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hellbert

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Alle Inhalte von hellbert

  1. Kann leider das grundsätzliche Urteil nicht finden. Man müsste sich halt Mal die Argumentation da ansehen. Dabei ging es wohl aber mehr darum, dass man den Begriff des "öffentlichen" konkretisiert. Wenn man Eintrittsgelder verlangt, dann könnte einem schon Zweifel an der Öffentlichkeit von Veranstaltungen kommen. Und für das Töchterchen entscheidend ist der Umstand, ob Pfeffersprays jetzt als verbotener Waffe gelten. Kann ich mir nicht vorstellen, denn dann hätten eine ganze Menge Einzelhändler ein Problem. Habe die Tage in einer Drogerie Pfeffersprays gesehen. Glaube nicht, dass die Filiale eine Lizenz zum Waffenhandel und eine Ausnahmegenehmigung für verbotene Waffen haben...
  2. Auch für Luftgewehre gilt der Paragraph 12 WaffG. Man geht dann von einem "Grundbedürfnis" aus, dass man die Waffe zum Schießen und zu Büma transportieren muss und will. Aber auch ein Luftgewehr darf man nicht einfach "spazieren fahren". Kann mir gut vorstellen, dass die Behörde auf die Blockierung einer Erbenwaffe verzichtet, wenn der Erbe in einen Schützenverein eintritt. Damit besteht dann ja auch ein Bedürfnis, auch wenn es noch nicht amtlich bestätigt werden kann.
  3. Na dann bin ich mit meiner er Einschätzung ja nicht alleine....
  4. Also ich sehe da ein Problem und sage: er darf die Waffen nicht transportieren. Entscheidend dabei wäre, mit welchem Ziel (Bedürfnis) die WBK ausgestellt ist. In diesem Fall ist es einer "Erben-WBK". Man könnte argumentieren, dass diese WBK lediglich dafür ausgestellt wird, dass er im Besitz der Waffe bleiben kann. Es also lediglich um sentimentale Gründe und nur den Besitz an sich geht. Diese WBK ist also nicht dafür da, dass er damit eine Waffe zum Schießen besitzen darf. Was soll er also damit auf dem Schießsstand. Dann würde es an "dem Bedürfnis umfassende Zweck" fehlen, der für ein Führen als Transport im Sinne des § 12 WaffG gebraucht wird. Denkbar wäre aber auch, dass man, ähnlich bei den Sammlern, damit argumentiert, dass ein Besitzer auch Interesse daran hat, dass seine Waffe noch funktioniert. Da geht man aber bei den Sammlern über den Wert damit verbundenen (materiellen) Wert der Waffe, der bei einem Erben ja eine untergeordnete Rolle spielt. Man könnte sich natürlich damit aus der Affäre ziehen, dass man die Waffe zum Schießstand transportiert, um sie dort einem Kaufinteressenten vorzuführen. Dass man mal seine Waffe verkaufen will, ist ein "dem Bedürfnis umfassende Zweck" bei allen WBKs. Wie so üblich hilft auch hier nur der Anruf beim Sachbearbeiter....
  5. Verstehe denn Zusammenhang zwischen meinem Zitat und deiner Antwort nicht so Recht... Aber an Regelungen ist meiner urdeutschen Mentalität nach nichts auszusetzen. Und das nicht nur, weil aus Gesetzen auch Rechtsansprüche entstehen. "Zwischen dem Schwachen und dem Starken ist es die Freiheit, die unterdrückt, und das Gesetz, das befreit."
  6. Es ist ja nicht gewollt, dass diese Polizisten Waffen führen. Noch vor ein paar Jahren, war man darauf noch stolz wie Bolle. Ein Umdenken scheint aber nicht statt zu finden. Allerdings gibt es seit einiger Zeit relativ schwer bewaffnete Einheiten der Metropolice, die wohl auch ständig draußen sind.
  7. Muss mich korrigieren. Anscheinend hat sich ein Polizist außer Dienst den Angreifern entgegen gestellt. Er konnte sie wohl auch alle drei zumindest bremsen. Er liegt im Krankenhaus und sein Zustand ist kritisch. Daneben gibt es wohl eine Reihe von unbewaffnete Polizisten im Dienst, die verletzt wurden...
  8. Ich bin prinzipiell für ein liberaleres Waffenrecht! Nur ist die Frage, ob das wirklich etwas bringen würde. Alleine schon aus, auch hier im Forum schon angesprochenen, Problem des Mindset. Das hat sich auch bei diesem Anschlag wieder gezeigt. Nach bisherigen Berichten hat sich einer ( als Zahl 1 ) gegen die Angreifer gestellt. Warum haben nicht mehr Leute zu Stühlen und Flaschen gegriffen? Würde es also wirklich was bringen, wenn man den Menschen die Möglichkeit geben würde, sich Schusswaffen zu erwerben? Würden dann wirklich mehr Leute kämpfen? Ich glaube ehrlich gesagt nicht. Was nicht heißen soll, dass man den Leuten verbieten sollte, seine Chancen zu verbessern. Man sollte nur nicht zuviel davon erwarten.
