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BJ68

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  1. BJ68

    Sog. Amoklauf in Graz

    [...]The gunman was identified as Viktor Berisha[11] (in Swiss media mostly anonymized as "Viktor B."), aged 42, a Kosovar Albanian who had received asylum in Switzerland in 1991, and who had been convicted of robbery and sentenced to prison in 1998. At some point after 2003, he was naturalized as a Swiss citizen. The weapon used by the perpetrator was a Sphinx Systems model AT380 sub-compact pistol, legally owned by Berisha's brother.[...] aus https://en.wikipedia.org/wiki/2013_Menznau_shooting Sprich illegale Waffe....an die der Typ eigentlich nicht herankommen dürfte.... [...] Der Attentäter Friedrich «Fritz»[1] Heinz Leibacher wurde am 21. Juli 1944 in Zug geboren und war kaufmännischer Angestellter. Leibacher war Schweizer Staatsbürger. Er ging drei Ehen mit Frauen aus der Dominikanischen Republik ein, gegen mindestens eine der Ehefrauen war er gewalttätig. Er hatte aus diesen Ehen drei Kinder. 1970 wurde er durch das Strafgericht in Zug wegen verschiedener Vermögensdelikte, Unzucht mit Kindern, öffentlichen unzüchtigen Handlungen, Urkundenfälschung und Strassenverkehrsverstössen zu 18 Monaten Haft verurteilt, stattdessen jedoch in eine Arbeitserziehungsanstalt eingewiesen.[2] Leibacher konnte sich nie richtig im Erwerbsleben zurechtfinden und war in verschiedenen Kantonen als Arbeitsloser gemeldet; schliesslich bezog er eine Invalidenrente. Bereits früher waren ihm eine Persönlichkeitsstörung, Alkoholkrankheit sowie Gehirnschwäche attestiert worden. Leibacher beschwerte sich aus unveröffentlichtem Grund fortwährend bei den Behörden. Gemäss Schlussbericht wurde 1996 über Leibacher ein psychiatrischer Bericht erstellt, wonach er Persönlichkeitsstörungen habe, der Grund des Berichts wurde nicht angegeben. Daraufhin erwarb er mehrere Waffen und begann ein Schiesstraining in einem Verein.[2] Zwei Jahre später fand ein aktenkundiger Vorfall statt: 1998 wurde er nach einem Streit mit einem Buschauffeur der Zugerland Verkehrsbetriebe angezeigt; er soll diesen mit einer Waffe bedroht haben. In der Folgezeit schickte Leibacher seine Tochter in ein Internat in Australien; der Staatsanwalt reichte zweieinhalb Jahre nach dem Vorfall vor Gericht eine Anklage gegen Leibacher ein. Danach ereignete sich das Zuger Attentat.[2] [...] https://de.wikipedia.org/wiki/Zuger_Attentat Auch hier der Typ war so richtig auffällig.....hätte also keine Waffen erwerben dürfen.... Das einzige tote Opfer wurde nicht erschossen, sondern vom Täter per Messer erstochen....auch wenn der danach seine legale Schusswaffe benutzt hat..... https://en.wikipedia.org/wiki/Zürich_Islamic_center_shooting Erfurt....der Typ hat sich illegal die Teile besorgt vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Amoklauf_von_Erfurt#Verwendete_Waffen Emsdetten neben den Vorderladern gab es da noch einiges andere: https://de.wikipedia.org/wiki/Amoklauf_von_Emsdetten#Tatmittel Winnenden: Das habe ich siehe den Link oben von mir schon mal aufgedröselt...und wie dort auch geschrieben ich bin mir sicher, dass der Täter auch bei richtiger Aufbewahrung versucht hätte an das Teil ranzukommen, sei es den Schlüssel klauen oder die PIN ausspionieren und wenn nicht er dann andere Mittel benutzt hätte. Hanau: a) komplettes Behördenversagen, der Typ hat sogar einen Brief an den Bundesstaatsanwalt geschrieben und b) in seinem Pamphlet explizit geschrieben, dass er sich seine Opfer nach dem größtmöglichen Impakt aussucht. Heidelberg: Der Typ hat illegal die Waffe nach DE mitgenommen Hamburg: wenn ich mir das so durchlese https://de.wikipedia.org/wiki/Amoktat_in_Hamburg-Alsterdorf_2023#Aufarbeitung dann hat der Typ auch darauf hingearbeitet, plus Behörden haben Warnungen in den Wind geschlagen.... Btw. was mir zu Deiner Berechnung noch einfällt....das die Waffendichte hier in CH eine andere sein dürfte als in DE (Schweiz: Etwa 27,6 Schusswaffen pro 100 Einwohner sind in zivilem Besitz. Deutschland: Etwa 19,6 Schusswaffen pro 100 Einwohner sind in Privatbesitz.) und eben auch die Voraussetzungen sprich Hürden um an eine Waffe ranzukommen. Hier brauche ich keine Sachkunde(prüfung), muss mir keinen 200 kg Tresor anschaffen, Erwerbserstreckung ist ein Fremdwort, ebenso wie ich pro Waffen kein explizites Bedürfnis haben muss...und wenn ich mir 10 Berettas 9x19mm anschaffe, es interessiert hier keinen, sofern ich die anderen Bedingungen (weiße Weste usw.) erfülle. Mit einer WES kann ich bei einem Händler drei Waffen auf einmal erwerben und für Munition reicht die WES (für 5 Jahre) und ansonsten ein Auszug aus dem Strafregister nicht älter als 3 Monate. D.h. wer es hier wirklich will, kann legal eine Waffe erwerben....d.h. IMHO gehören in Deine Berechnung noch einige Korrekturfaktoren die diese Fakten berücksichtigen....plus dass hier jeder noch wehrpflichtige sein Stgw. 90 wenn gewünscht zu Hause hat...... bj68
  2. BJ68

    Sog. Amoklauf in Graz

    Tja und nun Butter bei den Fischen... Warum knallt es hier in der Schweiz wo ich z.B. das Teil https://forum.waffen-online.de/topic/469725-innenministerin-faeser-kündigt-verschärfung-des-waffenrechts-an/page/11/#comment-3428019 haben darf und auch an Vollautomaten komme, wenn ich denn möchte nicht an allen Ecken und Enden? Yep....weil diese Taten eben kein Amoklauf sind sondern geplant werden....und die Planungen verschiedenen Ausmaße annehmen.....wenn der Entschluss sich zu rächen oder auch Menschen zu töten (was bekanntlich eh schon verboten ist) schon feststeht. Keine Ahung welcher Fall das war, da gibt es mehrere, wo sich der Täter ein Messer im Supermarkt gekauft hat (mir fällt da Würzburg ein und auch ein rel. neuer Fall) oder nimm Lafontaine und der Blumenstrauß...und ich bin mir sicher dass sich die Dame da vorher Gedanken darüber gemacht hat, wie sie bei der Veranstaltung trotz Personenschutz an den Politiker rankommt. bj68
  3. BJ68

    Sog. Amoklauf in Graz

    Nö....da geh ich nicht konform damit....ich hab da mal Winnenden etwas aufgedröselt: und wenn ich mir die Vorgehensweise von dem Menschen so ansehe, dann war zumindest diese Tat geplant und ohne Waffe/Waffen hätte der sich andere Methoden gesucht.... bj68
  4. Hab mal kurz über Gasdruckfeder recherchiert.....da die richtige Feder zu finden dürfte nicht so einfach sein.... vgl. https://www.gasfedershop.de oder https://www.ace-ace.de/de/produkte/geschwindigkeitsregulierung/industrie-gasdruckfedern/gs-8-bis-gs-70.html Wäre vom technischen Standpunkt einfach interessant, da mal die Grenzen was geht überhaupt vom Material her auszutesten.... bj68
