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Schwarzseher

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  1. Meine Behörde stempelt von sich aus kostenfrei den Munitionserwerb bei weiteren Waffen, wenn bereits ein Eintrag in dem Kaliber existiert. Die Erlaubnis wird schließlich pro Kaliber an die Person erteilt, und nach der hiesigen Gebührenordnung ist für die Erteilung der Erlaubnis zu zahlen und nicht für Stempelvorgänge. Eine solche Erlaubnis kann nicht völlig identisch mehrfach existieren.
  2. Hallo, ist bei der Beantragung des EFP auf irgendetwas speziell zu achten? Gibt es eine Besonderheit bei Waffen der Kategorie B und der Benutzung mit „großen“ Magazinen auf internationalen Wettkämpfen? Ich habe mal auf einer finnischen IPSC-Matchseite gelesen, die Waffe müsste als Kat. A eingetragen sein, um sie dort so nutzen zu dürfen. Stimmt das bzw. welche Konsequenzen ergeben sich daraus für den EFP-Antrag und andere Länder? Ansonsten ist mir nur der Umstand bewusst, dass manche Bundesländer auch beim Erstantrag eine zusätzliche Gebühr pro einzutragender Waffe erheben, während in anderen beliebig viele Einträge inklusive sind.
  3. Um auf das ursprüngliche Thema zurück zu kommen: Welche Nachweise fordern die verschiedenen Verbände mittlerweile so für die Bedürfnisbestätigung bei WBK-Inhabern (Besitz, nicht Neuerwerb)? Wie sollen die Schießbucheinträge konkret aussehen? Waffenrechtlich ist ja nun irgendein Nachweis gefordert, dass mit eigenen erlaubnispflichtigen Kurz- bzw. Langwaffen geschossen wurde. Soweit ich höre und im Netz finde, fällt in letzter Zeit einigen Verbänden auf, dass aus den bisherigen formlosen Schießbucheinträgen der Mitglieder nicht ganz zweifelsfrei hervorgeht, ob es sich um eine eigene Waffe gehandelt hat und teils sind vielleicht auch die verwendeten Waffenbezeichnungen nicht eindeutig, sodass zusätzliches Wissen erforderlich ist, um einzuschätzen, ob es waffenrechtlich Kurz- oder Langwaffen sind. Zuletzt kam mir ein Gerücht unter, ein Verband wolle die konkrete Modellbezeichnung wie in der WBK sehen, was u.U. für jeden Schießbucheintrag mehr Schreibarbeit bedeuten würde, und ohne zusätzliche Angaben wäre trotzdem nicht eindeutig, ob es sich womöglich um eine typgleiche Leihwaffe gehandelt hat ... Mir erscheint es zweckmäßig, im Schießbuch "eigene Kurzwaffe / Kaliber XY" oder zumindest "eigene erlaubnispfl. KW" oder etwas in der Art einzutragen. Wie macht ihr das?
  4. Metallmagazine verbiegen/verbeulen sich bei mechanischer Einwirkung, hochwertige Polymermagazine schlagen sich diesbezüglich viel besser. Allerdings schleifen sich bei Polymer die Magazinlippen im Gebrauch schneller ab und das Eigengewicht der Magazine ist in manchen Fällen höher.
  5. Gerade bei Kunststoffmagazinen ist, wie schon gesagt wurde, der Druck auf die Magazinlippen ein Problem, daher werden z.B. PMAG mit einer Kappe geliefert, die die Patronen nach unten drückt und die Magazinlippen entlastet. Ich las aber einen Fallbericht, dass es bei Noname-Kunststoffmagazinen zu einer seitlichen Aufbauchung kam, weil doppelreihig geladene Patronen auch nach außen drücken. Dadurch hat sich der Magazinkörper so geweitet, dass sich die Patronen darin verklemmten. Betreffend die Stahlfedern sagen u.a. Materialwissenschaftler, dass diese in der Praxis nur durch wechselnde Be- und Entlastung ermüden.
  6. Wer Grundimmunität besitzt, hat tendenziell einen milderen Krankheitsverlauf. Die Impfungen werden jährlich angepasst, um einen möglichst optimalen Schutz gegen die neuesten bedeutsamen Unterarten zu erreichen. In Italien sind jetzt schon in einigen Zeitungen die Beilagen mit den Todesanzeigen so dick wie noch nie. Aus China gab es Berichte über eine massive Auslastung der Krematorien. Das sollte dir doch alles zu denken geben.
