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karlyman

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  1. Mir ging es dabei in der Tat um unsere heutige Bundesrepublik Deutschland, nicht um die ehemalige DDR.
  2. Ja, das zeigt die ganze Perversion dieses Denkens. Dem Bürger als solchem ist nicht über den Weg zu trauen. Sobald derselbe Mensch die Uniform anzieht, sieht aber alles diametral anders aus.. Als Bw-Angehöriger bzw. Reservist habe ich dienstlich das Schießen auf Menschendarstellungen zu üben, in Übungen wie im AGSHP auch in dynamischen Situationen. Das Gleiche nach Ausziehen der Uniform praktiziert, und ich wäre des Teufels. Irgendetwas stimmt in diesem Land nicht mehr.
  3. Das trifft es exakt. Die Begründung für den Einsatz der Spezialkräfte (weil der Beamte ja nebenher auch privater Waffenbesitzer ist...) ist, sofern darüber hinaus keine konkreten Anzeichen für Gewaltanwendung durch ihn vorlagen, grotesk und unverschämt.
  4. Sollte der Klage von Herrn Grafe&Konstorten tatsächlich entsprochen - also eine für uns negative "Nutzen-Risiko"-Abwägung von Sportwaffen im Hinblick auf Grundrechte getroffen - werden, so werden wir noch bitter bereuen, nicht schon vor Jahren diesen Weg gegangen zu sein. Wobei ich mir angesichts - der relativ geringen Zahlen des Missbrauchs legaler Waffen "mit Todesfolge" in D - so vieler anderer (vermeidbarer und größerer) Risiken in diesem Land, die Gesetzgeber und Bevölkerung bereit sind einzugehen eigentlich nicht vorstellen kann, dass das Gericht das WaffG unter dem Aspekt "Lebensschutz" als grundgesetzwidrig kippen würde.
  5. Diese "Übereinstimmungen" sind mal mehr, mal weniger da... Und das sollen WIR Waffenbesitzer nun einschätzen und mit einem Kreuzchen unserer Waffenbehörde bestätigen??
  6. Wie Gottfried Tabor schon goldrichtig sagte... Es ist keine Kriegswaffe, also kann es auch nicht (exakt) aussehen wie eine Kriegswaffe. Irgendwas ist an unseren zivil zulässigen HA-Waffen immer anders... Natürlich können viele HA's/Klone an gewisse Kriegswaffenvorbilder erinnern oder einen ähnlichen Eindruck erwecken. Aber um vage Erinnerungen, Eindrücke, Meinungen und Stimmungen kann es ja nicht gehen. Somit NEIN.
  7. Das erinnert mich fast an das, was "stimmungsmäßig" derzeit mal wieder aus USA zu vernehmen ist... Man bekommt dort den Eindruck, dass demnächst ein "AK47 Assault Rifle"-Verbotsgesetz kommt (und von AR15-Rifles hat ja niemand etwas gesagt..).
  8. Ein Schützenkollege von mir schießt seit etlichen Jahren eine HPS Match, sprich, einen STI- (Griffstück) und LesBaer- (Lauf/Schlitten) "Hybriden". Zur Zufriedenheit. Allerdings wüsste ich nicht, dass bzw. warum diese HPS in irgendeiner Hinsicht besser sein sollte (preiswerter war sie nicht...) als meine sehr ähnlich konfigurierte, "pure" STI.
  9. Wie ich immer sage: Legaler Waffenbesitz macht einen (gemessen am Rest) überdurchschnittlich guten Menschen aus dir...
  10. So sehe ich das auch.
  11. Warum sollte es dann angenommen werden? Die eine Beschwerde richtete sich gegen Kontrollen gg. Unverletzlichkeit der Wohnung, in der anderen geht es um Verbot oder Zulässigkeit von Sportwaffen in Bezug auf "Lebensschutz". Man (im Sinne eines Verfassungsrichters) kann selbstverständlich der Auffassung sein, die Kontrollen verstießen nicht unzulässiger Weise gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung, und gleichzeitig vertreten, dass das WaffG, wenn es Berechtigten den Schießsport mit Feuerwaffen ermöglicht, nicht unzulässiger Weise gegen den Anspruch auf körperliche Unversehrtheit/"Lebensschutz" verstößt.
  12. Das könnte ggf. auf das "Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft" hinauslaufen. Dein Jagdkollege weiß da sicher noch Näheres.
  13. Meiner Info nach sind die fünf bedeutendsten bejagbaren Wildarten (oder Artengruppen) in Dänemark (anhand der Jahresstreckenzahlen - aufgeführt nach absteigender Zahl und damit Wichtigkeit): 1. Enten 2. Fasane 3. Ringeltauben 4. Hasen 5. Rehwild. Wie gesagt, das korrespondiert mit dem, was ich dort an Lebensräumen gesehen habe. Niederwild"lastig" (in Anführungszeichen, da nicht negativ gemeint).
