karlyman
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Waffenpass- Sperre für Polizisten und Jäger seit März
karlyman antwortete auf 6/373's Thema in Waffenrecht Österreich
Diese "Diskussion" sehe ich in D nicht mal ansatzweise. Die Behauptung "die meisten Jäger selbst" ist auch m.E. aus der Luft gegriffen. Klar, hartnäckige Waffenbesitzgegner, die den legalen Waffenbesitz an jeder Ecke anknabbern wollen, die sehen da schon eine "Problematik". Aber die sehen überall eine. -
Bitte genau lesen. CZ hat nicht dahin gehend ein "milderes" bzw. liberaleres Waffenrecht, dass dort die Einstiegshürden - und um diese ging es hier zuletzt - niedriger wären. Im Gegenteil, sie sind z.T. - gerade was die Sachkunde angeht - höher als in D. Allerdings, wer die ersten Hürden genommen hat, also "drin" ist, der hat in CZ mehr und größere Möglichkeiten beim Erwerb und auch beim WS. Die Einstiegshürden, zumindest für bestimmte Waffentypen, sind etwa in A bzw. der CH niedriger als in D. Einen "Boom" würde ich nicht behaupten - aber die Verbreitung der relativ freien Waffenkategorien dürfte etwa in A deutlich höher sein als in Deutschland. Im Kern ging es mir auch nicht um Zahlenvergleiche. Es ging vielmehr darum, dass man aus der relativ geringen LWB-Verbreitung keinesfalls schließen kann, es sei kein Interesse da. Wäre der Zugang leicht, so würde sich das grundsätzliche Interesse auch breiterer Bevölkerungskreise manifestieren.
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Es geht nicht ausschließlich um Sport und Hobby.
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Was in der Tat Schwachfug, da schlicht nicht zutreffend, ist.
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550 Euro für eine neue Glock, deutlich weniger für viele gebrauchte Kurzwaffen/einfache Doppelflinten, die bei den Händlern in den Regalen liegen. Die Beschaffungskosten für ein, zwei gängige und einfache Waffen sind somit kein Argument.
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Wenn die hier, bei diesem Thema, aufkommt, sollte konsequent weggelöscht oder zugemacht werden. Es ging um Pistolen im Kal. .40S&W.
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Klar. Das ist ja gerade das Thema. Diesen "milde Interessierten" sind dafür die Erwerbshürden zu hoch bzw. ist die Sache zu aufwändig nur so für "nebenher". "Schwarze WBK" bringt für Otto und Lieschen Normalbürger wieder die Problematik der Sanktionierung mit sich. Die wollen legal bleiben. Somit ist dies nicht das Thema. Doch, ich bin überzeugt, es würde deutlich mehr LWB geben, wenn die legalen Erwerbshürden (insbes. Bedürfnisanforderungen) deutlich gesenkt würden.
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Weil für diese Masse an "mäßig Interessierten" diese Hürde bzw. dieser Aufwand schon zu hoch ist. Das Thema ist aber - wenn der Erwerb für Unbescholtene relativ einfach wäre, so würden viele sich den legalen Waffenbesitz einfach mal realisieren. Will heißen - ein Grundinteresse in der breiten Bevölkerung ist da (und echte Hoplophobie herrscht sicherlich nicht bei einer breiten Masse).... Nur ist den meisten Leuten der Aufwand, dieses Interesse auch umzusetzen, zu hoch. Ein seitens der Politik gewollter Effekt unser waffenrechtlichen Systems ist es, eine gewisse, nicht zu geringe Hürde aufrecht zu erhalten, um legalen Waffenbesitz zur Ausnahme, nicht zur Regel werden zu lassen. Eine gewisse "Vergrämung durch Aufwand" ist genau das, was gewollt ist.
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Wenn ich jetzt wieder alle Wenns und Abers nennen und abwägen sollte, würde das Beispiel 30 Zeilen lang. Es ist doch klar, worum es ging.
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Man stelle sich mal vor - zu dem Thema ein großes "Gesellschaftsexperiment": Begrenzt auf zunächst ein Jahr würde jeder Bürger/jede Bürgerin in D, der bzw. die es will und nichts im Strafregister hat, auf einfachen Antrag beim örtlichen Ordnungsamt eine waffenrechtliche Erlaubnis auf Erwerb EINER Kurzwaffe bekommen. Nachgewiesen werden müsste nur ein kleiner. geeigneter Waffenschrank für die Aufbewahrung. Sonst nichts. Einfache Geltendmachung "ich will" (evtl., wie in A, zum häuslichen Selbstschutz). ich bin überzeugt - verglichen mit den heutigen Antragszahlen gäbe das einen echten Ansturm auf die Ämter. Interessierte unter den Normalbürgern sind genügend da.
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Na ja, dazu dürften die JS-Zahlen insgesamt zu niedrig, und die Fachkunde- und Prüfungshürden zu hoch (im Sinne von aufwändig) sein - um ein für den Gesetzgeber "problematisches Massenphänomen" abzugeben. Die meisten Durchschnittsbürger tun sich das (um "an Waffen zu gelangen") definitiv nicht an. Und die paar sonstigen (schon bisherigen) LWB, die durch JS nebenher noch ihre "Möglichkeiten verbessern" wollen.... vernachlässigbar.
