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scotty600

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  1. Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, der 1.10. bleibt das früheste Datum. Wenn Du allerdings über den BDS ein Bedürfnis beantragen möchtest, würde ICH die 10 Tage warten (25.10.). Die beiden Dati liegen so nah zusammen, das es sich nicht lohnt einer DSB Verbandszugehörigkeitsbescheinigung nachzulaufen, egal wie einfach. Es geht auch (in Absprache mit dem BDS Leiter deines Vereins), das Du Deinen Bedürfnisantrag am 1.10. abschickst, mit der Bemerkung den Antrag bis 25.10. liegen zu lassen, falls die Unterschrift des BDS Leiters in Deinem Verein nicht ausreicht. Im Antrag gibst du an seit 1.10. beim DSB Mitglied (was ja stimmt) legst aber keine Bescheinigung bei....... das war jetzt ein einfacher Sachverhalt kompliziert geschrieben.
  2. Bei uns wird das abgelehnte mit Verweis auf die behördlichen und kommerziellen Anlagen in der näheren Umgebung. Was aber nicht ausschließt das es woanders möglich ist. Fakt bleibt aber es muss von der Behörde genehmigt werden, auch wenn die Person berechtigt ist.
  3. Wie gesagt, das Problem bekommt nicht er sondern Ihr, wenn das nicht vorher mit der Behörde abgeklärt ist. Ein befreundeter Verein hat das durch und die wollen den Ärger nie wieder. Es war beim einmieten nicht klar das die Gruppe legal VA besitzen und schiessen darf.
  4. Ne darf er nicht, weil der Stand dazu eine Behördliche Zulassung (Bpol.) braucht ... frag mal bei deiner Waffenbhörde nach was die dazu sagt. Es gibt durchaus neben der heimischen Staatsmacht auch andere Gruppen welche VA haben dürfen, das sind in der Regel ausländische Dienste in Botschaften. Wenn sich so eine Gruppe in einem Schützenverein einmietet (solche anfragen hatten wir) ist der Ärger vorprogrammiert. Die zuständige Waffenbehörde wird diese "Sondernutzung" mit Sicherheit ablehnen.
  5. Hallo und herzlich willkommen, nur mal zur Orientierung ... Bist Du bereits Mitglied im BDS? Hast Du einen LW SuRT? Wenn nein wirst du erstmal über Kurzwaffen SuRT zu Langwaffe SuRT gehen müssen. Hast Du Dir die Vereine im BDS LV5 schon mal angeschaut/angeschrieben? Der LV5 hat hat eine Vereinsliste auf der Homepage. Worin liegt die Schwierigkeit einen passenden Verein zu finden?
  6. Sehe ich auch so. Otto Spatz macht super Arbeit an Revolver und 1911 (ist Club 30) Timo Zindel ist der der auch spezielles macht. ABER beide nur für Kurzwaffen zu empfehlen und beim Timo ist die Zeitrechnung eine andere, der Otto sagt immer er will nur noch bekannte Kunden annehmen (kurz vor Rente, leider) Ich wäre auch froh für eine weiter alternative im RM-Gebiet, welcher wie die beiden genannten ihr Handwerk verstehen.
  7. Mir ist ja immer noch nicht klar was "viele Leute" bedeutet? Wenn ich an unseren Stand denke, ist das der Fall wenn mehr als 6 Leute da sind, weil dann bei hot range in zwei Gruppen geschossen werden muss. Meine Grundsätzliche Meinung zu IPSC Training ist, das ein Mindestniveau vorhanden sein muss, da es sonst sehr stressig wird und auch (für alle) keinen Spass macht. real DQ um die Gruppe zu reduzieren ist Kindergarten und Kontraproduktiv! Als Mindestniveau für IPSC Training setzen wir voraus, das der Teilnehmer sicher und ohne potentielles DQ Mehrdistanz schiessen kann. Wer bei MD Schwierigkeiten hat bekommt hier das notwendige Training. Im IPSC Training können wir maximal 2 Frischlinge zur gleichen Zeit betreuen. Sollten es mehr sein setzten wir ein extra Einsteigertraining an. Ist der SuRT bestanden, ist derjenige kein Anfänger mehr und kann uneingeschränkt trainieren. Das A und O ist ein sinnvoller Trainingsaufbau und das DER Trainingsleiter weiss was er tut. Ach ja, je mehr Leute, desto umfangreicher die Drill-Einheit und desto kleiner der Parcours.
