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Harry Callahan

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  1. Die fremden Kinder, die auf der Kerb mit Soft-Air MP5s rumlaufen, finde ich auch nicht bedrohlich. Und die Inzidenz von 4 jährigen Kindersoldaten in Mitteleuropa würde ich als überschaubar einschätzen. Auch glaube ich nicht, dass ein Vater sich komplett neutral verhalten würde, wenn sein Sohn mit einer scharfen Waffe auf einen Wachmann zielen würde. Also alles in allem doch ein eher an den Haaren herbeigezogenes Bedrohungsszenario. Aber ich finde es cool, einen 4-jährigen professionell zu entwaffnen und dann erst einmal auf dem Boden zu tackeln. Dann lernt er, dass man seine Waffe nicht auf Erwachsene richten soll....
  2. Also ich fühle mich nicht bedroht, wenn mein Sohn mit seiner Soft-Air durchs Haus läuft.
  3. Ich würde Dir raten, einen in der Materie erfahrenen Anwalt schon mal über Deine Antragsbegründung schauen zu lassen. Damit kannst Du Dir ja eventuell schon mal einen langwierigen Prozeß ersparen.
  4. Gegenfrage: Welcher Anfangsverdacht rechtfertigt denn die Durchsuchung des Fahrzeugs, bei der Du dann überhaupt die Munition findest, zu der Du die Berechtigung prüfen willst / musst? Sehenswert: https://www.youtube.com/playlist?list=PL1B0B357282389571 Ist zwar aus den USA und nicht übertragbar, aber dennoch interessant. Müsste man mal für D machen.
  5. Wenn der Staat Straftaten verhindern wollte, würde er gesetzestreuen Bürgern erlauben, eine Waffe zu tragen. Wenn der Staat Straftaten verhindern wollte, würde er jugendliche Intensivtäter wegsperren, statt ihnen 70 Chancen auf neue Taten zu geben. Wenn der Staat Straftaten verhindern wollte, würde er etwas gegen mafiöse Parallelgesellschaften tun, statt hiervor zu kapitulieren. Bei dem, was der BDK fordert, geht es nicht darum, die Bevölkerung zu schützen. Es geht nur darum, die Polizeiarbeit zu erleichtern und die Aufklärungsquoten zu verbessern. Wohl gemerkt: Nachdem etwas passiert ist, also das Opfer schon zum Opfer wurde.
  6. Hat die Waffe einen Schlittenfanghebel wie das Original? Dann einfach den Schlitten der leeren Waffe hinten fixieren, ein volles Magazin einführen und den Schlitten durch Betätigen des Schlittenfanghebels nach vorne schnellen lassen. Jetzt ist eine Kartusche im Lager und Du kannst schießen. Wenn Du jetzt den Schlitten wieder zurückziehst, dann wird die Patrone ausgeworfen, aber bei der Vorwärtsbewegung wird wieder eine neue Patrone zugeführt. Alles völlig normal.
  7. Du kannst die ganze Sache deutlich beschleunigen: Antrag auf die zu erwerbende Waffe beim Amt stellen mit Vermerk "Bedürfnisbescheinigung wird nachgereicht". Dann läuft die ganze Überprüfung etc. an. Wenn alle Überprüfungen durch sind, bekommst Du Post vom Amt mit der Aufforderung, Dein Bedürfnis nachzuweisen. Dann kannst Du mit Deiner Verbandsbescheinigung hingehen und kannst die WBK sofort mitnehmen. Habe ich immer so gemacht. Wenn Du die Sache vernünftig timest, kannst Du einen Tag nach Erhalt Deiner Bedürfnisbescheinigung Deine Waffe kaufen.
  8. Klingt doch interessant. Abgesehen vom Preis.
  9. Das ist mal wieder ein perfektes Beispiel für den Unterschied zwischen männlicher und weiblicher Denkweise: Die Frau denkt: "Wenn mein Mann sich ein neues Notebook kauft, darf ich mir auch neuen Schmuck kaufen - ist ja nur gerecht." Der Mann denkt: "Wenn ich mir ein neues Notebook kaufe, ist kein Geld mehr da, um meiner Frau Schmuck zu kaufen, denn das Geld ist ja nur einmal vorhanden". Wenn Du nun argumentierst, dass es lange dauert, einen Tresor im Falle z.B. eines Einbruchs zu öffnen, dann ist es nach meiner Logik sinnvoll, jede Sekunde zu sparen, anstatt zu sagen, dass es ohnehin zu lange dauert, den Tresor zu öffnen und dass man dann auch die Waffe erst laden kann. Und die Entscheidung, Deine Dienstwaffe nicht privat zu tragen, ist Deine eigene und niemand hat das Recht, dies irgendwie zu kommentieren. Aber im Prinzip sollte doch jeder Bürger das Recht dieser Wahl haben - oder?
