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Faust

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Alle Inhalte von Faust

  1. Die zehn Grundsätze: Stell dich dem Kampf! Führe andere in den Kampf! Handle umsichtig! Halte dich an die Tatsachen! Sei auf das Schlimmste vorbereitet! Handle rasch und unkompliziert! Brich die Brücken hinter dir ab! Sei innovativ! Sei kooperativ! Laß dir nicht in die Karten sehen! Sun Tzu
  2. Wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf, diese Diskussion krankt an einer fatalen Fehleinschätzung, nämlich dass rationale Überlegungen bei der politischen Entscheidung dieses Themas eine Rolle spielen würden. Das tun aber nur die Ziele und Interessen der aktuellen Entscheider. Deren Interesse ist aber offensichtlich nicht der Schutz der Bürger, sondern Ruhe. Deshalb bringen Argumente, besonders in der Echokammer nichts.
  3. Ich seh Zivilist erschießt Zivilist nicht, weil er mit der Ladehemmung (aka Störung) nicht klarkommt und nach der Aufsicht ruft...
  4. Das ist zu meinem Erschrecken jetzt schon zu beobachten. Worst case.
  5. Deswegen gibts dafür auch Erlaubniskriterien: Eine gültige Fahrerlaubnis.
  6. Von illegal Bewaffneten habe ich nicht gesprochen. In dem Fall hätten wir die potentielle Notwehrsituation.
  7. Och, nicht nur in dem Fall finde ich gewisse Regeln sehr nützlich. Wenn jeder (mit)entscheidet, was alle dürfen = Basisdemokratie
  8. Richtig, allerdings erhöhte sich mein Risiko deutlich, wenn mein Gegenüber legal bewaffnet wäre. Um Missverständnissen vorzubeugen: ich bin mir dieser Tatsache bewusst und wäre bereit, dieses Risiko einzugehen, wenn mir damit auch die Möglichkeit zu effektiver Verteidung gegeben würde, weil ich erstmal davon ausgehen würde, dass mein bewaffnetes Gegenüber ebenso friedliche Absichten hat wie ich und sich ebenso unter Kontrolle hat. Aber davon ausgehen ist eben nicht wissen.
  9. Weil ich nie sicher sein kann, wie angemessen mein Gegenüber - bei und trotz bestem Willen - mit seiner Waffe umgeht.
  10. Das denken wir doch alle von uns selbst. DAS ist eines der Probleme. Deshalb käme es auf die Erlaubniskriterien an.
  11. Das ist natürlich immer offen, ändert aber nichts an der Erlaubnisfrage. Das allerdings befürchte ich auch. Wir sind auf dem besten Weg dazu.
  12. Verständlich, andererseits wäre ich lieber halbgar und bewaffnet als wehrloses Opfer...
  13. Weil ich dann zunächst Eigensicherung, Gefahreneinschätzung und den ganzen Rattenschwanz in Betracht ziehen muss. Ob dafür mein "taktisches Talent" ausreichen würde, möchte ich nicht ausprobieren müssen. Deshalb würde ich nie behaupten, ich griffe in jedem Fall ein, um die Prinzessin zu retten. Das erforderte eine - zugegeben rasche - Prüfung der Situation.
  14. Ich würde. Und ich würde im Notfall drauf pfeifen, ob andere das ganze Tackackel besser drauf haben als ich, wenn die Optionen ausgehen. Und ich wäre im Notfall auch dankbar, wenn ein anderer vernünftiger Mensch mir so die Haut rettet. Was allerdings noch nicht heißt, dass ich das auch für andere täte.
  15. Die geheime Cooper rule #5...
  16. Ich habe gestern das Argument gehört, wenn in einem Konflikt nur eine von zwei Personen eine Schusswaffe trage, sei die Wahrscheinlichkeit ihrer Benutzung geringer, als wenn beide eine Waffe hätten. Ergo seien weniger Waffen im Umlauf mit weniger Schusswaffengebrauch verbunden und damit per se vernünftig. Ich würde gern wissen, was ihr von dieser Logik haltet.
  17. Faust

