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karlyman

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  1. Das erinnert mich fast an das, was "stimmungsmäßig" derzeit mal wieder aus USA zu vernehmen ist... Man bekommt dort den Eindruck, dass demnächst ein "AK47 Assault Rifle"-Verbotsgesetz kommt (und von AR15-Rifles hat ja niemand etwas gesagt..).
  2. Ein Schützenkollege von mir schießt seit etlichen Jahren eine HPS Match, sprich, einen STI- (Griffstück) und LesBaer- (Lauf/Schlitten) "Hybriden". Zur Zufriedenheit. Allerdings wüsste ich nicht, dass bzw. warum diese HPS in irgendeiner Hinsicht besser sein sollte (preiswerter war sie nicht...) als meine sehr ähnlich konfigurierte, "pure" STI.
  3. Wie ich immer sage: Legaler Waffenbesitz macht einen (gemessen am Rest) überdurchschnittlich guten Menschen aus dir...
  4. So sehe ich das auch.
  5. Warum sollte es dann angenommen werden? Die eine Beschwerde richtete sich gegen Kontrollen gg. Unverletzlichkeit der Wohnung, in der anderen geht es um Verbot oder Zulässigkeit von Sportwaffen in Bezug auf "Lebensschutz". Man (im Sinne eines Verfassungsrichters) kann selbstverständlich der Auffassung sein, die Kontrollen verstießen nicht unzulässiger Weise gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung, und gleichzeitig vertreten, dass das WaffG, wenn es Berechtigten den Schießsport mit Feuerwaffen ermöglicht, nicht unzulässiger Weise gegen den Anspruch auf körperliche Unversehrtheit/"Lebensschutz" verstößt.
  6. Das könnte ggf. auf das "Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft" hinauslaufen. Dein Jagdkollege weiß da sicher noch Näheres.
  7. Meiner Info nach sind die fünf bedeutendsten bejagbaren Wildarten (oder Artengruppen) in Dänemark (anhand der Jahresstreckenzahlen - aufgeführt nach absteigender Zahl und damit Wichtigkeit): 1. Enten 2. Fasane 3. Ringeltauben 4. Hasen 5. Rehwild. Wie gesagt, das korrespondiert mit dem, was ich dort an Lebensräumen gesehen habe. Niederwild"lastig" (in Anführungszeichen, da nicht negativ gemeint).
  8. Ist dieser Satz jetzt (sowohl was Jütland bzw. DK, als auch, was Wildbiologie angeht) dein Ernst?
  9. Das ist auch die mir (vom dänischen Ministerium) bekannte Info. "Nicht ohne weiteres" heißt aber, dass zu speziellem Zweck - wie eben explizit Fischerei und Jagd - auch andere Messer problemlos geführt werden dürfen. So weit ich mich erinnere, wird auch das in den dänischen Einreise- bzw. Fremdenverkehrsinfos wiedergegeben.
  10. Ich bin zwar kein "Nordlicht", habe aber meine Sommerferien in DK zugebracht... Das landwirtschaftlich geprägte Jütland/Jylland mit seinen Feldern, Knicks und Gehölzinseln sieht mir sehr "niederwildlastig" aus. Fuchs gibt es wohl viel, Rehe habe ich viele und Hasen vereinzelt gesichtet, und die jütländische Halbinsel scheint darüber hinaus ein Krähenparadies (Nebel- und Rabenkrähe) zu sein. Ob es sich für einen deutschen Jäger lohnt, nun extra Jagdreisen nach DK anzutreten, kann ich nicht sagen.
  11. Genauso wichtig (mindestens...) ist übrigens das "Schicksal" der parallel von den Waffengegnern (H. Gräfe u. Konsorten) auf den Weg gebrachten Anti-"Sportmordwaffen"-Verfassungsbeschwerde. Da ist offensichtlich auch noch nichts bezüglich der Annahme (oder Nichtannahme) zu hören.
  12. ...und so gerne Hickock45 in Tennessee besucht.
  13. That's it.
  14. Was mich allerdings bei der (in ähnlichem Zeitraum eingereichten) "Sportmordwaffen"-Verfassungsklage der Waffengegner etwas ins Grübeln bringt. Diese "köchelt" nämlich jetzt ebenfalls schon einige Zeit beim Verfassungsgericht.
  15. Auch wenn ich von dem Anscheins-Unsinn gar nichts halte: Die o.g. "Retourkutschen"-Vermutung bezüglich des § 6 AWaffV ist falsch. Der Anscheins-§ in der derzeitigen Form war nach meiner Information ein Kompromiß zwischen einer drohenden, deutlich schlechteren Regelung, und unseren Belangen. Er entstammte m.W. keinesfalls der Feder eines bösen Waffenhassers, sondern ging zurück auf einen wohlgemeinten Kompromißvorschlag eines (im wahren, nicht sarkastischen Sinne) Interessenvertreters des GK-Schießsports.