  5. @ASE Nur was mache ich beim Spannen einer Armbrust, die eine Gasfeder enthält? Ich spanne die von Hand d.h. ich bringe die Antriebsenergie per Muskelkraft ein u.U. über einen Flaschenzug oder Kurbel usw. und die obengenannte Tailsman Mantis hat eben nur eine Gasfeder um die Energie zu speichern. Sprich da gibt es zwei Arten von Armbrust: a) Armbrüste wo der Spannvorgang durch eine Gaskartusche, elektrisch usw. bewerkstelligt wird...da wäre es vor der Ergänzung dann fraglich gewesen, ob da die Antriebenergie per Muskelkraft eingebracht wird...so aber hat der Gesetzgeber da ein Türchen aufgestoßen, denn es hätte dem Gesetzgeber ja freigestanden Armbrüste und Pfeilabschussgeräte im WaffG zu definieren bzw. die Pfeilabschussgeräte den Armbrüsten gleichzustellen. b) Armbrüste die sich durch Muskelkraft (mit Hilfsmittel, wie Kurbel, Flaschenzug, Hebel usw.) spannen lassen und wo die Antriebsenergie dann entweder im Bogen, in den beiden Wurfarmen (klassische Armbrüste) gespeichert wird oder eine (Gas)-Feder zum speichern der Antriebsenergie dient. Beide sollten daher auch in DE völlig legal sein... bj68
  6. https://www.freepatentsonline.com/4169456.pdf bj68
  7. @ASE Mir ging es um die im FB dargebrachte Definition einer Armbrust die in den beiden Fällen exakt wortgleich ist.....paste and copy lassen grüßen....klar die FB gelten nur für den vorgelegten Gegenstand, allerdings zeigen sie wie nach Meinung des BKA eine Armbrust auszusehen hat bzw. was man darunter versteht. Interessanterweise gibt Dein verlinktes FB dann auch eine Definition eines Pfeilabschussgerätes: "Kennzeichnend für Pfeilabschussgeräte ist, dass die maßgebliche Schussenergie aus einem Presslufttank auf den festen Körper (i.d.R. ein Pfeil) abgegeben wird um diesen zu beschleunigen und zu verschießen." d.h. sobald da Wurfarme und eine Sehne im Spiel sind, der Pfeil/Bolzen auf einer Schiene liegt und durch Wurfarme/Sehne beschleunigt wird, ist es eine Armbrust oder besser kann man davon ausgehen, dass es eine Armbrust ist (bis ein **** Richter das mal anders sieht und damit durchkommt). bj68
  8. Yep....bin da auch schon drauf gestoßen....und hab mich mal auf die Suche gemacht.....da ja in der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Punkt 1.8 nur die Armbrüste unter "Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz" genannt werden und dadurch die Pfeilabschussgeräte WBK und Bedürfnispflichtig sind. Sprich die Frage wäre, was gilt als Armbrust und was als Pfeilabschussgerät....was mich zu diesen Links geführt hat.... a) https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/pfeilabschussgeraet/ b) https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/3a0bb959-3471-46ff-8d82-4ce49a73115b Kleines Schmankerl aus b): [...] Der Bundesgesetzgeber handelte bei der vorliegenden Änderung des Waffengesetzes mit dem Ziel, seine Schutzpflichten aus Art. 2 Abs. 2 GG zu erfüllen und sich schützend vor das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Bürger zu stellen. [...] Ich sag da nur Messerangriffe...und geht es mit etwas weniger Pathos? Allerdings so richtig fündig bin ich da nicht geworden, dafür aber in einem Feststellungsbescheid des BKAs: http://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/201202FbZ506_FXAirguns.