Zum Inhalt springen

Faust

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    4.352
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Faust

  1. Natürlich gibt es die Demokratie. Ein überaus bekanntes und erfolgreiches Konzept. Und genau das hat sich weiterentwickelt. Ist nicht schwer zu verstehen, bei aller Lust an der Provokation...
  2. Das halte ich für einen Fehlschluss. Weil: Die Demokratie hat sich weiterentwickelt, so dass nämlich nun nicht mehr nur Eliten durch Geburt Bürgerstatus haben. Wenn aber Waffenbesitz ein Bürgerrecht ist, sich historisch aber der Bürgerbegriff im Prozess der Aufklärung "demokratisiert" hat, dann bedeutet das für den Waffenbesitz was? Genau, jeder Bürger hat das Recht... Damit ist die von dir insinuierte Beschränkung hinfällig.
  3. Ha, schöner Zufall, über den Wernher habe ich vor Ewigkeiten mal ne Seminararbeit geschrieben. Oh, verdammt, jetzt wissen alle, dass ich auch Germanistik studiert habe... Ich meinte auch eher Fachliteratur, falls dir da was in den Sinn kommt...
  4. Dann bist du genau der richtige Mann, um mich auf die richtige Spur zu bringen. Ich meine mich erinnern zu können, dass in den antiken Demokratien Griechenlands uneingeschränkter Waffenbesitz Bürgerrecht war. Thomas Hobbes war, glaube ich, derselben Ansicht und hielt alle Mittel der Selbsterhaltung für legitim. Wie ist der Wandel zur weitgehenden Einschränkung dieses Bürgerrechts erklärbar? Ich bin auch für einschlägige Literaturtips dankbar!
  5. Es geht mir allerdings nicht nur um den - wie immer eingeschränkten - Besitz, sondern die Möglichkeit zur Selbstverteidigung damit. Ich denke, der Vergleich hinkt. Das Recht auf automatisierte Fortbewegung ist meines Wissens kein Grundrecht. Das Recht auf Leben/Unversehrtheit und damit Notwehr aber schon. Ist ein Notwehrrecht sinnvoll, dass mich in meiner Fähigkeit dazu einschränkt? Leute, versteht mich nicht falsch, zweifellos ist die Diskussion, warum das WaffG so ist wie es ist, interessant; auch akademisch, wie oben bemerkt), aber mir geht es um eine rationale Begründung, weshalb ein liberales Waffenrecht Grundrecht des Einzelnen sein kann/soll/muss. Über Einschränkungen dieses Grundrechts kann man ja streiten. Eng damit verknüpft ist allerdings die Rechtslage, dass SV kein Bedürfnisgrund ist (wenn man das Bedürfniskonzept - vorläufig - nicht in Frage stellen will).
  6. Quetschkopf, du beschreibst den juristischen status quo in Deutschland. Kannst du auch begründen, weshalb Waffenbesitz ein Privileg sein sollte, wenn doch JEDER ein Recht auf Leben und dessen Schutz geltend machen kann? @steven: Ich weiß, ich habe das Herumgeeiere mit halbgaren Begründungen für waffenrechtliche Beschränkungen noch nie verstanden. Und ich misstraue zunehmend jedem, der mir misstraut. Mein Ziel ist es, eine für valide und widerspruchsfreie Begründung für den Umgang mit Waffen zu finden, wie ich ihn mir vorstelle. Das ist im Grunde nichts spektakuläres, ich bin nur gegen unnötige Beschränkungen meiner Freiheit und Eigenverantwortung.
  7. Ich bin nicht sicher, ob das Thema in diese Rubrik passt. Anderseits ist die philosophische Reflexion des Waffenrechts auch ein Aspekt des Waffenrechts. Jeder von euch kennt die Argumentation, dass mehr Waffen zu mehr Missbrauch führen würden und dass entsprechende Gegenargument, dass nur mit Waffen diesem Missbrauch zu wehren sei. Wenn nun das Recht auf Leben/Unversehrtheit das höchste zu schützende Gut ist, muss dann nicht jedem Bürger in dieser Rechtsordnung dieses sein Recht auf jede mögliche Art und Weise zu schützen gewährt sein? Mit anderen Worten, muss nicht auch Waffenbesitz zur Selbstverteidigung ein Grundrecht (manche sagen Naturrecht) jeden Bürgers sein? Da das Rechtsgut Leben/Unversehrtheit ein Individualrecht ist, muss nicht auch jeder Bürger individuell in der Lage sein dürfen, dieses Recht mit allen Mitteln vor Verletzung zu schützen? Das aber würde bedeuten, dass ein Individualrecht auf Unversehrtheit zwingend ein Individualrecht auf Bewaffnung nach sich zieht. Begründet also das Grundrecht auf Leben einen Abwehranspruch nicht nur gegen den Staat, sondern auch gegen Mitbürger? Diese Frage stellt sich mir neuerdings, da ich nicht mehr, wie noch vor Jahren naiverweise davon ausgehen konnte, dass ein breiter gesellschaftlicher Konsens zur Friedfertigkeit besteht. Mich würde die -begründete- Meinung der geschätzen Forumsmitglieder dazu interessieren.
  8. Diese Zahl würde mich auch für Deutschland interessieren. Dabei wäre interessant, wie viele Verstöße auf das Konto der LWB gehen und wie viele davon nicht. @joker_ch: Blue guns?? mit welcher Begründung?
  9. Faust

