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hellbert

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Alle Inhalte von hellbert

  1. Bezüglich einer vorwerfbaren Tat möchte ich nochmals den 118 Owig in den Ring werfen und in Bezug auf einen anderen Thread anführen, dass ein als "Scherge" bezeichneter Polizeibeamte sicherlich mehr Lust hat, ein wenig in die Tasten zu hauen als der durchschnittliche Polizist.
  2. Und wie sollte man sich sicher sein? In Belgien wurden bei Terroristen Polizeiuniformen gefunden. Die hätten sich vor die Tür stellen und höflich klingeln können, wie es hier mehrfach gefordert wurde. Manches ist dann auch einfach Lebensrisiko. Wenn es dann an der Haustür rummst und 20 maskierte Personen hereinstürmen, die vielleicht "Polizei" brüllen, kann man ja abschätzen, ob man sich ergibt oder Gegenwehr leistet. Habe ich als Waffenbesitzer Angst, dass mich das sek besucht? Eher nicht, und dabei bin ich eher Verschwörungstheoretiker. Vielleicht bin ich aber auch nur naiv...
  3. Ohne Befehl und Gehorsam funktioniert weder eine Armee, noch die Polizei, noch irgendwas. Man kann nicht immer alle Informationen haben und selbst wenn, könnte man doch nicht alles entscheiden. Aber wer hier gegen den angeblichen "blinden Gehorsam" der Polizei wetterte, kann ja mal auf seiner Arbeit alles in Frage stellen und nur dann seiner Arbeit nachgehen, wenn er bei jedem Handgriff weiß, warum und wieso und was mit seinem Produkt passiert. Macht sich glaube ich gut auf dem Arbeitsmarkt...
  4. Zum Thema: Anscheinend lief die ganze Aktion gegen jemanden, den man als Händler auf dem Schirm hatte. Also ging es nicht um den Zimmerstutzen, die die Person "schwarz" im Waffenschrank hatte. Da solche Personen eher weniger an der örtlichen Schützenverein liefern sieht die Lage schon anders aus. Er wurde ja überwacht. Was, wenn er damit geprahlt hat, zum Beispiel Sprengstoff zu besitzen oder in einem Telefonat damit angegeben hat, jeden "platt zu machen", der vor seiner Haustür steht? Soll da der Schutzmann morgens klopfen? Will man da eine Konfrontation auf offener Straße, wo Unbeteiligte hineingezogen werden? Wo auch das auto als Waffe genutzt werden kann und es zu massiven Fremdschäden kommen kann? Die dann auch niemand begleicht im übrigen. Es hat schon einen Grund, direkt am Ende der Nachtzeitschranke einzumarschieren. Und so gibt es nur Schäden am "Täterhaus" und seiner Familie. Blöd, aber immer noch besser und richtiger als bei irgend jemand anderem. Zum Thema Einsätze von Sondereinheit: Man denke mal darüber nach, wer die "Auftraggeber" für die Einsätze sind, wo die "höheren Beamten" sitzen und wer bei einem Einsatz am Ende für alles gerade stehen muss...
  5. Ganz verhindern kann man das nicht. Insbesondere weil auch der "klassisch christlich geprägte deutsch Michel" ja konvertierte kann. Und die gelten ja nicht umsonst als die gefährlichsten. Wichtiger als niemanden auszubilden ist für mich die konsequente Jagd auf die Seitenwechseler...
  6. Bevor man auf der Polizei rumhackt könnte man auch in Betracht ziehen, dass solche Kundschaft aktiv Maßnahmen trifft um Zugriffe, Überwachung und andere Maßnahmen der Polizei zu erschweren oder zu vereiteln. So steigt dann natürlich auch die Fehlerrate. Außerdem geben sie in der Regel nur das zu, was ihnen hilft und auch erst dann, wenn sie die Akte mit den Berichten der Polizei haben.
  7. Als Verschwörungstheoretiker würde ich gerne mal wissen, wie die Richter zu ihrem Entschluss gekommenen sind. Nicht das eines der Kinder oder einer der Richter selbst im NABU oder ahnlichem ist. Oder sie bei einem solchen Verband angefragt haben. Nicht, dass das unzulässig wäre. Nur...
