

Schwarzseher
Mitglieder-
Gesamte Inhalte
493 -
Benutzer seit
Alle Inhalte von Schwarzseher
-
Ich dachte, dass die Behörden das heute bei der neuen gelben WBK stets abfragen. Bei den Formularen meiner Behörde für die Erwerbsanzeige ist jedenfalls ein Feld, wo bei Erwerb auf gelbe WBK der Verband und die Nummer der Disziplin, für die die Waffe zugelassen ist, einzutragen sind.
-
Man kann es auch umgekehrt sehen: Im Prinzip ist immer ein Bedürfnis nötig, das auch vom Verband bescheinigt werden muss. Lediglich bei wenig deliktrelevanten Waffen wie Einzelladern usw. hält es der Gesetzgeber für akzeptabel, diesen Aufwand zu reduzieren, indem nur bei der ersten Waffe dieser Kategorie eine Bedürfnisbescheinigung des Verbandes notwendig ist; also um überhaupt eine gelbe WBK zu erhalten. Bei weiteren Waffen dieser Kategorie auf die gelbe WBK muss nur noch im Rahmen der Erwerbsanzeige durch den Waffenbesitzer selbst die Disziplin angegeben werden, für die die Waffe benötigt wird. Man hält es also im Sinne der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für akzeptabel, das konkrete Bedürfnis erst hinterher behördlich überprüfen zu können und die Waffe ggf. nachträglich einzuziehen, anstatt präventiv den Erwerb zu verhindern, einfach weil solche Verstöße bei diesen Waffen sehr selten sind und generell sehr wenige Straftaten damit passieren. Die gelbe WBK ist im Grunde selbst wie ein Voreintrag, der aber für eine ganze Reihe bestimmter Waffentypen zugleich und zeitlich unbefristet gilt. Ich halte das Ganze allerdings auch für ein vorgeschobenes Konstrukt, um zunächst mal Aufwand und Kosten für den Besitz politisch besonders unerwünschter Waffen zu maximieren, ohne ein bestimmtes Wählerklientel zu verschrecken, das ohnehin nur Einzellader, Ordonnanz-Repetierer, Zimmerstutzen usw. besitzt. Siehe auch die besonderen Regeln für Brauchtumsschützen und Jäger.
-
Fangschussgeber / Büchsflinte als Sportschütze?
Schwarzseher antwortete auf Schwarzseher's Thema in Waffenrecht
Ausnahmen von der 2/6-Regel sagte meine Behörde, wären bei ihnen nur in "ganz, ganz gewichtigen Fällen" denkbar. Außerdem, selbst wenn ich es schriftlich beantrage und ggf. nach Widerspruch am Ende durchkriegen sollte - bis dahin wäre wahrscheinlich eh schon wieder ein halbes Jahr um ... Dagegen sollte ich die Überschreitung des Grundkontingents wettkampftechnisch in Zukunft durchaus hinbekommen (bisher nur Vereinsmeisterschaften). Wie die genauen Regeln dazu in meinen zwei Verbänden sind, kläre ich derzeit noch. Eine Frage wäre, ob der BDS LV1 für die unterschiedlichen IPSC-Divisions Befürwortungen ausstellt. Meine Glock ist so modifiziert, dass sie (ohne tiefere Umbaumaßnahmen) nicht in Production geschossen werden kann, sondern nur in Standard oder Open. Kann ich auf dieser Grundlage eine kalibergleiche, ähnliche Waffe speziell für Production bekommen? Oder sagen die: Hauptsache die vorhandene Waffe ist prinzipiell für irgendeine IPSC-Division tauglich und weitere Divisions zählen nicht? Wenn es möglich wäre, müssen dann alle Waffen regelmäßig in Wettkämpfen eingesetzt werden (um z.B. als vierte KW noch einen Revolver zu erhalten)? Außerdem wurde mir gesagt, dass es bei IPSC in aller Regel nicht möglich wäre, ein Match mehrmals in verschiedenen Divisions zu durchlaufen, um an mehreren Wertungsklassen teilzunehmen, also den Course z.B. erst in der Open und gleich noch mal in Production zu schießen. Also müsste ich zusätzlich zu anderen Matches fahren, allein um die Production-Waffe zu schießen? -
Fangschussgeber / Büchsflinte als Sportschütze?
