Zum Inhalt springen
Am kommenden Montag (17.03.25) stehen ab 15:00 Uhr Wartungsarbeiten an. Wir bitten um Euer Verständnis

Faust

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    4.641
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Faust

  1. Weil ich dann zunächst Eigensicherung, Gefahreneinschätzung und den ganzen Rattenschwanz in Betracht ziehen muss. Ob dafür mein "taktisches Talent" ausreichen würde, möchte ich nicht ausprobieren müssen. Deshalb würde ich nie behaupten, ich griffe in jedem Fall ein, um die Prinzessin zu retten. Das erforderte eine - zugegeben rasche - Prüfung der Situation.
  2. Ich würde. Und ich würde im Notfall drauf pfeifen, ob andere das ganze Tackackel besser drauf haben als ich, wenn die Optionen ausgehen. Und ich wäre im Notfall auch dankbar, wenn ein anderer vernünftiger Mensch mir so die Haut rettet. Was allerdings noch nicht heißt, dass ich das auch für andere täte.
  3. Die geheime Cooper rule #5...
  4. Ich habe gestern das Argument gehört, wenn in einem Konflikt nur eine von zwei Personen eine Schusswaffe trage, sei die Wahrscheinlichkeit ihrer Benutzung geringer, als wenn beide eine Waffe hätten. Ergo seien weniger Waffen im Umlauf mit weniger Schusswaffengebrauch verbunden und damit per se vernünftig. Ich würde gern wissen, was ihr von dieser Logik haltet.
  5. Faust

