karlyman
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
karlyman antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Ein gutes neues Jahr 2017 euch allen! Hoffen wir, dass es uns auch an dieser vertrackten "EU-waffenrechtlichen Front" noch halbwegs Gutes bringt. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
karlyman antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Ja, das ist die schon besprochene dual-use-Thematik. Gleichermaßen bedeutsam für KW-Magazine, die auch in HA-LW entsprechenden Kalibers verwendet werden können (z.B. Beretta). -
Deutscher Schiessverband holt 37% Mitgliederrabatt raus (bei Waffenschränken)!
karlyman antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Und auch das könnte bei Fra. (leider) ein bzw. der Haken an der Sache sein. -
Ich bin ja auch kein Fan von Schwarz-Grün (je weiter Grüne von Regierungsverantwortung weg sind, desto besser...). Ich stelle allerdings fest, dass wir beim einzigen Grün-Schwarz-Modell in Deutschland (mit nahezu gleich starken Partnern), nämlich in meinem Bundesland Ba.-Wü., die "zahmsten" Grünen in ganz D haben.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
karlyman antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Das wird wohl kaum die EU in ihre firearms directive hineinschreiben. Ich schätze, das ist Gegenstand der nationalen WaffG-Umsetzung. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
karlyman antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Stand gemäß dem Kompromiß des EU-"Trilogs" zur Feuerwaffenrichtlinie von Mitte Dezember ist (Zitat aus der Mitteilung des DSB v. 21.12.2016): "Verbotene Waffen (Kategorie A) Neu in die Kategorie A 6 werden vollautomatische Waffen überführt, die in halbautomatische umgebaut wurden. In die Kategorie A 7 werden künftig auch halbautomatische Waffen fallen, deren Länge auf weniger als 60 cm gekürzt werden kann, z.B. einschieb- oder einklappbare Schulterstützen, und deren Magazinkapazität bei eingefügtem Magazin mehr als 20 Schuss für Kurzwaffen und 10 Schuss für Langwaffen beträgt.... Dies gilt jedoch nicht für Kleinkaliberwaffen mit Randfeuerzündung. Wichtig ist, dass auch die bloße Möglichkeit, ein größeres Magazin in die Waffe einzuführen, diese nicht zu einer der Kategorie A unterfallenden verbotenen Waffe macht." Der verlinkte YT-Beitrag bezieht sich ja auf das "wording", wonach alle Langwaffen betroffen seien. Das wäre mir auch neu. Die EU-Kommission selbst sagt in ihrer Zusammenfassung zum Stand vom 20.12.2016 dazu: "The most important elements of the proposal on which agreement has been reached are: A ban of dangerous semi-automatic firearms. These include automatic firearms transformed into semi-automatic firearms, long semi-automatic firearms of length less than 60cm, long semi-automatic firearms with loading devices of more than 10 rounds, and short semi-automatic firearms with a loading device of more than 20 rounds." ... Es ist stets von "long semi-automatic firesarms" die Rede. Kritische Aufmerksamkeit ist ja gut. Aber woher die Erkenntnis kommen soll, alle Langwaffen mit Magazin unabhängig von der Funktionsweise seien betroffen, ist mir ein Rätsel. Was freilich relevant werden könnte, ist die dual-use Thematik bei Magazinen, die für verschiedene Mehrlader-LW-Typen einsetzbar sind, bzw., für halbautomat. LW und KW gleichermaßen. -
Ein wichtiger Punkt! Hier lügen sich (in "Merkel muss weg"-Stimmung) durchaus einige in die Tasche, wenn sie R-R-G als fast notwendiges "Ende mit Schrecken" ansehen bzw. vorziehen würden. R-R-G von heute ist keinesfalls mit dem Schröder'schen/Schily'schen R-G von ^1998 zu verwechseln! Da bliebe im Bereich LWB kein Auge trocken...
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Ehrlich gesagt, ich für meinen Teil brauche den Schmodder nicht wörtlich zu lesen. Mir ist auch klar, dass er dadurch nicht "weggeht", und ja, ich weiß, "know your enemy". Aber jeden Müll muss ich mir auch nicht geben. Wichtig wäre, soweit möglich, eine Gegenkommentierung zu erreichen bzw. anzubringen.