Schwarzseher antwortete auf Schwarzseher's Thema in Waffenrecht
Ja, es gibt wohl noch 2-3 andere. Qualitativ können die mit dem Uhl aber wohl nicht mithalten? Jedenfalls hat nur das Uhl eine Rückstoßverstärkung, die es zuverlässiger und 'realistischer' macht. Für das von IGB konnte ich nur auf Schweizer Seiten Preise finden, dort kostet es umgerechnet auch über 500 Euro? Was meinst du konkret? Waffenrechtlich ist das im Grundkontingent doch zulässig. Mein DSB-Landesverband könnte es vielleicht enger sehen, aber ich bin auch noch im BDS und dort sollte es kein Theater geben!? Ist der Einbau denn so kompliziert, dass er unbedingt von einem Büchsenmacher durchgeführt werden muss? -
Fangschussgeber / Büchsflinte als Sportschütze?
Schwarzseher antwortete auf Schwarzseher's Thema in Waffenrecht
Als Alternative könnte ich mir nur vorstellen, ein Uhl-Wechselsystem für meine Glock zu kaufen. Für mein Training schätze ich den Nutzen aber nicht so hoch ein, dass es den stolzen Preis von 600 Euro rechtfertigen würde. Eine richtige KK-Pistole gefiele mir besser, aufgrund des Grundkontingents wäre es aber sinnvoll, zuvor erst noch eine zweite Kurzwaffe in 9x19 zu kaufen und die KK-Pistole später als dritte KW. Eine reine KK-Büchse, die ich nur sporadisch schieße, möchte ich mir derzeit nicht zulegen. Dafür ist mir aktuell die 2/6-Wartezeit noch zu wertvoll. Dann lieber eine Trap-taugliche Doppelflinte bzw. Büchsflinte - und wenn man diese zusätzlich noch als KK-Waffe einsetzen könnte, wäre das umso besser. Der Fangschussgeber ist doch auch nur ein Einstecklauf, aufgrund der einfachen Bauweise und kurzen Lauflänge aber kostengünstig. Natürlich kann ich mir auch einen regulären Einstecklauf vorstellen, wenn sich ein gutes Angebot findet. Eine Bockbüchsflinte mit KK-Einstecklauf (somit ein quasi-Bergstutzen) und Bockflinten-Wechselläufen dazu, fände ich am interessantesten, weil man mit nur einem Erwerb zugleich ein KK-Gewehr, ein GK-Gewehr und auch noch eine Trappflinte erhält, also 3 in 1. Waffenrechtlich habe ich kein Hindernis gefunden. In der WaffVwV steht: "Als Fangschussgeber oder Reduzierläufe bezeichnete Gegenstände sind Einsteckläufe, die in Läufe von Waffen größeren Kalibers eingesteckt werden können. Fangschussgeber werden überwiegend von Jägern verwendet und dienen dem Verschießen von Munition kleinerer Abmessung aus Langwaffen." und "Auf Antrag können auch Einsteckläufe und Einstecksysteme nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 3.3 und 3.6 eingetragen werden." Aber wie verhält es sich mit der Sportordnung. Sind solche Kugel-Einsteckläufe in Flinten gestattet, wenn sie nicht explizit ausgeschlossen wurden? Praktisch keine Beschränkungen hat z.B. die Disziplin 2108 im BDS, 'Präzisionssportgewehr Kleinkaliber': "Zugelassen sind Einzellader, Repetier- und halbautomatische Gewehre." "Gewehr" ist nach meinem Verständnis ein Synonym für "Langwaffe" und umfasst demnach sowohl Büchsen als auch Flinten - solange die Waffe mit dem Einstecklauf das geforderte Kaliber .22 lr verschießen kann, sollte es doch zulässig sein? Zum Technischen: Bei einer Kipplaufwaffe sollte sich der Fangschussgeber im Patronenlager ohne Spiel irgendwie befestigen lassen, ähnlich eines herkömmlichen Einstecklaufs (um die Abweichungen