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hellbert

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Alle Inhalte von hellbert

  1. Putativnotwehr ist nicht umstritten. Es ist nur ein "schwierigeres" juristisches Konstrukt. Es bleibt eigentlich nur die Frage, wie weit man sich für seine Mitmenschen aus dem Fenster legen will. Wobei es irgendwie bitter ist, dass man abwägen muss... Wobei auch niemand weiß, wie die Richter das ganze sehen, jetzt, wo der Terror wirklich in D angekommen ist.
  2. Die beste Verteidigung ist immer noch der wache Verstand. Viele Gefahren lassen sich schon weit im Voraus erkennen. Aber wenn ich sehe, wie insbesondere der weibliche Teil der Bevölkerung durch die Stadt stolpert...Und das hat nicht immer nur was mit Smartphones zutun.... Denen würde eine Kettensäge in der Hand nicht auffallen. Erst Recht keine ausgebeulte Jacke oder der Clip der aus der Tasche ragt...
  3. Tja....Karnevalsveranstaltungen sind im Morgenland halt weder "Brauchtumspflege", noch dienen sie einem sonstigen anerkannten Zweck. Da hätten die Jungs sich mal besser schussfähige Rad- oder Steinschlosswaffen geholt...
  4. Vielleicht weil es noch nicht oft genug "beklagt" wurde. Und Kontrollen auf der Straße scheinen schon noch öfters vorzukommen, als in der Wohnung. Außerdem versuche ich mir vorzustellen, wie ein Kontrolleur einen nicht verschlossenen Waffenschrank feststellen will. Kann er sich den Waffenschrank ansehen, dann ist der Erlaubnisinhaber ja da. Dann sind ja genügend Konstellationen vorstellbar, wo die Waffe garnicht weggeschlossen sein muss...
  5. Sorry, aber damit komme ich nicht klar. Entweder ich versteifte mich auf das "bestimmt", also direkt vom Hersteller dafür gedacht. Dann muss es wirklich dafür gebaut sein. Einfache Magnete, Halterungen für Fahrradlampen und selbst Universalhalterungen sind nach dieser Sichtweise nicht für Waffen bestimmt und das montieren an der Waffe wäre somit nicht verboten. Das überzeugt mich nicht. Wenn man das "bestimmt" dahingehend auslegt, dass dies durch Nutzer bestimmt wird, dann kann ich mir eine picatinnyschiene an meinen IR-Strahler bauen, wenn er an ein entsprechendes NSG soll. Ich kann mir dann auch einen Magneten an meine Lampe kleben, wenn ich sie im Auto festmachen will. Klatsche ich sie an die Waffe, bestimme ich sie dafür und sie wird verboten. Dabei bleiben "gewerbsmäßig hergestellte Lichtmontagen" von vorneherein verboten, alle anderen Lösungen werden es bei entsprechendem Einsatz. Man könnte sich auch fragen, was der Gesetzgeber will. Er will kein Licht/Laser an Waffen. Auch aus dieser Sicht macht nur eine Argumentationslinie sind. Wollte beim BKA anfragen, aber die akzeptieren nur de-Adressen... :-(
  6. Da kommen wir nicht auf einen Nenner. Ich glaube, ich muss dem BKA mal eine Mail schreiben.
  7. Ja genau, sie waren nicht dafür bestimmt, weswegen ein generelles Verbot durch das BKA nicht möglich war. Gleichwohl werden sie aber zum verbotenen Gegenstand, wenn sie mit einer Schusswaffe kombiniert (befestigt) werden. Um das gleiche geht es doch hier, nur dass es eben ein Laser und keine Lampe ist. Im Kern bleibt doch die Frage, wird ein Gegenstand dadurch zu einem verbotenen, dass ich es irgendwie schaffe, es fest an der Waffe zu befestigen? Aber der Threaderöffner hat ja das OK vom BKA...
