Zum Inhalt springen

Faust

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    4.352
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Faust

  1. Ich will den Fred nicht hijacken, aber in dem Zusammenhang frage ich mich, kann jedes Vereinsmitglied SSV werden oder ist eine bautechnische Vorbildung Voraussetzung? Ich habe kaum Informationen zur Ausbildung gefunden. Es gibt die DEVA Lehrgänge, aber keine Angaben zu den Zulassungsvoraussetzungen. Infos gern auch per pn. Danke.
  2. Faust

    Linke Tour? -

    Wenn die Ente erwerbsberechtigt ist, alles gut, wenn nicht, auf Jacko5000 hören. Würd ich sagen. P.S.: Wenn er sich mit der Sicherheitslage im Land befasst...und jetzt eine Waffe kaufen will...
  3. Faust

    Hohoho

    Schließe mich allen besten Wünschen vollumfänglich an. Take care!
  4. Faust

    Waffenbesitz Karte

    WHAT?! Das würde ja mal ganz neue Möglichkeiten eröffnen! Dürfte ich dann selbst gesetzeskonform einen Voreintrag "gestalten", ohne Händler oder sonstwie explizit bestellt zu sein?
  5. In der Tat zu meiner großen Freude! Danke vielmals für den Hinweis auf den Kommentar! Den werd ich mal als Kopie einstecken haben, wenn Unklarheiten auftreten sollten!
  6. Mein Rechtsempfinden weigert sich gerade massiv einen Unterschied zwischen einem Stock aus einheimischen Hölzern und Rattan zu sehen... @Bautz: Den Aufsatz kenne ich, aber auch das ist nur eine mögliche Auslegung. Rechtssicherheit erlange ich wohl erst, wenn mich der Schutzmann fragt, weshalb ich zwei Stöcker dabei habe. Es wird wohl auf Nummer 4 hinauslaufen. Insgesamt ziehen meine Hoden nicht unerheblich bei dem Gedanken, dass man sich über das Thema so komplexe Gedanken machen muss, wenn man sich rechtstreu verhalten möchte. Da kann einer schon auf die Idee kommen, auf die Normen zu pfeifen. Die Bewegungsmuster mit den Stöcken werden übrigens auch auf die leeren Hände übertragen. Sind das dann eigentlich auch Hieb- und Stichwaffen und müssen gefesselt mitgeführt werden?
  7. Absolut. Habe auch zwei Buchholzrundstäbe ausm Baumarkt. Rattan ist etwas flexibler und schont die Handgelenke und Finger etwas. Und wächst auf den Inseln, von denen diese Kunst stammt. Weil das Ganze auch mit Traditionspflege im Sinne von Brauchtum zu tun hat und eine (Kampf-) Kunstform darstellt?!
  8. Je länger ich darüber nachdenke, umso mehr glaube ich, dass du recht hast. Danke für die Hilfe zur Klärung! Bleibt noch die Frage, ob die Stöcke dazu bestimmt sind, die "Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen". Es geht ja im Training darum, die Agriffs- oder Abwehrfähigkeit des Trainingspartners und der eigenen zu erhöhen. Ob sich mit dieser Begründung der ungesicherte Transport und das TRaining im öffentlichen Raum begründen ließe?
  9. Das lese ich so, dass ein Gegenstand, bei dem Geschosse durch einen Lauf getrieben werden, eine Schusswaffe ist. Der Zweck kann (wie die Aufzählung zeigt) unterschiedlich sein. Dann ist eine Sportpistole eine Schusswaffe nicht wegen des sportlichen Zwecks, sondern weil sie eine Pistole ist. ...weil sie Geschosse durch einen Lauf treibt. Würde sie keinen der genannten Zwecke erfüllen, wäre sie trotzdem Gegenstand des WaffG. ...hier sind wir wieder am Anfang, sind die "Stäbchen" ihrem Wesen nach dazu bestimmt, Verletzungen beizubringen, also Hieb- und Stichwaffen? Eben nicht. Meiner Meinung nach. Ich verstehe, dass das als Frage der Auslegung betrachtet werden kann und danke allen, ausdrücklich dir, Bautz für die geduldige und freundliche Art der Diskussion.
