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karlyman

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  1. Die Regelung lese ich auch so. Die Frage nach dem Sinn stellt sich dennoch. Warum in aller Welt soll ein LWB, der z.B. 15 Waffen via Schießsport hat und nutzt, 3 weitere geerbte (und geeignete) Waffen nicht auch dafür einsetzen? Warum soll der Jäger, der 8 Jagdwaffen im Schrank hat, nicht eine ererbte Büchse ebenfalls zur Jagd einsetzen? Sachkunde vorhanden, Zuverlässigkeit seit Jahren da, zulässiger Zweck der Ausübung ebenfalls (zu dem er jederzeit eine Leihwaffe vom Kumpel einsetzen dürfte). Wo genau ist bei entsprechendem Verbot der Nutzen für die öffentliche Sicherheit...? Aber halt, ich frage beim deutschen WaffG schon wieder nach einem Sinn.
  2. Junge, Junge. Ein entladenes, somit nicht schießfähiges Gewehr; eine 15/16 Jährige im Einwirkungsbereich des begleitenden Erwachsenen. Und das ist in diesem Land justiziabel und offenbar strafwürdig... Jede Gartenhacke daheim an der Wand, jedes scharfe Küchenmesser an der Magnetleiste, ist real deutlich gefährlicher. Und da wundert man sich, wenn Viele die Verhältnisse in diesem Land für nicht mehr normal halten.
  3. Die 16-Jährige hatte die Jagdwaffe - ungeladen, ganze zwei Minuten lang, und im Einwirkbereich des Waffenbesitzers - in der Hand, und das wird dermaßen bestraft... Wie wäre die Situation auf dem Schießstand gewesen, wenn sie (von ihm betreut) zwanzig Minuten lang mit (selbstverständlich) geladener erlaubnispflichtiger Waffe ein Schießtraining absolviert hätte...?
  4. @CvonderSee Es gab in D in letzter Zeit die Allgemeinverfügungen der Bundespolizei an ganz bestimmten Bahnhöfen (mir bekannt sind Berlin, Nürnberg, Saarbrücken), die im Frühjahr bzw. Anfang des Sommers für bestimmte Wochenenden ausgesprochen wurden, und ein Verbot des Mitführens von Waffen, gefährlichen Gegenständen" etc. umfassten. Mal abgesehen von der räumlich und zeitlich sehr eingeschränkten Geltung, ist die Definition eines "gefährlichen Gegenstandes" natürlich so unbestimmt, dass das absehbar zu juristischen Auseinandersetzungen führen wird. "Gefährlicher Gegenstand" mit "Eignung..." können unzählige Dinge sein, vom Mini-Schweizermesserchen in der Damen-Handtasche über den Regenschirm mit Metallspitze, Kugelschreiber, das Fotostativ, die Taschenlampe, die stabile Wasserflasche, robustes Schuhwerk... da gibt es kein Halten mehr.
  5. Die interessiert mich gar nicht. Mich interessiert, ob es eine polizeiliche Eingriffsgrundlage gibt, mir als Bürger in einem bestimmten Bereich, bzw. auch zu bestimmten Zeiten, ohne speziellen Anlass ein mitgeführtes Schweizermesserchen (o.ä.) zu beanstanden und abzunehmen. Beim Sicherheitsbereich von Flughäfen besteht da kaum ein Zweifel, in den anderen genannten Bereichen durchaus.
  6. Das kann sie, soweit eine Rechtsgrundlage der BuPol dafür besteht, so etwas einzusammeln. Die Frage ist, wo genau.... An den Außengrenzen? An deutschen Flughäfen? Auf Bahnhöfen und in Zügen...?
  7. Du hast R. Habeck nicht verstanden. Die Chaoten in "no go Areas" hat er damit nicht gemeint...
  8. Er konzentriert sich auf die reine Zahl der legalen, registrierten Waffen - lässt aber deren Deliktrelevanz völlig außer acht. Das ist eine politische Position, die die Vernunft und Sachebene komplett verlässt... (um es nett zu sagen)
  9. Ein aktueller Blick in die Freibäder genügt. Einfach exemplarisch. An Brennpunkten kommen selbst dortige Sicherheitsdienste (!) nicht mehr mit der entsprechenden Klientel klar, die Polizei weiß sich auch nur noch mit Räumung zu helfen, die Bäder reagieren mit Schließung. Die breite Mehrheit ist nicht das Problem, die akzeptiert die Regeln. Nicht aber eine (großteils "importierte") Problemklientel. Die Politik ist unfähig oder unwillens, das Problem anzugehen. Und so wachsen die Flieh- um nicht zu sagen, Zentrifugalkräfte in der Gesellschaft.
  10. Hat er. Im Rahmen eines Gesprächstermins, vor größtenteils ausgesuchtem, d.h. grüngeneigtem Publikum. Wurde vor wenigen Tagen im Forum verlinkt. Edith: s.o. @rwlturtle
  11. Und wir alle, die das kritisch sehen, hängen(lt. R. Habeck, dem Philosophen in der Regierungsmannschaft) einem sog. "pervertierten Freiheitsbegriff" an.