  7. Nein, wenn die Angst zu Stress wird und das Immunsystem belastet, ist das auch nicht gut. Deine Maßnahmen sind sehr sinnvoll, nur müssen wir alle zusätzlich bedenken, dass nach aktueller Erkenntnislage (auch laut RKI) die Tröpfcheninfektion der absolut wichtigste Verbreitungsweg ist. Die Tröpfchen verbreiten sich über mehrere Meter(!) und können einige Zeit (schlimmstenfalls mehrere Stunden) in der Luft wabern. Eine Verbreitung im Freien über den Wind gibt es wohl nicht, aber in geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr bestimmt. Die berüchtigte "Armlänge Abstand" reicht keinesfalls. Es braucht eine allgemeine Maskenpflicht wie in China! Ich gehe davon aus, dass diese ausschließlich deshalb nicht angeordnet wird, weil es keine Masken mehr zu kaufen gibt und es politisch sehr brisant wäre, wenn die Menschen sich jetzt Stofftücher selbst basteln müssen und ein Kampf um jede richtige FFP2/3-Maske entsteht. Trotzdem ist die Maskenpflicht nötig, denn schon ein einfaches Tuch vor Mund und Nase reduziert die Ansteckungsgefahr für andere bedeutend und wenn das jeder macht, hat es einen ganz entscheidenden Effekt. Das größte Problem ist offenbar, dass unser Verstand schlecht einschätzen kann, was exponentielles Wachstum real bedeutet. Die mathematischen Modelle sind erschreckend. Das Gesundheitssystem wird schon sehr bald völlig überlastet werden. Jede einzelne Übertragung, die wir jetzt verhindern, wird sich später umso stärker auszahlen, und zwar in Menschenleben.
  8. Bitte informiere dich nochmal zur aktuellen Situation. COVID-19 ist wesentlich gefährlicher als die Grippe. Gegen die Grippe lässt sich ein großer Teil der Bevölkerung jährlich impfen oder hat bereits eine Grundimmunität, wodurch die Ausbreitung stark eindämmt wird, sodass das Gesundheitssystem auch nicht überlastet wird. Insbesondere aber ist das neue Coronavirus aggressiver - die Rate an schweren Verläufen (ggf. mit dauerhaften Lungenschäden) sowie Todesfällen ist bei COVID-19 deutlich höher. Selbst unter jungen Menschen ist die Todesrate beachtlich - wenn sie letztlich bei 0,2% liegen würde, bedeutet das allein bei den unter 50-Jährigen in Deutschland mehrere 100000 Tote, und unter den Älteren definitiv noch deutlich mehr. Bei einer Überlastung des Gesundheitssystems steigt die Rate erheblich weiter. In Italien können jetzt vielerorts schon keine Menschen über 60 Jahre oder mit bestimmten Vorerkrankungen mehr behandelt werden. Intensivversorgung erhalten nur noch die Fälle mit der höchsten Überlebenswahrscheinlichkeit. Je mehr krank werden, desto strenger werden die Auswahlkriterien. Im Übrigen gefährdest du die Allgemeinheit, wenn du infiziert wirst und das Virus verbreitest, egal wie gut du die Chancen für dich und dein engeres Umfeld einschätzt.
  9. Hi, deine Nachrichten-Inbox ist voll ...

  10. Widerrufs- / Rückgabe- / und Gewährleistungsrechte sind beim Kauf erlaubnispflichtiger Waffen genauso vorhanden wie bei anderen Waren auch. Besonderer Aufwand entsteht nur durch die Bürokratie rund um den waffenrechtlichen Erwerb. Es soll die Möglichkeit geben, dass Händler ihre Meldung zurücknehmen und den Besitzübergang als "nicht zustande gekommen" deklarieren, außerdem soll es Behörden geben, die auch komplette Rückabwicklungen innerhalb der 14 Tage unkompliziert vornehmen; andere Behörden verlangen dagegen den vollen Spießrutenlauf (kostenpflichtiges Ein- und Austragen + neues Bedürfnis + neuer Voreintrag). Ich wünsche mir, dass ein Betroffener mal gerichtlich prüfen lässt, ob dies mit den deutschen und europäischen Verbraucherrechten in Einklang zu bringen ist. Es ist schließlich ein erheblicher Vorteil für den Onlinehandel, dass dem Kunden zur Prüfung der Ware, bei Widerruf erheblich mehr Probleme entstehen als bei der Prüfung im Laden. Eine Lösung für solche Fälle wäre, dass entweder seitens der Behörden auf Gebühren und Bedürfniserneuerung verzichtet wird, oder dass Kunden bei Fernabsatzkäufen von Waffenhändlern zunächst Anspruch auf einen Leihschein für den Zeitraum der Widerrufsfrist erhalten (und der Leihschein natürlich legitimiert ist, indem waffenrechtlich noch keine Absicht zum dauerhaften Erwerb unterstellt wird, solange der Kaufvertrag schwebend ist).