  8. Hilf mir bitte nochmal, wo ist festgelegt das die Überprüfung anlassbezogen ist? Das war mir bisher nicht bewusst. ##edit## OK, habs gefunden (hat mich interessiert). Es steht so in der WaffVwV. Allerdings sind die Freiheitsgrade der Behörde nicht eingeschränkt, lediglich der Satz das es keine Regelüberprüfung sein darf. Das wird aber ab nächstem Jahr alles neu!
  9. Was genau war die Diskussionsgrundlage? Das die Vereine Bescheinigungen auf Anfrage der Behörde ausstellen müssen ist doch nichts neues und passiert regelmäßig. Die Kontrolle der Aufbewahrung ist ebenso nichts neues, wobei ich mich hier über die Reihenfolge wundere. Die Überprüfung kann Anlassbezogen aber auch routinemäßig erfolgen. Wer sagt das eine solche Prüfung NUR Anlassbezogen sein kann (Quelle)? Komische Themen auf einer Vorstandssitzung! Auf welcher Grundlage kommt Ihr zum Schluss das Altbesitz anders gehandhabt wird? Das Waffengesetz unterscheidet nicht nach Altbesitz und ??? Eine Überprüfung kann per Gesetz immer statt finden, dazu hat es das VG Urteil nicht gebraucht. Was ist daran neu oder ungewöhnlich? Das ist doch bereits jetzt schon so. ALLERDINGS und einzig da ist der Knackpunkt im zitierten VG Urteil: Die Fortdauer des Bedürfnis unterliegt anderen Kriterien wie das Bedürfnis zum Zeitpunkt des Erwerbs. Dieser in der Verwaltungsvorschrift beschriebene Unterschied wurde vom VG ignoriert! Aber nochmal, das Thema auf Vorstandssitzungen sollte derzeit eher sein, wie bewege ich meine Mitglieder zur Zeichnung der Petition und zum Schreiben von Briefen an Abgeordnete um den aktuellen Gesetzesentwurf zu verhindern, der in vielen Fällen noch fragwürdiger als das heutige WaffG ist. Der derzeitige Entwurf schreit förmlich nach unzähligen VG Urteilen, weil vieles nicht klar ist.
  10. wie geschrieben, im Global Village Forum wird gerade darüber heftig diskutiert das die Targets künftig weiss auf der einen Seite und rot auf der Rückseite sind. Warten wir das General Assembly 2020 ab, dann wissen wir mehr.
  11. Mit dem Anspruch bist Du wahrscheinlich im Global Village Forum besser aufgehoben. Dort wird auch gerade die Farbänderung für 2020 heftig diskutiert. Wenn es künftig keine braunen Targets gibt sondern nur noch weiß/rot wird's bestimmt teurer.
  12. Bei welcher Abnahmemenge ? zum Training geht alles aber wie PNM schreibt, bei Startgebühr von €70+ muss die Qualität stimmen.
  13. Ich übersetze die Überschrift "Materialgewicht der Pappe für Pappe"
  14. Cardboards ist neudeutsch für Pappkarton. Allerdings ist die Frage sehr akademisch und mit Sicherheit hat sich noch niemand damit beschäftigt (gibt wichtigeres im Leben). Der 9mm FMJ ist die Stärke völlig egal, dem Tacker allerdings nicht. Wenn die nächste Frage ist, "welchen Tacker benutzt Ihr wird es schräg" @webnotar schreib mal das GROI an. Btw. IPSC ist nicht durch DIN/ISO-Normen reguliert und würdest Du den Hintergrund Deiner Frage auch gleich mitgeben könnte der Faden sinnvoll sein...
  15. Dazu nimmt man ein Zweibein. Kann es nur nochmal sagen, für ernsthaft IPSC gibt es nur wesentliche Nachteile, insbesondere wenn du keine Trainingsmöglichkeiten hast. Da aber auch Weihnachten vor der Tür steht, lass dir einen Blue Force Gear oder einen Magpul MS1 Sling schenken.
