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weyland

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  1. Danke. Das ist der BDS Sportbeauftragte Steel Challenge und Speed Steel.
  2. Mir hat mal jemand beim Wettkampf erzählt, die Markenrechte lägen bei @webnotar . Vielleicht mag er etwas dazu schreiben?
  3. Durchaus. Ich möchte diese Disziplinen keineswegs abwerten und finde gut, daß es sie gibt. Es geht mir rein um mein persönliches Empfinden, was ich für mich aus den ja nicht geringen Gebühren an "Glücksgefühl" raushole. Das ist bei Steel für mich weniger als bei IPSC oder 3Gun. Konzentration auf das Wesentliche
  4. Als reiner Trainingsnachweis: Datum, Schießstand, LW oder KW, Stempel, Unterschrift Wenn kein Stempel vorhanden, empfiehlt es sich, den Unterschreibenden noch mit Klarnamen und Funktion zu nennen. Damit kann man, bei ansonsten knappen Nachweisen, die mögliche Diskussion entschärfen. Grunsätzlich empfehle ich unseren Standaufsichten aber, sich einen billigen Stempel anfertigen zu lassen (zweizeilig, Max Mustermann, Schießleiter / Range Officer / Standaufsicht). Wir sind ja in Deutschland. Bei Wettkampfnachweisen im Falle von Überkontigent sollte man zusätzlich die Waffe aufführen.
  5. Irgendwelche Informationen fehlen in der Geschichte. Die Waffenbehörde hat regelmäßig nicht die Information, mit welchen Waffen im Training geschossen wurde. Der Antragsteller hat eine Bescheinigung seines Verbandes, daß er im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen trainiert hat. In welcher Stelle sollte die Waffenbehörde da einhaken? Zweifelt sie diese Bescheinigung des Verbandes an? Dann wäre das ein Thema für den Verband und seinen Anwalt, nicht vordringlich eines des Antragstellers. Du schreibst auch von einem ablehnenden Schreiben, das aber kein Ablehnungsbescheid sei. Was ist es denn, was ist der Titel? Das Schreiben enthält doch sicher eine Rechtsbehelfsbelehrung. In der steht in der Regel sowas wie "gegen diesen Bescheid...".
  6. Die wurde dieses Jahr abgesagt ohne öffentliche Begründung. Es gab Gerüchte, daß Hera als Sponsor abgesprungen sei bzw. nicht das notwendige Budget zur Verfügung stellen konnte / wollte. Rein aus den (bisher relativ günstigen) Teilnehmerentgelten wäre die Veranstaltung nicht kostendeckend durchzuführen. Die Leute vergessen immer, wieviel Zeit und Manpower Auf- und Abbau kosten - und daß währenddessen auch die Stände bereits angemietet werden sein müssen. Wenn ich daran denke, frage ich mal, ob sie 2024 geplant ist. Oder weiß das hier bereits jemand? Ich habe mehrmals teilgenommen, es war ganz nett (die Steel Nightmare seeeeehr nett), aber irgendwie bin ich nie richtig happy heimgefahren. An den Ergebnissen lag es nicht. Ich bin eh kein Top-Schütze, trainiere zu wenig, bin ein gutes Stück von z.B. @Mateusz Ergebnissen entfernt, tummele mich eher wie die meisten im Mittelfeld. Das aber mit viel Spaß. Mir fehlt bei SC und SpSt zum wirklich dynamischen die eigene Bewegung durch einen Parcours, wie sie IPSC und 3GUN Parcours ermöglichen. Die eigene Bewegung, zusammen mit der dort möglichen Kreativität bei der Lösung der Aufgabe, gibt mir mein persönliches "Glücksgefühl", mit dem ich dann nach Hause fahren kann. Aber ich gönne jedem seine Disziplin, und bin froh, daß es inzwischen so viele verschiedene gibt. Die Zahl der Wettkämpfe ist jedoch so hoch, daß ich einfach nicht überall dabei sein kann.
  7. Ich muß mich übrigens schneller als erwartet korrigieren: Ein KK-Match ist nun im Gespräch. Wenn es konkret wird, gebe ich (oder jemand von der offiziellen Orga) Bescheid. Es hat sich ja keiner vom Verein daran bereichert sondern die Helfer (Tagespauschale + Mittagessen auf die Hand zwischendurch) und die Standgebühren damit bezahlt. Was alleine alle vier 200 m-Stände + beide 50 m-Stände für zwei Tage kosten kann man sich ja mit der Preisliste ausrechnen. Für ein IPSC Rifle-Match zahlt man inzwischen 140 €, mit mehr Teilnehmern und deutlich höherem Durchsatz. DM 3Gun Parcours macht trotz 85 € für einen halben Tag massiv Defizite. Wenn's soviel kostet, kostet es soviel. Wäre schöner, wenn es anders wäre, aber was will man machen? Jeder, der ein Match anbieten will, ist ja mehr als willkommen, gerne mit günstigeren Preis, auf eigener Anlage oder auch in P'burg oder sonstwo.
  8. Aktuell gibt es keine konkreten Planungen von Seiten des alten Orga-Teams. Personell ist's derzeit schwierig. Außerdem ist das Kostenrisiko hoch (Kalkulation war immer knapp) und der Aufwand wäre nur mit einem guten, starken Team stemmbar.
  9. Bundessportleiter und Syndikus z.B. Handreichung / FAQ von Seiten des BDS, in der zumindest mal die gesetzlichen Grundlagen, die anscheinsrelvanten Merkmale listen und den aktuellen Stand zusammenfassen könnte. Dann würde z.B. weniger von "sportlicher Zulassung" und "Feststellungsbescheid" in Zusammenhang mit Anschein gefaselt. Es gibt ja durchaus Handlungsanweisungen in anderen Disziplinen. Es gibt ja durchaus Sport jenseits der Standarddisziplinen. 2019. Weil ich sie hätte wenn es sie gäbe.