  12. Finde ich nicht. Warum, wurde zum Thema schon öfter geschrieben. Übrigens, Freiheit stirbt scheibchenweise. Und immer findet sich jemand, der das Abschneiden der jeweils nächsten Salamischeibe noch "nachvollziehbar" und "akzeptabel" findet...
  13. Was falsch daran ist? Dass mein Schweizermesser oder Tool ein Alltagsgegenstand ist, der mit dieser Kriminalität und ihren Protagonisten nichts zu tun hat. Und dessen pauschales Mitnahmeverbot sich nicht sachlich begründen lässt. Blanker politischer Aktionismus, weil man die wirklichen Ursachen nicht in den Griff bekommen kann, oder will.
  14. Ich wundere mich ja auch immer noch, dass wir feste Schuhe tragen dürfen... So manches robuste Schuhwerk dürfte im Sinne von "Waffe" deutlich effektiver einsetzbar sein (Tretwerkzeug) als irgendwelche Nagelfeilen, Knipser und Dünnkäbelchen.
  15. Ich habe ihn mir nicht angesehen, nur die Vorschau darauf. Bemerkenswert (positiv) war, dass in der Vorschau zum Bericht ausdrücklich der bekannte juristische Prinzip-Satz wiedergegeben wurde, wonach "das Recht nicht dem Unrecht weichen" muss.
  16. @sealord37 So ist es. Ich habe im übrigen, wie seit Jahrzehnten, mein Schweizermesserchen dabei. Als kleiner, praktischer Alltagsgegenstand. Praktisch immer, wenn ich unterwegs bin, ob zu Fuß, Fahrrad, Motorrad, Auto, WoMo, ÖPNV. Jagdlich wird natürlich noch anderes als Klinge geführt. Wüsste im übrigen auch nicht, welche Vorschrift mir das verbieten sollte. An die §42a-Beschränkungen seit 2008 halte ich mich, "Waffen"verbotszonen haben mich bislang zeitlich und räumlich nicht tangiert.
  17. Zu den Taschenmessern inkl. Nagelknipser: "Die sind zwar nicht grundsätzlichen verboten, könnten aber ebenfalls als Waffe eingesetzt werden"... Ja, wie gefühlt 10.000 andere Alltagsgegenstände auch. Ernstgemeinte Nachfrage, was ist eigentlich Sache / Rechtslage am hier gezeigten Nürnberger Hauptbahnhof, wo sie so eifrig Leute auf Taschenmesserchen, Nagelfeilen & Co. überprüfen? Gibt es dort eine besondere "Verbotsverordnung"...?
  18. Halten wir doch einfach an der Stelle fest: 1. Eine KW ist eine KW und bleibt eine KW. 2. Das ist eigentlich eine restriktive waffenrechtliche Auslegung - in dem Fall aber mal von Vorteil.
  19. Wieso sollte das so sein, wenn sie dabei rechtlich Kurzwaffen bleiben...?
  20. In der Sache bin ich mittlerweile gar nicht so unglücklich, wenn es "nichts Neues" gibt...
  21. Ja - nur wenn (im Fall des besagten Bürgeramts) z.B. ein "slot" mind. 30 Minuten beträgt für Verwaltungsvorgänge, die in höchstens 10 Minuten abgearbeitet sind...
  22. Seltsam, eigentlich sollte man doch denken, besagter Schnupfen sei Vergangenheit, und die Sonderbedingungen in den Verwaltungen somit "Geschichte"... Unser Bürgeramt bei der Gemeindeverwaltung "tickte" auch noch sehr lange so, alles nur mit Termin-/"slot"-Vergabe... bis sich die Bürgerbeschwerden gegen die "unzugängliche" Verwaltung häuften, und das dem Bürgermeister dann doch zu unpopulär wurde.
  23. Ernsthaft? Das ist bei KW-Munition der Inhalt einer Jackentasche. Da bist du ja ständig am Mun-Nachkaufen.
  24. Vielleicht ist da der Fehler der entsprechenden (jagdlichen + sportlichen) LWB einfach, viel zu viel "Trara" um das Thema zu machen... Für alles an Verwendung auf dem Schießstand außerhalb eines formalen Wettkampfs, also schlicht das Schießen auf eine Scheibe/eine Zieldarstellung auf dem Stand, ist es überhaupt nicht notwendig, lauthals eine solche Festlegung zu treffen. Die Jagdwaffe wird einfach auf den Stand mitgenommen und mit ihr ein Fertigkeitsschießen auf die Scheibe durchgeführt. Stört sich jemand an einer vermeintlich "schießsportlichen" Verwendung, dann ist es in dem Moment eben keine.
  25. "Demnächst in Ihrem Theater in Hessen"...
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