Zum Inhalt springen

Schwarzseher

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    477
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von Schwarzseher

  1. Ich habe gerade mit dem zuständigen Außendienstmitarbeiter von 3M Deutschland telefoniert, der mir leider auch noch keine genauen Informationen zu dem ProTac III (Qualitätsunterschiede zum ProTac II usw.) geben konnte. Die deutsche Sparte hat sie selbst noch nicht testen können. Er meinte allerdings, die ProTac Hunter / Shooter würden sich nicht nur in der Farbe von den ProTac III unterscheiden, sondern hätten auch eine andere Abstimmung der Mikrophone. Außerdem soll es in Zukunft Gelkissen für die neuen Modelle geben. Die Equalizer-Funktion beim TacticalXP soll sich auf Bässe / Höhen beziehen und entsprechend das Frequenzspektrum der Audiowiedergabe verändern. Besser, man berät sich hinsichtlich der neuen Modelle noch mal mit einem Händler oder fragt bei 3M in den USA nach.
  2. Glock empfiehlt mittlerweile, zumindest bei sehr häufigem Trockenabschlagen doch Pufferpatronen zu verwenden: https://us.glock.com/customer-service/faq "It is ok to dry fire your Glock pistol, but in situations where the pistol will be subjected to continuous sessions of dry firing, the use of a snap cap or dummy round is recommended." Nach vielen Tausend Wiederholungen wird sonst irgendwann der Stoßboden von hinten durchbrechen, dazu gibt es einige Fallberichte: https://pistol-forum.com/showthread.php?15807-Glock-cracked-breech-face-warranty-experience Der Schlagbolzen der Glock schlägt beim Trockenschuss nämlich ungebremst mit der hier zu sehenden Fläche von hinten gegen den Stoßboden:
  3. Könntest du es mal bitte ausprobieren? In der Anleitung steht: "Die Modustaste (mittlere Taste) drücken, bis die Stimme im Hörer Equalizer sagt. Den Equalizer mit Hilfe der (+) und (–) Tasten einstellen. Folgende Einstellungen sind möglich: niedrig, neutral, hoch und extra hoch." Der ProTac II ist günstiger als der Tactical XP und bietet insbesondere im tiefen Frequenzspektrum, das besonders gefährlich ist, eine signifikant bessere Dämpfung (16,3 vs. 12 dB APV bei 125 Hz). Daher tendiere ich eher zum ProTac II (oder zum neuen ProTac III). Die Einstellungsmöglichkeiten des Tactical XP brauche ich nicht, bzw. beim Equalizer weiß ich eben nicht, wofür er gut sein soll. Zu Unterschieden in der Audioqualität konnte ich nichts finden. Der XP hat allerdings ein besser gepolstertes Kopfband, und die Mikrophone sind exponierter angebracht. Vielleicht gibt das einen besseren Empfang - aber bei größerer Gefahr der Beschädigung.
  4. Hallo, ich suche einen aktiven Gehörschutz mit möglichst guter Dämpfung und Audioqualität. Von 3M gibt es ganz neu den ProTac III, in zwei Ausführungen mit 26 dB (slim) oder 32 dB. Auch in olivgrün unter der Bezeichnung ProTac Hunter und ProTac Shooter. Abgesehen von der Farbe und dem etwas höheren Preis kann ich jedenfalls keinen Unterschied zu den ProTac III entdecken. Interessant ist das niedrige Preisniveau. Man erhält nun eine hervorragende Dämpfung von 32 dB für knapp 100 Euro. Bisher gab es von 3M in dieser Klasse nur den ProTac II und Tactical XP, welche das 2- bzw. 3-fache kosten. Kann schon jemand etwas zu den Neuen sagen? Etwa, wie sich die Audioqualität im Vergleich zum ProTac II / Tactical XP verhält? Gibt es sonstige Funktions- und Qualitätsunterschiede? Anhand des Modellnamens würde man eine Verbesserung erwarten, der halbierte Preis spricht allerdings dagegen. Anhand der Daten ist mir ist lediglich eine deutlich kürzere Laufzeit von 100 Stunden aufgefallen, während der II und XP bei gleicher Batteriebestückung 1000 Stunden laufen sollen. Positiv ist dafür die 3,5er-Klinkenbuchse