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Dort findet man: Sprich es kommt a) auf einen Bogen bzw. die zwei Wurfarme an, b) auf eine Sehne c) auf die Vertiefung in die der Pfeil, Bolzen gelegt wird d) und dass der Bolzen durch Spannung der Sehne bzw. in den Wurfarmen gespeicherte Federkraft beschleunigt wird, e) wobei es unerheblich ist, aus welcher Energiequelle die Spannung oder Federkraft kommt. Sprich da gehen beide Variationen, entweder die Gasdruckfeder wo die Luft drinnen bleibt oder auch meine erste Variante wo ich einen Druckbehälter aufpumpe, der dann beim auslösen die Wurfarme betätigt und das Aufpumpen müsste nicht mal von Hand erfolgen.... Edit @ASE Damit hast Du zum Teil recht...mit Deiner Aussage "historisch gewachsenen Wesen ist eine Armbrust ein Kreuzbogen, lies eine Pfeilabschussvorrichtung mit Wurfarmen" allerdings ist es unerheblich wie die Wurfarme gespannt werden und welche Vorrichtung dafür benutzt wird um die Spannung zu speichern. bj68
  9. Ähm und wie kommt der Druck in den Zylinder? Indem ich eine Luft-Pumpe mit Muskelkraft bediene und Luft komprimiere, die dann in dem Druckzylinder als (Druck)-Energie gespeichert wird....ist zwar indirekt, aber von direkter Speicherung der durch Muskelkraft eingebrachter Energie steht ja im Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.2 nichts.... Edit: Laut https://www.theslingshotforum.com/threads/talisman-mantis-crossbow.34675/ wird das Teil durch eine Gasfeder angetrieben d.h. die Energie beim Spannen wird eben durch Muskelkraft eingebracht indem man sie spannt (mit Hilfsmittel) und da halt durch das Zusammendrücken der Gasfeder gespeichert....siehe das dort verlinkte Patent: https://www.freepatentsonline.com/4169456.pdf Sprich das Teil ist eine Armbrust, wo statt eines Bogens diese Gasfeder dafür benutzt wird.....d.h. meine Meinung, das Teil fällt damit komplett unter dem Begriff Armbrust.... Edit #2: Beide Varianten sollte daher gehen.... bj68
  10. Thanks für die Info.... Ich finde es interessant, dass der Böllerbeschuss ein Verfallsdatum hat und der Normalbeschuss unbegrenzt gilt..... da würden mich die Gründe dafür, warum das so ist interessieren. Sind bei beiden Arten des Gebrauch da die Belastungen des Laufs unterschiedlich (was dann für mich eine Erklärung für die Befristung wäre) oder spielen da noch andere Aspekte hinein? bj68
  11. Was ist da der Unterschied...bei beiden Einträgen steht hinten 516 = 5 2016, woran erkennst Du dass der obere (Meine Vermutung: Böllerbeschuss) abgelaufen ist, der untere aber nicht (scharfer Beschuss; Vermutung wegen GESCH. = Geschossen Kaliber 17 mm) oder laufen generell scharfe Beschüsse nicht ab, im Gegensatz zum Böllerbeschuss? Nicht direkt an Dich gerichtet: Wenn ja warum ist das so, besonders wenn man da dann technische Aspekte wie Materialermüdung berücksichtigt.... bj68
  12. Plus das Teil: EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988 (GPSR) siehe https://www.ibf-solutions.com/fachbeitraege/neue-produktsicherheitsverordnung dürfte dann auch noch einen "guten" wahrscheinlich eher negativen Impakt haben.... Btw. gilt auch für reparierte Geräte und z.B. Bücher.... bj68
  13. Wobei.....ich mich da dann frage, ob in dem Fall dem Büchsenmacher da Aufklärung des Kunden helfen würde.....d.h. dass wenn er explizit sagt, dass Ölrückstände u.U. Allergien/allergische Reaktionen auf der Haut und vor allem auch Allgemein (Wichtig) auslösen können und der Kunde da einen Wisch unterscheibt. Knackpunkt bei einem zukünftigen Fall dürfte da dann der Einsatz des Turbinenöls sein, was da nicht dafür vorgesehen ist und ich könnte mir vorstellen, wenn trotz Aufklärung und Unterschrift des Kunden die Sache vor Gericht geht, diese Aufklärung für nichtig erklärt wird, mit dem obigen Argument. bj68
