Rechtsbeugung begehe ein Amtsträger, der sich bewusst und schwerwiegend von Recht und Gesetz entfernt. Die bloße Unvertretbarkeit einer Entscheidung begründe eine Rechtsbeugung hingegen noch nicht. Da muss wohl ein bisschen mehr dazu kommen als nur die Gefahr im Verzug falsch zu begründen. Ich weiß von vielen Ermittlungsverfahren, aber nicht eins wegen Rechtsbeugung. Da muss man wohl erst durch ein paar andere Tatbestände reiten...
Das ist auf keinen Fall ausreichend. Dem Betreffenden wird eingeräumt, die Durchsuchung seiner Wohnung durch Herausgabe des gesuchten Gegenstandes abzuwenden. Das ist keine Nötigung sonder eine absolut legitime Möglichkeit, dem Betroffenen den Schutz seiner Wohnung zu wahren. Anders sieht die Sache aus, wenn die Durchsuchung rechtswidrig wäre. Das ist hier für mich aber nicht der Fall.
Kommt auf die Gesamtumstände an. Nur weil ich einen "KWS" habe heißt das nicht, dass ich das geführt habe, was mir meine "KWS" erlaubt. Immerhin bin ich im Zuge des § 118 OwiG ja trotzdem auffällig geworden. Was auch weiter heißt, die Polizei will die betroffene Waffe habe.
Hier allerdings richtigerweise:
Die Polizei beschlagnahmt zur Vorbereitung und Herbeiführen einer Entscheidung bezüglich der Einziehung.
Hier geht es nicht um Aufregen sondern um die Tatsache, dass ein Zivilist eine "Waffe" geführt hat. Niemand würde auf die Idee kommen, die Polizei zu rufen, wenn die Mützenträger bewaffnet rumlaufen. (was sie ja an sich immer in Uniform sind)
Anders als vielleicht in Texas ist aber der Anblick eines bewaffneten Bürgers hier nun mal nicht normal.
Argumentationsgrundlage für den § 118 OwiG ist hier nicht nur, dass die "Allgemeinheit zu belästigen" wurde, denn der Bürger ist sicherlich über die Waffe erschrocken gewesen.
Auch wurde die öffentliche Sicherheit dadurch herabgesetzt, dass Polizisten sich mit dem Typen auseindersetzen mussten und dafür keine richtigen Verbrecher fangen konnten. Was ja auch immer wieder gerne vom Steuerzahler hervorgehoben wird...
Gerade in den heutigen Zeiten sollte man sich schon ein paar mehr Gedanken machen. Ich glaube kein Richter der Welt würde einem Polizeibeamten im heutigen Klima des Terrors an den Karren fahren, wenn er etwas weiter mit der Rechtskeule ausholt, wenn es um Schusswaffen geht. Zumal es immernoch solche dehnbaren Begriffe wie Verhältnismäßigkeit und Ermessen gibt.
Als Jagdscheininhaber kann ich auch mit meinem Gewehr auf dem Rücken und dem Stahlhelm auf durch meinen Vorgarten patrouillieren. Mache ich das? Natürlich nicht! Weniger, weil dann die "Staatsmacht" kommt und zumindest ein klärendes Gespräch mit mir sucht, sondern auch, weil meine Nachbarn dadurch vermutlich einen Herzinfarkt bekommen.
Glaubt ihr wirklich, die Polizei ist noch nie ausgerückt, weil ihre eignen Kollegen in Zivil und nicht nur privat mit der Schusswaffe erkannt wurden?!