zu minimieren). Bei einer halbautomatischen Flinte müsste man ihn durchs Auswurffenster direkt ins Patronenlager einführen. Bei .22 lr wird sie sicher nicht repetieren. Man müsste wohl stets den Verschluss langsam manuell öffnen, den ganzen Fangschussgeber entnehmen und neu laden. Ggf. wäre es sinnvoll, die Auszieherkralle temporär zu entfernen, wenn man viel KK schießt, um den Verschluss schnell öffnen und nur die KK-Patrone durch das Auswurffenster wechseln zu können. @Kalinke So ein reiner Mun.-Erwerb-Eintrag in der WBK ist natürlich eine sehr bequeme und günstige Variante, von der ich hier im Forum bereits 1-2 Mal gelesen habe. Es gibt dafür aber meines Erachtens waffenrechtlich keine wirklich handfeste Grundlage. Ich fürchte also, das geht nur bei 'flexiblen' Waffenbehörden. -
Hallo, ich schieße gerne Kleinkaliber mit Vereinswaffen, in der Erwerbsreihenfolge steht eine KK-Waffe aufgrund der 2/6-Regel und anderweitigen Prioritäten jedoch noch eine Weile aus. Trotzdem hätte ich gerne schon eine Erlaubnis zum Munitionserwerb, um die KK-Munition selbst kaufen und verwahren zu können. Zugleich hätte ich gerne eine Trap-taugliche Flinte, wobei sich dafür auch eine Bockbüchsflinte anbieten würde, die sich offenbar im BDS als "Präzisionsgewehr" schießen lässt und mit Wechsellauf-Paket leicht auf zwei Schrotläufe gewechselt werden könnte. Wenn ich mir nun eine Flinte cal. 12 zulege, dürfte ich dann als Sportschütze auch einen passenden Fangschussgeber in .22lr erwerben und kann ich diesen bzw. den Munitionserwerb dafür in die WBK eintragen lassen? Gibt es eine entsprechende Sportordnung, in der man Flinten mit Einstecklauf oder Fangschussgeber als KK-Gewehr schießen kann? Ich dachte entweder an eine (Bock-)Doppelflinte oder eine (Bock-)Büchsflinte zum Erwerb auf gelbe WBK - oder eine halbautomatische Flinte im BDS. Ein Fangschussgeber kann doch technisch prinzipiell auch in einer halbautomatischen Flinte genutzt werden, nicht? Gruß, Schwarzseher
-
Waffenhändler- Gesamter Lagerbestand beschlagnahmt
Schwarzseher antwortete auf Sebastians's Thema in Allgemein
http://www.sol.de/neo/nachrichten/saarbruecken/Saarland-Waffen-Waffenhaendler-soll-ins-Gefaengnis;art34275,2977026 Allein das mobile Verkaufen z.B. auf dem Markt ist für praktisch alles, was unter das Waffengesetz fällt, explizit verboten und wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Wie kann ein Oberstaatsanwalt(!) eine derart haarsträubend unrichtige Aussage tätigen!? Was vielleicht zutreffen könnte, wenn ich es richtig lese, dass der illegale Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe mit bis zu fünf Jahren bestraft werden kann, das illegale Überlassen einer legal besessenen Waffe an einen Nichtberechtigten aber nur mit drei Jahren. Allerdings dürfte das Herausfräsen sämtlicher Seriennummern als Bearbeitung eingestuft werden, wofür eine Waffenherstellungserlaubnis nötig wäre, und allein dieser Verstoß ist bei gewerblicher Tätigkeit doch auch mit fünf Jahren ahndbar. Hinzu kommen bei diesem Fall noch Verstöße nach Kriegswaffenkontrollgesetz, welche auch bis zu fünf Jahre und bei schweren Fällen (z.B. gewerblicher Art) sogar bis 10 Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen können. Ich sehe hier bei bestem Willen keine von der "Waffenlobby" herbeigeführten Gesetzeslücken, die eine adäquate Bestrafung verhindern könnten. -