  9. Nein, kenne ich nicht. Deswegen gehe ich auch davon aus, dass man etwas reguliert hat, was nicht der Regulierung bedurfte...
  10. Hallo Foristen, zurzeit wird viel über die Änderungen im Waffengesetz, insbesondere im Bereich der Aufbewahrung diskutiert. Bislang nicht (oder von mir nicht bemerkt) wurde eine weitere Änderung im Bereich der Analge angesprochen. Die Anlage 2 Nr. 1.5.4 des WaffG soll nämlich wie folgt geändert werden: "Munition und Geschosse nach Anlage 1 Abschnitt 3 Nummer 1.5 sowie Munition mit Geschossen, die einen Hartkern (mindestens 400 HB 25 -Brinellhärte - bzw. 421 HV - Vickershärte - ) enthalten, sowie entsprechende Geschosse, ausgenommen pyrotechnische Munition, die bestimmungsgemäß zur Signalgebung bei der Gefahrenabwehr dient." zum Vergleich die noch altuelle Version: "Patronenmunition mit Geschossen, die einen Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz oder einen Hartkern (mindestens 400 HB 25 - Brinellhärte - bzw. 421 HV - Vickershärte -) enthalten, ausgenommen pyrotechnische Munition, die bestimmungsgemäß zur Signalgebung bei der Gefahrenabwehr dient." Somit sind Munitionssammler ab Verkündung des neuen Gesetzes im Besitz verbotener Munition. Eine zeitlich begrenzte Amnestie dafür wird in § 58 Abs. 7 Waffg ebenfalls eingeführt. (Es handelt sich um ein Vergehen nach § 52 Abs. 3 Nr. 1, falls es jemanden interessiert) Bin mir unschlüssig, was ich von der Sache halten soll. Vom Grundsatz her finde ich die Sache eigentlich OK. Fand den Umstand, dass sich ein Wiederlader Zuhause unbemerkt verbotene Munition herstellen konnte zwar schon immer "befremdlich", andererseits stand solche Munition nie im Zentrum bei Straftaten außerhalb des Besitzes, womit man etwas regelt, was eigentlich keiner Regelung bedarf. Und ja ich weiß, das kommt im Waffengesetz öfters vor... Außerdem scheint es mehr Munitionssammler zu geben, als ich bislang dachte. Weiß jemand, wie "beliebt" solche Munition in den Kreisen ist? Viel Spass beim Austausch! Hellbert An die Mods: ich habe das Thema auch aus Versehen im Bereich "Aktuelles zum Waffenrecht" veröffentlicht. Da aber dort keine Antworten möglich sind, habe ich es auch hier gepostet. Ihr könnt gerne den anderen Thread löschen.
  11. Auch auf die Gefahr als Idiot dazustehen und mal wieder nach 9 Beiträgen das Thema zu wechseln... ...aber machen 75 kg wirkliche etwas aus in einem Haus? Also im Vergleich ob 140 kg oder 215 kg?(Theoretisch und jeweils mit Waffen)
  12. Hallo Foristen, zurzeit wird viel über die Änderungen im Waffengesetz, insbesondere im Bereich der Aufbewahrung diskutiert. Bislang nicht (oder von mir nicht bemerkt) wurde eine weitere Änderung im Bereich der Analge angesprochen. Die Anlage 2 Nr. 1.5.4 des WaffG soll nämlich wie folgt geändert werden: "Munition und Geschosse nach Anlage 1 Abschnitt 3 Nummer 1.5 sowie Munition mit Geschossen, die einen Hartkern (mindestens 400 HB 25 -Brinellhärte - bzw. 421 HV - Vickershärte - ) enthalten, sowie entsprechende Geschosse, ausgenommen pyrotechnische Munition, die bestimmungsgemäß zur Signalgebung bei der Gefahrenabwehr dient." zum Vergleich die noch altuelle Version: "Patronenmunition mit Geschossen, die einen Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz oder einen Hartkern (mindestens 400 HB 25 - Brinellhärte - bzw. 421 HV - Vickershärte -) enthalten, ausgenommen pyrotechnische Munition, die bestimmungsgemäß zur Signalgebung bei der Gefahrenabwehr dient." Somit sind Munitionssammler ab Verkündung des neuen Gesetzes im Besitz verbotener Munition. Eine zeitlich begrenzte Amnestie dafür wird in § 58 Abs. 7 Waffg ebenfalls eingeführt. (Es handelt sich um ein Vergehen nach § 52 Abs. 3 Nr. 1, falls es jemanden interessiert) Bin mir unschlüssig, was ich von der Sache halten soll. Vom Grundsatz her finde ich die Sache eigentlich OK. Fand den Umstand, dass sich ein Wiederlader Zuhause unbemerkt verbotene Munition herstellen konnte zwar schon immer "befremdlich", andererseits stand solche Munition nie im Zentrum bei Straftaten außerhalb des Besitzes, womit man etwas regelt, was eigentlich keiner Regelung bedarf. Und ja ich weiß, das kommt im Waffengesetz öfters vor... Außerdem scheint es mehr Munitionssammler zu geben, als ich bislang dachte. Weiß jemand, wie "beliebt" solche Munition in den Kreisen ist? Viel Spass beim Austausch! Hellbert Diskussion dazu hier: https://forum.waffen-online.de/topic/450494-änderung-waffengesetz-deko-munition/