  14. Yep ist zwar kein Lager*, wäre aber unser Landeszentrum, wo es eine große Scheune gibt, d.h. abgeschlossener Raum, wo ich das machen möchte. U.U. auch mal bei unserem Stammesheim....für die Jüngeren gäbe es dann ein 625 Big Bore Blasrohr und Schleudern, sofern ich das überhaupt durchbekommen kann. Waffenbehörde mit Genehmigung ist auch ein Weg....und auch da würde es wahrscheinlich schon ein Proargument sein, wenn ich darlegen kann, dass das Teil unter 7.5 Joule hat....mal sehen.... *= mag zwar Privatgrundstück sein, aber meist ist das Gelände nicht umfriedet, sondern offen....weil z.B. Feld/Wiese vom Bauern. bj68
  15. Schön...ist auch schon abgespeichert...nur zum einen hab ich keine (noch) keine Adder, sondern eine Revo 7 und da ist auch schon der 30 lbs Bogen vorhanden und zum anderen ich brauche da was Schriftliches was den "F im Fünfeck" bei Luftdruckwaffen entspricht. Gibt es zwar nicht für die Armbrust, daher die Frage ob Du da eine Art Gutachten a) erstellen darfst, als Sachverständiger b) dazu bereit wärst und c) was das Kosten würde. Sorry für das draufrumreiten, nur ich kann mir halt vorstellen, dass mir die Aussage, das Teil liegt mit dem 30 lbs Bogen unter den 7.5 Joule eben nicht geglaubt wird, plus ich will da dann auch im Fall des Falles keine bösen Überraschungen erleben.... bj68
  16. Okay....allerdings passt die Meinung Deines Rechtsanwalts nicht so direkt zu meiner Situation....denn er schreibt ja "Es sollte daher nur im privaten Rahmen und nur gelegentlich in befriedetem Besitztum (also zuhause oder mit Einverständnis des jeweiligen Hausrechtsinhabers) „geworfen“ werden." und da stellt sich halt die Frage, ob eine Ranger/Rover-Aktion bei den Pfadfindern, für über 18 Jährige als Programmpunkt unter dem Begriff "privater Rahmen" fällt und da hab ich meine Zweifel. Kommt noch der Punkt dazu, dass ich keine Ahnung habe, ob ich so eine Idee überhaupt durchbekomme...und selbst wenn mein Stafü (Stammesführer), das Veranstalterteam inklusive dem Hauswart vom Veranstaltungsort, der Landesvorstand da grünes Licht geben sollte(n), muss ich damit rechnen, dass da andere Klugscheißer sich, nett ausgedrückt, aufregen, daher nochmals die Frage...weißt Du welche Schussgeschwindigkeit die Revo 7 mit dem 30 lbs Bogen erreicht? Wäre nämlich dann völlig egal wie die Meinung von Dir und Deinem Anwalt und die Meinung von ASE ist (und was u.U. im Fall des Falles die Meinung des Gerichts ist*) ein sehr nettes Argument um Kritikern da den Wind aus den Segeln zu nehmen, wenn die Bolzen unter 7.5 Joule Energie haben, da ich dann den §12 Abs. 4 Nr. 1 Buchtstabe a) [...] mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird [...] anführen kann und zwar völlig egal ob der nun für Armbrüste gilt u.a. auch deswegen, weil der Normalo vom WaffG unbeleckte Bürger plus andere Pfadfinder den Passus wahrscheinlich auch auf Armbrüste anwenden wird, was mich zu der Frage führt, ob Du da ein Gutachten machen darfst und wenn ja was denn so ein Teil bei Dir kosten würde, was es mir dann wert wäre, sofern die Kosten einigermaßen im Rahmen sind? *= wäre u.U. etwas für eine Feststellungsklage vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Feststellungsklage#Feststellungsklage_gegenüber_dem_Normgeber Habe jetzt 30 Pfeile der Revo 7, mit einer Mettler AT200 die auf 0.1 mg genau geht, ausgewogen....die durchschnittliche Masse der Pfeile ist 8.98 g, das Maximum liegt bei 9.02 g und das Minimum bei 8.95 g sprich die 40.38 m/s wären da eben die Grenze um unter 7.5 Joule Geschoss- oder besser Pfeilenergie zu bleiben. Btw. wenn jemand weiß wie man da die Pfeilgeschwindigkeit ohne großen Aufwand messen kann und Ideen hat...her damit, würde mich selber auch interessieren.... bj68