  11. Solange reguläre sportliche oder jagdliche Übungen geschossen werden, ist die Aufsicht nicht zur Kontrolle der Erwerbsberechtigung verpflichtet.
  12. Gibt es Bundesländer, die pro Erlaubnis eine wiederkehrende Gebühr erheben? Die Zuverlässigkeitsüberprüfung kenne ich nur so, dass sie pro Person läuft und nicht pro Erlaubnis. Ich meine, es fallen nicht öfter Überprüfungen und entsprechende Gebühren an, nur weil man z.B. neben der grünen WBK auch noch einen KWS besitzt. Von daher mag die Überprüfungsgebühr beim KWS eine Abschreckung für Bürger sein, die keine sonstige Erlaubnis besitzen; wer jedoch als WBK-Inhaber sowieso überprüft wird, kann sich ohne regelmäßige Mehrkosten den KWS holen. Besser einen haben, als einen brauchen. Es ist ohnehin ein Unding, dass die KWS-Berechtigung bei der WBK nicht automatisch inklusive ist, schließlich wird die einzige Voraussetzung (persönliche Eignung und Zuverlässigkeit) damit ebenfalls nachgewiesen. Den KWS einige Wochen vor der WBK zu beantragen, kann den Vorteil haben, dass dann bereits die Zuverlässigkeitsüberprüfung vorliegt und somit die Bearbeitung des WBK-Antrags schneller geht. Soweit ich gehört habe, sollen sich viele Behörden nach einer 3-Monats-Frist richten, in der nicht erneut geprüft wird. Es gibt übrigens auch Gegenden, in denen bis zuletzt immer noch lange Wartezeiten für die WBK-Beantragung herrschen. Aus Brandenburg hörte ich von über drei Monaten.
  13. Arg abgenutzt ist der in dieser Sendung mal wieder gebrachte Hinweis zu Schreckschusswaffen, dass diese tödlich wirken können. Gerne würde ich wissen, wie viele Menschen tatsächlich jemals bei einem Angriff mit zugelassenen PTB-Schreckschusswaffen getötet wurden. Soweit ich Literatur dazu finde, sind das ganz vereinzelte Fälle. Wohl in der Größenordnung von alle 10-20 Jahre mal ein Fall. Die Mündung muss dazu schließlich (nahezu) aufgesetzt werden, und es muss eine sehr kritische Körperstelle getroffen werden. Realistisch betrachtet ist das Risiko bei einem Angriff etwa mittels Glasflasche, Holzlatte, Schraubendreher oder einem ähnlichen Alltagsgegenstand wesentlich höher.
  14. Nein, denn genau das ist illegal! Im 'Jägerschrank' muss nämlich die gesamte Munition für alle im Schrank befindlichen Waffen innerhalb des B-Innenfachs aufbewahrt werden. Eine Über-Kreuz-Lagerung innerhalb des Schrankes ist unzulässig, bzw. darf im A-Bereich nur Munition aufbewahrt werden, die zu keiner der Waffen passt (weder zu denen im A-, noch zu denen im B-Fach). Das ist eine Sonderregelung für diese A-B-Kombischränke, die explizit in der alten AWaffV steht; das habe ich sehr gewissenhaft nachgelesen und hier im Forum schon mal genauer dargelegt. - Noch eine Anmerkung zu @uwewittenburg : Bei einer SRS-Waffe muss der Verbleib nicht nachgewiesen werden, denn auch die Nachweispflicht über die Zerstörung sowie die Aushändigung der Überreste auf Verlangen, betrifft ebenfalls nur erlaubnispflichtige Waffen (§ 37 Absatz 3 Waffengesetz).