  16. Zum verlinkten CALIBER-Testbericht (12/2008): Ein Knackpunkt ist ja der Satz (Zitat): "Der BKA-Feststellungsbescheid...sagt aus, dass es mit dem längeren Lauf und der anderen Schäftung keine Vergleichbarkeit mit der Maschinenpistole UMP gibt. Das würde bedeuten, dass ein USC beispielsweise mit geänderter Schäftung als "vergleichbar" mit der UMP gesehen werden könnte, was wiederum dazu führen könnte, dass ein solcher USC "zur Verwendung beim Schießsport gemäß § 6 AWaffV" ausgeschlossen wäre....Eine abschließende Klarstellung zu dieser Frage steht noch aus". Es wäre auch interessant zu erfahren, ob da zwischenzeitlich eine "Klarstellung" erfolgt ist.
  17. Zu den Großtresoren: ja, das fiel mir auch auf. Allerdings hat dies zwar u.U. für manche Waffengegner "Charme" - ist aber sicher nicht die Geschäftsidee des Vorhabens. Es kann dabei (s.o.) auch ausschließlich um die Einlagerung der anlageneigenen Waffen sowie um zeitweilige Aufbewahrung für Gäste-Waffen gehen. Ein ähnliches (großes, in dem Fall allerdings vollständig "eingehaustes") Schiesszentrum wurde doch vor einiger Zeit im Raum Ulm eröffnet. Vielleicht sind solche privaten Schießzentren ja ein "Zug der Zeit". Auf jeden Fall sind sie geeignet, für (bisher) waffen- und vereinslose Interessenten, die sich der Materie nähern wollen, die Zugangsschwelle zu senken... Das kann nur in unserem Sinne als LWB sein. Ich wünsche der Anlage und dem Betreiber auf jeden Fall viel Erfolg! Gruß, karlyman
  18. Und versuchen denen, die das Hobby noch gerne betreiben, dieses per Zwang wegzunehmen. Meine nicht schmeichelhafte Auffassung über solche Typen gebe ich jetzt nicht wörtlich von mir... denkt sie euch.
  19. Diese Frage stelle ich mir auch seit Jahren. Wie ist das "Niveau" der Sachkenntnis und Berichterstattung in Bereichen, wo ich keinen so guten Einblick (und damit Vergleichsmöglichkeiten mit der Realität) habe....?
  20. Auch mal einige vergleichende "Lichtblicke" (auch wenn ich sie nicht nach Paragraph, Satz und Halbsatz wiedergeben kann): Anscheinend sind in GB (ich meine, vor einiger Zeit hätte User Zasgar dies "von drüben" mal mitgeteilt) die technischen Aufbewahrungsvorschriften (sprich, Anforderungen an Waffenbehältnisse/-schränke) nicht so hoch wie in D. Und das, was ich über die Anforderungen für den Erhalt einer "license" für ein- oder zweischüssige Flinten gelesen habe, hat sich in der Summe eher geringer angehört als das, was in D ein Noch-Nicht-WBK-Inhaber beschreiten muss, bis er legal eine solche Flinte legal erwerben darf.
  21. Ich bin gleicher Meinung. Herr Grafe & Konsorten haben ihre Verfassungsbeschwerde ganz offensichtlich im Sinne einer Polit-Aktion eingereicht. Wir wollen hingegen eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema.
  22. Ich würde diesen ausschließlichen Zusammenhang auch gerne so sehen, aber er besteht so nicht. Der Aufwand, der dem Stadtkreis Stuttgart für die durch Bundesgesetz geregelten Waffenaufbewahrungs-Kontrollen entsteht, wurde von der Stadtverwaltung als einer von mehreren "Gründen" für die Waffensteuer benannt. Die Existenz oder Rechtmäßigkeit dieser kommunalen Straf-Steuer hängt mit Sicherheit nicht von den Aufbewahrungs-Kontrollen ab.
  23. Ja, am Mittwoch, 28.07. vormittags ist in Stuttgart die entscheidende Ausschusssitzung dazu. Noch eins: Das Thema unangekündigte Kontrollen und Kontrollrechte ist wichtig. Aber was die tatsächlichen Auswirkungen auf den legalen Waffenbesitz anbetrifft - da ist es geradezu ein "Huster" gegen das, was eine (evtl. flächendeckende) Waffensteuer nach dem Stuttgarter Modell mit dem legalen Waffenbesitz in D anrichten wird...
  24. Reuters, Spiegel und die anderen Agenturen/Nachrichtenmagazine, die sich jetzt nach Einlegung unserer Verfassungsbeschwerde bei Reiner angemeldet haben - das wäre sogar eine SPITZEN-Gelegenheit dafür!
  25. UNS ist das klar. Aber mit dem von mir (s.o.) wiedergegebenen Satz wird Stimmung in Richtung der Politik gemacht.
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