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Harry Callahan

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  1. "Eines Tages wird ein Angreifer vielleicht Deine Waffe gegen Dich einsetzen. Aber er sollte Dich damit schlagen müssen, weil das Magazin leer ist."
  2. Naja - das Gericht kann ja nicht wirklich den (an sich verbotenen) Schuß auf den Angreifer aufgrund von Notwehr straffrei stellen, wenn es den (an sich verbotenen) illegalen Erwerb der Schusswaffe bestraft. Der Erwerb wäre ja sozusagen eine Conditio sine qua non....... Oder anders: Der Schuß müsste doch in Tateinheit mit dem illegalen Erwerb zu sehen sein - oder?
  3. http://www.sc-buchwald.de/index.php?id=39 Da wird Dir geholfen und Du kannst AIPSC auch live ausprobieren. Kann man nur empfehlen !
  4. Naja - die Logik wie im ursprünglichen Startthema lässt sich auch auf den Fall hier anwenden: Wenn Du ein Bild mit einem (legalen....) HA-AR in Fatzebook postest, dann macht Dir erstmal das SEK die Wohnung rund und stellt alles sicher. Es KÖNNTE sich ja um eine illegale Vollauto-Version handeln.
  5. Exakt! Damit ließen sich mehr Wähler erreichen als mit dem Versuch einem Nicht-Schützen zu erklären, warum man als Jäger oder Sportschütze ein AR braucht. Das Problem ist nur, dass es kein Medium gibt um diesbezüglich Infos zu verteilen. Die Presse ist ein Totalausfall. Sieht man zu, wie in der UBahn mal wieder jemand vermöbelt wird, schreien alle nach Zivilcourage. Schreitet man ein, berichtet die Presse über Selbstjustiz und Bürgerwehren.
  6. Der normale EH-Kurs geht aber komplett an der Praxis vorbei. Klar ist es nett, wenn man danach einen schönen Verband wickeln kann. Aber das macht halt eben nur in der Realität keinen Unterschied. Es gibt nur 4 (bzw. 5) einfache Maßnahmen, die dem Patienten einen Überlebensvorteil bringen: 1. Früher Beginn einer Laienreanimation 2. Frühe Defibrillation 3. Blutstillung 4. Freimachen der Atemwege 5. (Entlastungspunktion bei Spannungspneumothorax) Die Zielstrebigkeit, diese Maßnahmen gezielt zu vermitteln, geht beim normalen EH-Kurs eben verloren.
  7. Ja, und deshalb wird sich nichts ändern. Schon im CRM-Kurs lernt man ja, dass abweichendes Verhalten verstärkt wird, wenn es keine negativen Folgen hat. Die Jungs sehen einfach, dass sie nichts zu befürchten haben, also können sie ja weiter unsere Gesetze brechen. Die Deutschen haben ja eh keine Eier in der Hose.
  8. An der Diskussion hier kannst Du doch erkennen, warum sich für die Kurse keine Interessenten finden...
  9. Möglich. Aber kein guter Rat.
  10. Wenn genug Interesse besteht, liesse sich sowas im Rhein-Main Gebiet organisieren.
  11. Du willst eine Schreckschußwaffe kaufen, um bei der Hochzeit Deiner Schwester Freudenschüsse abzugeben? Vergiss es...... Der Erwerb der Waffe ist ab 18 legal. Zum Führen (Du willst sie ja mitnehmen zu Hochzeit) ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. Aber erstens kann ich mir kaum vorstellen, dass Du damit schießen darfst (Wegen Lärmschutz und so - siehe Feuerwerk) und zweitens ist es zur Zeit sicher nicht clever, mit einer täuschend echt aussehenden Waffe auf der Strasse herumzuballern - es sei denn, Du willst so indirekt das örtliche SEK einladen.
  12. Schon klar. Aber mal im Ernst: Wenn ich damals nicht falsch aufgepasst habe, gibt es doch einen Unterschied zwischen Sicherstellung und Beschlagnahme. Wenn ich in die Mitnahme meines Eigentums einwillige, ist es eine Sicherstellung. Keine großen Voraussetzungen - ich willige ja ein. Aber sollte man hier nicht einwilligen, bedarf es doch noch immer eines Beschlusses, der die Beschlagnahme rechtfertigt. Und wenn nun ein Staatsanwalt (oder muss es ein Richter sein??) nicht nur reine Gefälligkeitsunterschriften gibt, so muss der beantragende PVB auch nur irgendwie argumentieren, warum die Luftdruckwaffe nun manipuliert sein soll. Oder sehe ich das juristisch falsch?? Nur "weil wir nichts anderes gefunden haben" ist doch eine so schwache Argumentation, dass ein Strafverteidiger doch nur auf eine solche Vorlage warten dürfte.