  8. Ich glaube, hier kommt man nicht auf einen grünen Zweig. Wenn man schon darüber streiten muss, ob es Konsequenzen hat, wenn ein Polizist, egal in zivil oder uniformiert, beim Tragen seiner Schusswaffe gesehen wird, dann gehen mir einfach die Argumente aus. Oder wenn Aussagen von Zeugen nicht mehr für Ermittlungen und somit Maßnahmen reichen sollen. Frage mich zwar, was sonst ausreichend soll. Aber vielleicht sollte die Polizei beim nächsten Einbruch erstmal Rechnung der gestohlenen Gegenstände und vorher/nachher-Fotos der aufgebrochenen Tür verlangen. Könnte ja alles gelogen sein und nur weil man den Täter beschreiben kann, heißt das noch lange nix. Würde dann auch die miese PKS verbessern... Die Argumentationslinie vom 118 er habe ich auch dargestellt. Kann man glauben, muss man aber nicht. Man kann natürlich hinter jeder Maßnahme des einfachen Streifenhörnchens einen staatlichen Versuch sehen, dem unbescholtenen Legalwaffenbesitzer zu gängeln. Kann dann dem Mützenträger eine Anzeige nach der anderen drücken. Wer in die Richtung denkt wundert sich dann sicherlich auch noch, wenn der Mützentrager dann das Ablaufdatum des Verbandskasten im Kofferraum sehen will. Ganz abgesehen davon, dass der Mützenträger das alles in seinem Dienst macht und in dieser Zeit nichts sinnvolles unternehmen kann. Man selbst riskiert sein Privatvermögen, sein Hobby und auf jeden Fall seine Zeit. Plus seine Sicherheit, weil einfach ein Beamter weniger da ist, der zu einem kommen kann. Und wer jetzt darauf hofft, dass der Beamte seinen Kittel ausziehen muss: ja das passiert. Ab und zu! Wenn richtig S******e gebaut wird! RICHTIG S******e. Und das ist hier einfach nicht der Fall. Zumindest nachdem, was es bisher zu lesen gab. Aber wir sind ja alle frei und können unsere eigenen Erfahrungen machen. Ihr könntet ja auch losziehen und bei irgendeiner Polizei oder Staatsanwaltschaft Anzeige wegen der Nummer erstatten... Will nur anmerken, dass so eine Nummer auch mal unangenehm und teuer werden kann. Die Gehaltstabellen sind ja online. Man kann sich ja ausrechnen, wenn man wegen seines Rechtsempfindens mal den Ausfall einer Beförderung bezahlen müsste. Zum Glück ist die Polizei dafür (NOCH) zu passiv...
  9. Stammes Urteil. Hätte ich nicht gedacht. Ob man daran noch was ändern kann glaube ich nicht. Selbst bei der Gesetzgebung orientiert man sich ja an der Rechtsprechung. Vorstellen könnte ich mir noch, dass man in Form eines Bestandsschutzes, nicht an die Altbesitzer geht. Neukauf oder Weiterverkauf dürfte aber auch ausgeschlossen sein. Vielleicht hätte ich mir die Par Mk doch früher kaufen sollen... :-(
  10. Deswegen gibt es auch so viele anzeigen und Verurteilungen in dem Bereich. *Ironie oft* Diesbezüglich gibt es schon jahrelang eine recht eindeutige Rechtsprechung zugunsten der Polizei. Und hier verfolgt die Polizei Hinweise dritter, wie soll sie da wissentlich jemanden zu unrecht verfolgen. Bevor man auf solche Gedanken kommt sollte man nicht den Fehler machen, den die Person hier im Beispiel gemacht hat und seine drei Gramm zusammen nehmen. Vielleicht gerät man nicht an einen passiv defensiven Polizisten sondern an einen, der seinen Anwalt für den zivilrechtlichen Schaden, der durch so etwas entstehen kann, bemüht. Und warum dass alles? Für nix!
  11. Dann bleibt es bei den polizeilichen Maßnahmen. Dann würde es für mich aber einen Unterschied bezüglich des § 118 OwiG machen. Wenn der betreffenden sein Recht zu tragen ausübt und dabei aber alles tut, die Öffentlichkeit nicht zu beunruhigen. Dazu könnte auch gehören, vielleicht mal kurz vor Ort zu warten, wenn man mitbekommt, dass die Polizei gerufen wird und bei der Kontrolle entsprechend mitzuarbeiten. Auch wenn man grundsätzlich mal im Recht ist, schadet es nicht, freundlich, zuvorkommend und rücksichtsvoll zu sein. Bringt oft mehr als stupide auf seinen "Rechten" herumzureiten.