  10. Durchaus möglich, dass ich gerade fürchterlich auf der Leitung stehe oder wir reden aneinander vorbei. Ich brauche also etwas Nachhilfe, deshalb: Kannst du mir konkret sagen, wo im Waffengesetz steht, dass eine Sportpistole unter das WaffG fällt, weil sie als Zweck den Sport hat?
  11. Ich dachte, eine Sportpostole fällt unter das WaffG, weil sie eine Waffe ist?! Und dafür gibt es die Verbotsausnahme, weil sie ein Sportgerät ist.
  12. Proud NRA Member, du hast natürlich recht, inkonsequent ist das dennoch. Die zu unterstellende Zweckbestimmung einer fürs sportliche Schießen genutzten Pistole wäre demnach Sport, sie sollte damit erlaubnisfrei sein... Nur die bösen Waffen müssten unter Aufsicht gestellt werden. Für die Pistole macht es keinen Unterschied, welches Ziel sie trifft, ebenso ist es mit dem Tierabwehrspray, einem Wanderstock oder einem Küchenmesser. Eine solche gesetzliche Bestimmung ist sachlogisch nicht zu rechtfertigen und eröffnet jede Möglichkeit, Normen nach Gutdünken festzusetzen. In der Rechtsethik nennt man eine solche Argumentation slippery slope. Einmal am laufen, nicht mehr zu stoppen. Aber das wissen ja alle längst.
  13. Ich finde das Verhalten der Beamten nur zu verständlich, lieber einmal übers Ziel hinaus, statt möglicherweise Sanktionen zu kassieren. Die hängen genauso in der Luft wie wir, wenn es um Rechtssicherheit geht. Vorsicht ist auch da die Mutter der Porzellankiste. Und die Porzellankiste ist nun mal die eigene Existenz. Gelassenheit und Augenmaß sind halt Gottesgaben. Apropos, Rechtssicherheit ist immer noch mein Stichwort in dieser Angelegenheit...
  14. Ja, der Kubotan-Bescheid ist mir bekannt. Bemerkenswert ist hier die Begründung mit der "einfachen Ausgestaltung" des Gegenstands, welche ja beim Stock eher noch einfacher ist. Allerdings handelt es sich definitorisch auch um Trainingsgeräte, sozusagen als Ersatz für Schwerter, Messer usw., um eben nicht zu verletzen, sind ihrem Wesen nach also nicht dazu bestimmt zu verletzen und "nach Gestaltung und Bedienung als Waffe" meiner Ansicht nach ebensowenig erkennbar wie der Kubotan. Andernfalls müsste ein Bo (langer Kampfstock) trotz seiner verblüffenden Ähnlichkeit mit Wanderstäben anders als selbige eingestuft werden. Und der Unterschied zwischen Wanderstock und Bo ist sachlich nicht mehr zu plausibilisieren. Sonst müssten demnächst Kugelschreiber unter das Führverbot fallen. Oder? Hat zufällig mal jemand konkrete Erfahrungen mit Behördenvertretern gemacht? @alle: Danke für eure Einschätzungen. @Bautz: Escrima ist tatsächlich die gebräuchlichere Variante spanischen Ursprungs, habs rein zum Vergnügen eingedeutscht/integriert. Kali oder Arnis geht auch, alles FMA. @Edward: Bäume abstützen, pffft.
  15. Hallo miteinander, auch wenn der Forenschwerpunkt insgesamt ein anderer ist, hoffe ich doch, dass mir das eine oder andere Forenmitglied in dieser waffenrechtlichen Frage beispringen kann. Ich betreibe seit neuestem spaßeshalber Eskrima (nicht wirklich zum Kampf, sondern zur Schulung von Koordination und Mobilität - außerdem macht's unerwartet großen Spaß), das ist zumeist der Kampf mit ein oder zwei etwa 70 cm langen Stöcken, oft aus Rattanholz. Nun stellt sich mir die Frage, ob die Stöcke als Hieb- und Stichwaffen einem Führverbot unterliegen und der Transport entsprechend gesichert erfolgen muss (was nebenbei das Training im öffentlichen Raum auf der Wiese wohl verunmöglicht) oder ob es sich um ein erlaubnisfreies Sportgerät handelt. Im Netz habe ich nur widersprüchliche und veraltete Aussagen gefunden, so zum Beispiel die Rede von einem angeblichen Feststellungsbescheid als Sportgerät, den Bescheid selbst habe ich nicht gefunden. Ich möchte im Fall der Fälle nur ungern meine Zuverlässigkeit in Frage gestellt sehen, bloß weil ich ein paar Stöcker dabei habe. Vielen Dank für jede Hilfe!