für den Audioeingang, statt des obskuren J22-Systems. Was macht eigentlich die Equalizer-Funktion beim Tactical XP? Ich konnte nur herausfinden, dass man zwischen „niedrig“ und „extra hoch“ durchschalten kann. Wirkt sich das auf die Wiedergabe von Bässen und Höhen aus, oder ist damit etwas anderes gemeint? Weiterer Punkt: Ich möchte zusätzlich Stöpsel unter den Kapseln tragen. Reicht die übliche Wiedergabelautstärke aktiver Gehörschützer von 82 dB dafür aus? Verändert sich die Geräuschkulisse unnatürlich, wenn man maximale Verstärkung mit Stöpseln kombiniert? Es gibt ein einziges Modell, das dafür optimiert ist und sich insgesamt um 6 dB lauter schalten lässt, nämlich den ComTac XP. Der hat jedoch eine deutlich schlechtere Eigendämpfung von nur 28 dB. Außerdem benötige ich den Funkgerätsupport und die vielen Sonderfunktionen nicht, weshalb ich ungern stolze 400 Euro für dieses Modell ausgeben möchte. Höchstens noch wegen der flachen Bauform. Sind dicke Kapseln wirklich so problematisch beim Schießen mit Langwaffen? Gut Schuss, Schwarzseher Infos (PDF): http://www.sks-gmbh.com/component/jdownloads/send/11-3m-aktiver-gehoerschutz/6054-3m-peltor-protac-iii-slim-protac-iii-headset.html http://www.sks-gmbh.com/images/newsmeldungen/3mnews/2016_download/3M-PELTOR-ProTac-Hunter--ProTac-Shooter-Gehrschutz-fr-Jagd-und-Schiesport-Katalog.pdf http://sury.ch/bros/peltor_komm_loesungen.pdf http://s7d9.scene7.com/is/content/minesafetyappliances/Hearing and Eye Protection for hunting and shooting Bulletin - DE
  5. Probiere doch, eine Auskunft per Informationsfreiheitsgesetz einzuholen.
  6. Interessant ist das Lobbying der "Journalisten" exakt für den aktuellen EU-Vorschlag. Halbautomaten mit militärischem Aussehen zu verbieten, war bereits eine Salamischeibe weniger als ein totales Halbautomatenverbot. Das ist politische Taktik, aber technisch völlig sinnfrei. Wenn überhaupt, hätten die Autoren daher gleich für das HA-Totalverbot eintreten müssen - aber nein, sie stützen genau das, was politisch gerade opportun ist und als möglicher Minimalkonsens auf der Agenda steht. Das ist politisch-propagandistische Arbeit und keine faktenbasierte Information, die das ZDF hier betreibt. Andernfalls hätten sie die Anti-Seite ebenfalls kritisieren müssen - dafür, dass diese nicht bei ihren Maximalforderungen bleibt. Am Ende wird schließlich noch Breivik als denkbar unpassendes Beispiel eingesetzt, denn in Norwegen existierte meines Wissens bereits ein solches Verbot militärisch aussehender Waffen - deshalb hatte er eine holzgeschäftete Ruger Mini-14, an die lediglich irgendwie Lampe, Laser, Griff, Bajonett und Red Dot angebastelt wurden, wie man im Beitrag bei 3:50 erkennen kann. Ich habe mal gegoogelt, welcher Text bei 3:56 abgefilmt wird. Das ist nicht aus einem EU-Dokument, sondern offenbar aus Breiviks Manifest: >> I have now sent an application for a Ruger Mini 14 semi-automatic rifle (5.56). It is the most “army like” rifle allowed in Norway, although it is considered a “poor man’s” AR-15. << Auf Deutsch: Er hat eine Ruger Mini-14 genommen, eben weil militärisch aussehende Halbautomaten in Norwegen verboten sind und das das Äußerste darstellte, was in Richtung militär-ähnliche Gewehre noch erhältlich war. Daraus fabulieren die Journalisten, dass dies eine armeeähnliche Waffen gewesen wäre. Tatsächlich ist das gerade nicht der Fall, die Mini-14 ist doch das Paradebeispiel an Halbautomaten, die nicht als kriegswaffenähnlich gelten und auch nach dem entsprechenden EU-Verbotsvorschlag weiterhin erlaubt bleiben würden. Der ganze Beitrag von REPORT ist total verworren und fachlich vielfach inkorrekt. Er schafft es nicht mal, stringent für die Anti-Linie zu argumentieren.