  14. Ist dieser Satz jetzt (sowohl was Jütland bzw. DK, als auch, was Wildbiologie angeht) dein Ernst?
  15. Das ist auch die mir (vom dänischen Ministerium) bekannte Info. "Nicht ohne weiteres" heißt aber, dass zu speziellem Zweck - wie eben explizit Fischerei und Jagd - auch andere Messer problemlos geführt werden dürfen. So weit ich mich erinnere, wird auch das in den dänischen Einreise- bzw. Fremdenverkehrsinfos wiedergegeben.
  16. Ich bin zwar kein "Nordlicht", habe aber meine Sommerferien in DK zugebracht... Das landwirtschaftlich geprägte Jütland/Jylland mit seinen Feldern, Knicks und Gehölzinseln sieht mir sehr "niederwildlastig" aus. Fuchs gibt es wohl viel, Rehe habe ich viele und Hasen vereinzelt gesichtet, und die jütländische Halbinsel scheint darüber hinaus ein Krähenparadies (Nebel- und Rabenkrähe) zu sein. Ob es sich für einen deutschen Jäger lohnt, nun extra Jagdreisen nach DK anzutreten, kann ich nicht sagen.
  17. Genauso wichtig (mindestens...) ist übrigens das "Schicksal" der parallel von den Waffengegnern (H. Gräfe u. Konsorten) auf den Weg gebrachten Anti-"Sportmordwaffen"-Verfassungsbeschwerde. Da ist offensichtlich auch noch nichts bezüglich der Annahme (oder Nichtannahme) zu hören.
  18. ...und so gerne Hickock45 in Tennessee besucht.
  19. That's it.
  20. Was mich allerdings bei der (in ähnlichem Zeitraum eingereichten) "Sportmordwaffen"-Verfassungsklage der Waffengegner etwas ins Grübeln bringt. Diese "köchelt" nämlich jetzt ebenfalls schon einige Zeit beim Verfassungsgericht.
  21. Auch wenn ich von dem Anscheins-Unsinn gar nichts halte: Die o.g. "Retourkutschen"-Vermutung bezüglich des § 6 AWaffV ist falsch. Der Anscheins-§ in der derzeitigen Form war nach meiner Information ein Kompromiß zwischen einer drohenden, deutlich schlechteren Regelung, und unseren Belangen. Er entstammte m.W. keinesfalls der Feder eines bösen Waffenhassers, sondern ging zurück auf einen wohlgemeinten Kompromißvorschlag eines (im wahren, nicht sarkastischen Sinne) Interessenvertreters des GK-Schießsports.
  22. Zum verlinkten CALIBER-Testbericht (12/2008): Ein Knackpunkt ist ja der Satz (Zitat): "Der BKA-Feststellungsbescheid...sagt aus, dass es mit dem längeren Lauf und der anderen Schäftung keine Vergleichbarkeit mit der Maschinenpistole UMP gibt. Das würde bedeuten, dass ein USC beispielsweise mit geänderter Schäftung als "vergleichbar" mit der UMP gesehen werden könnte, was wiederum dazu führen könnte, dass ein solcher USC "zur Verwendung beim Schießsport gemäß § 6 AWaffV" ausgeschlossen wäre....Eine abschließende Klarstellung zu dieser Frage steht noch aus". Es wäre auch interessant zu erfahren, ob da zwischenzeitlich eine "Klarstellung" erfolgt ist.
  23. Zu den Großtresoren: ja, das fiel mir auch auf. Allerdings hat dies zwar u.U. für manche Waffengegner "Charme" - ist aber sicher nicht die Geschäftsidee des Vorhabens. Es kann dabei (s.o.) auch ausschließlich um die Einlagerung der anlageneigenen Waffen sowie um zeitweilige Aufbewahrung für Gäste-Waffen gehen. Ein ähnliches (großes, in dem Fall allerdings vollständig "eingehaustes") Schiesszentrum wurde doch vor einiger Zeit im Raum Ulm eröffnet. Vielleicht sind solche privaten Schießzentren ja ein "Zug der Zeit". Auf jeden Fall sind sie geeignet, für (bisher) waffen- und vereinslose Interessenten, die sich der Materie nähern wollen, die Zugangsschwelle zu senken... Das kann nur in unserem Sinne als LWB sein. Ich wünsche der Anlage und dem Betreiber auf jeden Fall viel Erfolg! Gruß, karlyman
  24. Und versuchen denen, die das Hobby noch gerne betreiben, dieses per Zwang wegzunehmen. Meine nicht schmeichelhafte Auffassung über solche Typen gebe ich jetzt nicht wörtlich von mir... denkt sie euch.
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