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Aktuell gibt es keine konkreten Planungen von Seiten des alten Orga-Teams. Personell ist's derzeit schwierig. Außerdem ist das Kostenrisiko hoch (Kalkulation war immer knapp) und der Aufwand wäre nur mit einem guten, starken Team stemmbar.
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Bundessportleiter und Syndikus z.B. Handreichung / FAQ von Seiten des BDS, in der zumindest mal die gesetzlichen Grundlagen, die anscheinsrelvanten Merkmale listen und den aktuellen Stand zusammenfassen könnte. Dann würde z.B. weniger von "sportlicher Zulassung" und "Feststellungsbescheid" in Zusammenhang mit Anschein gefaselt. Es gibt ja durchaus Handlungsanweisungen in anderen Disziplinen. Es gibt ja durchaus Sport jenseits der Standarddisziplinen. 2019. Weil ich sie hätte wenn es sie gäbe.
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Das ist halt in zweifacher Hinsicht Unsinn: Weder gibt es eine "Freigabe für Sportschützen" noch geht es in einem "Feststellungsbescheid" um §6 AWaffV. Ich hatte das vor Jahren schon mal in einem Telefonat an den Bundesportleiter adressiert. Eine Handreichung an die Wettkampffunktionäre sei geplant. Die kam aber nie und der Unsinn steht nun explizit so in den Ausschreibungen. "Lasst, die Ihr eintretet, alle Hoffnung fahren!"
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Doch. Die meisten Matches in Skandinavien und Finnland findet man auf https://shootnscoreit.com/ Die Viking Rifle Series wollte für die Matchorganisation auch dahin wandern.
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Erfahrungen Ausnahmegenehmigung 30er Magazine für IPSC PCC
weyland antwortete auf Forino's Thema in Waffenrecht
Es ist in Deutschland ein verbotener Gegenstand; Du brauchst eine Sondergenehmigung dafür. Inwieweit es da bereits ein funktionierendes oder sogar vereinfachtes Verfahren gibt , ist mir nicht bekannt. Letztes Jahr gab es das nicht, wie mir ein dänischer Schütze in Polen erzählte. -
Erfahrungen Ausnahmegenehmigung 30er Magazine für IPSC PCC
weyland antwortete auf Forino's Thema in Waffenrecht
Esten ;-) Sorry, ich hatte Deine Frage übersehen. Nein, sie haben größere Magazine und die Waffe ist Kat. A, so wie es der europäische Gesetzgeber es IMHO beabsichtigt hat. Irgendeinen Halbautomaten kann schwierig sein: Er darf nicht nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen (wie z.B. SIG-Sturmgewehre, div. Kashis, ...) und nicht vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sein (bestimmte optische Merkmale, aber auch Maschinenpistolen-Derivate). 30er Magazine sind grundsätzlich verbotene Gegenstände, für deren Einfuhr Du einen Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes benötigst. Zur sportlichen Verwendung sind sie danach auf 10 Schuß zu blockieren. Die meisten ausländischen Sportschützen besorgen sich stattdessen 10er. -
Taugt die Sabatti tactical evo?
weyland antwortete auf Shortcut's Thema in Precision Rifle Series (PRS)
Da Du die Frage in der PRS-Rubrik gestellt hast: Schloßgang ist bei PRS definitiv ein Thema, neben der Präzision. Wenn die Waffe beim schnellen Repetieren hakelt, kostet Dich das wertvolle Zeit, die Dir beim Zielen und Schießen fehlt. Das will man nicht; insoweit lieber das bißchen mehr investieren. -
Magazinkapazität Pistole mit nachgerüstetem Anschlagschaft?
weyland antwortete auf LordKitchener's Thema in Waffenrecht
Waffenrechtlich nicht. Sportlich kann das jeder Veranstalter in seinen Ausschreibungen festlegen wie er möchte sofern es die zugrundeliegende Sportordnung hergibt. Bei IPSC ist das z.B. sinnvoll, wo Anschlagschäfte gegen PCC antreten. Da sind einzelne Stages so designt, daß Du sehr schnell schießen und trotzdem treffen mußt. Mindestschußzahl 10, damit nur ein Schuß Reserve zum danebenballern, sonst zeitraubender Magazinwechsel. -
Teilverdeckte Waffennummer unter einem Diopter oder einer Montage.
