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karlyman

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  1. Wo ist denn der von Bremen initiierte Gesetzesentwurf im Wortlaut zu lesen? (Der angekündtigte Verbots-Schwachsinn - über den Bundesrat - würde mich zumindest mal in seiner Formulierung interessieren..).
  2. Von was sprichst du diesbezüglich? Vom neuen Kabinetts-Entwurf zur Änderung des WaffG? Oder von dem Bremer Blödsinn?
  3. Erstens hatten wir auch damals nicht nur Liberalisierungen bzw. Erleichterungen im WaffG. Zweitens, ich habe es hier schon wiederholt gesagt: Macht nicht den Fehler, und vergleicht R-G unter Schröder/Schily in den 1990ern mit dem drohenden R-G (oder gar R-R-G) von heute.
  4. Gut, dass du "nahezu" geschrieben hast... von "GrünLinks" habe ich zum WaffG noch nie entsprechende "Verschärfungs-Absagen" gehört.
  5. Behauptet denn irgend jemand ernsthaft, dass die alle "harmlos" seien?
  6. Genau letzteres fiel mir in dem Artikel auch auf. Ist man "Reichsbürger", wenn man Zweifel am rechtsstaatlichen Vorgehen der Verwaltung äußert? Ja, das "Reichsbürgertum" ist Spinnerei, und ja, es ist einzusehen, dass sich die Exekutive von denen nicht an der Nase herumführen oder bedrohlen lässt... Aber wenn bei diesem Vorgehen, vgl. oben, nicht aufgepasst wird, dann kann das schnell in ein ganz bedenkliches Fahrwasser (aka "Hexenjagd") kommen.
  7. Bist du dir bei der Gebührenhöhe (auch nur der Größenordnung nach) sicher?
  8. Meines Erachtens eine der wirklich sinnvollen Pflichten in diesem Land.
  9. Ja, ein Blech-/Plastikästchen mit Feder, bzw. eine Lichtfunzel mit Montage. Sind in der Tat "interessante" Schwerpunkte, die die Sicherheitspolitik hier setzt.
  10. Der Verband (hier BDMP) sagt: im Zweifelsfall bezüglich des (rechtlichen) Ausschlusses/Nichtausschlussses vom sportlichen Schießen ist der Nachweis per BKA-Bescheid zu führen. Nur frage ich mich bei dem Beispiel: Warum gibt's da überhaupt einen Zweifelsfall, wenn ein Bescheid vorliegt, in dem eine optisch gleiche Waffe beurteilt wurde (als nicht vom sportl. Schießen ausgeschlossen) ?
  11. Da sind wir bei so einem Fall, wie von mir im KK-Bereich erwähnt. Es gibt einen FB für das CZ V22-KK-Wechselsystem für AR 15. Dabei war dem BKA die Kombination CZ V22-upper mit einem Sabre Defence XR 15 lower (mit Festschaft) vorgelegt worden. Nun kamen bei BDMP-Wettkämpfen (ich meine, DKS 2) Schützen an, die einen Oberland- oder Schmeisser-Lower, mit Festschaft und (bis auf die Markenaufschrift) identischem Erscheinungsbild unter ihrem CZ V22-WS hatten. Statt nun zu sagen: Ja, sieht identisch aus, hat mit Festschaft das gleiche Erscheinungsbild wie die im FB vorgelegte Waffen-Kombi, und darf damit als (zum sportlichen Schießen zugelassen) starten.... gab es offenbar Probleme, weil der lower nicht von Sabre Defence war (somit wohlgemerkt von einem AR 15-Hersteller, den es gar nicht mehr gibt). Bei so extrem enger Auslegung ist ein FB einfach "nichts wert".
  12. Genau das ist der Punkt.
  13. Immer wenn man denkt, es könne nicht mehr blöder kommen.... voila.
  14. Ich glaube, man sollte sich in diesem Thread mal einigen, über was man eigentlich diskutieren will... Krise, Bürgerkrieg, "Komplett-Zusammenbruch" im Sinne eines "Zurück in die Steinzeit"? Sonst bringt das gar nichts, insbesondere keinen Erkenntnisgewinn.
  15. Sehr wichtig!
  16. Entscheidend wichtig (das nur zur Ergänzung) sind lt. dem Verfasser dieses Berichts alle möglichen - für uns jetzt "banale" Hygieneartikel. Eben einfach Seife, Klopapier etc.
  17. Da geht es los mit den Beschränkungen der jagdlichen HA-Nutzung.
  18. Wie "beantragt" z.B. ein Jäger, oder ein Sportschütze auf WBK Gelb, seine neue Büchse? In D legen die ihren JS bzw. ihre WBK Gelb vor, erwerben und lassen eintragen.
  19. Mit dem Bedürfnis bzw. der Erlaubnis für den Repetierer hat das doch nichts zu tun. Bei Magazinen für den Repetierer muss eben der "dual use"-Aspekt beachtet werden.
  20. Ich lese bzw. verstehe es so: Wenn du ein AR-15 hast, darfst du auch für den Repetierer Troy PAR (.223) nur max. 10-er-Magazine haben, da "dual use"/Magazinkompatibilität. Wenn du nur den Repetierer Troy PAR hast, und keinen HA mit kompatiblen Magazinen, auch ein großes Mag. dafür. Gleiches gilt demnach für Beretta 92-Eigner und den HA Beretta Cx4 Storm. Wer beides hat, der dürfte dann für die Pistole nur max. 10er-Mags haben. Wer hingegen nur die Pistole und nicht die "kompatible" HA-Büchse hat, der darf Mags bis zur Kapazität 20 haben.
  21. Aber doch nur im Fall von "dual use", oder? Sprich, Magazine, die sich gleichermaßen für Repetierer und Halbautomaten verwenden lassen.
  22. Stichwort: "Dual use".
  23. Was denkt ihr denn, warum das rot-grüne Bremen jetzt mit seiner Bundesrats-Initiative zur WaffG-Verschärfung auf der Matte steht? Die wollen anlässlich der nationalen Umsetzung ins deutsche WaffG all das, was ihnen jetzt in der letzten EU-Fassung "zu lax" erscheint (und auf EU-Ebene wohl so beschlossen wird), im WaffG schärfer und restriktiver regeln. Wer weiß, was da noch an faulen "Eiern" in der deutschen Umsetzung kommt.
  24. Naja, die "Piraten" hatten im Parteienspektrum eben auch nicht annähenrd ein Alleinstellungsmerkmal. Die wurden leider recht schnell zu einer weiteren links-grünen Partei... (gähn). Das Merkmal "Netzaffin" reichte da bei weitem nicht aus, um sozusagen eine politische Existenzberechtigung zu liefern.
  25. Also, die genannte Aufbewahrung der "Freien" ist m.E. kein "Kotau".... da sie erstens aus genanntem Grund wirklich "taktisch" klüger ist, und zweitens bei vielen auch ein Eigeninteresse besteht, gerade "Freie", die präsentationswürdig sind bzw. an denen einem etwas liegt, präsentabel bzw. einigermaßen geschützt aufzubewahren.
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