  12. Ihr werdet mir doch zustimmen, dass man dem illegalen Waffenbesitz einhalt gebieten muss. Und hier ist es ja auch nicht so, dass die Staatsmacht bei einem X-beliebigen Waffenbesitzer aufgetaucht ist und die Bude links gemacht hat. Der Typ hat mit seinem Verhalten doch die Ursache gesetzt oder sind wir uns da nicht einig?! Und auf Grund seines Verhaltens wurde er Maßnahmen unterworfen. Da war nichts willkürlich! Da wurden normale polizeiliche Maßnahmen getroffen. Genau solche Aktionen und die danach folgenden Klagen und Beschwerden des Betroffenen sind doch dann der Grund, dass alles exakt gesetzlich geregelt wird, was wiederrum keinen Spielraum mehr zulässt. Und darüber ärgert sich dann wieder jeder. Stellte euch mal vor, jemand will euren Kindern Cannabis verkaufen. Die Polizei klingelt bei ihm und der Typ drückt den Beamten eine handvoll Katzenminze in die Hand und sagt, er wollte nur einen Scherz machen. Würdet ihr dann auch wollen, dass die "Staatsmacht" freundlich nickt und abzieht?!
  13. Rechtsbeugung begehe ein Amtsträger, der sich bewusst und schwerwiegend von Recht und Gesetz entfernt. Die bloße Unvertretbarkeit einer Entscheidung begründe eine Rechtsbeugung hingegen noch nicht. Da muss wohl ein bisschen mehr dazu kommen als nur die Gefahr im Verzug falsch zu begründen. Ich weiß von vielen Ermittlungsverfahren, aber nicht eins wegen Rechtsbeugung. Da muss man wohl erst durch ein paar andere Tatbestände reiten... Das ist auf keinen Fall ausreichend. Dem Betreffenden wird eingeräumt, die Durchsuchung seiner Wohnung durch Herausgabe des gesuchten Gegenstandes abzuwenden. Das ist keine Nötigung sonder eine absolut legitime Möglichkeit, dem Betroffenen den Schutz seiner Wohnung zu wahren. Anders sieht die Sache aus, wenn die Durchsuchung rechtswidrig wäre. Das ist hier für mich aber nicht der Fall. Kommt auf die Gesamtumstände an. Nur weil ich einen "KWS" habe heißt das nicht, dass ich das geführt habe, was mir meine "KWS" erlaubt. Immerhin bin ich im Zuge des § 118 OwiG ja trotzdem auffällig geworden. Was auch weiter heißt, die Polizei will die betroffene Waffe habe. Hier allerdings richtigerweise: Die Polizei beschlagnahmt zur Vorbereitung und Herbeiführen einer Entscheidung bezüglich der Einziehung. Hier geht es nicht um Aufregen sondern um die Tatsache, dass ein Zivilist eine "Waffe" geführt hat. Niemand würde auf die Idee kommen, die Polizei zu rufen, wenn die Mützenträger bewaffnet rumlaufen. (was sie ja an sich immer in Uniform sind) Anders als vielleicht in Texas ist aber der Anblick eines bewaffneten Bürgers hier nun mal nicht normal. Argumentationsgrundlage für den § 118 OwiG ist hier nicht nur, dass die "Allgemeinheit zu belästigen" wurde, denn der Bürger ist sicherlich über die Waffe erschrocken gewesen. Auch wurde die öffentliche Sicherheit dadurch herabgesetzt, dass Polizisten sich mit dem Typen auseindersetzen mussten und dafür keine richtigen Verbrecher fangen konnten. Was ja auch immer wieder gerne vom Steuerzahler hervorgehoben wird... Gerade in den heutigen Zeiten sollte man sich schon ein paar mehr Gedanken machen. Ich glaube kein Richter der Welt würde einem Polizeibeamten im heutigen Klima des Terrors an den Karren fahren, wenn er etwas weiter mit der Rechtskeule ausholt, wenn es um Schusswaffen geht. Zumal es immernoch solche dehnbaren Begriffe wie Verhältnismäßigkeit und Ermessen gibt. Als Jagdscheininhaber kann ich auch mit meinem Gewehr auf dem Rücken und dem Stahlhelm auf durch meinen Vorgarten patrouillieren. Mache ich das? Natürlich nicht! Weniger, weil dann die "Staatsmacht" kommt und zumindest ein klärendes Gespräch mit mir sucht, sondern auch, weil meine Nachbarn dadurch vermutlich einen Herzinfarkt bekommen. Glaubt ihr wirklich, die Polizei ist noch nie ausgerückt, weil ihre eignen Kollegen in Zivil und nicht nur privat mit der Schusswaffe erkannt wurden?!