  17. Okay....und jetzt wird es interessant... Laut https://slingshots.ch/shop/revo-7-crossbow-bolts haben diese Bolzen ein Gewicht von 142 grain was 9.20 g entspricht. Wenn ich da nun die Geschwindigkeit berechne um auf 7.5 Joule zu kommen, ergibt diese 40.38 m/s (132.48 fps). Laut diversen Seiten kommt die Revo 7 mit einem 90 lbs Bogen auf 235 fps was 71.63 m/s wären....nur gibt es da einen 60 lbs und auch einen 30 lbs Bogen....d.h. mit dem 30 lbs Bogen könnte ich durchaus unter den 7.5 Joule liegen und damit wäre das Teil egal wie man es dreht und wendet auf der Stufe von einer Luftdruckwaffe mit 7.5 Joule und damit in Deutschland auch im Garten nutzbar, sofern sich da das Zuggewicht proportional zur Pfeilgeschwindigkeit verhält. @JoergS Weißt Du welche Schussgeschwindigkeit die Revo 7 mit einem 30 lbs Bogen erreicht? Grund für die Frage ist letzter Abs. in https://forum.waffen-online.de/topic/481426-§27-schießen-durch-minderjährige-auf-schießstätten-waffg/#findComment-3852334 bj68
  18. Yup....nur in dem von Dir zitierten Urteil (VG Freiburg / VGH) ging es um gewerbliches Schießen...d.h. der Betreiber hatte schon eine gewerblich genutzte Schießstätte für Bögen und wenn wenn ich mir die Eingaben von dem Kläger da durchlese vgl. https://openjur.de/u/351468.ppdf dann ist es für mich doch ein sehr großer Unterschied zwischen der obigen Ausgangslage und einer temporären, privaten Nutzung....plus dass im weiteren Verlauf vom Gericht kritisiert wurde, dass die erteilte Erlaubnis nach § 27 WaffG nicht die zum Schutz der die Nachbargrundstücke nutzenden Personen erforderlichen Beschränkungen enthält und eben deshalb sie als nichtig zu betrachten wäre d.h. für mich wurde da die Erlaubnis aus sehr vielen anderen Gründen aufgehoben. Edit: und ich frag mich immer noch warum 2003 hier der Gesetzgeber bezüglich Armbrüste in Aktion getreten ist, sprich was der Auslöser war die Teile Schusswaffen gleichzustellen, aber Bögen zu verschonen..... bj68
  19. Tja dann sollten doch möglichst schnell auch Pfeil und Bogen der Armbrust gleichgestellt werden, schließlich dürfte da auch ein Pfeil weit über 7.5 Joule haben vgl. https://www.bogenladen-collenberg.de/energie-und-effizienz-eines-bogens/ Wenn es also gesetzgeberischer Wille war und es aus Sicherheitsbedenken und Präventionsgründen usw. nur als Ausnahme (wenn unter 7.5 Joule, temporär, privat usw.) ausserhalb von Schießstätten erlaubt zu schießen ist, warum wurden dann Pfeil und Bogen da nicht berücksichtigt? Oder geht von jemanden der mit Pfeil und Boden schießt weniger Gefährdung von Dritten aus, als wie wenn jemand das mit eine Armbrust macht? bj68