  10. Das ist halt in zweifacher Hinsicht Unsinn: Weder gibt es eine "Freigabe für Sportschützen" noch geht es in einem "Feststellungsbescheid" um §6 AWaffV. Ich hatte das vor Jahren schon mal in einem Telefonat an den Bundesportleiter adressiert. Eine Handreichung an die Wettkampffunktionäre sei geplant. Die kam aber nie und der Unsinn steht nun explizit so in den Ausschreibungen. "Lasst, die Ihr eintretet, alle Hoffnung fahren!"
  11. Doch. Die meisten Matches in Skandinavien und Finnland findet man auf https://shootnscoreit.com/ Die Viking Rifle Series wollte für die Matchorganisation auch dahin wandern.
  12. Es ist in Deutschland ein verbotener Gegenstand; Du brauchst eine Sondergenehmigung dafür. Inwieweit es da bereits ein funktionierendes oder sogar vereinfachtes Verfahren gibt , ist mir nicht bekannt. Letztes Jahr gab es das nicht, wie mir ein dänischer Schütze in Polen erzählte.
  13. Esten ;-) Sorry, ich hatte Deine Frage übersehen. Nein, sie haben größere Magazine und die Waffe ist Kat. A, so wie es der europäische Gesetzgeber es IMHO beabsichtigt hat. Irgendeinen Halbautomaten kann schwierig sein: Er darf nicht nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen (wie z.B. SIG-Sturmgewehre, div. Kashis, ...) und nicht vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sein (bestimmte optische Merkmale, aber auch Maschinenpistolen-Derivate). 30er Magazine sind grundsätzlich verbotene Gegenstände, für deren Einfuhr Du einen Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes benötigst. Zur sportlichen Verwendung sind sie danach auf 10 Schuß zu blockieren. Die meisten ausländischen Sportschützen besorgen sich stattdessen 10er.
  14. Da Du die Frage in der PRS-Rubrik gestellt hast: Schloßgang ist bei PRS definitiv ein Thema, neben der Präzision. Wenn die Waffe beim schnellen Repetieren hakelt, kostet Dich das wertvolle Zeit, die Dir beim Zielen und Schießen fehlt. Das will man nicht; insoweit lieber das bißchen mehr investieren.
  15. Waffenrechtlich nicht. Sportlich kann das jeder Veranstalter in seinen Ausschreibungen festlegen wie er möchte sofern es die zugrundeliegende Sportordnung hergibt. Bei IPSC ist das z.B. sinnvoll, wo Anschlagschäfte gegen PCC antreten. Da sind einzelne Stages so designt, daß Du sehr schnell schießen und trotzdem treffen mußt. Mindestschußzahl 10, damit nur ein Schuß Reserve zum danebenballern, sonst zeitraubender Magazinwechsel.
  16. Bei meinen ARs ist die Waffennummer meist vom Handschutz oder den daran montierten Picatinnyschienen verdeckt. Die älteren Waffen haben meist keine Seriennummer auf Lower und Verschlußträger. Irgendwann haben die Kontrolleure aufgegeben weil sie Mittag machen wollten .
  17. Tja, man kann sich's auch selbst besorgen. An deren Stelle, auf den guten Vorschlag hin, würde ich da mal einreiten und das Ding mitnehmen für die sicher länger dauernden Prüfungen, ob der Verein seine Dokumentationspflichten nach §15 WaffG erfüllt und ob alle Mitglieder die notwendige sportliche Aktivität zeigen. Den sicher erfreuten Vereinsvorstand und die Kollegen würde ich dann an Dich verweisen. Mal sehen, wieviele Kollegen im Zuge der Prüfungen Ärger bekommen und an wem sie den auslassen. Wie kann man nur auf solche Ideen kommen?
  18. "... einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der letzten 24 Monate vor Prüfung des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 führen, sofern nicht ein Fall des § 14 Absatz 4 Satz 3 vorliegt" Wenn man sich das genau durchliest, erkennt man, daß der Gesetzgeber sich hier nicht für einen bestimmten Stand, sondern ein bestimmtes Mitglied interessiert. Dann geht es dabei auch nur um die Mitglieder, die nicht unter § 14 Absatz 4 Satz 3 fallen (> 10 Jahre waffenrechtl. Erlaubnis). Bei allen anderen Mitglieder sind nur die 24 Monate vor der Wiederholungsprüfung relevant. Daß es dabei ausreicht, die schießsportlichen Aktivitäten der Mitglieder nur auf einem bestimmten Schießstand zu dokumentieren, geht aus dem Gesetzestext nicht hervor. Hmh, paßt da der Ansatz mit der Schießkladde eines Standes? Wenn der Dreh- und Angelpunkt nun das einzelne Mitglied ist (und zwar nicht jedes), dann könnte man doch auf die Idee kommen, den Nachweis rund um das betroffene Mitglied aufzubauen. Man gibt dem Mitglied den Auftrag, Einzelnachweise über seine sportliche Aktivität während seiner Mitgliedschaft zu sammeln und sie für die 24 Monate vor der waffenrechtlichen Prüfung einzureichen. Diese prüft man und legt eine Kopie zu den Akten, bevor man die Bescheinigung ausstellt. Das scheint mir der sinnvollere Weg und er dürfte dem ein oder anderen auch bekannt vorkommen.
  19. Aha. Und wenn der Verein gar keinen eigenen Stand besitzt? Keiner meiner Vereine hat eine Standkladde oder einen eigenen Stand. Und nur einer der Stande, auf denen ich schieße, hat noch so'n Buch.
  20. weyland