  14. Trotz aller Mühe dann überlesen. Man möge es mir nachsehen, bin erkältet...
  15. Ich halte das ganze für Unsinn oder einen blöden Scherz. Wenn ich bis hierher richtig gefolgt bin, geht es um dieses Urteil: http://www.zvr-online.com/archiv/2015/februar-2015/ovg-muenster-eintragung-einer-jagdwaffe-ohne-den-zusatz-2-schuss/ Als müsste ins in nächster Instanz um die selbe Sache gehen. Da geht es also nicht darum, ob Jäger überhaupt SLBs haben dürfen sondern nur, ob der Eintrag "2 Schuss" gestrichen werden muss oder nicht. In der Folge müsste es dann auch weiter genau darum gehen und nicht, ob Jäger überhaupt einen SLB mir "externem Magazin" haben dürfen. Weiter dubios finde ich: - Auf der HP des BVerfG ist von der Entscheidung garnichts zu finden, obwohl sonst offensichtlich zeitnah Pressemitteilungen erfolgen. - Der Betroffene oder Leute aus seinem Umfeld das Urteil nicht öffentlich machen. Es ist gesprochen und so oder so in ein paar Tagen online oder andersweitig verfügbar. Aber wir werden sehen...
  16. Der Vorwurf könnte gefährliche Körperverletzung sein. Was man auch tatbestandlich begeht, in so einem Fall aber durch den Rechtfertigungsgrund der Notwehr gedeckt sein könnte. Die Polizei kann so einen wesentlichen Teil nicht ignorieren und verschweigen sollte man ihn glaube ich auch nicht. Denn wird der Täter gefunden und tischt den Beamten eine Story auf, in der nichts stimmt außer, dass er Pfefferspray abbekommen hat, dann macht man sich selbst unglaubwürdig. Mal abgesehen davon, dass es auch ein Indiz für die "schwere der Tat" ist. Wenn euch jemand so bedrängt, dass ihr eine Waffe einsetzen müsst um euer Leben/Eigentum/etc. zu verteidigen und man das entsprechend rüberbringt, kann das schon Eindruck machen und die Tat in das richtige negative Licht rücken. Ob das ganze Einfluss auf eine Verlängerung des Jagdscheins hat, hängt wohl vom Sachbearbeiter bei der Behörde und der Polizei ab. Wenn der dir glaubt, dass es Notwehr war, kann er dir wohl auch den JS ausstellen. Oder er wartet schimmsten Falles, wie das Verfahren ausgeht. Fraglich ist aber, ob es überhaupt ein Verfahren gibt sprich, ob man Beschuldigter einer Straftat ist, oder ob die Staatsanwaltschaft nur formlos um überprüfung des Sachverhalts gebeten wurden. Im zweiten Fall gibt es nämlich erstmal garkein richtiges Verfahren und man taucht nirgends als Beschuldigter auf. Da würde ich einfach mal das Telefon abheben und mit meinem Sachbearbeiter/aufnehmenden Beamten bei der Polizei sprechen. Fragen kostet ja nichts. In der Theorie könnte man aber auch schon selber Wissen, ob man Beschuldigter ist. Da sollte nämlich so eine Belehrung gekommen sein, was dir zur Last gelegt wirst....dass du dich nicht selbst belasten musst....dass du einen Anwalt hinzuziehen kannst... ;-)
  17. Rechtsbeugung trifft fast nur Richter. Für die Polizei da was falsch zu machen ist richtig schwer? Aussageerpressung ? Durch was? Wer wurde hier gequält oder mit Gewalt zu was gebracht? Nötigung? Durch einen Polizeieinsatz auch eher nicht, aber noch das wahrscheinlichste vom Unwahrscheinlichen. Amtspflichtverletzung? Zum Einen mal ein Begriff aus dem Beamtenrecht und nicht Strafrecht wie die anderen Begriffe, zum Anderen wohl eher dann gegeben, wenn die Beamten so NICHT gehandelt hätten. Aber dröseln wir das doch auf: Ein Typ in Zivil wird mit einer Waffe am Gürtel gesehen. Weder Bürger noch Polizei kann erkennen, ob die Waffe echt ist oder nicht. Auf jeden Fall sind beide Parteien zu Recht alarmiert. Die Staatsmacht geht auch zu Recht erstmal von illegalem Besitz einer scharfen Schusswaffe aus. Sie macht die Person ausfindig, sucht nach der vermeintlichen Schusswaffe (Wohnungsdurchsuchung auf grund des Verdachts des Verstoßes nach waffg) und findet eine Schreckschusswaffe, deren Tragen im Prinzip erlaubt war. Somit fällt für den Träger illegaler Besitz etc. weg. Der Verdacht konnte nicht erhärtet werden. (Auch dann mal an den Akt des Erhebens ENTLASTENDER Beweise zugunsten des Betroffenen denken) Was bleibt aber nur übrig? Der 118 owig! Warum? Weil dem Träger durchaus hätte klar sein müssen, dass eine offen getragene (Schreckschuss-)Waffe einen Polizeieinsatz provozieren würde. Und auch im Owig-Verfahren können Tatmittel eingezogen werden. Damit ist auch die Waffe zurecht weg. Im Übrigen kann der 118er glaube ich mit einem Bußgeld bis 50.000 geahndet werden. Und vielleicht noch ein Beispiel: Ähnlich eines Waffenscheins erlaubt der Führerschein das Führen eines PKWs.trotzdem darf man nicht so schnell fahren wie man will. Ich kann hier beim besten Willen kein Fehlverhalten der "Staatsmacht" erkennen. Eher hat der Hirni, der offensichtlich vor seinem Handeln kein Glück beim Nachdenken hatte, der Waffenlobby in Deutschland einen Bärendienst erwiesen...