  7. Hallo, angenommen: bei der ersten Beantragung einer WBK (grün) als Sportschütze wurden zwei Kurzwaffen angegeben und entsprechende Voreinträge ausgefertigt. Nach Erhalt der WBK, drei Monate später, möchte man - noch vor tatsächlichem Erwerb irgendeiner Waffe - zwei weitere Voreinträge für Langwaffen, um dann zunächst eine Kurz- und eine Langwaffe zu kaufen. Die übrigen zwei Voreinträge will/kann man erst nach dem halben Jahr Sperrzeit benutzen. Kommt es vor, dass sich Waffenbehörden quer stellen, wenn man mehr als zwei Voreinträge gleichzeitig auf der grünen WBK haben möchte? Bei der gelben WBK ist man ja auch selbst für die Einhaltung des Erwerbsstreckungsgebotes verantwortlich. Wird das bei der grünen WBK ebenso gehandhabt, oder gibt es Behörden, die nur zwei Voreinträge gestatten bzw. die, wenn man sich nach einem Waffenkauf in der Sperrzeit befindet, währenddessen noch keinen neuen Voreintrag bewilligen? In einem Thread von 2008 wurde von so einer Sperre für Voreinträge berichtet - ich würde gerne wissen, ob das aktuell eine verbreitete Praxis ist. Gruß, Schwarzseher
  8. Die Formulierung ist missverständlich. War die Masche für den Polizisten völlig neu, oder kannte er weitere solche Fälle, also hat sich schon aufgrund mehrerer solcher Fälle eine regelrechte neue Masche etabliert? Weiß man, was der Täter mit der Waffe wollte? Für einen gewöhnliche Kriminellen erscheint mir das sehr ausgefallen. Das anderweitig genannte Risiko, auf dem Schießstand von einem Gastschützen absichtlich erschossen zu werden, dürfte deutlich geringer sein, als auf der Straße (absichtlich) überfahren zu werden. Nachdem immer mal wieder Fahrer mit Bewusstseinsstörungen von der Fahrbahn abkommen oder Islamisten in Personengruppen rasen (wie in Israel oder Österreich), schaue ich jetzt öfter in Richtung des heranfahrenden Verkehrs, wenn ich z.B. an der Ampel stehe. Ich meine, Aufmerksamkeit ist sicherlich in beiden Situationen angebracht, eine geladene Waffe im Holster - naja. Die größte Todesgefahr beim Schießsport dürfte immer noch das Krebsrisiko sein, wenn auch mit >20 Jahren Latenzzeit. Also erst die Filtermaske kaufen, dann die Schutzweste. Zu der Sache mit den Selbstmördern - vielleicht sollte man jedem Gastschützen vorher sagen: "Nur für den Fall, dass Sie sich hier gleich erschießen wollen: Bolzenschussgeräte sind frei erwerbbar und funktionieren in der Hinsicht zuverlässiger, weil ein Pistolengeschoss manchmal vom Schädelknochen abgelenkt wird." Wenn der Gast nach so einer Erklärung dann plötzlich kein Interesse mehr am Schießen zeigt und gehen will ... Ich denke, in erster Linie ist es wichtig, den Mut zu haben, Personen abzuweisen, die einem nicht geheuer vorkommen. Außerdem, den Überblick zu behalten. Das geht aber nur, wenn man nicht nebenher noch andere Schützen beaufsichtigen beziehungsweise Aufgaben parallel erledigen muss.
