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hellbert

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Alle Inhalte von hellbert

  1. Wenn ich mich h richtig erinnere, sind Zündhütchen vom SprenG ausgenommen und somit quasi ein "Nichts". Daher dürfte es keine Probleme oder Bestimmungen bei der Einfuhr geben. Bin mir aber nicht sicher! Man kann sich für sowas aber auch direkt an den Zoll wenden.
  2. Ist doch eindeutig und hat nichts mit der Sachkunde an sich zutun, sondern damit, dass man die Leute nochmal dran erinnern soll.
  3. Naja, ist Eignungsprüfung jetzt nicht ein bißchen übertrieben? Du musst auf die Behörde kommen, die WBK abholen. Vielleicht sollte man im Rahmen der guten Erziehung noch "Hallo", "Danke" und "Auf wiedersehen" sagen. Aber man muss auf keiner Linie balancieren, das Alphabet aufsagen, Kniebeugen machen, einen Sehtest durchführen oder sonstiges machen.
  4. Ich weiß nicht, was das bedeuten soll. Aber das GG schützt auch das forschen mit Heroin. Und Heroin im Keller das nicht genutzt wird, ist auch nicht gefährlich. Trotzdem ist jedem Mal grundsätzlich der Besitz untersagt. Man versucht präventiv einer Gefahr vorzubeugen. So bräuchte man nicht erst zuzusehen, sondern könnte vorher schon einschreiten. Würde man selbst in einem Flugzeug sitzen wollen, dessen Pilot geblendet wird? Sein Leben für die Freiheit des einzelnen riskieren, damit der Einzelne seiner Freiheit des Wolkenanstrahlens genießen kann? Das gleiche gilt auch für Verkehrszeichen. Auch alles Eingriffe in die persönliche Freiheit.... Und wenn jemand einen Weg findet, mittels eines Teppichmessers unmittelbar das Leben von ein paar hundert Menschen gleichzeitig zu gefährden, dann müsste man dort auch aktiv werden. Auch der Vergleich mit Legalwaffenbesitzern hinkt. Darum meine Frage, wen ein Verbot wirklich treffen würde. Bei einem Verbot von Waffen waren das ein Paar und der Sicherheitsgewinn, auch laut Statistik, marginal.
  5. Die dürfen auch schon viel haben, was der Normalbürger nicht darf. Nur gehören solche Geräte meiner Meinung nach eben nicht in die Hände von jedem... Ich habe nachgedacht und dabei eben diese Meinung entwickelt. Bisher habe ich hier noch nie gelesen, dass sich jemand darüber beschwert hat, dass er kein Heroin für Notfälle daheim haben darf. Auch scheinen Totschläger und Schießkugelschreiber niemandem wirklich zu fehlen. Außerdem wird auch hier Mal wieder das Grundproblem ignoriert. Wenn man Typen, die Piloten blenden, den Arsch versohlen, ihnen ordentlich Kohle abnehmen und/oder sie in den Bau stecken würde, bräuchte man keine Einschränkungen. So wie in viele anderen Bereichen auch.
  6. Halt das garnicht Mal für eine so schlechte Idee. Es ist doch egal, wer einen Piloten blendet und warum, wenn das erste Flugzeug in die Wohnsiedlung stürzt ist das erstmal völlig egal. Wie bei vielen geht es hier auch um eine Möglichkeit des Einschreitens für die Polizei. Verbotene Gegenstände kann sie grundsätzlich einkassieren und muss nicht eine Gefahr zusammenschreiben. Wobei der Gegenstand in der weiteren Folge oft auch wieder ausgehändigt werden muss... Und wen würde denn ein Verbot von entsprechend starken Lasern treffen? Wer braucht, außerhalb der Industrie/Medizin solche Teile? Wollte mir Mal einen für die Katze kaufen, habe es aber aus Angst um die Augen des Viechs gelassen. Aber dabei wurden 499 mW auch dicke reichen...
  7. Im Saarland kostet es soviel wie das Grunddokument gekostet hat. Mehr steht in der Gebührenordnung nicht drin. Was auch immer das jetzt heißt....
  8. Manche Menschen arbeiten auch am Wochenden. Und das waren auch nur Beispiele, die man beliebig erweiteren. Außerdem geht es hier auch nicht um ein Stück Papier, sondern eine Urkunde. Für andere Behördengänge muss man auch Zeit einplanen. Und wie so oft bleibt die Frage, wie oft man seine WBK beim SB abholen muss. Wenn man ständig Waffen ein und austragen lässt, wird der einen bestimmt von selbst nicht mehr sehen wollen...
  9. Das ist nicht böse gemeint, aber ja, dann muss man sich frei nehmen! Wenn man auf einen Wettkampf, eine Drückjagd oder auch nur in ein wichtiges Training gehen will, aber eigentlich arbeiten muss, nimmt man sich auch frei. So ist das Eintragen einer Waffe eben auch ein Teil des Hobbys, das Zeit beansprucht. Verständlicherweise könnte man sich das aber auch sparen...
  10. Ich ziehe meine letzte Frage zurück.... Glaube es ist das: "2.7 Reizstoffwaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager, die zum Verschießen von Reiz- oder anderen Wirkstoffen bestimmt sind." Bei dem JXP4 kommt eine Kartusche in ein Lager und ist somit eine Reizstoffwaffe. Beim JXP ist das Lager in der Kartusche integriert., somit ist es keine Reizstoffwaffe. Sicher bin ich mir aber nicht. Jetzt ist mir nämlich schwindlig, weil selbst das WaffG hier an dieser Stelle einen eigentlich definierten Begriff falsch verwendet. Denn eine Schusswaffe im Sinne der Definition ist es nicht, sonder nur ein gleichgestellter Gegenstand...