  16. Stöber grad n bisschen und bin auf deine Aussage gestoßen. Ist das dein Ernst? Ich dachte immer, der Bogen ist ein erlaubnisfreies Sportgerät und ich kann den immer und überall schießen - die notwendige Sorgfalt und Sicherheit mal vorausgesetzt!?
  17. Genau das. Und um ne Sicherung einzubauen, gibts noch die StVo mit Strafenkatalog. Und weil ich weiß, dass trotzdem genug Pfeifen Auto fahren dürfen, ist mein Auto ne Nummer größer und stabiler. Das bedeutet aber nicht, dass ich mit meinem 2,5t-Auto andere ummähe. Aus genau dem Grund würde ich auch gerne bei meiner Notwehrfähigkeit ne Schippe drauflegen dürfen können. @ alle: Ich kann zwar kaum glauben, dass ein Bot so individualisiert antworten kann (bin aber kompletter Laie auf dem Gebiet), aber trotzdem sollte Ösophagus gesagt sein, dass das Gewaltmonopol des Staates von Waffen zum Selbstschutz in keiner Weise berührt ist. Es sei denn jemand plant den Umsturz unserer Gesellschaftsordnung und will neue (möglicherweise sogar göttliche) Gesetze mit Waffen durchsetzen, aber auf so eine Idee kommt doch niemand, oder?? Gegen so jemanden ist Selbstschutz sogar dringend angeraten, wenn der Staat das Monopol nicht halten kann.
  18. Dieser Schiller passt bestens in unsere Zeit! Aber ein Berufspolitiker braucht Misstrauen und Distanz gegenüber dem Bürger, sonst würde der ja merken, dass... Jaspers, na ja, bin ich kein Fan, aber da hat er ja allgemeinplätze formuliert, die jeder unmittelbar einsehen sollte...(und sie dann demKontrahenten unterlegt!) Für die Liberalisierung des Waffenrechts muss vermutlich zuerst die Notwendigkeit dazu geschaffen werden. Da sind wir ja dabei...
  19. Ich habe mich jetzt seitenlang durch diesen Faden geackert, aber mir ist immer noch nicht klar, was außer Angst vor Missbrauch gegen den Besitz und die Verwendung von Schusswaffen zum Selbstschutz spricht. Abgesehen davon, dass ich überzeugt bin, dass jeder das Recht haben solte, sein Leben bestmöglich zu schützen und ebenso selbst zu beenden, sehe ich auch keinen Zusammenhang zwischen Selbstmord und Selbstverteidigung. Ich persönlich würde gern selbst entscheiden können, wie ich meine Notwehr verwirkliche, und ggf. auch darüber, ob ich mein Leben noch für lebenswert halte oder nicht. Das einzige Problem, dass ich dabei sehe, ist, dass andere diese Berechtigung missbrauchen könnten. Für mich schließe ich das aus. Vermutlich sehen das 99,9 % der anderen Befürworter einer liberaleren Waffengesetzgebung ebenso. Da mir also andere genauso misstrauen mögen wie ich ihnen, kann ich damit leben, dass jeder sich zunächst auf die Integrität des anderen verlässt und wachsam bleibt. Die Mittel dazu hätte er ja im Falle einer Liberalisierung. Das ist für mich der entscheidende Punkt: Jeder muss sich zunächst darauf verlassen, dass der andere freundlich ist, sonst ist Gesellschaft nicht möglich. Ich habe da (noch) starkes Vertrauen. Aber starkes Vertrauen ist wehrhaftes Vertrauen, sonst ist es bloße Auslieferung. Natürlich spricht nichts dagegen, im Einzelfall Zuverlässigkeitskriterien zu formulieren.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.