    Waffenschein + 19 er

    Ich frag mal dumm, was ist ein 19er? Edit: Hab's gegoogelt, jetzt weiß ich mehr.
  6. Das ist zwar ein Nebenschauplatz, aber eine interessante Debatte. Ich denke, man kann Kinder angemessen an den Schießsport heranführen (Lichtgewehr macht richtig Spaß!). Selbst wenn bestimmte Waffen und Kaliber nicht geeignet sind, spricht nichts dagegen, Kindern den altersangemessenen Umgang mit Waffen zu vermitteln. Aus verantwortungsvollen Kindern werden verantwortungsvolle Erwachsene.
  7. Ich stimme schiiter in der Frage zu. Es geht auch nicht darum, jedem Menschen immer eine Waffe in der Hand zu erlauben (was bei Kindern und Jugendlichen nicht ausschließt, dass man ihnen -altersangemessen- einen vernünftigen Umgang vermittelt). Ansonsten könnten für den Umgang mit Waffen die allgemeinen Bürgerrechte als Vorbild dienen, etwa voll geschäftsfähig=voll "waffenfähig". Interessant ist dabei die klare Unterscheidung zwischen Bürger- und Menschenrechten. Die Frage, ob Kindern, psychisch Kranken, Verbrechern (oder sonst jemanden, der nachweislich nicht die Verantwortung für sich und sein Handeln übernehmen kann oder will) der selbstverantwortliche Umgang mit Schusswaffen erlaubt sein sollte, ist nichts weiter als ein rabulistischer Strohmann.
  8. Ich sehe, semantische Differenzierung ist deine Sache nicht. Macht nichts. Das finde ich auch und bedanke mich bei allen, die substantiell geantwortet haben!
  9. Es gibt zwei Möglichkeiten: Du willst oder du kannst nicht verstehen, was ich schreibe. Aber das ist in Ordnung, den der advocatus diaboli hat seine Funktion. Wenn ich "jeder" sage, meine ich - und das sollte unmittelbar einleuchten - jeden, der in der Lage ist, rational und verantwortlich zu handeln, eben der 'mündige' Bürger. Mein Begriff von Jedermannsrecht gilt auch nicht für Kinder, falls der Einwand als nächstes hätte kommen sollen.
  10. Es dürfte selbstverständlich sein, dass nur von den so genannten 'mündigen' Bürgern die Rede ist. Nur insofern ist Verallgemeinerung von Grundrechten möglich. Aus pathologischen Fällen eine Regel konstruieren zu wollen, ist eine Absurdität, die in den letzten Jahren erschreckend um sich greift...
  11. Dem stimme ich eingeschränkt zu. Es sollte aber auch einer unbescholtenen Mehrheit erlaubt sein, Waffen zur Verteidigung eigener Rechte bei sich zu führen. Es sollte Kennzeichen eines zivilisierten Staates sein, seinen Bürgern die Entscheidung über die Wahl der Mittel ihrer Notwehr zuzutrauen. Sonst handelt es sich nicht um einen zivilisierten Staat, sondern um einen nanny-state (oder schlimmeres) ohne Interesse an der Sicherstellung der größtmöglichen Autonomie des Individuums.
  12. Borsig, vielen Dank für den Beitrag! Die Unterscheidung von Individuum und Kollektiv ist in der Tat Voraussetzung für Staatlichkeit. Der Staat sollte dem liberalen Individuum vertrauen, weil es sich der staatlichen Rechtsordnung freiwillig unterwirft. Genau so lange es das tut, ist das Vertrauen absolut gerechtfertigt. Ein Vorbestrafter hat nachweislich das Vertrauen des Staates (und damit des Kollektivs) missbraucht. In dem Fall ist zu diskutieren, welches Maß an Missbrauch die Einschränkung der Grundrechte des Individuums in welchem Maß notwendig macht und gerechtfertigt ist. Es ist klar, dass der Staat Sorge dafür tragen muss, dass die Sicherheit seiner Bürger gewährleistet ist. Der Staat muss aber auch gewahr sein, dass er das nicht uneingeschränkt leisten kann (und zunehmend weniger, wie viele behaupten). Er muss also auch dafür Sorge tragen, dass seine rechtstreuen Bürger sich nötigenfalls auch selbst angemessen schützen können. Dass der Staat dem einschlägig Vorbestraften aus Sicherheitserwägungen dieses nicht uneingeschränkt zubilligen muss, scheint mir nachvollziehbar. Nichts anderes ist cum grano salis die waffenrechtliche Zuverlässigkeit.
  13. Als Resümee aus diesem Fred ziehe ich also, dass es keinen rationalen oder historischen Grund gibt, demokratischen Bürgern den Besitz und den eigenverantwortlichen Umgang mit Feuerwaffen zu verwehren, außer dem grundlegenden Misstrauen des Staates gegen seine Bürger, chiffriert als sicherheitspolitische Maßnahme. Et pereat mundus.
  14. Natürlich gibt es die Demokratie. Ein überaus bekanntes und erfolgreiches Konzept. Und genau das hat sich weiterentwickelt. Ist nicht schwer zu verstehen, bei aller Lust an der Provokation...
  15. Das halte ich für einen Fehlschluss. Weil: Die Demokratie hat sich weiterentwickelt, so dass nämlich nun nicht mehr nur Eliten durch Geburt Bürgerstatus haben. Wenn aber Waffenbesitz ein Bürgerrecht ist, sich historisch aber der Bürgerbegriff im Prozess der Aufklärung "demokratisiert" hat, dann bedeutet das für den Waffenbesitz was? Genau, jeder Bürger hat das Recht... Damit ist die von dir insinuierte Beschränkung hinfällig.
