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karlyman

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  1. Im Fall von diesbezüglich etwas "zähen" Behörden könnte man ggf. auch schlicht den gewünschten jagdl. HA erwerben und den Erwerb anzeigen, mit WBK-Vorlage zur Eintragung. Ergänzt vielleicht noch durch Kopie des neuen BJagdG-Textes.
  2. Aber ein Gesetz können die schon alle lesen?
  3. Un fusil commun, franco-allemand. Auch nicht das Schlechteste.
  4. Können schon. Nur wollen nicht.
  5. So ein Quatsch; Verdummung des Publikums Die Dekowaffen-Geschichte ist doch in bzw. von der EU längst abgehandelt. Die schärferen, per EU-Verordnung geregelten europaweiten Deaktivierungs-Vorschriften wurden doch bereits erlassen. Diese Deko-Sache soll nur der gesamten Waffenrechtsverschärfung per EU-Feuerwaffenrichtlinie den nötigen medialen (und propagandistischen) "Drive" geben.
  6. Wolf + Luchs angekommen? Viele "sehr fleißige" Forstleute?
  7. Tja, wer.... Vielleicht ist es ja etwas zu spekulativ... Aber dem Herrn Strobl (für die Nicht-Ba.-Wü.'ler: Innenminister und stellvertretender Ministerpräsident; CDU-Landesvorsitzender; jedoch wohl ohne echte Hausmacht der CDU-LT-Fraktion) ist auch nicht so ganz über den Weg zu trauen. Von ihm hat man im Themenkreis legaler, privater Waffenbesitz auch schon seltsame Statements gehört.
  8. Na, ich denke, Präsident Trump wird schon sehr bald entscheidend in deutsche Rehwild-Bewirtschaftungspläne sowie Kirrungs-Vorschriften eingreifen.
  9. Den Gemeinden ohnehin nicht, die sind in D in aller Regel gar nicht dafür zuständig. Bei den Städten wären die damit befasst, die selbst Träger von Waffenbehörden sind (wenn sie es sind; je nach Bundesland). Ansonsten die Kreise. Aber, wie Hunter oben schon schrieb: Wenn da was kommt, kommt es schleichend und scheibchenweise.
  10. Interessant wären vor allem die Gründe. Wem oder was hätte die Hereinnahme einer solchen Parallelbestimmung zum novellierten § 19 BJagdG geschadet?
  11. Was heißt "für Waffenschränke interessieren"? Die Plackerei lohnt sich doch gar nicht, angesichts der Sonderangebote der Baumärkte für die Schränke...
  12. Wobei der Unions-Vize H.-P. Friedrich zum gleichen Thema, und auch gestern, durchaus ein paar richtige Dinge geschrieben hat. Hört sich auch einen Tick nachdenklicher an als die Ausführungen von H. Schäuble.
  13. Ja, die wird's jetzt auch noch bis in die Öffentlichkeit schaffen...
  14. Zu den Einflüssen des US-Wahlergebnisses auf die EU, und (siehe Thema) auch die aktuellen Verschärfungs-Anstrengungen der Kommission, ist alles denkbar. - Kein Einfluss (es spielt keine - einflussgebende - Rolle, was an Waffenrecht jetzt in USA gemacht wird) - positiver Einfluss (unter dem Eindruck wachsender Bürgerfreiheiten im "US-Waffenrecht" werden Bevölkerung bzw. auch bestimmte Staaten in Europa ermuntert, auch mehr in Richtung "Freiheit" zu unternehmen) - negativer Einfluss (unter dem Eindruck wachsender Bürgerfreiheiten im "US-Waffenrecht" will sich die EU bzw. wollen sich dortige, eher freiheitsfeindliche Regierungen erst recht abgrenzen, und verschärfen... "keine US-Verhältnisse"). Spekulation. Wir müssen uns im Hier und Jetzt, und angesichts der bevorstehenden EU-Entscheidungen, bemühen, als europäische LWB nicht unter die Räder zu kommen.
  15. Gerade kurz nachgegoogelt: "Väterlicherseits waren seine Großeltern Friedrich Trump und Elisabetz Christ aus Kallstadt in der Pfalz". Ein anderer Teil der Familie stammt aus Schottland.
  16. Die Familie Trump stammt - einige Generationen her - aus einem Ort in der Pfalz. Ich meine, die schrieben sich dort auch genau so (also nicht "Trumpf" o.ä.).
  17. Ja, klar. Es gibt auch Grabräuber, die haben Grabkammern im Zentrum von Pyramiden geplündert.
  18. Die Geldautomaten sind in vielen Fällen aber auch direkt von der Straßenfront her anfahrbar (und damit für die Ganoven per Kfz "herausreißbar"). Diese Möglichkeit dürfte in bzw. an den meisten Privathäusern, mit den dort üblichen Standorten von Waffentresoren, nicht gegeben sein. Kompletter, wandverankerter 200 kg-(oder mehr)Schrank irgendwo aus dem Raum eines Privathauses herausgerissen bzw. entfernt, das ist wohl eher exotisch.
  19. Na ja. Es gibt Schwerlastanker, und stabile Wände, da kommen "Eigentumsübertragungsfachkräfte" durchaus an Grenzen; insbesondere, wenn man beachtet, dass auch nicht endlos Zeit und "Lärmkontingent" zur Umsetzung zur Verfügung steht. Es ist auf jeden Fall kein Fehler, denen die Sache so lästig und schwierig wie möglich zu gestalten. Die Verankerung ist kein Riesenaufwand, die Schränke in aller Regel dafür eingerichtet. Warum sollte man das nicht machen?
  20. Die "Entfremdung" zwischen dem vom linksliberalen Mainstream (noch) beherrschten Europa und USA wird sich auf jeden Fall vergrößern. Auf das (dem Feld der Innenpolitik zugehörige) Thema Waffenrecht/privater Waffenbesitz bezogen kann das u.a. bedeuten: - USA werden auf keinen Fall als "Vorbild" betrachtet, im Gegtenteil, "die Amis" und ihre diesbezügliche Politik werden noch mehr als unter bisherigen US-Administrationen als durchgeknallt empfunden - man will sich in der EU "jetzt erst recht" von dieser "durchgeknallten" Politik der Amerikaner, mit ihrem RKBA, abgrenzen; wenn es dumm läuft, mit legislativen Folgen (siehe EU-Kommissions-Vorhaben). Kann sein, muss nicht. Aber diese Überlegungen (mal abgesehen von der grundsätzlich nicht ganz optimalen Person D. Trump) lassen bei mir das Jubilieren bezüglich des Themas etwas gedämpft ausfallen.
  21. Nur am Rande (nicht, dass es nach dem novellierten Gesetz notwendig wäre): gibt es eigentlich auf dem Markt 3-Schuss-Magazine? Ich kenne für HA nur 2er, 5er, 10er etc.
  22. Nach dem Motto: "Wo lassen Sie denken?"
  23. Ich wüsste nicht, was an dem neugefassten, immerhin in Deutsch gehaltenen Gesetzestext nun noch so missverständlich (bzw. durch die besagten "Gruppenleiter, Amtsleiter, Innenministerium" auslegungsbedürftig) wäre.
  24. Wie bereits gesagt (und für Behörden sehr nützlich): Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
  25. Weil sie nicht so einfach ist, dass man sich dazu nicht zumindest "ordentlich auf den Hosenboden setzen" muss. Sie ist machbar, muss aber erarbeitet werden.
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