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hellbert

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Alle Inhalte von hellbert

  1. Auch wenn man seinen Gegner in der Regel damit nicht verletzten will, sollte man sie schon als Hiebwaffen ansehen. Aber: Der § 42a WaffG kennt für das Problem zwei Lücken: 1) § 42 Abs. 2 Nr. 2 WaffG, indem du die Stöcke in einer verschlossenen Tasche zum Training transportierst. Am Trainingsort (Halle, Raum..) erlaubt dir dann der Hausrechtsinhaber das führen... und eigentlich noch besser 3) § 42 Abs. 2 Nr. 3 WaffG, weil du die Waffe aus berechtigtem Interesse führst. Der Sport ist ein berechtigtes Interesse. Von einem BKA-Bescheid weiß ich nix. Das muss aber nichts heißen. Pass auf deine Finger auf....
  2. Ihm wird vermutlich noch das fachspezifische Wissen fehlen. Eingriffsrecht, besonders im Bereich Landespolizeigesetz zum Beispiel. Grundzüge im bürgerlichen Recht, sowie Unfallaufnahme. Aber mit einer "juristischen Grundausbildung" sollte es kein Thema sein, das nachzuholen. Dafür gibt es dann ja die (Zusatz) Ausbildung... Ansonsten könnte ich mir vorstellen, dass es für einen Feldjäger eine ziemlich Umstellung ist. Vom klassischen "Ober-sticht-Unter-Prinzip" zum Augenhöhengespräch mit dem Bürger.
  3. Selber Schuld, wer sowas nach Polizeigesetzte prüft... Das wird die Angst der Beamten nicht schmälern. Also wird man noch vorsichtiger sein. Muss mir das aber Mal merken und einen hk Mitarbeiter auf der iwa Mal anhauen....
  4. Das kann Secret-Deep-Black-Spec-Ops-Ranger-SEAL-Army-Airmen-Sniper-Alfred natürlich nicht beeindrucken.... Und du sollst doch vor dem ersten Kaffee nicht an den PC und vor allem nicht auf WO!
  5. Amateure trainieren bis es klappt. Profis trainieren, bis nichts mehr schief geht! /Klugscheißmodus Off
  6. Finde das alles nicht so schlimm: Zum Einen muss man meiner Meinung nach, irgendwann zu solchen Methoden greifen. Anders kann ich sonst für trainierte Leute wohl keinen ausreichenden Druck zur Leistungssteigerung aufbauen. Zum Zweiten sollten die Leute wissen, was ihnen passieren kann. Sie machen es freiwillig. Und jeder kann mit seinem Leben anfangen, was er will... Abgesehen davon, dass es von außen auch oft schlimmer aussieht, als es dann oft ist.
  7. Dann hat man die Polizei, die Bürger und Politik wollen. Sie können dir dezidiert beschreiben, warum man eine Eingriffsmaßnahmen nicht durchzieht. Zwang, insbesondere Schusswaffengebrauch ist somit fast ausgeschlossen. So wird niemand, auch nicht der mündige Bürger, be- und somit auch nicht erschossen! Dann braucht man auch kein Training und die MP5 ist das, was sie sein soll: Deko, die ab und an zum Putzen rausgeholt wird und die sonst nur für den Anschein und zum dran festhalten ausgepackt wird. Zur MP5 selbst: Klasse Waffe. Mit einer ordentlichen Optik noch leichter zu nutzen. Meiner Meinung nach immernoch für die Polizei und die heutigen Einsatzszenarien geeignet. Zum Dauerfeuer: Wie Burst für die Polizei unnötig und ungeeignet. Zumal ich mit Einzelfeuer zur Not auch schnell das Magazin leer machen kann. Zu andere Waffen für die Polizei: Eine Schrottflinte wäre für mich die ideale Ergänzung, weil sie mit einer großen Palette an Munition nicht nur bei terroristischen Lagen genutzt werden kann. Braucht unsere Spielzeugpolizei aber nicht. Eher könnte man ihnen die Schusswaffen wieder abnehmen.