    Brainstorming

    @steven: Ich bitte um Entschuldigung!
  10. Faust

    Brainstorming

    Jetzt müsste man nur noch statistisch vergleichen, welcher der beiden Gegenstände im Gebrauch tatsächlich gefährlicher ist, gemessen an Anzahl, Gebrauchshäufigkeit und -dauer. Aber das könnte aufdecken, dass es sich entweder um eine rein ideologische Debatte handelt oder dass der Leviathan um seine Vormacht fürchtet.
  11. Faust

    Brainstorming

    Die ersten Autos wurden in Deutschland mit einer Mischung aus Misstrauen und Faszination beäugt. Erst mit der wachsenden Verfügbarkeit und Verwendung wuchs die Akzeptanz. Warum nicht?
  12. Faust

    Brainstorming

    Kann man Waffen und Autos in dieser Hinsicht vergleichen?
  13. Faust

    Brainstorming

    Um den Faden von stevens Anliegen nochmal aufzunehmen: Als zuverlässig deklariert worden bin ich auch. Scheint kein entscheidendes Kriterium zu sein. Was des Theadstarters Anliegen angeht, das dürfte in Flensburg heute ein gutes Argument eingesammelt haben.
  14. Faust

    Brainstorming

    Uneingeschränkt möchte ich auch nicht. In diesem Punkt finde ich schiiters Hinweis auf die notwendige Zuverlässigkeit sehr vernünftig.
  15. Faust

    Brainstorming

    Ein guter Punkt. Heißt das, Minderheiten (den es gibt ja Bürger, die dieses "angebliche" Recht für sich einfordern) darf man ihre Rechte vorenthalten, solange sie in der Minderheit sind?
  16. Faust

    Brainstorming

    Verstehe ich richtig: German insistiert, dass kein Rechtsanspruch auf Notwehr (oder -hilfe) mittels Schusswaffe bestehen kann/darf, solange Fahrlässigkeit/Missbrauch* der Notwehrmittel möglich ist? Schiiter dagegen hält die fahrlässigen/missbräuchlichen Begleiterscheinungen für vernachlässigbar und besteht deshalb auf einen solchen Rechtsanspruch? Geht es also darum, dass eine Liberalisierung des WaffG in diese Richtung hauptsächlich an der Frage scheitert, ob man eine statistisch erwartbare Zahl an Unfällen/Missbräuchen in Kauf zu nehmen bereit ist oder nicht? Mit anderen Worten, ein dem Bürger prinzipiell zustehendes Recht (Notwehr) wird nicht als Gesetz formuliert, weil fahrlässiger Gebrauch/Missbrauch möglich und erwartbar ist? Ist das nicht mit allen Normsetzungen so und wird in Kauf genommen (vom Steuer- bis zum Asylrecht)? *Man vergebe mir, wenn ich die Begriffe nach meinem Verständnis verwende, ich bin kein Jurist.
  17. DAS ist der Post des Tages! Was hab ich gelacht! Jetzt wird mir der Sinn des WaffG erst richtig klar, Transport-Poperze-Kirschwasser
  18. Faust

    Brainstorming

    Ich vermute mal, ein Großteil der Bevölkerung könnte dem weiter oben Gesagten zustimmen: Ich glaube, dass ich mich mit besser verteidigen kann als ohne. Wer das als Konsens erreichen kann, gewinnt. Das geht natürlich nur, wenn man das Bedürfnis, sich verteidigen zu müssen, tatsächlich verspürt und für sich rational begründen kann. Ich persönlich glaube, die Zeiten einer friedlichen und unbewaffneten Gesellschaft gehen gerade zuende.
  19. Geht n Diesel überhaupt? Weil der is ja schon von Natur aus () gefährlich...
  20. Absolut! Sparen wir unsere Zeit und Energie für Wichtigeres! Danke allen!
  21. GENAU DAS sage ich denen auch ständig, aber die KETTEN ihre Koffer an. Und dann erzählte kürzlich noch ein anderer von Malesse mit der Polizei wegen dem LuPikoffer hinterm Fahrersitz... @tar: Mit zwei Autos ist genial! Das mach ich!
  22. Ich habe da mal eine Frage... Ich habe da zwei Sportschützenkollegen mit relativ neuem Sachkundenachweis und die behaupten unisono, dass der - natürlich abgeschlossene - Waffenkoffer im Kombi während des Transports im Kofferraum befestigt (in ihrem persönlichen Fall angekettet) werden müsse, damit die Waffe nicht zugriffsbereit sei. Die Begründung der beiden lautet: Sonst sei ja möglicherweise die Waffe doch zugriffsbereit, da ja der Kofferraum eines Kombi vom Wageninneren zugänglich ist. Ich halte das für einen Irrtum, weil meiner Ansicht nach keine der einschlägigen Vorschriften das fordert. Ich war bisher der Auffassung, dass ein verschlossenes Behältnis ausreicht, egal, ob das jetzt im Kofferraum oder auf dem Beifahrersitz transportiert wird. Die Hartnäckigkeit der beiden verunsichert mich allerdings.Habe ich was übersehen?
  23. DAS würde ich auch gern wissen.
  24. Oder jemand, der weiß, was er tut? So wie jemand, der bei Rot über die Straße geht, wenn er sicher ist, dass nichts passiert?
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.