  8. "[...]wenn und soweit sie von den Personen, die mit ihnen Umgang haben, in einen waffenrechtlich unzulässigen Verwendungszusammenhang hineingestellt werden, wenn diese also mit ihnen zu einem vom Waffengesetz missbilligten Zweck umgehen." Das ist ein Auszug aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 6 C 21.08) Im Kern ging es dabei darum, dass das BKA per Feststellungsbescheid sogenannte "Jagdlampen" generell verboten hatte. Diese Lampen hatten Halterungen, mit denen sie (auch) an Schusswaffen befestigt werden konnten. Das BVerwG hat diese Entscheidung gekippt und wie oben zitiert, auf die tatsächliche Verwendung abgestellt. (Außer der Hersteller baut das Teil direkt unter der Prämisse der Verwendung an einer Waffe) Würde da lieber nochmal mit dem BKA Rücksprache halten, ob die dich sicher verstanden haben. Immerhin reden wir hier von einem Vergehenstatbestand....
  9. Da sagt der Feststellungsbescheid vom 18.10.2005 ab was anderes. Man stellt halt darauf ab, dass so ein IR-Strahler damit zwar an einer Waffe montiert werden kann, aber eben oft auch an NSGs. Vielleicht gibt es aber auch schon was neues... Also irgendwie kommt mir das komisch vor. Kenne bisher niemanden, der vom BKA was extra bescheinigt bekommen hat. Aber es gibt nichts, was es nicht gibt. Außerdem würde eine solche Sichtweise ja der Lichtmontage Tür und Tor öffnen. Dann montieren die Jäger sich keine Halterungen für Montageschienen, sondern kleben sich einen Magnet an die Taschenlampen. Glaube kaum, dass man so die Zweckbestimmung umgehen kann. Aber bezüglich der eigentlichen Frage: Es gibt eine Halterung unter anderem von Olight. Sie besteht aus einem Ring mit befestigten Magneten. Das Teil "könnte" man auch an den Lauf eines Gewehrs klatschen. Für einen Laser müsste man dann nur den Durchmesser des Rings mit Gummi oder soetwas verringern, da er für Taschenlampen ausgelegt ist.
  10. Sobald es montiert ist, ist es ein verbotener Gegenstand. Egal wie es montiert ist, weil du durch die Montage die Zweckbestimmung für Schusswaffen selbst erfüllst. (Glaube ich zumindest. Würde mich aber auf die Diskussion mit Polizei und Justiz eher nicht einlassen wollen.) Ohne das es montiert ist, wird es schon "schwieriger" Gegenstände als verboten einzustufen. Laut einem BKA-Bescheid ist zum Beispiel eine IR-Lampe mit Halterung für eine Weaver-Schiene kein verbotener Gegenstand.
  11. Würde alle meine Passwörter ändern. Insbesondere das von meinem Email-Account.
  12. Das gibt ein Like für Poetik. Ansonsten ist das Thema wohl mehr als ausgelutscht. Ist einfach die Sache der Behörde.
  13. Und doch passiert es eben. Muss ja nur einmal passieren. Dann wünscht man sich, man hätte mehr trainiert. Für mich wäre, wie bereits durch Vorredner erwähnt, Abbinden/Tournique-Anlage eine sinnvolle Ergänzung für Sportschützen, aber vor allem für Jäger. Denn rechnet man die grunzenden Zeitgenossen noch in seine Risikobewertung ein, sind wir vielleicht schon bei der Chance eines Blitzeinschlags.
  14. Gab mal ein Urteil, indem einem Notwehr zugesprochen wurde, als er bei der Festnahme einem Polizisten ins Bein schoss. Hatte laut Richter eine "üerharte" Festnahme zu befürchten. Vielleicht haben sich die Beamten daher auch gesagt: "Was gut ist, kommt wieder. Vielleicht weniger aggressiv...". Verdient hätten wir als Gesellschaft so eine Denkweise. Fehler in der Kommunikation oder sonstigem zwischen Spezialeinheit wären mehr als peinlich. Insbesondere beim TrainingsWeltmeister GSG9.
  15. Das ist ja für mich das Problem: Für die Verletzungen, wo Jan eigentlich auch nichts machen müsste bzw. es reichen würde, auf den Rettungsdienst zu warten, wird man ausgebildet bzw. hat man extrem viel Material. Für die Verletzungen, wo man nicht auf den RD warten kann, hat man weder Material noch Ausbildung. Sprich Schussverletzungen. Natürlich ist nichts dagegen einzuwenden, Pflaster da zu haben...