Zumal der Denkmalschutz bei eben diesen alten Gebäuden oft auch noch mitzureden hat. Da reicht es nicht, ein einfaches aber möglichst einbruchshemmendes Fenster zu nehmen, sondern es muss in erster Linie denkmalgerecht sein. Also zumeist aufwendige Sprossenfenster mit Holzrahmen. Das kostet noch mal deutlich mehr. Einige Denkmalschutzvorschriften vertragen sich überhaupt nicht mit dem Einbruchsschutz. Z.B. wenn ein ca. 1 m hoher Holzzaun mit glattem Abschlussprofil oben drauf vorgeschrieben wird, der äußert einfach und bequem überstiegen werden kann. Ein moderner, >1,50 m hoher Stabmattenzaun aus Stahl mit spitzen Enden wäre wesentlich sicherer, günstiger und langlebiger. Wobei die wirklich alten Häuser oft noch gut gebaut sind und massive Hartholztüren mit breiten Scharnieren, massive Fensterläden statt Billig-Rollos und Doppelfenster mit Holzrahmen usw. aufweisen, was grundsätzlich nicht so leicht aufzubrechen ist. Hier bezahlt man die Sicherheit jedoch oftmals über höhere Heizkosten. Gleichermaßen übel ist nur, wenn nach der Wende um-/gebaut wurde mit der damaligen Baumarktqualität an Kunststoff- und Spahnplatten-Elementen. Das ist dann weder sicher noch energetisch günstig.
-
Stimmt. Wenn ein neuer Antrag für den Revolver nötig wird und die jetzige Bescheinigung erhalten bleibt, dann möglichst eine andere Disziplin angeben, als für die Pistole angegeben wurde. Ich sehe aber ein Problem: offenbar ist schon eine KW vorhanden, nun wurde also eine zweite bescheinigt - der Revolver wäre demnach die dritte. Für die dritte KW ist aber zumeist eine Wettkampfteilnahme o.ä. nachzuweisen.
-
Ja, als Mitglied eines Schützenvereins o.ä. geht das zwar streng nach Weisung - § 12 Abs. 1 Nr. 3 b) Waffengesetz. Im Fall einer Kontrolle könnte es aber komplizierter werden als mit WBK, weil die Regelung, dass man in der Form als Privatperson auch ohne irgendwelche amtlichen Erlaubnisdokumente legal Waffen durch die Gegend transportieren kann, bei Polizisten evtl. nicht durchgängig bekannt ist. Eine WBK macht mehr her als ein formloser Überlassungsschein alleine.
-
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so läuft, aber probiere es halt mal. Dass der Revolver für die gleiche Disziplin geeignet ist, kann der SB prinzipiell nicht wissen - die Erforderlichkeit nach Sportordnung muss eben der Verband bestätigen. Da diese Bedürfnisbescheinigung wichtigste Grundlage der Erwerbsberechtigung ist, dürften die meisten SB das wirklich handfest haben wollen. Eine herkömmliche E-Mail kann jeder mit beliebigem Absender schicken. Papier gilt in Deutschland viel mehr. Für den Verband dürfte eine solche "formlose Mail" auch mehr Aufwand bedeuten als das simple Abstempeln eines Standardantrags, Stichwort Gebühren. Wenn dein Plan nicht aufgeht, wäre aber zumindest mit dem SB abzusprechen und zu dokumentieren, ob die erste Bedürfnisbescheinigung unbefristet anerkannt wird, falls du dir später irgendwann doch auch noch eine .22er Pistole holen möchtest. Vielleicht stellt dir der Verband auch kostenlos die neue aus, wenn du die alte Bedürfnisbescheinigung zurück gibst und um Verständnis bittest ... Berichte bitte, wie die Sache ausgegangen ist.
