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karlyman

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  1. Man darf gespannt sein, wie liberal sich die liberalen EU-Parlamentarier anstellen, wenn die Waffenrechtsverschärfung bald durchs EU-Parlament getrieben wird. Nur mal ganz neutral gesagt.
  2. Ich glaube, wenn die letzten aus diesem behördlich unbekannten, -zig-Millionenbestand dann tatsächlich registriert werden, gibt es die EU schon nicht mehr.
  3. Und danach dann die Fotoalben und Fotodateien, die Halbautomaten, Repetierer und Vorderlader zeigen.
  4. Euer Kollegen-Hickhack führt aber auch nicht weiter. Irgendwie haben wir momentan ganz andere Sorgen.
  5. "On way to Brussels where I will lead debate & negotiations on European gun law reforms - thinking of Orlando" "Thinking", ja.... Diesen Irrsinn muss man sich mal überlegen.... Jetzt werden europaweit rechtstreue Schützen, Jäger und Sammler bei den Halbautomaten wohl noch heftiger "rasiert" und enteignet, weil 6000 km weit weg, unter völlig anderen waffenrechtlichen und gesellschaftlichen Bedingungen, ein militanter Islamist ein Attentat gegen eine von ihm verhasste Gruppe ausführt. Argumentation, Ratio, Kausalitäten.... alles egal. Es ist einfach nur noch zum Erbrechen. .
  6. Was in dem Fall ein Fehler ist. Denn der B-Plan ermöglicht das "auf die Pelle rücken" des Wohngebietes... Und wenn dieses erst mal in die Nähe des Schießstandes reicht, und sich in der angrenzenden Wohnbebauung Lärmprobleme (= Überschreitungen der maßgeblichen Dauer- bzw. Impuls-Pegel im Schießbetrieb) ergeben, ergeben sich auch Abwehrrechte der Bewohner. So grausam sich das anhört, aber es ist so. Es gibt da keine "älteren Rechte", kein "wir waren zuerst da". Ist hier aber OT.
  7. Allein das zuletzt genannte, "witzelnde" Zitat zeigt die große Brisanz dieser sehr zweideutig formulierten Regelung auf. Jetzt noch ein wenig Stimmung mit dem jüngsten Attentat in Florida gemacht, einen kleinen "Tick" an der Formulierung verändert.... Und wir haben ein faktisches HA-Verbot.
  8. Das mit den "30ern" bzw. keinerlei Beschränkung können wir uns, denke ich, realistisch gesehen ohnehin abschminken. Heute mehr als noch vorgestern... Wenn die Sache mit der rechtich gesicherten Möglichkeit, bei HA überhaupt noch Magazine zu wechseln (und dabei der Kapazität 10/20) ausgeht, kommen wir schon mit dem berühmten "blauen Auge" davon. Leider, denn es ist blutig-dunkelblau, aber so ist es. Die genannte, sehr zweideutige Formulierung ist das Üble. Hier müsste (besser auf EU-Ebene, evtl. auch noch bei der nationalen Umsetzung) eindeutig "klarifiziert" werden. Ansonsten bricht uns da das nächste übelmeinende Verwaltungsgericht das "Genick".
  9. War diese Terminierung schon so feststehend - oder wurde das jetzt gezielt vor dem Hintergrund des Orlando-Attentats so schnell terminiert?
  10. Die fragen leider nicht nach "Sinn" und "Kausalitäten". Die haben eine -ganz anders motivierte - Verbots-Agenda, die sie durchziehen wollten. Die Kommissions-Clique überzeugen wir ohnehin nicht mehr. Wenn überhaupt noch, dann die etwas weniger voreingenommenen Europa-Parlamentarier.
  11. Das ändert aber nichts - denn unter Verwendung des (angepinnten) Klappdeckels - der quasi die Magazin-Basis ist, auf die es aufgesteckt ist - lassen sich nach meinem Eindruck dort keine längeren Magazine (= höherer Kapazität) verwenden. Aber, nochmal: angesichts der wohl kommenden Regelung im BJagdG (Einigung auf ministerieller Ebene ist schon erzielt), würde ich damit warten, jetzt speziell im Hinblick auf das Leipziger Urteil "maßgeschneiderte" Lösungen zu kaufen.
  12. Die zweideutige Formulierung bezüglich der Mag.-Kapazitäten bei HA in dem - von den EU-Innenministern abgenickten - Entwurf ist kein Zufall. Sie ist Mittel zum (Durchsetzungs-)Zweck.