    Waffenschein + 19 er

    Ich frag mal dumm, was ist ein 19er? Edit: Hab's gegoogelt, jetzt weiß ich mehr.
  18. Das ist zwar ein Nebenschauplatz, aber eine interessante Debatte. Ich denke, man kann Kinder angemessen an den Schießsport heranführen (Lichtgewehr macht richtig Spaß!). Selbst wenn bestimmte Waffen und Kaliber nicht geeignet sind, spricht nichts dagegen, Kindern den altersangemessenen Umgang mit Waffen zu vermitteln. Aus verantwortungsvollen Kindern werden verantwortungsvolle Erwachsene.
  19. Ich stimme schiiter in der Frage zu. Es geht auch nicht darum, jedem Menschen immer eine Waffe in der Hand zu erlauben (was bei Kindern und Jugendlichen nicht ausschließt, dass man ihnen -altersangemessen- einen vernünftigen Umgang vermittelt). Ansonsten könnten für den Umgang mit Waffen die allgemeinen Bürgerrechte als Vorbild dienen, etwa voll geschäftsfähig=voll "waffenfähig". Interessant ist dabei die klare Unterscheidung zwischen Bürger- und Menschenrechten. Die Frage, ob Kindern, psychisch Kranken, Verbrechern (oder sonst jemanden, der nachweislich nicht die Verantwortung für sich und sein Handeln übernehmen kann oder will) der selbstverantwortliche Umgang mit Schusswaffen erlaubt sein sollte, ist nichts weiter als ein rabulistischer Strohmann.
  20. Ich sehe, semantische Differenzierung ist deine Sache nicht. Macht nichts. Das finde ich auch und bedanke mich bei allen, die substantiell geantwortet haben!
  21. Es gibt zwei Möglichkeiten: Du willst oder du kannst nicht verstehen, was ich schreibe. Aber das ist in Ordnung, den der advocatus diaboli hat seine Funktion. Wenn ich "jeder" sage, meine ich - und das sollte unmittelbar einleuchten - jeden, der in der Lage ist, rational und verantwortlich zu handeln, eben der 'mündige' Bürger. Mein Begriff von Jedermannsrecht gilt auch nicht für Kinder, falls der Einwand als nächstes hätte kommen sollen.
  22. Es dürfte selbstverständlich sein, dass nur von den so genannten 'mündigen' Bürgern die Rede ist. Nur insofern ist Verallgemeinerung von Grundrechten möglich. Aus pathologischen Fällen eine Regel konstruieren zu wollen, ist eine Absurdität, die in den letzten Jahren erschreckend um sich greift...
  23. Dem stimme ich eingeschränkt zu. Es sollte aber auch einer unbescholtenen Mehrheit erlaubt sein, Waffen zur Verteidigung eigener Rechte bei sich zu führen. Es sollte Kennzeichen eines zivilisierten Staates sein, seinen Bürgern die Entscheidung über die Wahl der Mittel ihrer Notwehr zuzutrauen. Sonst handelt es sich nicht um einen zivilisierten Staat, sondern um einen nanny-state (oder schlimmeres) ohne Interesse an der Sicherstellung der größtmöglichen Autonomie des Individuums.
  24. Borsig, vielen Dank für den Beitrag! Die Unterscheidung von Individuum und Kollektiv ist in der Tat Voraussetzung für Staatlichkeit. Der Staat sollte dem liberalen Individuum vertrauen, weil es sich der staatlichen Rechtsordnung freiwillig unterwirft. Genau so lange es das tut, ist das Vertrauen absolut gerechtfertigt. Ein Vorbestrafter hat nachweislich das Vertrauen des Staates (und damit des Kollektivs) missbraucht. In dem Fall ist zu diskutieren, welches Maß an Missbrauch die Einschränkung der Grundrechte des Individuums in welchem Maß notwendig macht und gerechtfertigt ist. Es ist klar, dass der Staat Sorge dafür tragen muss, dass die Sicherheit seiner Bürger gewährleistet ist. Der Staat muss aber auch gewahr sein, dass er das nicht uneingeschränkt leisten kann (und zunehmend weniger, wie viele behaupten). Er muss also auch dafür Sorge tragen, dass seine rechtstreuen Bürger sich nötigenfalls auch selbst angemessen schützen können. Dass der Staat dem einschlägig Vorbestraften aus Sicherheitserwägungen dieses nicht uneingeschränkt zubilligen muss, scheint mir nachvollziehbar. Nichts anderes ist cum grano salis die waffenrechtliche Zuverlässigkeit.
  25. Als Resümee aus diesem Fred ziehe ich also, dass es keinen rationalen oder historischen Grund gibt, demokratischen Bürgern den Besitz und den eigenverantwortlichen Umgang mit Feuerwaffen zu verwehren, außer dem grundlegenden Misstrauen des Staates gegen seine Bürger, chiffriert als sicherheitspolitische Maßnahme. Et pereat mundus.
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