-
Definitiv. Das löst eine Menge Probleme und schafft Sicherheit, etwa bei Verlust der Zuverlässigkeit. Dazu reicht schließlich eine böswillige Strafanzeige eines bekloppten Nachbarn, wie ich bei einem Vereinskameraden miterleben durfte. Bis zur Aufklärung und Rückgabe der Waffen hat es gut ein Jahr gedauert. Wenn die Ehefrau mitberechtigt ist, sollte es genügen, ihr sämtliche Schlüssel zu geben bzw. sie einen neuen Code einstellen zu lassen. Davon abgesehen kann man zusammen, je nach Konstruktion, mehr Waffen besitzen oder sie schneller anschaffen, mal Munition kaufen oder entsprechende Lieferungen annehmen, eine Waffe zur Reparatur bringen / abholen usw.
-
Die modernen Halbautomaten mit AR-15-kompatiblen Zubehörteilen und Picatinny-Schienen sind die am stärksten individuell konfigurierbaren Waffen, angesichts des riesigen Zubehörmarktes und der Modularität nach Baukastensystem, daher sind sie geradezu prädestiniert für das sportliche Schießen, mit ein- und derselben Waffe in unterschiedlichsten Disziplinen. Von ergonomischen Griff- und Schaftveränderungen über Visierung und Optik bis hin zu Wechselsystemen für unterschiedliche Kaliber und Lauflängen. Bei einigen wie dem SIG 716 kann man sogar die Gasabnahme zudrehen und es als Repetierer schießen. Vielmehr müsste man umgekehrt alle antiquierten Büchsenarten vom Schießsport ausschließen, weil sie nicht den modernen sportlichen Anforderungen entsprechen. Ich schlage eine Umtauschfrist vor, bis zu der alle K98 & Co. in Ar-15 oder Ar-10 eingetauscht werden müssen.
-
Ist diese Bundesratsinitiative nennenswert gefährlich, dass man noch mal eigens mit Bezug darauf die eigene Landesvertretung anschreiben sollte?
-
Wer sich moderne Tourniquets wie z.B. den CAT kaufen möchte, muss aufpassen, dass er ein Original erwischt. Die Chinesen werfen billige Kopien auf den Markt, die vor allem auf ebay und Amazon angeboten werden. Gedacht sind sie für Kriegsspiele (Softair-Szene), nicht für den realen Einsatz. Auf den ersten Blick sehen sie wohl identisch aus, sie halten aber der auftretenden Belastung nicht stand. Der Stab zum Festdrehen knickt weg und die Bänder reißen, bevor die Blutung gestoppt werden kann. http://www.cbsnews.com/news/counterfeit-tourniquets-could-cause-catastrophic-consequences/ http://www.nysvara.org/news/2013/july/130717.pdf Eine Beispiel falscher Anwendung könnte sein, dass man das Tourniquet lockert, um immer mal wieder etwas Blut in die Extremität zu lassen. Soweit ich weiß, ist man heute der Ansicht, die Abbindung möglichst überhaupt nicht zu lockern, bis das Opfer in Behandlung ist. Man geht wohl davon aus, dass sich das Gewebe auch nach ein paar Stunden des Abbindens wieder vollständig erholen kann und das die bessere Variante ist. Wo genau die zeitliche Grenze liegt, falls in einem Krisenfall noch länger gewartet werden muss, und wie man sich dann verhält, weiß ich nicht.
-
Ist bei meinem 1. Verein nicht der Fall, der könnte mehr Zuwachs brauchen. Der eigene Schießstand wird nur an wenigen Stunden in der Woche überhaupt genutzt. Allerdings wird das Abhalten weiterer Trainingszeiten bisher nicht bewilligt bzw. der Schlüsselzugang zur Anlage wird restriktiv gehandhabt. Bei der Mitgliedergewinnung widerstreiten sich die Interessen ebenso. Man macht zwar Werbung, will aber nur wenige konkrete Informationen zum Schießstand und dem Schießen verbreiten, um nicht "die falschen Leute anzulocken". Langsam werden es aber doch mehr Neumitglieder und damit werden mehr Schießzeiten und flexiblere Standnutzung etc. sicher irgendwann unumgänglich werden.