  13. Nur am Rande (und nur meine 2 Cents...): Bevor ich jetzt aus bestimmter Motivation irgendwelche schnellen Käufe tätigen würde (hier konkret: Kauf einer Kompromisslösung konform zum Leipziger BVerwG-Urteil), würde ich mal das Inkrafttreten der in Aussicht gestellten, einschlägigen Regelung im novellierten BJagdG abwarten.
  14. Sowohl bei abgelaufenen Pfeffersprays als auch Reizstoffpatronen gab es doch mal den Tipp, die zu Übungszwecken zu verbrauchen.
  15. Ich bezweifle jedenfalls, dass das Material mit "Pomp und Trara" in einer Sonderabfall-Behandlungsanlage "beseitigt" wird.... Maximal könnte es, wenn man das Thema entsprechend "schwerlastig" bei den Behörden anbringt, in einer der Brenn-Tonnen eines Kampfmittelbeseitigungsdienstes landen. Zischsch, poppp....
  16. Na, ich möchte mal sehen, wo und wie das professionell "unschädlich gemacht" wird...
  17. Können sie auch gerne... Nur - was hat das mit besagtem Hobbygärtner und seinen paar Millilitern Fungizid oder Weißklee-Bekämpfer (wohlgemerkt, den frei verkäuflichen aus dem Pflanzenmarkt) zu tun?
  18. Ist zwar etwas OT, aber: Was ist mit dem Hobbygärtner, der Pilz- und Schädlingsbefall im häuslichen Garten zu Leibe rücken will (und nicht immer gibt es bzw. wirken "rein biologische" Mittelchen)? "Darf" der dann auch eine zweijährige Ausbildung machen, bis er ein paar Milliliter Wirkstoff für seinen Hand-Drucksprüher bzw. den Hausgarten erhält?
  19. Wenn nichts - restriktives - gesagt ist, verwenden wir Üb-Munition wie bisher. Warum auch nicht? Sie soll die Jagd-Munition ballistisch (außer terminalballistisch) simulieren, jedoch "übungsfreundlicher" (= möglichst verträglicher im Hinblick auf Schießstände und dort Übende sowie preiswerter) als die Jagd-Mun sein.
  20. Also, dem Jäger Müllermeier aus Buxtehude darf ich sie wochenlang zu seinem (jagdlichen) Bedürfniszweck überlassen. Aber selbst darf ich sie nicht einen Abend lang zu meinem (jagdlichen) Bedürfniszweck selbst nutzen....? Nun sage noch mal einer, wir lebten nicht in einem Irrenhaus.
  21. Was ist denn zu ausschließlicher Übungs-Munition (ob nun RWS Cineshot oder selbstlaborierte) gesagt?
  22. Oder umgekehrt.... Die Entwürfe/Vorstellungen zu HA-Magazinkapazitäten waren den Leipzigern bekannt. Auf jeden Fall besteht ein Zusammenhang. Das Leipziger Urteil entstand offensichtlich nicht im luftleeren Raum, sondern war absichtsvoll und "vom Ergebnis her" gedacht.
  23. Das Problem ist nur, dass man sich im Fall des Waffenrechts eine (gemessen an der europ. Gesamtbevölkerung) eher kleinere Gruppe herauspickt - und die Problematik der großen Masse der Leute somit gerade nicht klar wird. "Demaskiert" ist die Krake EU(-Kommission) damit für die meisten Leute noch nicht. Die Eurokraten überlegen sich schon recht gründlich, in welchen Bereichen sie die Bevölkerung mit enteignungsgleichen Eingriffen überziehen. Beim Kfz- und Hausbesitz der Europäer z.B. machen sie das nicht mal annähernd so schnell und gründlich.
  24. Spätestens seit dem irrwitzigen "Leipziger" Urteil (jagdl. HA) halte ich jede denkbar schlechte Auslegung für denkbar. Wenn wir eine Gesetzes-Formulierung bekommen (die englische der EU wird es ja nicht sein, aber eine dt. Umsetzung), die dazu eine entsprechende "Auslegungsfähigkeit" offen lässt, dann gute Nacht. Anders gesagt: Was denkt ihr denn, wie dieselben Leipziger Richter die hier besprochene Formulierung aus dem EU-Rats-Beschluss zu HA-Kapazitäten ausgelegt hätten?
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