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Faust

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Alle Inhalte von Faust

  1. Unabhängig von der restlichen Ausstattung halte ich den richtigen 'Mindset' für den wichtigsten Part. Just a reminder!
  2. Da bin ich eben unabhängig von dir drauf gestoßen. Zum ersten Mal habe ich den Impuls gefühlt, einen Artikel da zu kommentieren. Beweis einer Bildungpolitik, die offenbar auch dieser Knalltüte von Autor das vernünftige Räsonnieren nicht näherbrigen konnte/wollte. "Jetzt sind die Dummen halt da."
  3. Das ist kein Problem. Ich möchte nur alle Zweifel meines Gegenübers ausräumen, bevor ich den Nachweis antrete. Das geht nach meiner Erfahrung am besten mit einem eindrucksvollen Argumentverstärker. Da möchte ich mich allerdings zweifelsfrei im absolut legalen Rahmen bewegen.
  4. Ich brauche Anerkennungspunkte. Meinem Werkzeug sollte JEDER ansehen, dass sich ein robustes Aneinanderreiben für ihn nicht lohnt. Deswegen sind die -meistens/manchmal/ggf.- erlaubten Messer ja maximal geeignet Chancengleichheit zu erzielen (wie schon gesagt, Experten ausgenommen). P.S.: Ich bin überzeugt, die Uneindeutigkeit in den gesetzlichen Regelungen und ihrer Interpretation ist gewollt, um größtmöglichen Spielraum für Legislative und Judikative zu gewährleisten.
  5. Daran ist nichts schweres. Ich dachte allerdings, du habest etwas anderes im Sinn. Konformes Messer kann ja jeder (und machen viele). Halte ich deshalb für nicht sonderlich originell, außer für die Virtuosen.
  6. Ich gehe davon aus, mit zielsicher meinst du nicht nur normenkonform, sondern auch effektiv. Kannst du das genauer ausführen? Ich hätte lebhaftes Interesse daran. Gerne auch per pm.
  7. Klingt plausibel, bis auf die Tatsache, dass ich nächtens selten einen Polizisten in der Wohnung habe, der die Schutzaufgaben übernimmt... Wenn jemand bei mir einbrechen sollte, muss ich vernünftigerweise von einem erheblichen Gefährdungspotential für alle und alles, was ich schützen will, ausgehen. Dieses Gefährdungspotential mindere ich nicht durch passives Zuwarten, was als nächstes passiert. Meine Vorstellungskraft reicht allerdings nicht aus, um mir Einbrecher vorzustellen, der glaubhaft ankündigt, lediglich ein paar Wertsachen einzupacken und dann wieder verschwinden zu wollen. Ich muss jeden, der sich widerrechtlich (und gewaltsam) Zutritt verschafft, als Bedrohung einschätzen. Willkommen im Club.
  8. ^Falls du mich damit meinst, ich suche weder einen Kampf noch eine bewaffnete Auseinandersetzung, sondern versuche mich, meine Familie und mein Eigentum zu schützen. Da deine Auffassung noch mehr solche Denkfehler enthält, denk halt selber nochmal nach.
  9. Da habe ich sogar länger drüber nachgedacht. Deswegen sieht mein Szenario ja so aus. Aber wenn du dein Verhalten auch durchdacht hast, dann kannst du ja ruhig schlafen.
  10. "Stellen Sie sich den Einbrechern keinesfalls in den Weg" "Man sollte ihm die Flucht so einfach wie möglich machen..." Merkwürdig, mein Szenario sieht ein völlig gegensätzliches Verhalten vor.
  11. Gibts Drainagerohre mit Schraubverschluss?
  12. So einen hab ich als Schlüsselanhänger...das wär mir nie in den Sinn gekommen.
  13. Ich will den Fred nicht hijacken, aber in dem Zusammenhang frage ich mich, kann jedes Vereinsmitglied SSV werden oder ist eine bautechnische Vorbildung Voraussetzung? Ich habe kaum Informationen zur Ausbildung gefunden. Es gibt die DEVA Lehrgänge, aber keine Angaben zu den Zulassungsvoraussetzungen. Infos gern auch per pn. Danke.
  14. Faust

    Linke Tour? -

    Wenn die Ente erwerbsberechtigt ist, alles gut, wenn nicht, auf Jacko5000 hören. Würd ich sagen. P.S.: Wenn er sich mit der Sicherheitslage im Land befasst...und jetzt eine Waffe kaufen will...
  15. Faust