-
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Schwarzseher antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Der Schrank muss aber schon bei Antragsstellung nachgewiesen werden, nicht erst bei tatsächlichem Waffenerwerb, also sollte das hoffentlich auch zählen. -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Schwarzseher antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Du könntest schon ein paar Monate vorher eine grüne WBK mit Voreintrag für eine bedürfnisfreie Kurzwaffe (z.B. 4mmM20) beantragen. Für die muss schließlich auch mindestens ein B-Schrank vorhanden sein. Sobald die 12 Monate Wartezeit abgelaufen sind, brauchst du dir mit deiner Bedürfnisbescheinigung nur noch Voreinträge für die 'echten' Sportwaffen holen, was binnen 5 Minuten direkt auf dem Amt möglich sein sollte. Den Voreintrag für die Bedürfnisfreie kannst du verfallen lassen. Kostet Geld (für den einen Voreintrag, durch den die WBK dann auch eine Zeile weniger fasst), spart aber Wartezeit und der Tresor wäre entsprechend erfasst. -
Neuer aktiver Gehörschutz, Vergleich & Erfahrungen
Schwarzseher antwortete auf Schwarzseher's Thema in Allgemein
Der o.g. Berliner Fachhändler sagte mir, dass der Peltor Protac 2 von 3M aus dem Programm genommen würde und nun wohl nur noch die Restbestände abverkauft werden. Ein adäquater Nachfolger wäre nicht in Sicht. Dass man das neue Modell Protac 3 genannt hat, obwohl es weniger gut ist, wäre dann jedenfalls plausibel. <<<<<<<<<<< Ich habe nun das Klinke-Stereo-Adapterkabel für die 2-Pin-Eingangsbuchse und musste feststellen, dass der ProTac 2 nur einen Mono-Eingang hat. Das ist wohl bei allen älteren Modellen der Fall, auch beim Tactical XP und Comtac XPi. Es wird der rechte Eingangskanal gleichermaßen auf beiden Ohren wiedergegeben. Für Telephonie / Funk / Radio ist das O.K., für Musikgenuss weniger. Dagegen wird bei den neuen ProTac III / Shooter / Hunter der Klinken-Eingang als 'stereo' ausgewiesen. -
Ich wollte nur wissen, ob mir ernsthaft etwas entgeht, falls ich heuer nicht mehr hingekommen wäre, oder mich so etwas erwartet:
-
An den Threadstarter: Du darfst mit der Flinte sämtliche der dafür in allen zugelassenen Sportordnungen beliebiger Verbände existierende Disziplinen schießen (und daran angelehnte Übungen, vorbehaltlich § 7 AWaffV) und auch jegliche legale Munition des entsprechenden Kalibers erwerben. Es geht bei der Bedürfnisbescheinigung nur um den Nachweis, dass der beantragte Waffentyp für das sportliche Schießen nach der Sportordnung des ausstellenden Verbandes geeignet ist bzw. dafür benötigt wird, also ein Bedürfnis für den Erwerb vorliegt, und dafür reicht bereits eine Disziplin. Auf deinem Antragsformular war sicherlich kein Platz vorgesehen, um überhaupt mehrere Disziplinen aufzulisten. Im Gegenteil erhält man ja (außerhalb des Grundkontingents) gar keine weitere Waffe für eine andere Disziplin, wenn bereits eine vorhanden ist, die dafür prinzipiell ebenso geeignet ist. Der Sportschütze soll mit möglichst wenig Waffen auskommen und soll / darf damit möglichst viele Disziplinen bearbeiten. Übrigens, auch der Erwerb / Besitz von Munition, die sportlich, sagen wir mal, weniger üblich ist, wie CCI Kleinschrot in Kurzwaffenkalibern oder von Wiederladern handgeladene Flintenpatronen mit z.B. Gummislug oder Steinsalz-Schroten, ist bisher meines Wissens für Sportschützen kein Problem. Verboten sind nur nach Anlage 2 Waffengesetz: Hartkern, Brand/Spreng, Leuchtspur, Betäubung, Reizstoff, ferner Treibspiegel und reine Kriegswaffenmunition. Das bezieht sich jetzt aber nicht auf die Frage zu den 200 J. Könnte man nicht eine geeignete .22lr-Waffe entsprechend beschießen lassen, ggf. nach Anpassung? Welche handelsüblichen KK-Waffen wären beispielsweise robust genug dafür? Sicher, Führerscheininhaber sind ja auch alle perfekte Autofahrer.
-
Das war es alles doch nicht. Ich hatte die Wahl zwischen einem Päckchen Einwegtaschenwärmer (Eisenpulver) und einem feststehenden Jagdmesser. Das Messer ist ganz O.K.: durchgehender Stahl, laut Prägung "420 rostfrei", 9 cm lange Drop-Point-Klinge, 3 mm Klingenstärke, dunkle Holzschalen, einseitiges Messing-Parierstück, Bohrung für Kordel, dazu schwarze Lederscheide mit Gürtelschlaufe. Optisch ist die Verarbeitung nicht auf höchstem Niveau, angeschliffen wurde es aber sehr gut (Fingernagel- / Papiertest). Als frei führbares, gelegentlich genutztes Gebrauchsmesser für Freizeit und Garten sicher gut einsetzbar. Ich kann es jedenfalls gebrauchen. Nette Geste von Frankonia.
-
Neuer aktiver Gehörschutz, Vergleich & Erfahrungen
Schwarzseher antwortete auf Schwarzseher's Thema in Allgemein
Oha, 159,90 Euro versandkostenfrei ist echt ein Hammerpreis für den ProTac 2, so günstig habe ich den noch nie gesehen. Als ich ihn kaufen wollte, hatten sie ihn leider nur in grün und konnten die schwarze Farbvariante 5-6 Wochen lang nicht liefern, weshalb ich meinen letztlich entnervt bei Conrad.de gekauft habe, mit Paypal- und Newsletterrabatt für 173 Euro inkl. Versand. Das war auch schon ein guter Preis. Nur Amazon hatte ihn vor zwei Monaten mal für ~ 170 Euro, zuletzt war er dort aber auch wieder teurer. Meist sieht man ihn für ca. 200 Euro. -
Neuer aktiver Gehörschutz, Vergleich & Erfahrungen
Schwarzseher antwortete auf Schwarzseher's Thema in Allgemein
Ich habe meinen ProTac Shooter doch noch binnen der Widerrufsfrist zurückgegeben, nachdem ich ihn direkt mit dem ProTac II und ComTac XPi vergleichen konnte. Es handelt sich bei den neuen ProTac III bzw. Shooter-Modellen definitiv nicht um die direkten Nachfolger des ProTac II, welchen ich nun gekauft habe. Es sind kostengünstigere Einstiegsmodelle, jedoch mit guter Dämpfung. Das Rauschen habe ich zwar beim II und XPi (fast) genauso wahrgenommen, allerdings zeigen diese deutlich weniger Klirren und Pfeifen auf den hohen Verstärkungsstufen. Der ProTac II hat auch eine deutlich robustere Bauweise, mit außen liegendem, dicht verschraubbaren Batteriefach und nach Innen verlagerter Elektronik. Beim ProTac Shooter sitzen Batterien und Elektronik außen unter einer eher einfachen Abdeckung, die nicht regensicher anmutet. Für den Einsatz im Freien, bei Staub und feuchter Witterung erweckt der ProTac II deutlich mehr Vertrauen, auch wenn es nicht offiziell ausgewiesen wird (nur der ComTac XPi gilt als wasserdicht). Andererseits soll es bei innen verbauter Elektronik auch manchmal Probleme durch Schweiß geben, also durch die Feuchtigkeit von innen (?) Hinsichtlich der Audiowiedergabe musste ich feststellen, dass eine Verständigung schwer möglich ist, während im Hintergrund geschossen wird. Die Wiedergabe wird bei jedem Schuss quasi unterbrochen und die Freigabezeit ist so lang, dass man je nach Schussfrequenz zu viele Silben- und Wörter verpasst, um das Gespräch zu verstehen. Der ProTac II regelt deutlich besser und man kann sich auch noch gut unterhalten, während Schüsse fallen. Darunter trage ich zusätzlich noch die passiven ISGS Impulsschall-Stöpsel von 3M, die nur ein gewisses Maß Dauerdämpfung aufweisen. Durch das höhere Verstärkungslevel des ProTac II funktioniert das ganz gut, auch ohne die Stöpsel-Lautstärkefunktion des ComTac XPi. Mit dem ProTac Shooter ging diese Kombination zwar auch noch einigermaßen, wobei allerdings meist die höchste Verstärkung nötig war, die durch das Klirren und Pfeifen schnell nervte - und wenn Leute leise gesprochen haben oder etwas weiter weg standen, verstand ich weniger als mit dem ProTac II. Meine Empfehlung: Wer sich den ProTac II leisten kann, sollte dazu greifen. Wer eine preiswerte Alternative sucht, sollte sich beim günstigsten Onlineshop testweise den ProTac III oder Shooter kaufen. Da der ProTac III bei gleicher Dämpfung noch 10-20 Euro günstiger ist als der ProTac Shooter, würde ich definitiv empfehlen, den ProTac III oder beide parallel auszuprobieren; vielleicht besteht der Unterschied ja doch nur in der Farbe. Wenn man den ProTac Shooter ohne zusätzliche Stöpsel auf normaler Stufe benutzt, kann er je nach Einsatzzweck und persönlichem Empfinden doch eine brauchbare, günstige Lösung sein. An der Dämpfung ist jedenfalls nichts auszusetzen, das ist die Hauptsache. Positiv ist die Klinkenbuchse als Audioeingang - bei den anderen braucht man ein proprietäres Adapterkabel für ~14 Euro. Außerdem höre ich im ProTac II leise Handy-Störgeräusche, wenn jemand im Umkreis von wenigen Metern z.B. eine SMS bekommt; das war mir beim ProTac Shooter (während der kurzen Testzeit) nicht aufgefallen. Noch eine Anmerkung zum ComTac XPi: Der macht einen hochwertigen Eindruck und ist angenehm leicht sowie flach. Die Knöpfe sitzen auf der linken Seite. Die Audioqualität erschien mir identisch zum ProTac II, wobei man u.a. noch eine Equalizer-Funktion hat. Wer es unbedingt flach braucht, ist damit gut beraten. Die Stöpsel- und Kommunikationsfunktionen sind schon einzigartig. Die Dämpfung ist aber gering und der Preis hoch, daher habe ich den ProTac II genommen, mit dem ich nun sehr zufrieden bin. Die weichere Polsterung und Audiofunktionen des Tactical XP vermisse ich demgegenüber nicht, wenn man seine leicht geringere Dämpfung und seinen höheren Preis bedenkt. Einziges Problem: Auf einem sehr kleinen Indoor-Stand habe ich das Gefühl, dass ich die, im Vergleich zum passiven Optime III um 3 dB geringere Dämpfung, negativ merke. Ob man den ProTac II auch in Verbindung mit hochdämmenden Stöpseln sinnvoll benutzen kann, werde ich noch ausprobieren. Aktiven Gehörschutz mit mehr als 32 dB gibt es nun mal nicht (jedenfalls nicht regulär), daher werde ich wohl beim ProTac II bleiben. Übrigens: Sehr empfehlen kann ich folgenden Berliner Laden und Online-Shop: https://www.in-ear-systeme.de/shop.php?kat=10020&show=shop Dort hatte ich den ProTac Shooter bestellt und zurückgegeben (problemlos), nachdem ich damit nicht zufrieden war, und schließlich vor Ort im Ladengeschäft ausgiebig den ProTac II und ComTac XPi ausprobiert. Zu den technischen Details konnte man mir zwar auch nicht mehr sagen, aber sie haben die meisten Modelle auf Lager und man wird geduldig beim Testen unterstützt. -
Ich habe von Frankonia einen Gutschein für ein Überraschungs-Weihnachtsgeschenk zugeschickt bekommen. Es kann unabhängig eines Einkaufs in der Filiale abgeholt werden, wobei im Kleingedruckten "nur solange Vorrat reicht" steht. Weiß jemand, worum es sich dabei handelt?