  9. Der Munitionseintrag wäre natürlich auf der grünen WBK. Ich hatte hier im Forum von 1-2 Leuten gelesen, dass diese von ihrem SB einen solchen Eintrag nur für den Munitionserwerb in die grüne WBK bekommen haben, ohne Voreintrag oder Eintrag einer entsprechenden Waffe. Also statt auf einen MES wurde denen das einfach in die grüne WBK reingeschrieben, unbefristet und zu den niedrigen Kosten eines normalen WBK-Eintrags. Waffenrechtlich ist das wohl nicht vorgesehen, aber wenn der SB es so macht? Es ging nicht um das Thema, einen Voreintrag für eine Waffe zu holen, gleich mit Munitionserwerbsstempel und dann vor Endeintragung der Waffe mit dem Voreintrag bis zu einem Jahr lang Munition zu kaufen. Das wäre zwar auch eine Lösung, weil ich durchaus gerne später eine KK-Pistole hätte - aber ohne explizite Erlaubnis durch die Behörde würde ich nicht versuchen wollen, mit dem Voreintrag Munition zu kaufen, so umstritten wie das offenbar ist. Unsere Behörde soll nicht gerade kundenorientiert sein ...
  10. Mit Erwerbsberechtigung könnte ich mir aber günstigere oder bessere KK-Munition selbst kaufen und beim Schießen auf anderen Ständen meine eigene Munition mitbringen.
  11. Ich habe als Sportschütze eine erste GK-KW auf grüne und eine KK-LW auf gelbe WBK beantragt. Wenn ich nun wegen der 2/6-Regelung den Erwerb der KK-LW aufschieben und zuerst noch eine GK-Waffe auf Grün haben möchte, welche Möglichkeiten gibt es dann, trotzdem schon KK-Munition für die Benutzung mit der Vereinswaffe zu erwerben / besitzen? Gibt es regulär nur den Weg über einen Munitionserwerbsschein? Hier im Forum habe ich von Leuten gelesen, die auf ihrer grünen WBK einfach einen Eintrag für entsprechenden Munitionserwerb bekommen haben. Eigentlich ist das doch nur zulässig, wenn auch eine dazugehörige Waffe auf der WBK steht? Wenn der Sachbearbeiter es trotzdem so macht, wird das überall anerkannt oder kann es Probleme geben? Ist diese Lösung ein seltener Einzelfall oder wird das häufiger praktiziert, anstelle des MES? Gäbe es noch andere Möglichkeiten? (abgesehen vom zeitnahen Erwerb eines KK-Wechselsystems für die GK-Waffen) Wird die Begründung "Nutzung mit Vereins-/Leihwaffe" überhaupt für einen MES allgemein akzeptiert?
  12. Ich werde schon noch ein größeres Behältnis kaufen oder/und den A-Langwaffenschrank, der auch noch gekauft wird, mit Munitionsfach wählen. Bei den separaten Behältnissen habe ich jedoch noch keines gefunden, das mir zusagt. Gefallen würde mir so eine knallrote Stahltruhe: https://www.bauhaus.info/werkzeugkoffer-werkzeugboxen/stahlblechtragekiste-/p/11141700 Die ist aber nur für Vorhängeschlösser vorbereitet und müsste wohl erst schließtechnisch umgebaut werden.
  13. Das ist nur praktisch gemeint, hinsichtlich der Größe der Kassette, oder? Bei 25 x 18 x 9 cm (= 4 Liter) dürften aber schon ein paar Schachteln GK-Munition bzw. Magazine reinpassen. Ich würde die Kassette selbst zumeist mit in den B-Würfel legen, also kann sie nicht so einfach gestohlen werden. Mir erscheint sie nur praktischer als ein fest eingebautes Munitionsfach, zumal die alle wieder einen Schlüssel haben und ich möglichst ganz ohne Schlüssel auskommen möchte. Außerdem könnte man die ganze Kassette für den Munitionstransport zum Training mitnehmen. In der WaffVwV habe ich gerade gelesen, dass innerhalb eines B-Schranks für die Munition sogar ein "festes verschlossenes Behältnis" ausreicht. Wenn man jedoch so eine Geldkassette o.ä. eigenständig benutzt: Gab es denn bereits Fälle, wo zu einfach portable Aufbewahrungsbehältnisse als Verstoß gegen die Generalklausel zur Aufbewahrung gewertet wurden? ----- § 36 (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. -----
  14. Sind dreistellige Zahlenschlösser an Behältnissen für die Munitionsaufbewahrung statthaft? Z.B. an so einer Geldkassette: http://www.ebay.de/itm/TrendLine-Geldkassette-mit-Zahlenschloss-blau-/291533747475 Das ist im Prinzip ein Stahlblechbehältnis mit innenliegendem Schwenkriegelschloss, nur wird der Schwenkriegel nicht mit Schlüssel sondern mit drei Zahlen gesperrt.