  20. Von März 2006 bis August 2009 in Honolulu an der dortigen Uni als TA angestellt.....und jeden Tag zu Fuss 1 h lang zur Arbeit gegangen....am Meer entlang. Nach einiger Zeit haben mich die Homeless mit "Hi, Brother" begrüßt. Die Cops dort waren tiefentspannt, selbst im Einsatz, im Gegensatz zu Chicago, wo ich auf einen Zwischenstopp (verlängertes Wochenende) auf dem Weg nach DE zur Halbzeit war. Blöde ist, dass Du Dir den Urlaub verdienen musst....und am Anfang hab ich den Menschen der Dir im Supermarkt die Sachen einpackt immer durcheinander gebracht, weil ich mich nicht beherrschen konnte und mit eingepackt hab. Das Ala Moana Center eine Shopping Mall ist auch recht eindrucksvoll gewesen.....da führte mein Arbeitweg auch vorbei....Gewöhnungsbedürftig war auch dass da der Ala Moana Park davor pünktlich um 22:00 Uhr für die Öffentlichkeit gesperrt wird. Da fährt dann die Polente durch und macht eine Ansage, an die Du Dich halten solltest. Wir haben uns nach der Arbeit ab und zu zu einem "Mini-Fussball-Spiel" getroffen und sind danach am Parkplatz vor dem Institut gesessen und haben Bier getrunken....die Polente hat ganz genau gewusst was wir da taten, haben es aber übersehen, sofern Du es dezent gemacht hast..d.h. die Dosen halt dann etwas in Deckung gesellt, wenn die mit dem Auto vorbeigefahren sind. Einmal gab es ein Barbecue im Kapiolani Park und einer unserer Studis hatte im Pickup ein Fass Bier. Gab studentische Trinkspielchen und auf einmal kam die Schwester und meinte ein Cop hätte sie angesprochen und drauf hingewiesen, dass wegen einer Veranstaltung dort ein Alkoholverbot verhängt wurde und wir 30 min Zeit hätten auszutrinken und das zu verstauen....wurde dann auch sofort umgesetzt und es gab nur noch Soda oder Wasser. Gleiche Schwester wurde wegen DUI (Driving under Influence) hops genommen und musste eine Nacht in der Zelle verbringen, trotz bitten der Eltern/Bruders. In meiner Zeit wurde dort auch ein Nichtrauchergesetz verabschiedet, dass Du wo Essen serviert wird nicht mehr rauchen darfst. Hatte dann zur Folge, dass in der Studi-Kneipe (Zutritt nur für über 21 Jährige, weil Bier ausgeschenkt wurde) Du draußen am Tisch auch nicht mehr rauchen dürftest und durch den Eingang auf den Gehsteig musstest. Hab dann den Fehler gemacht mit dem Bierbecher nach draußen zu gehen, um zu rauchen...wurde dann sehr schnell zurückgepfiffen, weil Bier auf dem Gehsteig ist nicht gut = Drinking in Public. Ein Dad unserer Studis hatte da auch ein Segelboot, was wir von der Kaneohe Bay Sandbar https://www.thehikinghi.com/kaneohe-bay-sandbar nach Pearl Harbor überführten. Da wir etwas weiter raus mussten und die Wellen so 2-3 m hoch waren, war das ziemlich heftig. Hab meinen Hintern 6 h lang nicht bewegt, weil über Bord gehen, da nicht so gut war. Wasser war nicht blau, sondern schwarz wie die Nacht, weil 3000 m tief....Ach ja Sandbar, da Meeresgrund, war das ein Platz wo Du offen Bier trinken konntest. Das Segelboot war einmal auch in der Marine Corps Air Station Kaneohe Bay in der Marina gelegen und wir fuhren da auch rein, mit Kontrolle usw. War interessant da die großen Hubschrauber zwar von der Ferne zu sehen.....an einem Wochenende sind wir mit einem Motorboot zu der Base zurück gefahren und haben da noch zwei sehr junge Soldaten mitgenommen, die mit einer Art Kajak zur Sandbar rausgepadelt sind. Habe die auf so rund 20 Jahre geschätzt und mir ist aufgefallen, dass bei einem auf seinem Unterarm Brandnarben waren, die ich wie von einer ausgerückten Zigarette eingeschätzt habe. Hab denen dann noch geholfen das Volleybal-Netz und die Ständer zu verstauen und da es schon Abend (ca. 19 /20 Uhr) war, ertönte dann auf einmal ein Trompetensignal, worauf der Soldat Haltung annahm und sich nicht mehr rührte. Hab dann das auch gemacht (Hände am Rücken verschränkt und stillgestanden) und als der sich wieder gerührt hat ihn dann gefragt was das war. Er meinte dass da die Fahne eingeholt worden ist und wenn Du das Signal höst hast Du Haltung anzunehmen. Die Base war auch in dem Hinblick interessant, weil da Supermarkt, Kino, Lokale usw. waren, wo Du nur mit Militärausweis Zugang hast, praktisch ein autarkes Gebiet, wie eine kleine Stadt..... bj68