  18. Für mich ist das nur pseudoliberales Gewäsch. Genau die Art von Menschen sind die ersten die Schreien, wenn die Urheber beleidigender Kommentare bei Facebook oder in Foren nicht ermittelt werden können, oder man ihr Handy nicht orten kann, wenn sie es sich klauen lassen. Genau deswegen stehen solche Leute auch nicht für die liberalisierung des Waffenrechts ein. Weil sie es nicht verstehen, es ihnen nichts bringt. Die Leute, die sich dafür begeistern sie eher zu ihren Feinden zählen. Aber das aller schlimmste für uns alle ist die Tatsache, dass sie nicht verstehen, dass es keine Freiheit ohne Sicherheit gibt!!!! Wieviele Leute würden den ihr "Recht auf Versammlung" noch nutzen, wenn die Wahrscheinlichkeit noch höher wäre, dass sie weggesprengt werden. Sowas in der Art kann man im Übrigen jetzt schon beobachten... Und Datenschutz ist Täterschutz. Ist auch schon irgendwie ulkig, dass der Bürger dem Staat nicht zutraut, mit seinen Daten umgehen zu können. Das wahrscheinlich 1 Million Mitarbeiter von 1und1, Telekom und co. jeden Tag ohne Probleme ihre Internetnutzung überwachen können, da denkt niemand von den "Experten" dran...
  19. Ich finde das System bis jetzt ganz i.o. Als Bedürfnis "Selbstverteidigung" und damit ein Recht zu führen, außer an besonderen Orten, würde meiner Meinung nach viel bringen. Nachbessern kann man immer noch. Am aussichtsreichen halte ich eine klage vor Gericht, wofür ich keine Petition sondern ein Crowdfunding starten würde. Nie war die Unsicherheit so hoch wie jetzt. Nie hat der Staat gleichzeitig weniger für die Sicherheit seine Bürger gemacht. Sowohl bei der Polizei als auch der Justiz wird seit Jahren gespart, was zu messbaren Schwierigkeiten führt. Wählt den aus, der am weitesten von der Polizei weg wohnt. Stellt einen Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins und wenn der abgelehnt wird, holt euch mit dem Geld einen guten/zwei gute Anwälte für Strafrecht/Verfassungsrecht/Verwaltungsrecht. Ich glaube, die gemachten Gesetzte die immer mehr und komplexer werden auszunutzen, sowie den Drang, immer was Neues aus dem Grundgesetz rauszulesen, bringt mehr und vor allem schneller was, als zu versuchen, auf die politischen Geschicke irgendwie einzuwirken.
  20. Die Täter waren auf der Flucht. Beute hatten sie keine. Da gab es nichts mehr zu schützen.In der Wohnung beim Eindringen, beim Folter oder wenn sie etwas mitgenommen hätten, wäre es was anderes gewesen. Wahrscheinlich sogar, wenn er nur gedacht hätte, dass sie Beute gemacht hätten. Im Urteil steht ja, dass selbst der Hausfriedensbruch hätte "bekämpft" werden dürfen. Zwar nicht so aber immerhin. Man muss sich einfach weit vorher Gedanken machen und sich überlegen, wann man wie handelt. Ein paar BGH Urteile zum Thema lesen schadet auch nicht.
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