  8. Wobei man dann vom Aufwand auch fast bei einer Überweisung wäre...
  9. Das kommt bei mir drauf an. Kleine Beträge mache ich auch gern über PayPal. Bei größeren Beträgen ist mir die Überweisung irgendwie lieber. Ganz klar, Autismus-Faktor: positiv! Aber danke für die Info wegen Kosten für den Händler.
  10. Ich glaube, so steht es bei uns auch im Gesetz und genauso würde dann auch geschossen. Will mich aber nicht beschweren. Die ehemals staatliche Jagdschule hatte bei uns das deutlich günstigste Angebot. Dass man dann an allen Ecken sparen muss fand ich verständlich.
  11. Finde PayPal auch praktisch. Gerade bei kleineren Sachen und vielen Bestellungen. Aber soviel Waffen und Zubehör kaufe ich nicht, als dass ich nicht einfach Überweisungen tätigen könnte. Wäre interessant zu hören, wie Händler dazu stehen. Habe Mal gehört, dass die Gebühren bei PayPal für Händler garnicht Mal so niedrig sind....
  12. So ungefähr. Bei uns gab es sozusagen einen "Kurzwaffen-Tag". Da wurde den ganzen Tag Handling "trainiert" und dann in Gruppen ein paar Schuss gemacht.
  13. Für den mittleren Dienst wird ausgebildet, der gehobenen Dienst studiert, der höhere Dienst studiert auf Master. Und wer sollte das auch sonst machen, außer "die Polizei" selbst. Mit beiden kann man aber außerhalb der Behörde in der Regel nix anfangen.... Und durchfallen geht da auch. Rausgeworfen wird auch der ein oder andere. Wird nur gerne ignoriert.
  14. Geld schaltet überall das Hirn aus. Da holt man sich lieber kurz jemanden in der Hoffnung, dass der es richtet. Nicht, dass nachher doch noch jemand kommt der den vollen Preis bezahlen würde. Ist bei uns auch nicht viel anders. Bin Mal gespannt, wenn unser Pachtvertrag ausläuft....
  15. Solche tollen Ideen sind unter anderem der Grund, warum die Polizei am Limit ist. Und seitdem solche tollen Ideen seitenlange Berichte und die Einbindung zahlloser weitere Personen erfordern, anstatt die Sache durch eine Backpfeife schnell und nachhaltig zu beenden, wird es nur noch schlimmer. Man hat als Bürger nun Mal nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Dazu zählt auch, keine Polizeieinsätze zu provozieren. Wenn ich Spielzeugwaffen so aufstellen, dass sie echt aussehen tue ich das aber genauso, wie wenn ich daheim einen Mord fingiere und ein entsprechendes Video online stellen. Da bekomme ich auch direkt Hausbesuch und es recherchiert vorher keiner, ob ich vielleicht eine Vielausrüstung gekauft habe, nach Schauspielern gesucht habe, oder vielleicht doch vorher danach gegoogelt habe, wie Menschenfleisch schmeckt....
  16. Da hat aber eben keine Borhmaschine, kein Trockner, kein Handtuch und auch sonst nix gelegen. Es hat nun mal eine Spielzeugwaffe dagelegen, die auf dem Foto nicht von einer Echten zu unterscheiden war. Dafür gab es dann einen Beschluss. Den hätte es auch gegeben, wenn im Hintergrund die Cannabispflanze 2 Meter hoch gewachsen wäre. Die könnte ja aber auch nur Nutzhanf sein. Oder wenn auf dem Tisch weißes Pulver in entsprechender Aufmachung gelegen hätte. Praktikabele Alternativen wurden hier bislang noch nicht angedacht. Außer solche, indenen sich die Beteiligten der Strafvereitelung im Amt strafbar machen würde. Denn der Anfangsverdacht ist da und Straftaten nach dem WaffG sind nie Bagatelle. Da blieb allen Beteiligten garkeine andere Wahl als so zu handeln. Auch dem Richter nicht. Und der richtet sich danach, was in den Akten steht....
  17. hellbert

    Entsorgung

    Im Moment ist eh Amnestie. Da kann man das Teil mit dem Hinweis darauf zum Amt tragen. Oder man gibt es auf der nächsten Polizeistation ab und lässt sich eine Bescheinigung über die "Sicherstellung" aushändigen. Dürften dann rechtlich quasi wie verschenken sein. Bei 50€ für Vernichtung plus Austragen würde ich das so machen...