  21. Warum? Was kann der Sportschütze dafür, wenn dem sein Frauchen an Laptoptasche was macht? Allerdings und ich schätze auf das wolltest Du hinaus, klingt es für mich ein wenig nach Schutzbehauptung, nachdem da jemand ins Fettnäpfchen getreten ist. Nur stellt sich da halt dann auch die Fragen a) wie sicherheitsrelevant und vor allem b) wie (vor)aussagekräftig (da ja der Verlust der der Zuverlässigkeit, als eine Art Voraussage inwiefern sich die Person an Regeln/Gesetze/Verordnungen hält zu sehen ist) das Ganze überhaupt ist? bj68
  22. Das mag juristisch hieb und stichfest sein....nur wo ist da bitte das Problem, sofern der WBK Besitzer daneben steht? Was ist der "Schutzzweck" von so einem Gesetz.... und auch hier wieder die gleichen Fragen.....und wenn die Waffe entladen (u.U. auch teilgeladen/unterladen) ist dann gelten da die Fragen erst recht..... bj68
  23. Ja klar....nur sowas ist u.a. ein Grund warum ich in DE kein Waffenbesitzer war und werden werde....hab ich schon mal geschrieben: War in meiner Münchner-Zeit (1998 bis 2005) und da immer schon Interesse hat mich ein Kumpel von mir in meiner Heimatstadt zum Schießen mitgenommen, erst mit der .22 Kleinkaliber Pistole, später mit seiner 9 mm. Da mich der Kumpel von Kindheit her kennt (seine jüngere Schwester, war in meiner Grundschulklasse) und auch einige Stories (z.B. selbst gebastelte Rauchbombe, die sie gegen meinen Rat im Keller gezündet haben, die Hirschen, gab ein schlagendes Donnerwetter für ihn) mitgemacht hat, hat er mir von einem Vereinsbeitritt abgeraten, weil er meinte dass es da überall "ernsthafte Schützen" gibt die totale Paragraphenreiter sind und neben Zeter und Mordio Schreien dann auch Anschwärzungsaktionen anfangen würden, sprich ich durch meine Art tierische Probleme bekommen würde, wenn ich alleine schon mal die Idee* äußern würde dass es mich interessiert wie ich z.B. High-Speed-Photographie** (Geschoss im Flug usw.) machen kann, da würde bei diesen Bürkoratenhengsten und -stuten die Schnappatmung einsetzen, weil Bedürfnis usw. *= unabhängig davon ob und wie das überhaupt LEGAL umsetzbar wäre..... **= https://www.vela.io/vela-one-high-speed-flash und der untere Teil mit Bildern auf https://illumina-chemie.org/viewtopic.php?p=96559#p96559 Derbe und gefährliche Lösung wäre http://ve6sbs.sbszoo.com/projects/flash/default.htm bj68
  24. und das davon auch nicht gleich die Welt untergeht sollte ebenfalls klar sein, besonders wenn die andere Person mit dabei ist, die Waffe ungeladen ist (war da nicht mal was mit einem Jäger?) usw. Wer aufgrund dessen meint jemanden Unzuverlässigkeit zu unterstellen hat für mich nicht mehr alle Tassen im Schrank.... bj68
  25. und warum waren da die im BMI so panisch bzw. wo wäre denn das Problem gewesen, wenn sich eine große Gruppe der Sportschützen in großen Umfang "zivile" AK47 und MP5 zugelegt hätten? bj68
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