  13. Wie kommt man denn überhaupt darauf, bei jeder Luftdruckwaffe zu unterstellen, sie könnte manipuliert sein? Mit der gleichen Logik könnte man bei einer AVK jedes einzelne Fahrzeug erst einmal einziehen und auf einen Leistungsprüfstand bringen. Nach meinem Rechtsempfinden muss doch erst einmal ein Anfangsverdacht vorliegen und hierfür dürfte doch wohl das reine Vorhandensein einer Luftdruckwaffe nicht ausreichen.
  14. Das Schlimmste an diesen Einsätzen ist doch, dass dem Bewohner durch das bloße Vorhandensein schon unterstellt wird, dass er ein gefährlicher Gewalttäter ist. Oder wie will man denn sonst den SEK -Einsatz rechtfertigen? Wenn jemand nur Waffen in seinem Haus haben soll, warum reicht es dann nicht, mal freundlich an der Tür zu klingeln und nachzufragen, ob denn Einlass gewährt wird?
  15. Wer sollte denn kommen, der einem "Dexit" wohlgesonnen wäre? Frauke Petry wird an den ganzen Rechten in den eigenen Reihen scheitern. Und sonst?
  16. Nö. Bei uns ist ein solcher Volksentscheid ja nicht im Gesetz vorgesehen. Und selbst wenn wäre Mutti viel zu schlau um sowas zuzulassen.
  17. Hat weder etwas mit Verschweigen, noch mit falschen Angaben zu tun. Wenn formal keine Diagnose existiert, kannst Du keine angeben.
  18. Ist zwar eine juristische Spitzfindigkeit, aber: Nehmen wir mal an, der WBK-Interessent war beim Psychologen bzgl. seiner Angststörung und macht auf dem WBK-Antrag keine Angabe. Nach eine Jahr macht irgendein Denunziant eine Anzeige auf dem Amt und unser nun WBK-Inhaber bekommt eine kritische Anfrage, warum er denn eine falsche (bzw. keine) Angabe auf seinem Antrag gemacht hat. Dann würde ich als Jurist (Disclaimer: Der ich nicht bin...) argumentieren, dass die Beantwortung der Frage, ob bei ihm eine Erkrankung vorliegt, die gegen eine Ausübung des Schießsportes spricht, unabdingbar von der Existenz einer Diagnose abhängt. Das Stellen einer Diagnose ist aber ein ärztliches Privileg. Sollte er also "nur" beim Psychologen gewesen sein, kann er im juristischen Sinne keine Diagnose haben und somit eine solche auch nicht angeben. Somit wäre das Freilassen des Feldes völlig legitim.
  19. Ähm....... Anscheinend scheint hier noch immer keine Klarheit bezüglich der Begrifflichkeiten zu bestehen, obwohl es Mausebär doch mal so schön erklärt hat. Daher in meiner eigenen Art noch einmal: Psychiater: Arzt, hat Medizin studiert und eine Facharztausbildung gemacht Psychologe: Hat Psychologie studiert Psychoanalytiker: Psychiater mit Zusatzausbildung Psychotherapeut: Hat 60€ für die Anmeldung eines Gewerbes gezahlt War also der "Bekannte eines Bekannten" beim Psychologen oder beim Psychiater?
  20. SUPER !!! Und man sieht, wie telegen unsere Sportart doch ist. DAS wäre mal eine interessante Übertragung in den öffentlich rechtlichen Medien.
  21. DAS ist doch genau das Problem. Irgendwie merkt doch niemand, dass die BW (und auch der sonstige Staat - siehe BER) dabei VERSAGT, ordentliche Pflichtenhefte zu schreiben. War beim A400M doch genau das Gleiche: Ständige Nachbesserungen, weil irgendjemandem dann aufgefallen ist, dass wichtige Funktionen fehlen. Vielleicht zeigt sich eben, dass ein hoher Posten in einem Amt jemanden doch nicht automatisch zum Experten macht.
  22. Ich gerade nicht. Nie wieder versende ich was mit dem Laden.
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