karlyman
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...und so gerne Hickock45 in Tennessee besucht.
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Das ist das eigentliche Problem. Die "regulären" Preise sind verglichen mit den kleineren Händlern und BüMas in aller Regel so überhöht, dass da 1, 2 oder 3% "Abschlag" auch nicht weiterhelfen. Somit ist bei Fa. Frankonia hautptsächlich noch ein Kauf im Rahmen von Aktionen (reduzierte Einzelartikel u.ä.) interessant - durch die "Payback-Punkte" wird's hingegen nicht interessanter.
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Hmm, da gibt es aber auch Leute, die es umgekehrt praktizieren... die schauen bei Fa. Frankonia die dort präsentierten Stücke an, und bestellen beim "kleinen" BüMa (der so eine "Schau-und-Befinger-Lagerhaltung" natürlich nicht betreiben kann). Dass das ausgerechnet in Würzburg so ist, wundert mich. In der (vor wenigen Jahren an neuen Standort verlegten) Filliale Stuttgart sind die Vitrinen und Wandregale voll. Auch macht mir der Laden weder vom Publikumsverkehr noch vom Personal her einen "aussterbenden" Eindruck. Nur - wie gesagt - mit diesem neuen Angebot a la Payback-Punkte kann man mich "jagen" (wie passend zu Fa. F...).
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Nichts gegen Fa. Frankonia. Ich kaufe zwar eher beim "kleinen Händler" oder beim BüMa, aber immer wieder - vor allem im Rahmen von Aktionen bezogen auf einzelne Produkte - lasse ich da schon Geld liegen (die Filliale Stuttgart ist m.E. ein angenehmer Ort zum Einkaufen). Aber: Die "Bonuskarten"-Sache geht mir am verlängerten Rückgrat vorbei. Genau wie die ganzen anderen "Payback"-Aktionen, ob nun von Kaufhof, DM, etc... Ich mache das bewusst nicht mit. Gruß, karlyman
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That's it.
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Was mich allerdings bei der (in ähnlichem Zeitraum eingereichten) "Sportmordwaffen"-Verfassungsklage der Waffengegner etwas ins Grübeln bringt. Diese "köchelt" nämlich jetzt ebenfalls schon einige Zeit beim Verfassungsgericht.
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Auch wenn ich von dem Anscheins-Unsinn gar nichts halte: Die o.g. "Retourkutschen"-Vermutung bezüglich des § 6 AWaffV ist falsch. Der Anscheins-§ in der derzeitigen Form war nach meiner Information ein Kompromiß zwischen einer drohenden, deutlich schlechteren Regelung, und unseren Belangen. Er entstammte m.W. keinesfalls der Feder eines bösen Waffenhassers, sondern ging zurück auf einen wohlgemeinten Kompromißvorschlag eines (im wahren, nicht sarkastischen Sinne) Interessenvertreters des GK-Schießsports.
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Zum verlinkten CALIBER-Testbericht (12/2008): Ein Knackpunkt ist ja der Satz (Zitat): "Der BKA-Feststellungsbescheid...sagt aus, dass es mit dem längeren Lauf und der anderen Schäftung keine Vergleichbarkeit mit der Maschinenpistole UMP gibt. Das würde bedeuten, dass ein USC beispielsweise mit geänderter Schäftung als "vergleichbar" mit der UMP gesehen werden könnte, was wiederum dazu führen könnte, dass ein solcher USC "zur Verwendung beim Schießsport gemäß § 6 AWaffV" ausgeschlossen wäre....Eine abschließende Klarstellung zu dieser Frage steht noch aus". Es wäre auch interessant zu erfahren, ob da zwischenzeitlich eine "Klarstellung" erfolgt ist.
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Zu den Großtresoren: ja, das fiel mir auch auf. Allerdings hat dies zwar u.U. für manche Waffengegner "Charme" - ist aber sicher nicht die Geschäftsidee des Vorhabens. Es kann dabei (s.o.) auch ausschließlich um die Einlagerung der anlageneigenen Waffen sowie um zeitweilige Aufbewahrung für Gäste-Waffen gehen. Ein ähnliches (großes, in dem Fall allerdings vollständig "eingehaustes") Schiesszentrum wurde doch vor einiger Zeit im Raum Ulm eröffnet. Vielleicht sind solche privaten Schießzentren ja ein "Zug der Zeit". Auf jeden Fall sind sie geeignet, für (bisher) waffen- und vereinslose Interessenten, die sich der Materie nähern wollen, die Zugangsschwelle zu senken... Das kann nur in unserem Sinne als LWB sein. Ich wünsche der Anlage und dem Betreiber auf jeden Fall viel Erfolg! Gruß, karlyman
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Und versuchen denen, die das Hobby noch gerne betreiben, dieses per Zwang wegzunehmen. Meine nicht schmeichelhafte Auffassung über solche Typen gebe ich jetzt nicht wörtlich von mir... denkt sie euch.
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Diese Frage stelle ich mir auch seit Jahren. Wie ist das "Niveau" der Sachkenntnis und Berichterstattung in Bereichen, wo ich keinen so guten Einblick (und damit Vergleichsmöglichkeiten mit der Realität) habe....?
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Auch mal einige vergleichende "Lichtblicke" (auch wenn ich sie nicht nach Paragraph, Satz und Halbsatz wiedergeben kann): Anscheinend sind in GB (ich meine, vor einiger Zeit hätte User Zasgar dies "von drüben" mal mitgeteilt) die technischen Aufbewahrungsvorschriften (sprich, Anforderungen an Waffenbehältnisse/-schränke) nicht so hoch wie in D. Und das, was ich über die Anforderungen für den Erhalt einer "license" für ein- oder zweischüssige Flinten gelesen habe, hat sich in der Summe eher geringer angehört als das, was in D ein Noch-Nicht-WBK-Inhaber beschreiten muss, bis er legal eine solche Flinte legal erwerben darf.