  16. Ha, schöner Zufall, über den Wernher habe ich vor Ewigkeiten mal ne Seminararbeit geschrieben. Oh, verdammt, jetzt wissen alle, dass ich auch Germanistik studiert habe... Ich meinte auch eher Fachliteratur, falls dir da was in den Sinn kommt...
  17. Dann bist du genau der richtige Mann, um mich auf die richtige Spur zu bringen. Ich meine mich erinnern zu können, dass in den antiken Demokratien Griechenlands uneingeschränkter Waffenbesitz Bürgerrecht war. Thomas Hobbes war, glaube ich, derselben Ansicht und hielt alle Mittel der Selbsterhaltung für legitim. Wie ist der Wandel zur weitgehenden Einschränkung dieses Bürgerrechts erklärbar? Ich bin auch für einschlägige Literaturtips dankbar!
  18. Es geht mir allerdings nicht nur um den - wie immer eingeschränkten - Besitz, sondern die Möglichkeit zur Selbstverteidigung damit. Ich denke, der Vergleich hinkt. Das Recht auf automatisierte Fortbewegung ist meines Wissens kein Grundrecht. Das Recht auf Leben/Unversehrtheit und damit Notwehr aber schon. Ist ein Notwehrrecht sinnvoll, dass mich in meiner Fähigkeit dazu einschränkt? Leute, versteht mich nicht falsch, zweifellos ist die Diskussion, warum das WaffG so ist wie es ist, interessant; auch akademisch, wie oben bemerkt), aber mir geht es um eine rationale Begründung, weshalb ein liberales Waffenrecht Grundrecht des Einzelnen sein kann/soll/muss. Über Einschränkungen dieses Grundrechts kann man ja streiten. Eng damit verknüpft ist allerdings die Rechtslage, dass SV kein Bedürfnisgrund ist (wenn man das Bedürfniskonzept - vorläufig - nicht in Frage stellen will).
  19. Quetschkopf, du beschreibst den juristischen status quo in Deutschland. Kannst du auch begründen, weshalb Waffenbesitz ein Privileg sein sollte, wenn doch JEDER ein Recht auf Leben und dessen Schutz geltend machen kann? @steven: Ich weiß, ich habe das Herumgeeiere mit halbgaren Begründungen für waffenrechtliche Beschränkungen noch nie verstanden. Und ich misstraue zunehmend jedem, der mir misstraut. Mein Ziel ist es, eine für valide und widerspruchsfreie Begründung für den Umgang mit Waffen zu finden, wie ich ihn mir vorstelle. Das ist im Grunde nichts spektakuläres, ich bin nur gegen unnötige Beschränkungen meiner Freiheit und Eigenverantwortung.
  20. Ich bin nicht sicher, ob das Thema in diese Rubrik passt. Anderseits ist die philosophische Reflexion des Waffenrechts auch ein Aspekt des Waffenrechts. Jeder von euch kennt die Argumentation, dass mehr Waffen zu mehr Missbrauch führen würden und dass entsprechende Gegenargument, dass nur mit Waffen diesem Missbrauch zu wehren sei. Wenn nun das Recht auf Leben/Unversehrtheit das höchste zu schützende Gut ist, muss dann nicht jedem Bürger in dieser Rechtsordnung dieses sein Recht auf jede mögliche Art und Weise zu schützen gewährt sein? Mit anderen Worten, muss nicht auch Waffenbesitz zur Selbstverteidigung ein Grundrecht (manche sagen Naturrecht) jeden Bürgers sein? Da das Rechtsgut Leben/Unversehrtheit ein Individualrecht ist, muss nicht auch jeder Bürger individuell in der Lage sein dürfen, dieses Recht mit allen Mitteln vor Verletzung zu schützen? Das aber würde bedeuten, dass ein Individualrecht auf Unversehrtheit zwingend ein Individualrecht auf Bewaffnung nach sich zieht. Begründet also das Grundrecht auf Leben einen Abwehranspruch nicht nur gegen den Staat, sondern auch gegen Mitbürger? Diese Frage stellt sich mir neuerdings, da ich nicht mehr, wie noch vor Jahren naiverweise davon ausgehen konnte, dass ein breiter gesellschaftlicher Konsens zur Friedfertigkeit besteht. Mich würde die -begründete- Meinung der geschätzen Forumsmitglieder dazu interessieren.
  21. Faust

    Brainstorming

    @steven: Ich bitte um Entschuldigung!
  22. Faust

    Brainstorming

    Jetzt müsste man nur noch statistisch vergleichen, welcher der beiden Gegenstände im Gebrauch tatsächlich gefährlicher ist, gemessen an Anzahl, Gebrauchshäufigkeit und -dauer. Aber das könnte aufdecken, dass es sich entweder um eine rein ideologische Debatte handelt oder dass der Leviathan um seine Vormacht fürchtet.
  23. Faust

    Brainstorming

    Die ersten Autos wurden in Deutschland mit einer Mischung aus Misstrauen und Faszination beäugt. Erst mit der wachsenden Verfügbarkeit und Verwendung wuchs die Akzeptanz. Warum nicht?
  24. Faust

    Brainstorming

    Kann man Waffen und Autos in dieser Hinsicht vergleichen?
  25. Faust

    Brainstorming

    Um den Faden von stevens Anliegen nochmal aufzunehmen: Als zuverlässig deklariert worden bin ich auch. Scheint kein entscheidendes Kriterium zu sein. Was des Theadstarters Anliegen angeht, das dürfte in Flensburg heute ein gutes Argument eingesammelt haben.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.