  18. Gute Jäger macht nicht die Jagdschule, sondern der Jäger selbst! 80% dessen, was ich wissen sollte und 95% von dem, was ich für die Prüfung weiß, kann ich aus Büchern und Videos lernen. Und davon brauche ich dann später in der Praxis vielleicht noch 20%. Wenn ich mir alleine überlege, wie bei uns auf dem Anschuss herumgeritten wurde. In der Praxis hatte ich aber noch nie was am Anschuss gefunden. Aus das Wild, dass dort lag. Selbst beim vorletzten Stück nicht, dem die halbe Lunge zer- und rausgerissen war. Stundenlang Geweih von Rot- und Dammwild gelernt, dass sich unter keinen Umständen in mein Revier verirrt. Auch beim Schießen ist es nichts anderes. Dafür nur wenig über Jagdtaktik. Nichts über Wildschadensverhüttung. Nichts über Überwachungseinrichtung wie Wilduhren und Kameras. Die Schule soll auf die Prüfung vorbereiten. Das kann man aber auch selbst, sonst würden die 2-Wochen-Kurse nicht funktionieren. Deswegen ist für mich die Schule völlig egal. Danach lernt man. Und zwar das, was man in seinem Revier braucht...
  19. Nach 2 Jahren wird das Register gelöscht, wenn in der Zeit nichts neues dazu kommt. Und man kann noch viel schneller und mit noch weniger Beweisen in das Register kommen. Was denkst du was passiert, wenn irgendeine Frau, die vielleicht noch total betrunken ist, sagt, du hättest sie vergewaltigt? Da passiert aufgrund einer reinen Aussage noch viel mehr, als dass man nur deine Wohnung durchsucht. Doch, genau so läuft das. Im Durchsuchungsbeschluss steht nämlich genau drin, was gesucht wird. Wenn die Polizei einen silbernen Revolver sucht und an der Tür ein entsprechendes Model bekommt, dann wars das. Dann rückt sie wieder ab, es sei denn, sie haben noch Hinweise auf etwas anderes. Dann steht das aber so im Beschluss drin oder sie durchsuchen nach Gefahr im Verzug. Damit ist doch schon alles gesagt. Wobei in Zeiten des "Enkeltricks" das Wissen darum, dass sich auch die uniformierte Polizei Ausweisen muss (wenn es in dem Moment möglich ist), durchaus hilfreich sein kann.
  20. Ist das ein Witz oder meinst du das im Ernst? Wer hätte ihn den anschreiben sollen über Facebook? Die Polizei? Wo man im Internet ja immer so gut sieht, wer wirklich am anderen Ende des PCs sitzt.... Und wenn es eine scharfe Waffe gewesen wäre, hätte der Betroffene natürlich direkte zugegeben, dass es vielleicht die alte Waffe von Opa vom Dachboden ist und man sie nur kurz seinen Kindern zeigen wollte. Jetzt würde man die Waffe aber zur Seite legen, auf die Polizei warten und als mal im Vorraus die 60 Tagessätze in Form eines Strafbefehls akzeptieren. Denn kosten tut der illegale Waffenbesitz, auch wenn es nur eine alter 22er einschüssiger Revolver ist, davon. Und unbescholtene Bürger haben natürlich keine echten Waffen daheim...das kann jeder bei Facebook recherchieren... So ungefähr ist es ja auch. Das sagt sie halt aber nicht einfach so, sondern weil man klare Hinweise hat, und der Sachverhalt anders auch nicht zu klären ist. Es kann eine scharf Waffe sein, deswegen muss sie schauen.