  10. Du hast Deine Dienstwaffe doch auch geladen, wenn Du zum Dienst gehst - oder? Aus genau dem gleichen Grund ist es für einen Waffenbesitzer sinnvoll, zumindest die rechtliche Option zu haben, eine geladene Waffe in einem Tresor zu lagern. Weil eventuell Sekunden zählen. Ob Du dies nun nachvollziehen kannst, oder nicht, ist irrelevant. Lass die Menschen entscheiden. Es würde mich sehr wundern, wenn es in irgendeiner Weise deliktrelevant wäre, ob die Waffe im Tresor nun geladen ist oder nicht.
  11. Nö. In der Pistole. Juristisch gesehen ist das immer noch "ungeladen".
  12. Geladen ist eine Pistole, wenn sich eine Patrone im Patronenlager befindet. Blödsinn.
  13. Mir auch nicht Aber warum steht denn in der Auktion: "Achtung: Erwerb nur mit EWB für Originalkaliber, Sammler-WBK oder WHE!" ?
  14. Bist Du im Stabsdienst der Bundeswehr? Die Antwort hätte Dich auf jeden Fall dafür qualifiziert. Sie war - Spontan - Sachlich richtig - Hat dem Fragenden kein Stück weitergeholfen. So macht man Karriere....
  15. Ich selbst habe für meine Tochter (10J) eine Ausnahmegenehmigung für das Schießen mit Luftdruckwaffen bekommen. Hierfür brauchte ich lediglich: - Bescheinigung eines Vereins, dass dieser über einen ausgebildeten Jugendtrainer verfügt. - Ein ärztliches Attest, dass meine Tochter körperlich und geistig für den Sport geeignet ist. - Einverständniserklärung beider Eltern. Bei einem Match habe ich mal einen Vater mit seinem Sohn getroffen, der genau eine solche Bescheinigung fürs KK-IPSC bekommen hat. Nach dem, was er erzählt hat, waren die Anforderungen genau so, wie bei meiner Bescheinigung. Möglich scheint es also zu sein. Allerdings wirst Du immer mitkommen müssen. Ein Ausleihen einer scharfen Schusswaffe halte ich für ausgeschlossen.
  16. Wenn ich dürfte könnte ich eine Geschichte erzählen, bei der das NWR das erste Leben gefordert hat. Aber ist ja alles viel sicherer geworden.
  17. Man muss aber doch wirklich die Kirche im Dorf lassen. Nehmen wir mal den Hell Angel, der beim Zugriff einen SEK-Beamten durch die Tür erschossen hat. ÄHmmm....... was wurde ihm den vorgeworfen, was nicht sein Anwalt innerhalb von Minuten vom Tisch gefegt hätte? Er wohnte mit seiner Familie in einem spießigen Einfamilienhaus. Warum soll er denn Widerstand leisten, wenn die Polizei an seiner Tür klingelt? Schon im Tierversuch gehen Ratten ein relevantes Risiko nur ein, wenn der mögliche Gewinn dazu in einer vernünftigen Relation steht. Aber in diesem Fall? Nur durch übertriebenen - sagen wir mal - Aktiven Selbstschutz ist es zu einem Toten gekommen. Wenn die Polizei diesen Weg der inflationären SEK-Einsätze weitergeht, wird es noch zu mehr Toten kommen. Vermutlich auf beiden Seiten. Ist aber doch verständlich: Wenn bei mir um 2 Uhr morgens jemand an der Tür klingelt, sagt "Hier ist die Polizei - machen Sie auf", dann sehe ich mir vielleicht mal den Ausweis an und kooperiere. Wenn nachts um 2 die Alarmanlage geht, weil jemand die Tür aufzubrechen versucht, dann wird die Antwort etwas aggressiver ausfallen und wenn unbekannte Gestalten die Treppe heraufkommen, dann würden Sekunden für die Entscheidung bleiben. Nicht jeder, der eine Waffe besitzt, wird zu einem Gewalttäter. Polizistinnen haben auch die notwendige Ausrüstung um Prostituierte zu werden. Dennoch geraten sie eher nicht in Generalverdacht.
  18. Bei uns dauert es etwa 6-8 Wochen. Mein Tip: Es ist ja abzusehen, wann man wieder mal etwas neues kaufen will. Dann einfach schon vorher den Antrag stellen und angeben, dass die Bedürfnisbescheinigung nachgereicht wird. Dann kann die Einholung der notwendigen Informationen schon mal laufen und wenn man die Bedürfnisbescheinigung vorlegt, fliegen sofort die Stempel.
  19. Bei mir war es vor ein paar Jahren so: Ich hatte mir eine gelbe WBK ausstellen lassen, aber keine Waffe darauf gekauft. Irgendwann bekam ich dann einen Schrieb vom Amt, mit dem sinngemäßen Inhalt, dass ich anscheinend kein Bedürfnis hätte, wenn ich keine Waffe darauf kaufen würde. Ich stand dann vor der Wahl, mir für ab 100 Teuro (die Preise waren damals noch nicht so niedrig) eine Waffe zu kaufen, die ich nicht brauche, oder die WBK zurückzugeben, die ich jederzeit für kleines Geld zurückbekommen könnte. Ich habe mich dann für die Abgabe entschieden.
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