  13. Hätte dazu aus dem Bauch raus jetzt auch mal "ja" gesagt....wenn man die Waffen an verschiedenen Orten aufbewahren will... Man stelle sich mal vor, es gäbe nur Schränke in die genau eine Waffe reinpasst. Bekommt man dann eine zweite Waffe, dann ist die sichere Aufbewahrung ohne einen zweiten Schrank nicht gegeben. Darüber müsste ein neuer Nachweis geführt werden. Entsprechend könnte es aussehen, wenn man seiner Behörde sagt, dass man von seinen drei Waffen jeweils eine im Keller, einer im Erdgeschoss und eine im Dachgeschoss aufbewahren will. Da würde ich als Sachbearbeiter auch den Nachweis über drei Schränke fordern, wenn man mich mit sowas belästigen würde...! Eigentlich eine lustiges Gedankenspiel, wenn man so darüber grübelt. Ich schaue mal, ob das "nicht (nach)melden von Aufbewahrungsmöglichkeiten wenn in der gemeldeten Aufbewahrungsmöglichkeit noch genug Platz ist" als Ordnungswidrigkeit ausgelegt werden könnte. Kann ich mir aber irgendwie nicht vorstellen...
  14. Saarland First... War 2005 und hat ziemlich hohe Wellen geschlagen...
  15. Ich weiß, etwas dünn aber vielleicht ein Anfang
  16. Naja, wenn in der Akte erst einmal drei Schränke drin stehen, hat man zumindest eine Argumentationsgrundlage...
  17. Passt nur auf, dass ihr am Ende nicht mehr ausgebt, als ein neuer 0er mit Aufstellungsservice kostet... aber ihr seid ja alle schon groß...
  18. Schade, das rotgrün das nicht stärker und öffentlicher verfolgt. Da waren sie schon lange nicht mehr aktuell...
  19. Im Moment scheint das der ein oder andere zu machen, um "Reserven" zu schaffen für zukünftige Waffenkäufe. Das ist natürlich keine Pflicht sondern der Versuch der Selbsthilfe. Es sagt ja keiner, dass man von seinen drei Waffen nicht jeweils eine in 3 A/B Schränke stellen kann.(Beispiel) Somit hätte man dann Bestandsschutz für weitere 27 Waffen. Zumindest theoretisch. Und damit man diesen Bestandsschutz für sich geltend machen kann, muss die Behörde ja vor der Reform von den Umständen vor Ort Kenntnis erlangen... ...was die Behörde daraus macht wird die Zeit zeigen...und sicherlich das ein oder andere Verwaltungsgerichtsverfahren...
  20. Paragraph 36 Abs. 3 WaffG "Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen."
  21. Gute Besserung! Ich drücke dir die Daumen, dass du weiter bei deinen Kalibern bleiben kannst. Aber die Medizin ist ja in vielen Sachen ziemlich weit und ich bin mir sicher, 2018 läuft es wieder. Eine kleine Pause hat noch keinen geschadet.
  22. So einfach ist das glaube ich nicht. Immerhin heißt es ja: "wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung erteilt wurde, sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet" Ich verstehe das so, dass Magazine an sich frei erwerbbar bleiben. Sie werden nur dann in der Kombination strafbar, wenn ich eine Waffe habe oder erwerben darf, in die das Magazin hinein passt. Das ist natürlich ein schöner Irsinn. Derjenige, der garkeine waffenrechtliche Erlaubnis hat oder nur Repetierer hat... (oder ähnliches), kann sich ein Glock-Trommelmagazin kaufen. Der Glock-Waffenbesitzer nicht. Und will der (nicht-)Waffenbesitzer seinem-Waffenbesitzer Freund eins auwischen, beschenkt er ihn mit so einem Magazin. Was eine schöne juristische Spielwiese für alle Beteiligten eröffnet.
  23. Nope, hatte bisher nur zur Behörde Ab Kontakt und das ist wirklich sehr angenehm. Aber ich gehe auch h Mal davon aus, dass die Erfahrungen von Jägern und Sportschützen in der selben Behörde schon unterschiedlich sein können... Die wehrhaften Saarlouiser müssen ja auch ihre heimliche Hauptstadt verteidigen....
  24. Glaube eher daran, dass in Saarlouis relativ viele Besserverdiener leben. Insgesamt scheinen bei uns die Behörden aber auch viel lockerer zu sein.
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