  21. Wenn er es aber nicht beurteile kann, so wie hier, bleibt ihm keine andere Wahl. Zumal auch keine alternativen Maßnahmen zur Verfügung stehen, um den Sachverhalt zu ermitteln
  22. Da würde ich das Forum aber mal brüllen hören, wenn im Anschluss dann der Nachbar zu dem Betroffenen kommt und sagt: "Heute war die Polizei bei mir und hat nach dir gefragt..." Außerdem gibt es im Bereich der StPO keine "Gefährderansprache". Entweder die Polizei denkt, es ist eine scharfe Waffe. Dann ist sie im Bereich des Strafrechts und hat garkeine andere Möglichkeit als "zum Staatsanwalt zu laufen", oder sie denkt, es ist eine Spielzeugwaffe. Dann kann und darf sie garnichts machen. Weil dann auch keine Gefahr da ist, was ein Einschreiten nach sich ziehen darf. Mal ganz abgesehen vom Zeitverzug. Erst die Nachbarschaft befragen, dann zur auf die Dienststelle und den Bericht schreiben und dann zum Staatsanwalt, in der dann der Nachbar zum Betroffenen rennt. Da hat man dann alle Chance, der illegalen Waffe habhaft zu werden. Dann kann man es auch gleich lassen. Mal ganz abgesehen davon, was soll eine Befragung der Nachbarn bringen? Die Information, ob er nett ist? Polizeifreundlich? Verfassungstreu? Ob er illegale Waffen hat? Weiß denn dein Nachbar, ob du Waffen hast? Wenn ja, weiß er, wieviel und wo sie sind? Weiß er, ob sie sicher verwahrt sind? Meldest du dem Nachbarn, wenn du dir eine Waffe leihst oder für einen anderen Aufbewahrst. Das alles wären Fragen, die je nach Anwort strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnten. Die der Nachbar aber wissen muss, wenn seine Befragung etwas sinnvolles bringen soll. Zumindest in der Situation. Die Nachbarn zu fragen ist einfach Unsinn. Mal ganz abgesehen davon, dass dabei auch immer Informationen durch die Polizei an diese Person herangetragen werden, die der nicht hat und vielleicht auch nicht haben soll. Und wo ist das Problem? Die Polizei sch#gt auf, sagt was sie sucht. Der Typ zeigt ihnen die Spielzeugpistole. Die Polizei rückt wieder ab, schreibt ihren Bericht und schickt das ganze zur Staatsanwaltschaft. Die stellt das verfahren ein und nach zwei Jahren ist es aus dem Register gelöscht. Beantragt man davor eine WBK, wird man vom Sachbearbeiter danach gefragt. Man erzählt seine Geschichte, der nickt ab oder frägt vielleicht noch bei StA oder Polizei an. Braucht er ab an sich nicht, am Einstellungsgrund sieht er ja, dass an der Sache nichts dran war.
  23. Und was sind für dich Ermittlungen? Vielleicht eine Abfrage im nationalen Waffenregister?! Vielleicht die Suche nach Beweismitteln? Und was braucht die Polizei für Ermittlungen? Vielleicht eine Rechtsgrundlage?! Und wie eröffnet sich der Weg in Rechtsgrundlagen? Vielleicht durch Einleiten eines Ermittlungsverfahrens?! (Ja, ich weiß, das es auch das Polizeirecht gibt...) Klar, die Polizei hätte auch ohne Beschluss aufkreuzen und fragen können, je nach Reaktion hätten sie dann aber doch durchsuchen müssen. Das nennt man dann Gefahr im Verzug herbeiführen, was verboten ist. Ich kann hier wirklich keine Schlamperei erkennen. Aber wie immer lasse ich mir gerne sagen, was man hätte besser machen können.
  24. Ist doch klar, wenn im Waffenregister ein Revolver registriert ist, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um eine illegale Waffe handelt eben geringer. Und deswegen heißt es auch Anfangsverdacht einer Straftat und nicht esliegtaufjedenfalleinestraftatvor. Stell dir Mal vor, die Polizei würde eine Anzeige, wenn dir etwas gestohlen, wird erst dann aufnehmen, wenn du den Nachweis bringst, dass das gestohlene dir und nur dir gehört hat und du noch ein paar Zeugen anschleppst, die alles was du sagst, bestätigen. Das geht so in allen Bereichen. Wenn dein Nachbar Cannabis in der Wohnung sieht, gibt's dafür auch einen Beschluss. Dauert wegen den Fallzahlen nur länger....
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