier nicht gefordert. Wenn es schon an einer läppischen Kreismeisterschaft scheitert, ist wohl eher Habenwollen als sportlicher Wettkampf das Ziel.
  13. Wenn du noch Zeit hast bis zur WBK mit Voreintrag, dann nutze diese um möglichst viele Modelle einmal Probe zu schießen, selbst einmal in die Hand nehmen verschafft dir schon einen Eindruck ob die Waffe dir in der Hand liegt oder nicht. Die Walther Q5 Match ist OK, mehr aber auch nicht. Wenn du die klassischen 25m Präzisionsdisziplinen schießen willst, ist eine Schlagbolzenschlosspistole wie die Q5 nur zweite Wahl und das Lichtsammlerkorn im Wettkampf auch nicht zulässig. (Bietet auch keinen Vorteil in der Disziplin 2.53) Ideal wären SIG 210, SIG X-Five/X-Six, CZ75 Sportmodelle in 6 Zoll und ähnliches.
  14. Sonstiges Bedürfnis? Warum so geheimnisvoll, was ist das für eine Waffe? Die Behörde kann dir auch jederzeit auferlegen rosa Unterwäsche zu tragen, ob das richtig ist muss man abklären.
  15. Nicht absagen, dann haben die Vordenker im Ministerium schon gewonnen... sondern groß darauf hinweisen, dass es sich hierbei um die möglicherweise letzte Veranstaltung handeln könnte.
  16. Du kannst sie schon behalten, sie müssen nur von ihrer "kriegswaffenähnlichkeit" befreit werden oder vom Büchsenmacher deaktiviert werden.
  17. Aber das wäre doch die Gelegenheit endlich herauszufinden was ein "Schwenkriegelschloss" und was ein "Briefkastenschloss" ist und welche Veränderungen an einem im Altbesitz befindlichen Aufbewahrungsbehältnis vom Waffenbesitzer selbst vorgenommen werden können. Nur Mut, der Austausch war ja sehr einfach und falls es Probleme geben sollte, einfach auf WO verweisen. Da hat einer festgelegt, was ausschlaggebend ist.
  18. Naja wenn du das sowieso umgesetzt hast, könntest du diese Tatsache doch der Waffenbehörde anzeigen und dann abwarten was auf dich zukommt.
  19. Wie viele Gewehre produziert HK am Tag?
  20. Die gehen nicht pleite, die haben (so vermute ich) Bestellungen ohne Ende und sind komplett überlastet, die Leute bestellen dort weil die Preise für Waren konkurrenzfähig sind und die Versandkosten unschlagbar gering. Ich kenne keinen Händler der Munition unabhängig vom Versandgewicht für 9,90€ versendet. Seriös wäre es als Händler das eigene Warenangebot zu verringern und nicht jeden nicht lagernden Posten aus dem Katalog des Lieferanten zu übernehmen und dafür Bestellungen mit Lieferzeit in x Monaten anzunehmen. Wir haben dort Munition bestellt, lieferbare die nach Rücksprache in max. zwei Wochen verfügbar sein sollte. Aus zwei Wochen wurden dann im Online Shop 2-3 Monate und dann kam Null Kommunikation, keine Antwort auf eMails, in der Hotline die kostenpflichtig ist, war es immer besetzt. Ein Brief per Einschreiben mit den Kopien aller bisher angelieferten eMails und der höflichen Bitte mir mein Geld zurück zu erstatten, bevor ich rechtliche Schritte einleite fand dann Gehör. Das alles für 2 große Pakete KK? Nö. Nie wieder.
  21. Habe nach einem dreiviertel Jahr eine Bestellung endlich stornieren können, ich lass das mit denen. Nervt nur.
  22. Jeder kann solche Waffen herstellen? 🤣 Bitte lösch deinen Account und komm nicht wieder her.
  23. Hat einer von euch in letzter Zeit einen modernen Kugelfang bleistaubfrei umgebaut? Kurzwaffe 25m wie waren da die Kosten ungefähr?
  24. Auch das wäre zu klären, als echten DSB Stand kenne ich nur Landesleistungszentren und die Olympiaschießanlage in München Hochbrück (beide über die jeweiligen Landesverbände des DSB organisiert). Wenn ihr als Verein einen Schießstand betreibt, so wird dessen Zulassung über ein Gutachten definiert worden sein, dort stehen die Rahmenbedingungen drin und sehr wahrscheinlich gibt es keine Einschränkung wie "Schießen nur nach Sportordnung des DSB", sonst könnte man den Schießstand auch nicht an Dritte wie Kreisjägerschaften, Bewachungsunternehmen und ähnliches vermieten. Eigenmächtig vom Vorstand eingeführte Einschränkungen des Betriebs auf dem Schießstand würden sehr schnell mit dem Vereinszweck "zur Förderung des Schießsports" kollidieren und wären im Rahmen einer Mitgliederversammlung angreifbar. Die Aussprache bei der Mitgliederversammlung steht euch zu, das ist keine Eskalation sondern ganz selbstverständliches Recht eines jeden Mitglieds.
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