  16. Würde das bei entsprechendem Themenbereich für sinnvoll erachten. Leider nimmt die Versorgung von Schussverletzungen in der klassischen erste Hilfe Ausbildung keinen Platz ein. Und Lehrgänge für erste Hilfe unter Einsatzbedingungen sind meist Einsatzkräfte vorbehalten...
  17. Über unser Rechtssystem brauchen wir uns hier ja nicht auszulassen. Ich bin da nicht zufrieden damit und Tagessätze a 10 Euro sagen nur, dass du zu dem Zeitpunkt nichts/nicht viel verdient hast. Aber wie man bedrohen, beleidigen und nötigen fahrlässig begehen will, erschließt sich mir nicht. Selbst bei dem Betrug müsst man nach der 2 Anzeige einsehen, dass man irgendwas falsch macht...Ich will es aber auch nicht wissen! Wie gesagt, versuch es einfach...auch gerne in Tschechien... Ich hole mir als mal eine Tüte Chips. Denn ich glaube jetzt gehts ab!
  18. Die Schweizer werden sich freuen. Die haben im Übrigen sowas wie "Landverbot". Mit so einer Latte an Straftaten als Nicht-Schweizer, bräuchtest du da die Grenze nicht mehr übertreten. Aber wir drehen uns hier im Übrigen auch im Kreis. Wissen, ob du eine WBK bekommst, tust du erst, wenn du das entsprechende Schreiben vom Amt im der Tasche hast. Denn keiner im WO-Forum ist dazu befügt, eine WBK auszustellen oder trifft eine entsprechende Entscheidung. Bin jetzt was, Schützenvereine angeht, nicht so firm, aber ich meine, dass man da eh zuerst mal eine Weile mir "uralt Waffen" und teurer Muiniton vom Stand schießen muss, bevor man was eigenes bekommt. Geht natürlich auch anders, aber dafür sollten dann wohl noch andere Leute ihre WBK verlieren...wenn es einen guten und gerechten Gott gibt...
  19. Immernoch komplizierter als: Du sollst keinen boxen. Du sollst keine schlimmen Wörter benutzen.
  20. Ich würde dir keine WBK ausstellen und würde mich auch beschweren, wenn man dir eine ausstellen würde. Würde da § 5 Abs 2. Nr b. WaffG. heranziehen. Denn wer mit einfach Regeln wie "Mein und Dein" und "Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem andern zu" klarkommt, wie soll der dann mit den recht komplexen Regelungen des Waffengesetzes klarkommen?
  21. Mal daran gedacht, dass man gerade mit ein paar entsprechenden Aussagen und Verhalten bei der Polizei überhaupt mal den Anfangsverdacht wecken kann...der dann dazu führt, dass die Polizei das Auto durchsuchen will...was dazu führt, dass sie einen Richter anrufen "müssten"...was in langer Wartezeit mündet, weil der oft schlecht zu erreichen ist...was in eine Durchsuchung nach Gefahr im Verzuge führt... was dazu führt, das der genervte Polizist was findet...was dazu führt, dass es zu nachträgliche Verwicklungen kommt... Man könnte auch kooperieren und sich darüber freuen, dass man der Mütze noch was beibringen kann. Waffengesetz und Technik sind nämlich nicht gerade sooooo präsent in den Polizeischulen.
  22. Kauf ab und an dort, weil sie dann doch die größte Auswahl an Munition in meiner Nähe haben. Will halt hin fahren und haben. Nicht bestellen und warten. Service war mal so mal so. Man muss wohl für einiges Verständnis haben. Besonders dafür, dass Ladenlokal mit einigermaßen Auswahl an Waffen/Munition/etc. ohne Selbstläufer wie Textilien einfach nicht zu haben ist...
  23. Könnt ihr froh sein, dass wir nur noch Spielzeugpolizisten haben... Naja, bis ihr mal die richtige Polizei braucht. Dann ist das Geheul groß...
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