  15. Schön, dass meine Frage zur allgemeinen Erheiterung beigetragen hat. In meinem Verein haben die Leute ihre WBKn zumeist seit 20 Jahren und die letzte Waffenbeantragung ist auch schon länger her. Umgekehrt musste ich selbst schon überholte/fehlerhafte Aussagen zur aktuellen Lage korrigieren. Die zuständige Behörde wiederum hat nur rudimentäre Hinweise online bereitstellt, und weil die Sachbearbeiter außerdem derzeit völlig überlastet sind, würde ich einen Anruf als letztes Mittel wählen. Wenn die jeder wegen solchen Fragen sofort anrufen würde, kämen sie ja gar nicht mehr zu ihrer eigentlichen Arbeit. Mich hätte nur interessiert, ob vielleicht der Arbeitsablauf so gestaltet ist, dass nur bei Erwähnung bereits erteilter Erlaubnisse zunächst geprüft wird, ob kürzlich schon mal eine Überprüfung stattgefunden hat und sich dadurch eine erneute Prüfung erübrigt. Dann wäre die Angabe wichtig, um die Bearbeitungszeit vielleicht kürzer halten zu können (falls es zufälligerweise erst kürzlich eine Regelüberprüfung gab). Oder ob die Behörde ohnehin bei jedem Antrag zunächst schaut, ob sie schon eine Akte hat und ob bzw. wann es bereits Überprüfungen gab, bevor ggf. eine neue Prüfung bei den diversen Stellen in Auftrag gegeben wird. Entscheidenden Einfluss können Angaben zum KWS schließlich nicht haben, wenn danach nicht explizit gefragt wird. Ohnehin gibt es im Waffenrecht wohl keine Pflicht, die Vordrucke überhaupt zu benutzen und die Behörde müsste, falls es wirklich daran hakt, zunächst den Antragssteller bei der Korrektur solch kleinerer Formfehler unterstützen. Schaden kann es aber wohl nicht, den KWS irgendwo zu vermerken.
  16. Habe interessehalber auch eine Frage: sollte man auf dem Antrag vermerken, dass man schon einen kleinen Waffenschein hat? Auf meinem Formular sind Angaben zu bereits erteilten Erlaubnissen gefordert, aber der KWS ist in der anzukreuzenden Liste nicht aufgeführt (nur [] Waffenschein). Außerdem steht da "Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis: [] Erstantrag [] Folgeantrag" Eigentlich ist der KWS ja schon eine waffenrechtliche Erlaubnis, oder läuft der bei den Behörden auf einer ganz anderen Schiene?
  17. Ich habe als Erstantragssteller eine KW auf grüne und eine Büchse auf gelbe WBK beantragt. Bis die WBKs ausgestellt sind, kann es aktuell hier wohl über drei Monate dauern und da ich vorhabe, verschiedene Disziplinen auszuprobieren, bin ich noch nicht 100%ig sicher, ob ich dann tatsächlich noch genau die beantragten Waffen als erste kaufen möchte. Ggf. würde ich z.B. den Kauf einer LW auf Grün vorziehen wollen, um noch vor der nächsten Winterpause damit schießen zu können, oder auf Gelb statt der Büchse eine Trap-Flinte. Bei Gelb könnte ich ja prinzipiell unabhängig von der ersten Angabe einfach etwas anderes kaufen, aber für einen Erwerb auf Grün müsste ich vorzeitig beim Verband noch mal ein Bedürfnis bescheinigt bekommen und bräuchte gleich noch mal einen zweiten Voreintrag auf die grüne WBK, ohne dann mind. ein halbes Jahr lang etwas auf die frisch ausgestellte Gelbe zu kaufen. Weiß jemand, ob das beim BSB (Brandenburg) bzw. den Behörden hier ähnliche Probleme gibt, dass die nicht zwischen Bedürfnisbescheinigung bzw. Erwerbsberechtigung und tatsächlichem Erwerb nach 2/6 unterscheiden?
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.