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Wie wahr. Das ist auch meine Information, dass die CSU auf einen Bestandsschutz der Behältnisse hingewirkt hat. Entscheidend ist natürlich, was letztlich im (wohl anlässlich des EU-"Rechts" kommenden) novellierten WaffG stehen wird.
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Wieso Lösung, er spricht doch von einem nicht vorhandenen Problem...
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Ja, man sollte die Resthoffnung nicht fahren lassen, dass der Gesetzgeber Eingriffe in Freiheit (und ggf. Eigentum, warten wir die Altbestandssache ab) irgendwie faktisch begründet...
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Das wollte ich damit nicht gesagt haben.
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Angesichts dessen, was sich aktuell im politischen US-Mainstream so tummelt, ist die Rechts-Ausrichtung der deutschen AfD für die amerikanischen Dienste wohl zum Gähnen.
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Geregelt ist ohnehin noch nichts. Nur irgendwie geplant. Wahrscheinlich wird die WaffG-Novelle zur Umsetzung des EU-firearms-amendment kommen.
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Klugscheißmodus an Erfunden hat sie der Herr Guillotin nicht, er hat deren Weiterentwicklung und den Einsatz angeregt. Fallbeile gab's in anderer Form schon vorher. Die eigentliche französische G. hat dann, nach gewissen Grundvorstellungen des genannten Herrn, ein in Paris ansässiger deutscher Klavierbauer konstruiert. Au, schon wieder ein Deutscher.... Klugscheißmodus aus
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Wieso; wenn die sich mal so (schlimm) wandeln sollten, dass Verbotsgründe vorliegen, kannst du ja rechtzeitig unter hörbarem Protest austreten...
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Ein guter Punkt. Wo ist, der Ausgewogenheit halber, der "Gegenartikel"... z.B. aus der Feder von F. Gepperth? Der würde, ließe man ihn, sicher gerne einen vollständigen Kommentar zum Thema beitragen.
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Ja, darauf bezog sich wohl auch die FWR-Meldung, die ich meinte.
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Davon ging ich bislang auch aus (siehe z.B. vor einiger Zeit erschienenes FWR-Statement zum Behältnis-Thema). Daher mutet die am Threadanfang zitierte BMI-Antwort ja so seltsam an...
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Leihgaben...
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Zitat aus der Antwort des BMI: "So hat der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) die derzeit im Waffengesetz angeführte Norm VDMA 24992 bereits zum Jahresende 2003 zurückgezogen. Seitdem findet insoweit keine Marktüberwachung mehr statt. " Das heißt aber im Umkehrschluss nichts anderes, als dass zumindest die vor Jahresende 2003 angeschafften Behältnisse noch unter die Norm fielen und damals auch die entsprechende "Marktüberwachung" stattfand. Welcher Grund soll folglich - unter dieser Begründung - bei "Altbehältnissen" A/B vor Ende 2003 vorliegen, diese nicht mehr zu Waffenaufbewahrung zu verwenden?
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Ist R.G. mit seinem hysterischen Feldzug gegen die vorgeblichen "Sport(mord)schützen" etwa unterbeschäftigt, und sucht eine Erweiterung des Tätigkeitsfeldes?
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Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
karlyman antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Es geht mir eher nicht um die MP (das ist wieder eine eigene Geschichte, und wohl ideologieunabhnängig); sondern um die Reichsbürgereigenschaft und deren Bestreiten. -
Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
karlyman antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Ach, das ist wohl so wie mit den Hexen anno dunnemals. Die kamen aus der Nummer eigentlich auch nicht mehr richtig raus. Entweder sie gaben gleich zu, eine zu sein... Oder sie bestritten es vehement, hatten aber dennoch eine schwarze Katze auf dem Buckel, rote Haare oder einen Kräutersud im Topf... -
Das ist mir auch klar. Nur: darum ging es nicht. Sondern um: