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hellbert

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Alle Inhalte von hellbert

  1. Endlich Mal das Saarland in irgendwas nicht grundsätzlich negativem auf einem Spitzenplatz.
  2. (Spätestens) Jetzt scheint das ja vom Tisch zu sein und etwas Zeit, sich einen a/b zu besorgen, hat man ja auch noch.
  3. Bei Altgeräten tippe ich mal darauf, dass sie weiter erlaubt sind. Bei neuen Geräten war bisher jeglicher Umgang eine Ordnungswidrigkeit, jetzt ist es eine Straftat. Ich glaube, da ist nix geändert worden. Kann mich aber nicht aufraffen, nochmal nachzusehen....
  4. Also ich habe mir jetzt mal den Gesetzesentwurf angesehen. Mir raucht ein bisschen der Schädel aber bislang sehe ich es so: - Die Neufassung der Aufbewahrung ist tatsächlich teurer, aber auch einfacher. Zumindest scheint man sich keine Gedanken mehr machen zu müssen, ob die Munition mit in den Schrank darf oder nicht. - Das jetzt der Umgang mit nicht zugelassenen Elektroschocker strafbar ist, wird auch Zeit. Habe nie verstanden, warum gerade das ausgenommen war - Wie die "Gefahr" im neuen § 52 Abs. 3 Nr. 7 a, begründet werden soll ist mir ein Rätsel. Insbesondere im Hinblick auf Erben... - Suche noch nach der Strafbarkeit bei Verlust einer Schusswaffe... - Bei der Amnestie haben sie dieses Mal wenigstens den Transport zur Polizei nicht vergessen...
  5. Es gibt zu dem Thema eine FBI Studie bzw. eine Statistik, die ganz interessant ist. Dort wurden Polizistenmörder befragt, warum sie gerade diesen Polizisten getötet haben. Am Ende stand oft die Aussage: weil sie dachten, diesen Polizisten KÖNNEN sie töten. Maßgeblich war dabei das Auftreten der Polizisten, was wieder mit dem Mindset zusammen hängt. Wobei sich wieder die Aussage von Ronald Reagan bestätigt: Schwäche zieht nur Aggressoren an! Genau in dieser Falle steckt auch unsere Polizei. Als Bürgerpolizei ausgerüstet, ausgebildet und rechtlich abgesichert, aber in den Kampf gegen Leute geschickt, die keine Bürger sind und/oder sein wollen. Auch dem Bürger geht es nicht anders. 70 Jahre Frieden gewohnt, keine Raubtiere in der Natur und an jeder Straßenecke eine Ampel. Dadurch ist jegliche Gefahrenwahrnehmung und die entsprechende Vorbereitung verloren gegangen. Deswegen lassen sich auch viele Menschen mit einfachsten Mitteln ausrauben, weil sie sofort psychisch einbrechen. Auch hier fehlt das Mindset. Ulkig ist dabei, dass Leute die an ihrem Mindset arbeiten im besten Fall als Sonderlinge, eher aber als Nestbeschmutzer, Schwarzseher oder als Person mit Aggressionsproblemen wahrgenommen werden.
  6. Hatte ich auch im Briefkasten. Schade, dass die Werbung nur eine Seite hatte. Schmökere doch so gerne....
  7. Man sollte hier schon genau hinsehen: Da hat jemand unter Alkoholeinfluss geschossen. Er hatte soviel Alkohol getrunken, dass es mindestens eine Ordnungswidrigkeit war zu fahren, vielleicht sogar soviel, dass es eine Straftat war. Wenn man schon fürs Autofahren bestraft wird, sollte schießen auch nicht im sein. Es geht in dem Urteil nicht darum, dass NACH der Jagd noch etwas getrunken wurde. Auch wenn es wohl diesbezüglich auch ein Urteil gibt. Prinzipiell bin ich auch für die 0 Promille Grenze. Ob im Umgang mit Waffen, mit Autos, mit schweren Geräten, bei OPs.... Und dass das Unrechtsbewusstsein, gerade was Drogen angeht, deutlich sinkt stört mich auch. Aber wen wundert es? Niemand ächtet das Verhalten! Weder die Justiz noch die Gesellschaft.
  8. So, könnte meinen Kollegen fragen: - so etwas wie quikclot gibt es nicht - für Thoraxverletzungen gibt es wohl nichts neues auf den Autos - Tourniquets gibt es wohl schon länger. Sie werden mit zwei Druckverbänden zusammen "geführt" und sind wohl die Notlösung, wenn die Druckverbänden nicht wirken bzw wenn Amputationsverletzungen vorliegen - nach der Ausbildung meines Kollegen ist eine Tourniquet-Anlage bis 6 Stunden völlig unproblematisch - die alten Korkenzieher für die intraosären Zugänge sind weg und jetzt durch "Akkubohrer" ersetzt. Es kommt wohl jetzt auch öfters vor, so einen Zugang zu nutzen....zumindest öfters als früher...
  9. Das liegt zur Abwechslung mal nicht an Berlin. Es kommt drauf an, ob die Landespolizei die Waffe beim BKA als Verdachtswaffe beschießen lässt oder nicht. Geht sie dort hin, dann dauert es.... Prinzipiell werden alle Beweismittel nach Abschluss der Ermittlungen ausgehändigt. Wenn es klar ein Suizid ohne Fremdverschulden war, dauert die Aushändigung nicht lange, wenn man den Beschuss nicht machen lässt.
  10. Wenigstens haben sie noch was gefunden...
  11. Persönliche Erfahrung zur Statistik: In meinem Wahrnehmungsbereich gab es in den letzten 6 Monaten leicht mehr Suizide durch Schusswaffen als durch den Strick. Man kann auch abseits der Statistik Mal einen Lauf haben. Könnte aber auch daran liegen, dass bei mir in der Nähe angeblich der Landkreis mit den meisten legalen Waffen bundesweit ist....
  12. Wer einen Suizidversuch unternimmt ist Eigengefährdent. Prinzipiell erlaubt, unterstellt man demjenigen aber eine psychischen Ausnahmezustand, muss er zum eigenen Schutz untergebracht werden. Das funktioniert im Zusammenspiel von (Begutachtendem) Arzt, Unterbringungsbehörde und zuständigen Gerichts. Behörde ist in Eilfällen die Polizei.... Zumindest ist also eine rechtmäßigkeit denkbar...
  13. Verstehe ich das richtig, das gerade darüber diskutiert wird, ob Arzt und/oder Rettungsdienstpersonal einschließlich Leitstelle, die Polizei informieren darf, wenn ein Suizid vorliegt? Und bezüglich der Eingangsfrage: Gefahrenabwehr vor Strafverfolgung! Und es gibt eindeutig mehr auf die Ohren wenn jemand mitbekommt, dass für die Person noch etwas hätte getan werden können. Und wenn dafür die Waffe weg muss... Es müssen sie ja nicht alle anfassen und damit spielen....
  14. War bei meiner Erlaubnis nach § 27 SprenG ähnlich. Ob Böller oder Vorderlader keine Erlaubnis für Schwarzpulver. Sehe da aber jetzt (prinzipiell) kein rechtliches Problem. Wer Wiederlädt, bekommt eine Erlaubnis nach § 27 SprenG für NC. Wer Böller oder Vorderlader schießt, bekommt eine Erlaubnis nach § 27 SprenG für Schwarzpulver. Habe ich keinen Böller oder keinen Vorderlader, will ich nicht böllern oder Vorderlader schießen, also bekomme ich keine Erlaubnis. Warum man sich bei mir damals nicht die (nicht vorhandene) Wiederladerausrüstung hat zeigen lassen und bei dir nur einen Vorderlader sehen will, ist mir allerdings unverständlich.
  15. Das glaube ich nicht. Zumindest habe ich noch nie davon gehört, dass jemand seinen Führerschein nicht machen durfte, weil er Gefährder und/oder vorbestraft ist.
  16. Also am besten gleich einsperren, noch bevor sie was gemacht haben? Vielleicht schon, wenn sie nur dran denken? Jeder sollte eine Waffe bekommen, der sich würdig erwiesen hat und erweist. Wir geben ja auch jedem einen Führerschein, verknüpft an minimale Anforderungen und gänzlich ohne Überprüfung seiner Vergangenheit. Noch schlimmer, ein Auto oder sogar die Massenvernichtungswaffe der letzten Monate, einen LKW, kann man sogar ganz ohne irgendwelche Voraussetzungen erwerben, solange man die Kohle auf den Tisch legt... Und das sich Waffenbesitzer nicht vorschriftsmäßiger verhalten als andere, halte ich für ein Gerücht. Nicht, wenn man für jeden Scheiß die GRundlage für sein Hobby entzogen bekommen kann... Wählen darf (noch und zum Glück) auch nicht jeder. Freizügigkeit und freie Berufswahl gilt nicht für jeden. Eigentlich dürfte sich nicht mal jeder versammeln... Wir sind eben nicht gleich. Niemand ist das. Und wenn man anfängt Ungleiches gleich zu behandeln, wird die Welt sicherlich nicht besser und gerechter. Aber gings hier nicht mal um das Verhältnis vom DSB zum IPSC?
  17. DAs wurde bislang nur angesprochen, aber nicht durchdiskutiert. Zumal ich mir auch keinen besseren Weg vorstellen kann, die Behörde richtig zu ärgern und sie zu provozieren...
  18. Mein Eintrag bezieht sich auf den Post davor. In der war der 3-Jahresschein mit 131 € angegeben, was mir wenig vorkam. War es auch, weil die Versicherung fehlt. Den vjs Beitrag kann man sich natürlich sparen. Wollte nur darauf hinaus, dass eben 131 € nicht reichen, um tatsächlich jagen zu dürfen....
  19. Im Saarland sah es im Frühjahr 2016 noch so aus: Jahres-Jagdschein 3-Jahres-Jagdschein 25,50 41,00 Jagdabgabe 34,50 89,00 VJS-Beitrag 232,50 77,50 Haftpflichtversicherung 29,75 89,25 Hebegebühr für die UJB 2,25 4,25 Summe 169,50 456,00 Die Werte sind also nur der reine Schein. Die Versicherung muss auf jeden Fall noch drauf. 41,0
  20. Ne, Paragraph 13 WaffG besagt, dass ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Waffen demjenigen mit gültigen Jagdschein zuerkannt wird. Einschießen etc. geht auch nur im Rahmen der befugten Jagdausübung, wozu ein gültiger Jagdschein Pflicht ist. Insgesamt ist hier wohl eine von vielen Problemen die sich ergeben, weil das WaffG einfach nicht bis zum Ende durchdacht ist.
  21. Könnte einen Tagesjagdschein lösen. Wo wir dann bei der Frage wären, ob man en Bedürnis hat, wenn man einmal im Jahr einen Tagesjagdschein löst...
  22. Naja, vorstellen kann ich mir das schon. Für mich würde es auch nicht in Frage kommen, für die Jagd super weit zu fahren. Und als Saarländer ist eine Fahrt von 20 bis 30 Minuten scon quasi eine Weltreise. Je nach Reviergröße/-lagen und Verhältnis zu und unter den Pächtern würde sich für mich auch die Frage stellen, ob ich wirklich 500 Euro alle 3 Jahre raushauen muss...für ab und an einen Drückjagd und zu hoffen, dass Hilfe beim Schwarzwild gebraucht wird...
  23. Mich wundert nur, dass die Medien ihn (noch) so positiv aufnehmen und darstellen.
  24. Dachte solch edele Montagen hätten alle eine Vorneigung, oder etwa nicht?!
  25. hellbert

    Heute MDR S-Anhalt

    Falls es einen gibt, kann man sich ja mal den Abspann bei solchen Dokus oder ähnlichem ansehen. Die wollen alle bezahlt werden.
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