    Hohoho

    Schließe mich allen besten Wünschen vollumfänglich an. Take care!
  16. Faust

    Waffenbesitz Karte

    WHAT?! Das würde ja mal ganz neue Möglichkeiten eröffnen! Dürfte ich dann selbst gesetzeskonform einen Voreintrag "gestalten", ohne Händler oder sonstwie explizit bestellt zu sein?
  17. In der Tat zu meiner großen Freude! Danke vielmals für den Hinweis auf den Kommentar! Den werd ich mal als Kopie einstecken haben, wenn Unklarheiten auftreten sollten!
  18. Mein Rechtsempfinden weigert sich gerade massiv einen Unterschied zwischen einem Stock aus einheimischen Hölzern und Rattan zu sehen... @Bautz: Den Aufsatz kenne ich, aber auch das ist nur eine mögliche Auslegung. Rechtssicherheit erlange ich wohl erst, wenn mich der Schutzmann fragt, weshalb ich zwei Stöcker dabei habe. Es wird wohl auf Nummer 4 hinauslaufen. Insgesamt ziehen meine Hoden nicht unerheblich bei dem Gedanken, dass man sich über das Thema so komplexe Gedanken machen muss, wenn man sich rechtstreu verhalten möchte. Da kann einer schon auf die Idee kommen, auf die Normen zu pfeifen. Die Bewegungsmuster mit den Stöcken werden übrigens auch auf die leeren Hände übertragen. Sind das dann eigentlich auch Hieb- und Stichwaffen und müssen gefesselt mitgeführt werden?
  19. Absolut. Habe auch zwei Buchholzrundstäbe ausm Baumarkt. Rattan ist etwas flexibler und schont die Handgelenke und Finger etwas. Und wächst auf den Inseln, von denen diese Kunst stammt. Weil das Ganze auch mit Traditionspflege im Sinne von Brauchtum zu tun hat und eine (Kampf-) Kunstform darstellt?!
  20. Je länger ich darüber nachdenke, umso mehr glaube ich, dass du recht hast. Danke für die Hilfe zur Klärung! Bleibt noch die Frage, ob die Stöcke dazu bestimmt sind, die "Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen". Es geht ja im Training darum, die Agriffs- oder Abwehrfähigkeit des Trainingspartners und der eigenen zu erhöhen. Ob sich mit dieser Begründung der ungesicherte Transport und das TRaining im öffentlichen Raum begründen ließe?
  21. Das lese ich so, dass ein Gegenstand, bei dem Geschosse durch einen Lauf getrieben werden, eine Schusswaffe ist. Der Zweck kann (wie die Aufzählung zeigt) unterschiedlich sein. Dann ist eine Sportpistole eine Schusswaffe nicht wegen des sportlichen Zwecks, sondern weil sie eine Pistole ist. ...weil sie Geschosse durch einen Lauf treibt. Würde sie keinen der genannten Zwecke erfüllen, wäre sie trotzdem Gegenstand des WaffG. ...hier sind wir wieder am Anfang, sind die "Stäbchen" ihrem Wesen nach dazu bestimmt, Verletzungen beizubringen, also Hieb- und Stichwaffen? Eben nicht. Meiner Meinung nach. Ich verstehe, dass das als Frage der Auslegung betrachtet werden kann und danke allen, ausdrücklich dir, Bautz für die geduldige und freundliche Art der Diskussion.
  22. Durchaus möglich, dass ich gerade fürchterlich auf der Leitung stehe oder wir reden aneinander vorbei. Ich brauche also etwas Nachhilfe, deshalb: Kannst du mir konkret sagen, wo im Waffengesetz steht, dass eine Sportpistole unter das WaffG fällt, weil sie als Zweck den Sport hat?
  23. Ich dachte, eine Sportpostole fällt unter das WaffG, weil sie eine Waffe ist?! Und dafür gibt es die Verbotsausnahme, weil sie ein Sportgerät ist.
  24. Proud NRA Member, du hast natürlich recht, inkonsequent ist das dennoch. Die zu unterstellende Zweckbestimmung einer fürs sportliche Schießen genutzten Pistole wäre demnach Sport, sie sollte damit erlaubnisfrei sein... Nur die bösen Waffen müssten unter Aufsicht gestellt werden. Für die Pistole macht es keinen Unterschied, welches Ziel sie trifft, ebenso ist es mit dem Tierabwehrspray, einem Wanderstock oder einem Küchenmesser. Eine solche gesetzliche Bestimmung ist sachlogisch nicht zu rechtfertigen und eröffnet jede Möglichkeit, Normen nach Gutdünken festzusetzen. In der Rechtsethik nennt man eine solche Argumentation slippery slope. Einmal am laufen, nicht mehr zu stoppen. Aber das wissen ja alle längst.
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