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karlyman

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  1. Na, ich denke, Präsident Trump wird schon sehr bald entscheidend in deutsche Rehwild-Bewirtschaftungspläne sowie Kirrungs-Vorschriften eingreifen.
  2. Den Gemeinden ohnehin nicht, die sind in D in aller Regel gar nicht dafür zuständig. Bei den Städten wären die damit befasst, die selbst Träger von Waffenbehörden sind (wenn sie es sind; je nach Bundesland). Ansonsten die Kreise. Aber, wie Hunter oben schon schrieb: Wenn da was kommt, kommt es schleichend und scheibchenweise.
  3. Interessant wären vor allem die Gründe. Wem oder was hätte die Hereinnahme einer solchen Parallelbestimmung zum novellierten § 19 BJagdG geschadet?
  4. Was heißt "für Waffenschränke interessieren"? Die Plackerei lohnt sich doch gar nicht, angesichts der Sonderangebote der Baumärkte für die Schränke...
  5. Wobei der Unions-Vize H.-P. Friedrich zum gleichen Thema, und auch gestern, durchaus ein paar richtige Dinge geschrieben hat. Hört sich auch einen Tick nachdenklicher an als die Ausführungen von H. Schäuble.
  6. Ja, die wird's jetzt auch noch bis in die Öffentlichkeit schaffen...
  7. Zu den Einflüssen des US-Wahlergebnisses auf die EU, und (siehe Thema) auch die aktuellen Verschärfungs-Anstrengungen der Kommission, ist alles denkbar. - Kein Einfluss (es spielt keine - einflussgebende - Rolle, was an Waffenrecht jetzt in USA gemacht wird) - positiver Einfluss (unter dem Eindruck wachsender Bürgerfreiheiten im "US-Waffenrecht" werden Bevölkerung bzw. auch bestimmte Staaten in Europa ermuntert, auch mehr in Richtung "Freiheit" zu unternehmen) - negativer Einfluss (unter dem Eindruck wachsender Bürgerfreiheiten im "US-Waffenrecht" will sich die EU bzw. wollen sich dortige, eher freiheitsfeindliche Regierungen erst recht abgrenzen, und verschärfen... "keine US-Verhältnisse"). Spekulation. Wir müssen uns im Hier und Jetzt, und angesichts der bevorstehenden EU-Entscheidungen, bemühen, als europäische LWB nicht unter die Räder zu kommen.
  8. Gerade kurz nachgegoogelt: "Väterlicherseits waren seine Großeltern Friedrich Trump und Elisabetz Christ aus Kallstadt in der Pfalz". Ein anderer Teil der Familie stammt aus Schottland.
  9. Die Familie Trump stammt - einige Generationen her - aus einem Ort in der Pfalz. Ich meine, die schrieben sich dort auch genau so (also nicht "Trumpf" o.ä.).
  10. Ja, klar. Es gibt auch Grabräuber, die haben Grabkammern im Zentrum von Pyramiden geplündert.
  11. Die Geldautomaten sind in vielen Fällen aber auch direkt von der Straßenfront her anfahrbar (und damit für die Ganoven per Kfz "herausreißbar"). Diese Möglichkeit dürfte in bzw. an den meisten Privathäusern, mit den dort üblichen Standorten von Waffentresoren, nicht gegeben sein. Kompletter, wandverankerter 200 kg-(oder mehr)Schrank irgendwo aus dem Raum eines Privathauses herausgerissen bzw. entfernt, das ist wohl eher exotisch.
  12. Na ja. Es gibt Schwerlastanker, und stabile Wände, da kommen "Eigentumsübertragungsfachkräfte" durchaus an Grenzen; insbesondere, wenn man beachtet, dass auch nicht endlos Zeit und "Lärmkontingent" zur Umsetzung zur Verfügung steht. Es ist auf jeden Fall kein Fehler, denen die Sache so lästig und schwierig wie möglich zu gestalten. Die Verankerung ist kein Riesenaufwand, die Schränke in aller Regel dafür eingerichtet. Warum sollte man das nicht machen?