  16. Die siehst Du aber nicht beim IPSC! Du hast die Frage im Bereich IPSC gestellt und willst das evtl. in Zukunft auch mal machen. Das ist OK, aber schlag dir das mit dem Gurt aus dem Kopf. Und wenn Du dich für einen SuRT LW anmeldest vergiss nicht das das Sicherheitsfähnchen wichtiger als der Gurt ist. Warum wird beim IPSC kein Gurt verwendet (auch wenn er durch das Regelwerk erlaubt ist)? - Startposition mit Gurt nicht möglich (Büchse waagerecht, Schaft an der Hüfte) - Parcours verlangt viele Positionen in welchen ein Gurt hinderlich ist (Liegen, knien, links-,rechts Anschlag etc.) - mit Gurt kann man keine 20m schnell vom Kugelfang weg nach hinten laufen (auch keine 5m, Gefahr des hinfallen stolpern mit Gurt sehr groß) - Nach dem Parcours ist die Mündung IMMER nach oben zu tragen, sonst DQ. Zum letzten Punkt und allgemein ein Gurt beim AR ist eher aus der Militärischen Ecke. Wenn das IPSC Regelwerk sagt, das zwischen den Stages die Büchse am Gurt getragen werden kann, dann meint das eher die jagdliche Variante, Büchse auf Rücken mit Mündung nach oben. Wenn du die Büchse aber so trägst komm nicht auf die Idee dir die Schnürsenkel zu binden ohne die Büchse vom Rücken zu nehmen, da sonst DQ.
  17. @speedmark, evtl. die Frage nochmal am 1.April stellen, 🙂 Du darfst alle Langwaffen im Kurzwaffenschrank lagern, vorausgesetzt die Sicherheitsstufe stimmt. Wie z.B. der Schwedenmauser in den KW-Würfel passt ist mir allerdings auch noch nicht klar.
  18. Also mein Schrank mit Fingerprint ist absolut sicher .... denn er funktioniert nichtmal mit meinem eigenen Fingerabdruck 🙂
  19. Wie gesagt, nach der 2. Lesung gibt es kein Diskussion mehr. Die 3.und letzte Lesung erfolgt unmittelbar spätestens am nächsten Tag und dann geht es zur Umsetzung. Die Bayern warten auch noch gespannt auf den Änderungsantrag von Horst Seehofer bzw. der CSU mit der entschärften Bedürfnisprüfung und der Intervention im bayrischen Landtag. Die AFD kann nichts verhindern! Einzig der sachliche Beitrag im Innenausschuss kann noch helfen. Im Idealfall wird die Änderung so „marginal“ wie im Mai 2017. Ihr erinnert euch .... seit 2017 haben wir in in Deutschland die sicherste, teuerste Aufbewahrung von Legalwaffen in der EU, wenn nicht gar weltweit. (In A und CH reicht der Holzschrank).
  20. Ich verstehe die Nachricht von Katja, welche über openPetition gesendet wurde nicht (die letzten Sätze). Seehofer und das BMI sind doch jetzt raus und haben mit der weiteren Entwicklung nur noch bedingt etwas zu tun. Bin ich hier auf dem Holzweg? Muss das nicht an den Bundestag adressiert werden, bzw Petitionsausschuss? Btw. Ich hab kein Problem damit jeden Tag eine andere Petition zu unterzeichne, wenn es um unser Hobby geht!
  21. Genau so rum ist es richtig.
  22. Wenn ich einen Magnifier habe, muss der immer auf der Waffe bleiben oder kann ich den nach belieben auf-/abmontieren? PCC 1500 Open Klasse ist klar.
  23. Leider hat der Innenausschuss und insbesondere dessen Vorsitzender seine Arbeit nicht richtig gemacht. Da kann sich Herr H.S. nun mit ganz vielen Lobbyisten treffen und ihnen alles versprechen, er hat das aber nicht mehr in der Hand. Jetzt arbeiten die Fraktionen und so wie es im Ausschuss erarbeitet wird (gleiche Mehrheitsverhältnisse wie im Parlament) so wird es auch verabschiedet.
  24. Hoffentlich nicht so schnell, den die nächste Lesung ist zugleich auch die Verabschiedung des Gesetzes. Das ein Gesetz in der zweiten Lesung abgelehnt wird kommt praktisch nicht vor.
  25. Aber der H.Seehofer hat doch gesagt er habe mit allen gesprochen und er ist doch auch davon überzeugt das sein Entwurf nur ggn böse Menschen ist und für (vergreiste) Sportschützen nur Erleichterung bringt. Hat er gelogen ....? Das wäre für einen MdB aber nicht Ehrenhaft ....
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