weyland antwortete auf 1913's Thema in Waffenrecht
Lasern ist ja relativ leise. Insoweit ... SCNR -
Teilverdeckte Waffennummer unter einem Diopter oder einer Montage.
weyland antwortete auf 1913's Thema in Waffenrecht
Bei meinen ARs ist die Waffennummer meist vom Handschutz oder den daran montierten Picatinnyschienen verdeckt. Die älteren Waffen haben meist keine Seriennummer auf Lower und Verschlußträger. Irgendwann haben die Kontrolleure aufgegeben weil sie Mittag machen wollten . -
Tja, man kann sich's auch selbst besorgen. An deren Stelle, auf den guten Vorschlag hin, würde ich da mal einreiten und das Ding mitnehmen für die sicher länger dauernden Prüfungen, ob der Verein seine Dokumentationspflichten nach §15 WaffG erfüllt und ob alle Mitglieder die notwendige sportliche Aktivität zeigen. Den sicher erfreuten Vereinsvorstand und die Kollegen würde ich dann an Dich verweisen. Mal sehen, wieviele Kollegen im Zuge der Prüfungen Ärger bekommen und an wem sie den auslassen. Wie kann man nur auf solche Ideen kommen?
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"... einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der letzten 24 Monate vor Prüfung des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 führen, sofern nicht ein Fall des § 14 Absatz 4 Satz 3 vorliegt" Wenn man sich das genau durchliest, erkennt man, daß der Gesetzgeber sich hier nicht für einen bestimmten Stand, sondern ein bestimmtes Mitglied interessiert. Dann geht es dabei auch nur um die Mitglieder, die nicht unter § 14 Absatz 4 Satz 3 fallen (> 10 Jahre waffenrechtl. Erlaubnis). Bei allen anderen Mitglieder sind nur die 24 Monate vor der Wiederholungsprüfung relevant. Daß es dabei ausreicht, die schießsportlichen Aktivitäten der Mitglieder nur auf einem bestimmten Schießstand zu dokumentieren, geht aus dem Gesetzestext nicht hervor. Hmh, paßt da der Ansatz mit der Schießkladde eines Standes? Wenn der Dreh- und Angelpunkt nun das einzelne Mitglied ist (und zwar nicht jedes), dann könnte man doch auf die Idee kommen, den Nachweis rund um das betroffene Mitglied aufzubauen. Man gibt dem Mitglied den Auftrag, Einzelnachweise über seine sportliche Aktivität während seiner Mitgliedschaft zu sammeln und sie für die 24 Monate vor der waffenrechtlichen Prüfung einzureichen. Diese prüft man und legt eine Kopie zu den Akten, bevor man die Bescheinigung ausstellt. Das scheint mir der sinnvollere Weg und er dürfte dem ein oder anderen auch bekannt vorkommen.
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Aha. Und wenn der Verein gar keinen eigenen Stand besitzt? Keiner meiner Vereine hat eine Standkladde oder einen eigenen Stand. Und nur einer der Stande, auf denen ich schieße, hat noch so'n Buch.
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Vom Ladeverhalten IMHO ja. Nur halt zu kurz ohne Verlängerung. Wirst Du ja demnächst merken ;-)
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Ups , nee, noch nicht Hatte zu schnell drübergelesen. Ich dachte, es ging um die Nicht-MilSpec-Bedienteile am Lower. Beim Upper erschließt sich mir nicht, was da kaputt gehen könnte. Wer dynamisch schießt, könnte noch überlegen, sich das Carbonrohr auf Vorrat zu legen. Aber sonst?
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Dann tauscht man einfach den Lower aus Gewährleistung ist eine Händlerleistung, keine des Herstellers. Aber ich verstehe Deine Unsicherheit.