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Oder umgekehrt - sie ist vielleicht die einzige "Sperrminorität", die (auch wenn nicht "koalitions-hoffähig") verhindert, dass eine rechnerische Rot-Rot-Grün-Mehrheit entsteht. Das "bürgerliche Lager" in Gestalt der CDU alleine (an die Rückkehr der FDP mag glauben wer will) wird absehbar nicht gegen einen "Block" aus R-R-G reichen.
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Nein, er sagt, dass es faktisch jeder kann.
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Die Behörden hätten aber die rechtlichen "Instrumente", um diesen Leuten/LWB das Leben schwer zu machen. Und ums Instrumentarium in D ging es mir hier vorrangig.
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Ja, aber wohl nicht in dem eher "pingeligen" Ausmaß wie hier. Weiterhin sind bezüglich des Bedürfnisses ganz schöne (auch im Lauf der Jahre noch hinzugekommene) Fallstricke vorhanden; Stichwort insbesondere: Fortbestand des Bedürfnisses.
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Mein Vater hatte hingegen schon gewisse Probleme damit, dass ich auf dem Jahrmarkt so eine "Spacegun" (weißes Gewehrchen, mit offensichtlich futuristischem Design) gekauft hatte, die Pfeile mit Gummipropfen verschoss.... Der väterliche Widerstand aber hat, wie man sieht, nichts bewirkt.
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Wobei in "1984" so eine Art Tittytainment hauptsächlich der dortigen Schicht der "Proles" zuteil wurde. Einfache Schlager und billiger Gin in Massen, um nicht mal im Ansatz zum Benutzen des Gehirns zu motivieren... Die eigentliche - und ständige - politische Indoktrination mittels Telescreen u.a. erfolgte hingegen gegenüber der Schicht der "einfachen Parteimitglieder".
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Zitat: "Die afghanische Regierung will gegen die Kultur der Gewalt im Land vorgehen" Indem sie Spielzeugwaffen verbietet. In Afghanistan, mit seinem aktuellen und auch geschichtlichen Hintergrund... Ich weiß nicht recht, ob ich über diesen Satz nun laut lachen, oder aber weinen soll.
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Und sobald mal über gewisse Zeit der Fortbestand des "Bedürfnisses" nicht mehr nachgewiesen werden kann, ist alles abzugeben. Gleiches gilt bei gewissen, schon kleineren Verstößen - für die in keinem anderen gefahrenträchtigen Bereich vergleichbar enteignungsgleiche Eingriffe erfolgen. Ich habe die Einstufung legal besessener Waffen als "Leihgaben" von Staates Gnaden mal etwas belächelt... Inzwischen bin ich überzeugt, dass dieser Satz in D verdammt zutreffend ist. Fazit für mich: Ja, wir haben hier einiges an Möglichkeiten zum Waffenbesitz. Aber es sind auch fundamentale Fallstricke in unserem Waffenrecht eingebaut.
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Zum RTL2-Bericht: Auch ansonsten blinde "Redaktionshühner" können mal ein nicht ganz schlechtes Korn finden. Das Problem bei den Privaten zu diesem Thema ist ansonsten ja weniger die übliche Betroffenheits-Gutmenschen-Masche (im Vergleich zu den Öffentlich-Rechtlichen).... jedoch eine sensationsheischende Berichterstattung. Allerdings, manchmal entdecken sie - auch positiv gesehen - den Unterhaltungswert, den Sportwaffen mit sich bringen können. Action- und Fun-Berichterstattung gegenüber sind die Privaten ja nicht so abgeneigt.
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Ganz ehrlich - das finde ich romantisch. (Aber, psssst, da sie diese Funktion noch hat: behandelt es diskret...)
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Nur widerspruchslos hinnehmen sollten wir es nicht.
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Vom Sportschützen zum Jäger - Behörde fragt nach KK-Revolver-Bedürfnis nach
karlyman antwortete auf SdC's Thema in Waffenrecht
Ja, klar. Was man dann im Einzelfall in die Zeilen schreibt (und welche Folgen sich rechtlich daran knüpfen dürfen), ist ggf. eine andere Frage. -
Das CZ-Waffenrecht hat auch ein Bedürfnisprinzip, aber ein gegenüber D stark modifiziertes. Die Sachkundeanforderungen und -hürden sind generell etwas höher, dafür aber anschließend die Möglichkeiten größer. Die Erwerbsmöglichkeiten innerhalb der Kategorien/Lizenztypen sind auch für solche Kat., die - wie KW - in D restriktiv(er) gehandhabt werden, großzügiger. Im Grunde darf, wenn die Bedürfnishürde Lizenzerteilung genommen ist, innerhalb der Kategorie ohne weitere Bedürfnisprüfung eingekauft werden (etwa vergleichbar mit § 14 Abs. 4/WBK "Gelb" im dt. WaffG - aber eben auch für andere Waffentypen u. Kategorien). Für die "strengen" Kategorien (insbes. B) gibt es Voranmeldepflichten (aber eben nur das). Erweiterbar sind die Lizenzen um das "Modul" Waffentragelizenz - und im Gegensatz zu D ist diese real für interessierte Bürger erreichbar.
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Vom Sportschützen zum Jäger - Behörde fragt nach KK-Revolver-Bedürfnis nach
karlyman antwortete auf SdC's Thema in Waffenrecht
Man könnte auch antworten: es gibt Möglichkeiten, z.B. die kalte Waffe; aber mir ist - für die einschlägigen, jagdrechtlich zulässigen Zwecke - die KW lieber. Das muss reichen.