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Ich bin gleicher Meinung. Herr Grafe & Konsorten haben ihre Verfassungsbeschwerde ganz offensichtlich im Sinne einer Polit-Aktion eingereicht. Wir wollen hingegen eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema.
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Ich würde diesen ausschließlichen Zusammenhang auch gerne so sehen, aber er besteht so nicht. Der Aufwand, der dem Stadtkreis Stuttgart für die durch Bundesgesetz geregelten Waffenaufbewahrungs-Kontrollen entsteht, wurde von der Stadtverwaltung als einer von mehreren "Gründen" für die Waffensteuer benannt. Die Existenz oder Rechtmäßigkeit dieser kommunalen Straf-Steuer hängt mit Sicherheit nicht von den Aufbewahrungs-Kontrollen ab.
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Ja, am Mittwoch, 28.07. vormittags ist in Stuttgart die entscheidende Ausschusssitzung dazu. Noch eins: Das Thema unangekündigte Kontrollen und Kontrollrechte ist wichtig. Aber was die tatsächlichen Auswirkungen auf den legalen Waffenbesitz anbetrifft - da ist es geradezu ein "Huster" gegen das, was eine (evtl. flächendeckende) Waffensteuer nach dem Stuttgarter Modell mit dem legalen Waffenbesitz in D anrichten wird...
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Reuters, Spiegel und die anderen Agenturen/Nachrichtenmagazine, die sich jetzt nach Einlegung unserer Verfassungsbeschwerde bei Reiner angemeldet haben - das wäre sogar eine SPITZEN-Gelegenheit dafür!
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UNS ist das klar. Aber mit dem von mir (s.o.) wiedergegebenen Satz wird Stimmung in Richtung der Politik gemacht.
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Ich spekuliere mal: Das Geheule (nicht nur der StZ) wird in die Richtung gehen "wenn die Waffenfreunde keine Kontrollen zulassen wollen, dann dürfen sie eben auch keine Waffen mehr haben". Aber das war uns/FvLW seit längerem klar und wir gehen diese "mediale Konsequenz" ein.
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Genau das war auch mein Eindruck.
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Das sind bislang (aufgrund der geringen Zeit seit Einreichung auch kaum anders möglich) alles die bloßen "Agentur-Kurzmeldungen". Hoffen wir mal, dass (siehe Reiners Mitteilung) die Agenturen sowie Welt am Sonntag und Spiegel auf genaue Nachfrage hin am Wochenende oder Montag mehr zu unseren Beweg- und Hintergründen bringen; und vor allem: fair!
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Der verlinkte Bericht der "Süddeutschen" nimmt aber zu gefühlten 70 % Bezug auf die Verfassungsbeschwerde der Antis - die der LWB wird mit recht dürren Worten wiedergegeben.
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Na ja, die genannten Innenpolitiker sitzen bezüglich der (nun zwei) Verfassungsbeschwerden eben "zwischen zwei Feuern". Der Anti-Legalwaffenfraktion um Herrn Grafe und ABW geht das WaffG entschieden nicht weit genug und "ermöglicht" noch viel zu vieles... Die LWB fühlen sich vom WaffG in unzulässiger Weise gegängelt. In beiden Fällen werden gegen das WaffG unzureichende Würdigungen von Grundrechten (und daduch deren Verletzung) vorgetragen. Somit ist die verantwortliche Innenpolitik, die das WaffG in novellierter Form gestrickt hat, gegenüber beiden "Anwürfen" in einer Verteidigungsposition. Und innerlich ist man mit Sicherheit der Auffassung, dass man es mit dem Umfang an Beschränkungen, aber auch an Freiheiten, die das Gesetz aktuell enthält, genau richtig gemacht habe - weil beide Seiten gleichermaßen "aufjaulen". Das war mal ganz neutral und ohne eigene Position ausgedrückt...
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Den Waffengegnern geht es "natürlich" auch um den reinen WaffenBESITZ. Sie wollen letztlich keinen Privatbesitz an Waffen mehr. Manche der Verbotsprediger sind bereit, noch ein paar kleine Zwischenstationen auf dem Weg dahin einzuplanen (Waffen-, aber kein Munitionsbesitz zu Hause; Lang-, aber keine Kurzwaffen; KK-, aber keine GK-Waffen; Repetierwaffen, aber keine automatischen... etc., etc...). Das abschließende Ziel bleibt dasselbe.
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Ich weiss nichts näheres, kann aber "in das gleiche Horn stoßen"... Vor längerer Zeit hatte ich mal eine Anfrage wegen eines Hinterschafts, der in D nicht zu bekommen war, an ETSS gerichtet. Hatte auch einen netten kleinen e-mail-Schriftverkehr, und die Zusage, man frage nach. Dann hatte ich nichts mehr von der Fa. zu meiner Anfrage gehört. Irgendwann war es mir einerseits zu lästig nachzufragen, andererseits hatte ich die Möglichkeit, das gewünschte Teil auch über einen deutschen Importeur zu beziehen und hab's gemacht. Tja, es gibt wohl nur zwei Möglichkeiten; entweder ist ETSS "too busy", oder es ist gar nicht mehr. Ich habe in der Vergangenheit aber viel Gutes über die Firma gehört und wünsche mir letzteres nicht.
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Anmerkung: Das könnte m.E. bestenfalls eine begleitende Argumentation sein, aber für die verfassungsmäßige Zulässigkeit der Aufbewahrungskontrollen nicht "existenziell" wichtig. Denn die vollziehenden Behörden könnten es ggf. leicht ändern (Kontrollen einfach nicht durch uniformierte Kräfte durchführen).