  11. Naja...irgendwie komme ich damit nicht klar. Das eine ist ein Kartusche, wie man sie sich auch klassisch vorstellt, das andere ist eine Kartusche mit ein bisschen mehr Plastik drumherum. Auf der Homepage von JPX sprechen sie an einer Stelle von Magazinen und dann doch von "Trainingskartuschen"... Hier die Seite, kann leider keine Fotos verlinken...
  12. Habe noch den Bescheid für das Nachfolgemodell gefunden. den JPX4 ! Dabei handelt es sich eine, den Schusswaffen gleichgestelltes Abschussgerät für Kartuschenmunition und das nur deshalb, weil im Verlgeich zum JPX Jet Protector die Karutschen ausgetauscht werden können, ohne das die Aufnahme der Kartuschen getauscht wird. Das finde ich jetzt eher weniger nachvollziehbar. Immerhin kann ich die Kartuschen beim JXP auch austauschen. Halt nur im Ganzen....
  13. Eine Stelle kann ich nicht nennen, aber für mich ergibt sich das aus dem Begriff "dazu bestimmt". Das kann meiner Meinung nach der Hersteller und der Nutzer. Ansonsten könnte sich jeder aus Haushaltsmaterialien Lichtmontagen und Schalldämpfer straffrei zusammenbauen und montieren. Ob man wirklich so eine riesen Lücke im Waffengesetz gelassen hat....
  14. Wen siehst du den vorne? In "Jagd mit Schalldämpfern" vertritt der Autor diesbezüglich ebenfalls meine Meinung. (Seite 275, der Graubereich) Nur Falls es interessiert....
  15. Die gibt es natürlich immer. Auch Licht- und Laser-Montagen besitzen manche legal. Dabei dürfte es sich jedoch ziemlich ausschließlich um Behördenmitglieder handeln. Und nicht um eine Privatperson, die eine Lampe oder Laser an seine Schusswaffe taped oder Magneten festmacht. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, braucht man für die "Umwidmung" eines "F"-Schalldämpfer sogar eine Waffenherstellungserlaubnis.....
  16. Das hatten wir alles schon Mal. Wenn es so wäre, könnte man auch den freien Schalldämpfer auf seine KK-Waffe montieren. Aber das ist ein anderes Thema...
  17. Wie war gleich nochmal die Definition von Schusswaffe? Und an das Schwert darf deswegen ein Laser, weil es keine Schusswaffe ist.
  18. Ist halt blöd deklariert. Das ohne Laser zur Tierabwehr und somit nicht dem WaffG unterliegende. Das mit Laser zur SV und somit dem WaffG unterliegend.
  19. Die "verbotene Beleuchtung" muss für Schusswaffen bestimmt sein. Da das Teil keine Schusswaffe ist, ist der befestigte Laser auch nicht für eine Schusswaffe bestimmt. Ein Hersteller könnte auch einen Laser mit dem Ziel bauen, den selbst an dem piexon anbringen zu können. Der wäre auch nicht verboten, weil er für eine "Nichtschusswaffe" bestimmt ist.
  20. Was ich für eine gute Idee halte. Aber nicht verpflichtend für den Fußgänger und nicht, weil ihn jemand mit Absicht zu überfahren droht. Soetwas drängt solche Taten auch in Richtung "Unfälle". und "Unfälle" sind "alltäglich". Und "Alltägliches" kann immer wieder passieren....mir gefällt die aufgeberische Stimmung darin garnicht...
  21. Ich glaube, das ist nur in Berlin so. Und Berlin ist eh wieder eine ganz andere Geschichte...
  22. Musste gerade daran denken, dass so vielleicht die Burka erfunden wurde. Vielleicht war die vor 1000 Jahren aus Kettengliedern gemacht, zum Schutz vor Messerstichen/Schnitten... An der Studie kommt man natürlich nicht vorbei und eigentlich gibt es nur drei Möglichkeiten darauf zu reagieren. 1) Man tut nichts und macht genauso weiter wie jetzt. Das scheint im Moment der deutsche Weg zu sein. 2) Man zieht defensive Rückschlüsse daraus. Das wird wohl der deutsche Weg mal werden. Wenn Versicherungen möglicherweise mal Unsummen für Terroropfer zahlen müssten, dann wird der Fußgängerhelm und der Anti-Aufprall-Anzug für Kinder unter 12 Jahren oder 150 cm Pflicht. 3) Man zieht offensive Rückschlüsse daraus. Das wäre dann der israelische Weg: Mehr und besser bewaffnete Sicherheitsbeamte im Alltagsbild. Mehr Kontrollen. Bau von Schutzmauern. Wehrpflicht für einen Großteil der Bevölkerung. Strafaktionen gegen Angehörige von Terroristen. (Zulassen von Offensivbewaffnungen von Bürgern/bin mir nicht sicher, ob Israel diesen Weg gegangen ist) Weil Deutschland aber ziemlich weinerlich geworden ist, wird Nummer 3 wohl für uns nie eine Alternative sein. Darum wäre es für alle sicherlich besser, wenn wir uns in garnichts an Israel orientieren.
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