  15. Erkläre das bitte genauer. Unter einem B-Fach verstehe ich ein B-Innenfach innerhalb eines A-Schranks, und in so einem B-Innenfach ist die gemeinsame Aufbewahrung von Waffen und Munition ausdrücklich erlaubt (bei Bestandsschutz) - das ist die klassische Jägerschrankbestückung. Oder meinst du einen separaten B-Würfel / B-Schrank? Der kleine Waffenschein ist völlig unabhängig vom Besitz einer entsprechenden SRS-Waffe und die Pflicht, die sichere Aufbewahrung nachzuweisen, betrifft auch nur den Besitz erlaubnispflichtiger Waffen und Munition.
  16. Welche Funktion ist das genau? Wenn bei einem Artikel nur ein "vorbestellen" möglich ist und dieser mit verfügbaren Artikeln zusammen in einer Bestellung bestellt wird, wird das dann separat verschickt und es sind zwei Mal Versandkosten zu zahlen?
  17. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein reiner Online-Test in der Psychologie "lege artis" ist, so ganz ohne weiteres Untersuchungsgespräch. Um alle Waffenbesitzer zur einer richtigen MPU zu verdonnern, gibt es aber vermutlich nicht genug Psychologen. Es soll sowieso schon ein erheblicher Mangel bestehen, hinsichtlich des Bedarfs zur Patientenbehandlung.
  18. Es gibt eine Studie, wonach improvisierte Tourniquets in den meisten Fällen nicht gut funktionieren, man sollte derartige Lösungen daher eher nur als Druckverband betrachten. Dass ein vollständiges Abklemmen gelingt, ist in der Praxis nur bei hochwertigen Fertigprodukten (mit Winden-Funktionsweise) wahrscheinlich und selbst da müssen wohl oft zwei hintereinander gesetzt werden (zumindest an sehr muskulösen Oberschenkeln). Zu deinem Beispiel: Ein Gürtel ist oft zu steif und lässt sich dann nicht richtig eindrehen, und Holzstöcke sind in der Regel morsch, weil Bäume nur tote Äste abwerfen. Die Winde muss große Kräfte aushalten und daher ziemlich stabil sein.
  19. Ich habe zunächst auf das Datum des Artikels geschaut, weil dieser Vorschlag vor einigen Jahren schon in den Medien war. Unglaublich, dass das jetzt ernsthaft vorangetrieben werden soll. Auf Youtube gibt es einen Kanal von einem Japaner, der aus allen möglichen oder unmöglichen Materialien scharfe Messer herstellt. In einem Video nutzt er Styropor und ein Extrakt aus Orangenschalen, um einen sehr harten und bruchfesten Kunststoff zu synthetisieren. Aber auch Pappe, Holz, Nudeln und Ähnliches. https://www.youtube.com/channel/UCg3qsVzHeUt5_cPpcRtoaJQ/videos
  20. In den USA sind jetzt wohl "ankle kits" angesagt - eine absolute Minimalausrüstung, die so klein und kompakt ist, dass man sie ständig am Fußknöchel mit sich herumtragen kann. Vieles wurde hier ja schon aufgezählt. Ich würde noch isotonische Kochsalzlösung einpacken. Die lässt sich zur Wundreinigung verwenden, zum Benetzen von Verbandmaterial (sodass es mit bestimmten Verletzungen wie Brand- oder Schürfwunden nicht verklebt), zum Kühlen von Verbrennungen sowie als Augenspülung. Bei ernsten Augenverätzungen ist eine gewisse Menge nötig, um einige Minuten lang zu spülen und so die ätzende Substanz zu verdünnen und abzuwaschen (ebenso bei öligen Substanzen wie etwa Pfefferspray). Fertige Augenspülflaschen enthalten meist 200 - 500ml, bei sehr kleinen Verbandtaschen könnte eine 20ml Kunststoffampulle aber auch schon für einige Anwendungsfälle nützlich sein (und sei es nur, falls mal jemandem eine Kontaktlinse herausgefallen ist und gereinigt werden muss). Rettungsdecken sind auch sehr vielseitig. Insbesondere bei Bewusstlosigkeit, Schock und großen Verbrennungen ist der Wärmeerhalt ein wichtiges Thema. Außerdem können Rettungsdecken behelfsmäßig für Druckverbände / Tourniquets genutzt werden, sowie als Beckenschlinge (gegen schwere innere Blutungen bei einem Beckenbruch) oder als Armschlinge beziehungsweise für sonstige improvisierte Schienen. Zudem als Sonnen- und Regenschutz oder als Signalmittel. Besonders auf Gebirgstouren würde ich mindestens zwei Stück mitnehmen.