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Echt? Ich höre das eher anders. (mit Ausnahmen aus Richtung der LU-Fraktion, aber das ist ein anderes Thema) Die Anlage ist insgesamt aufgeräumter, die Beleuchtung ist erheblich besser geworden, WLAN auf allen Ständen für die Scoring-Tablets, Online Buchungstool, um sich mal schnell noch einen Stand zu clicken bzw. freie Slots zu sehen, Schulungen im modernen Raum statt in weniger gut isolierten Containern oder sogar dem Westernzelt, der immer besetzte Laden, wo man nun neben Munition auch mal schnell viele andere Teile bekommen kann (von der Waffe über Optik & Montagen bis hin zum Tacker oder Gehörschutz). Ewa ist auch öfter da, im Sommer auch schon mal während der Woche, und hat mehr Auswahl an Gerichten. Diese Investitionen müssen sich halt tragen und es wird nirgends billiger. Kürzlich habe ich aber noch bei einem Lvl. 1 Match mitgeholfen, welches die Schützen trotz der höheren Standmiete nur 15 € (Aufbausquad) bzw. 35 € kostete. Durchaus "wie in alten Zeiten". Gut, ich bin halt eher "Stammgast", kann mit klaren Worten leben und finde es eigentlich gut, daß es striktere Regeln gibt (z.B. Standabnahme). Ich hatte davor gerne mal das Vergnügen, daß mir Vormieter ein Hülsengrab im Sand oder eine zerschossene Fallplattenanlage hinterlassen hatten.
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Eintragung Schmeisser Lower von M5FL 223 mit Nordic Componets Upper Wechselsystem auf 22lfr
weyland antwortete auf Ostro4's Thema in Waffenrecht
Du hast Recht, es war falsch formuliert. Ich meinte: ".... eine zuvor vom Anscheinsparagraphen (§6 AWaffV) nicht betroffene Windham R16M4FTT ...." -
Eintragung Schmeisser Lower von M5FL 223 mit Nordic Componets Upper Wechselsystem auf 22lfr
weyland antwortete auf Ostro4's Thema in Waffenrecht
Es gibt keine "Zulassung zum sportlichen Schießen" und es gibt auch keinen "BKA-Bescheid" darüber. Der Ansatz ist schon falsch. Ein Wechselsystem kann überhaupt keinen Anschein haben / erwecken. Wie ist der Hergang? Der Importeur hat das BKA gebeten, zu beurteilen, ob eine bislang anscheinsfreie Windham R16M4FTT in verschiedenen Konfigurationen nun den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe erweckt, wenn man sie mit dem Wechselsystem der Firma Nordic kombiniert. Wäre das der Fall, wäre die Waffe vom sportlichen Schießen ausgeschlossen (aber nicht das Wechselsystem als solches). Ergebnis: Nein, die Windham tut es nicht. Was heißt das jetzt für die Besitzer anderer Waffen? Das BKA hat den Anschein, also den optischen Eindruck beurteilt, mit besonderem Blick auf die anscheinsrelevanten Details. Damit hat man eine Blaupause für das eigene Vorgehen. Warum sollte man nun "ein massives Problem" haben, wenn man eine andere Waffe in Kombination mit dem Nordic benutzt, die den gleichen optischen Eindruck erweckt? Ich finde da noch nicht mal einen Ansatz für begründete Zweifel. Wer trotzdem nicht gut schläft, sollte dann vielleicht doch eine Tippmann M4-22 oder sogar eine Ruger 10/22 im klassischen Schaft nehmen. Aktiven Sportschützen sollte der Weg zum Bedürfnis hierfür problemlos offen stehen. -
Ja, hast Du: Koppler national erlaubt, international nicht. Vergrößernde Optik bei PCC nicht erlaubt, weder national noch international.