    Büchse für IPSC?

    Vom Ladeverhalten IMHO ja. Nur halt zu kurz ohne Verlängerung. Wirst Du ja demnächst merken ;-)
  21. weyland

    Büchse für IPSC?

    Ups , nee, noch nicht Hatte zu schnell drübergelesen. Ich dachte, es ging um die Nicht-MilSpec-Bedienteile am Lower. Beim Upper erschließt sich mir nicht, was da kaputt gehen könnte. Wer dynamisch schießt, könnte noch überlegen, sich das Carbonrohr auf Vorrat zu legen. Aber sonst?
  22. weyland

    Büchse für IPSC?

    Dann tauscht man einfach den Lower aus Gewährleistung ist eine Händlerleistung, keine des Herstellers. Aber ich verstehe Deine Unsicherheit.
  23. weyland

    Büchse für IPSC?

    Echt? Ich höre das eher anders. (mit Ausnahmen aus Richtung der LU-Fraktion, aber das ist ein anderes Thema) Die Anlage ist insgesamt aufgeräumter, die Beleuchtung ist erheblich besser geworden, WLAN auf allen Ständen für die Scoring-Tablets, Online Buchungstool, um sich mal schnell noch einen Stand zu clicken bzw. freie Slots zu sehen, Schulungen im modernen Raum statt in weniger gut isolierten Containern oder sogar dem Westernzelt, der immer besetzte Laden, wo man nun neben Munition auch mal schnell viele andere Teile bekommen kann (von der Waffe über Optik & Montagen bis hin zum Tacker oder Gehörschutz). Ewa ist auch öfter da, im Sommer auch schon mal während der Woche, und hat mehr Auswahl an Gerichten. Diese Investitionen müssen sich halt tragen und es wird nirgends billiger. Kürzlich habe ich aber noch bei einem Lvl. 1 Match mitgeholfen, welches die Schützen trotz der höheren Standmiete nur 15 € (Aufbausquad) bzw. 35 € kostete. Durchaus "wie in alten Zeiten". Gut, ich bin halt eher "Stammgast", kann mit klaren Worten leben und finde es eigentlich gut, daß es striktere Regeln gibt (z.B. Standabnahme). Ich hatte davor gerne mal das Vergnügen, daß mir Vormieter ein Hülsengrab im Sand oder eine zerschossene Fallplattenanlage hinterlassen hatten.
  24. Du hast Recht, es war falsch formuliert. Ich meinte: ".... eine zuvor vom Anscheinsparagraphen (§6 AWaffV) nicht betroffene Windham R16M4FTT ...."
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