  21. Ich habe mal gelesen, dass Umarex auch die "M&P 22" für Smith & Wesson baut.
  22. Ich habe gehört, wenn man keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat, aber noch seine Waffen hier besitzt, wird das Bundesverwaltungsamt als Waffenbehörde zuständig und die wollen wohl auf Dauer nach der 12/18-Regel Schießtermine in Deutschland sehen.
  23. Wobei scheinbar sinnloser Aufwand, Kosten und hohe Komplexität der Vorschriften für Waffenbesitzer in Deutschland doch im Prinzip politisch gewollt sind, um den privaten Legalwaffenbesitz zu reduzieren. Der bürokratische Aufwand auf Behördenseite erscheint mir auch nicht unerwünscht zu sein, schließlich sichert das Arbeitsplätze für eine bestimmte Gesellschaftsschicht. Es gibt daher in Deutschland kaum einen Ansatzpunkt für eine rationale Argumentation gegen (scheinbar) schwachsinnige Details im Waffenrecht. Das Beispiel im Video spielt in Tennessee, wo die Republikaner durchgehend eine stabile Mehrheit von ca. 60 % haben. Außerdem besteht für Politiker in den USA bei Waffenrechtseinschränkungen immer das Risiko, mit ihren Vorhaben letztlich eine unschöne Niederlage vor den Gerichten zu erleiden, dank des 2nd Amendment in der Verfassung.
  24. Viele Angriffe erfolgen überraschend aus nächster Nähe, nämlich aus dem Hinterhalt oder wenn das Opfer gerade abgelenkt ist. Inwiefern "verraten"? Die Täter können nicht wissen, ob es Platzpatronen sind, oder du nur daneben geschossen hast. Die ausgeworfenen Hülsen werden sie so schnell nicht inspizieren können. Sofern du Reizstoffpatronen einsetzt und kein Gegenwind herrscht, hast du auch mit der SSW eine gute Wirkung auf mindestens 2-3 Meter, zudem kannst du Pfeffer und CS gemischt verschießen. Es gibt auch die Ansicht, dass die Reizung der Atemwege den stärksten Abschreckungseffekt hat, im Vergleich zum Brennen an Augen und Haut - wobei die SSW-Patronen am ehesten ein sehr feines Aerosol erzeugen dürften, welches primär eingeatmet wird. Dies ist aber natürlich sehr windanfällig. Die SSW schleudert außerdem feste Partikel heraus, die auf Distanzen unter einem Meter sofort schmerzhafte Augen- und Hautverletzungen verursachen, dagegen kann das Einsetzen einer bloßen Reizstoffwirkung eine ganze Weile dauern. Eine starke Wirkung dürfte sich auch einstellen, wenn die Waffe nahe den Ohren des Angreifers abgefeuert wird. Das sollte nämlich zu einem Knalltrauma mit Trommelfellriss führen, welcher meist mit sofortigen Gleichgewichtsstörungen, Schwindel, Übelkeit und stechendem Schmerz einhergeht. Den größten Vorteil sehe ich aber darin, dass durch den Schussknall Zeugen in der Umgebung alarmiert werden, und heutzutage bei Schüssen in der Öffentlichkeit sehr wahrscheinlich jemand die Polizei zur Hilfe rufen wird - die dann mit höchster Priorität anrücken dürfte. Im Übrigen macht der Knall auch Eindruck auf angreifende Tiere, jedenfalls habe ich schon Aufnahmen aus den USA gesehen, in denen Polizisten auf Hunde schießen und diese den Angriff abbrechen, obwohl sie nicht getroffen wurden. Letztlich muss jeder die Vor- und Nachteile für sein Einsatzgebiet selbst abwägen. Diese Diskussion gab es hier schon öfter ...
  25. Ich bin zufällig über folgende Ausführung in der WaffVwV gestolpert: Für die Rechtsprechung gegenüber dem Bürger ist die Verwaltungsvorschrift ja nicht bindend und diese Passagen sind noch in Bezug auf den weggefallenen § 36 Absatz 2 WaffG, aber zumindest dürfte das die Chancen verbessern, von der Waffenbehörde eine Anerkennung der Wandhalterung zu erhalten. Zu den oben angesprochenen ungebetenen Hausbesuchen, die auch jeden Unschuldigen treffen können, noch ein aktueller Sachverhalt: https://www.lawblog.de/index.php/archives/2019/08/02/sodass-davon-ausgegangen-werden-kann/
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