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Danke für die Erläuterung; das sehe ich ebenso. Wie von mir vermutet gibt es auch hier bei WO diverse Ansichten, in welche Kategorien die IPSC-Schützen denn einzuteilen seien ;-). Ich tue mich schwer mit "echten" und "unechten" Sportlern, wenn das Maß hierfür Ehrgeiz und die Platzierung sein sollen. Es ist halt ein Unterschied, ob jemand z.B. in seinen Twenties oder mit Mitte 50 in den Sport einsteigt. Sport hat auch mit Engagement für den jeweiligen Sport (= mithelfen), sich verbessern und auch sportlichem Verhalten zu tun. Insbesondere ersteres und letzteres leiden gerne mal unter dem Ehrgeiz. Die Rifle-Community war, als ich sie vor ein paar Jahren mit Summer- und Winter-Rifle kennengelernt habe, dahingehend noch ein bißchen weniger anstregend als die Handgunner. Mit dem Run im Bereich PCC hat sich das doch Richtung Handgun angenähert (IMHO verschlechtert). Die meisten Rifle-Schützen kennt man aber eh mit der Zeit zumindest vom Aussehen her (Namen vergesse ich gerne mal). So ist man eigentlich nie fremd auf einem Match sondern hat immer angenehme Gespräche. AR15-Gruppen im Internet meide ich eher. Mir reichen die wenigen, die nach Studium derselben fully-equiped bei mir im Training auftauchen, um sich der Lächerlichkeit preiszugeben. Ja, das ist sehr schade. Ich habe schon mal nachgefragt bei früheren Veranstaltern und meistens das Thema Kosten (Standmiete) und z.T. zurückgehende Buchungszahlen als Argument erhalten. Bei PCC scheint die Zahl der Interessenten größer. Es wäre schön, wenn sich ein gut in der Szene vernetzter Nachfolge-Initiator für Summer-/Winterrifle finden würde. Gerade im Winter dürfte Philippsburg noch Kapazität haben.
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Den Satz würde ich gerne verstehen. Magst Du erläutern, was den Unterschied ausmacht🤔?
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fortbestehen des bedürfnisses 10 jahre , Bescheinigung Verband
weyland antwortete auf 444 marlin's Thema in Waffenrecht
Genau das schrieb ich ja bereits weiter oben. Ich selbst habe da eh kein Problem außer dem erhöhten Dokumentationsaufwand, dessen Details ja auch noch unklar sind. -
fortbestehen des bedürfnisses 10 jahre , Bescheinigung Verband
weyland antwortete auf 444 marlin's Thema in Waffenrecht
"Die Beurteilung, ob eine Waffe für eine weitere Sportdisziplin erforderlich ist, ist auch vom Einsatz der bereits vorhandenen Waffen abhängig. Hierzu prüft der Verband, in wie weit die vorhandenen Waffen (je nach Antrag Kurz- oder Langwaffen) bei offiziellen Wettkämpfen eines anerkannten Verbandes eingesetzt wurden." aus den Befürwortungskriterien BDS LV 5 Eine (geschlossene) Vereinsmeisterschaft ist meines Erachtens kein offizieller Wettkampf des Verbandes. -
fortbestehen des bedürfnisses 10 jahre , Bescheinigung Verband
weyland antwortete auf 444 marlin's Thema in Waffenrecht
Meines Wissens reichen Wettkämpfe auf der individuellen Ebene des Vereines nicht - weil sie auch nicht für das entsprechende Bedürfnis ausgereicht hätten. Es müssen Wettkämpfe des Verbandes sein, also über die Vereinebene hinaus offen, die gemäß Sportordnung stattfinden und vom Verband anerkannt wurden. Der BDS LV 7 hat dafür ein eigenes, wenig aufwendiges Prozedere gestaltet und die ersten Wettkämpfe sind bereits ausgeschrieben. Wir werden mit einem festen Kreis befreundeter Vereine Wettbewerbe gestalten, ähnlich den DSB-Rundenkämpfen. Wenn man sich mal organisatorisch abgesprochen hat, ist der Folgeaufwand geringer als bei komplett offenen Meisterschaften. Erheblicher Aufwand bleibt es trotzdem.