  13. Die "Entfremdung" zwischen dem vom linksliberalen Mainstream (noch) beherrschten Europa und USA wird sich auf jeden Fall vergrößern. Auf das (dem Feld der Innenpolitik zugehörige) Thema Waffenrecht/privater Waffenbesitz bezogen kann das u.a. bedeuten: - USA werden auf keinen Fall als "Vorbild" betrachtet, im Gegtenteil, "die Amis" und ihre diesbezügliche Politik werden noch mehr als unter bisherigen US-Administrationen als durchgeknallt empfunden - man will sich in der EU "jetzt erst recht" von dieser "durchgeknallten" Politik der Amerikaner, mit ihrem RKBA, abgrenzen; wenn es dumm läuft, mit legislativen Folgen (siehe EU-Kommissions-Vorhaben). Kann sein, muss nicht. Aber diese Überlegungen (mal abgesehen von der grundsätzlich nicht ganz optimalen Person D. Trump) lassen bei mir das Jubilieren bezüglich des Themas etwas gedämpft ausfallen.
  14. Nur am Rande (nicht, dass es nach dem novellierten Gesetz notwendig wäre): gibt es eigentlich auf dem Markt 3-Schuss-Magazine? Ich kenne für HA nur 2er, 5er, 10er etc.
  15. Nach dem Motto: "Wo lassen Sie denken?"
  16. Ich wüsste nicht, was an dem neugefassten, immerhin in Deutsch gehaltenen Gesetzestext nun noch so missverständlich (bzw. durch die besagten "Gruppenleiter, Amtsleiter, Innenministerium" auslegungsbedürftig) wäre.
  17. Wie bereits gesagt (und für Behörden sehr nützlich): Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
  18. Weil sie nicht so einfach ist, dass man sich dazu nicht zumindest "ordentlich auf den Hosenboden setzen" muss. Sie ist machbar, muss aber erarbeitet werden.
  19. Gegenbeispiel: Bei uns fiel unser Jüngster, ein Abiturient (und sicherlich im "Lernbetrieb" deutlich besser drin als die gestandenen, langjährigen Berufstätigen) durch. Und zwar im theoretischen Prüfungsteil.
  20. Nur am Rande (hier nicht Kernthema): Ich kenne, in unserem recht großen Verein, so einige "ernsthafte KK-Schützen". Kein einziger von denen lässt seine gute Sportwaffe im Vereinshaus (jwd...) zurück. KK- und Druckluft-Matchwaffen im Vereinshaus - das sind bei uns nur die Vereinswaffen.
  21. Warten wir einfach bis morgen. Wir haben ja schon Übung im Warten.
  22. Warum... siehe oben sein Hinweis: "Nummer des BGBl. I und Erscheinungsdatum sind jedenfalls schon jetzt verifizierbar".
  23. "Zwickmühle".... "wollen".... Wie auch immer. Es gilt zunächst mal der Grundsatz: Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung... Und die Gesetzeslage ist im Fall dieser novellierten Vorschrift nun wirklich eindeutig. Die besagten "2 Schuss" stehen übrigens an keiner Stelle mehr drin. Wer die als Behörde (Exekutive) dennoch festsetzen "will", der kaut rechtlich ganz hartes Brot.
  24. Wenn einen früher der schweizer Grenzer fragte: "Zweck Ihres Aufenthalts in der Schweiz", und man eine einigermaßen vernünftige Antwort zu geben hatte, war das dann ein "Bedürfnisnachweis"? Ehrlich, bevor wir hier länger herumfabulieren, sollten unsere schweizer Mitglieder auf die Waffen-"Bedürfnis"frage die präzise Antwort geben.
  25. Ich habe ja auch bewusst formuliert "aus meiner Sicht". Dass und wie realistisch dies ist, steht auf einem anderen Blatt. Zur Schweiz: Mir ist nicht bekannt, welches "Bedürfnis" dort ein unbescholtener Bürger ausreichenden Alters nachzuweisen hätte, um Waffenerwerb zugelassen zu bekommen. Zu Österreich: Typisches Beispiel von modifiziertem (alles in allem: liberaleren) Bedürfnisprinzip.
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