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karlyman

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  1. Also, wie gesagt, ich kann mir bei den "Reichis", sofern ausreichend substantiiert, die Anwendung von § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG vorstellen. Aber die Unzuverlässigkeit pauschal aus § 5 Abs. 1 Nr. 2a-c abzuleiten? Das würde heißen, aus einer (wenngleich abstrusen) politischen Grund-/Staatsauffassung pauschal die Besorgnis abzuleiten, dass die Waffen/Munition des Betroffenen von diesem missbräuchlich oder leichtfertig verwendet werden, unvorsichtig oder unsachgemäß mit ihnen umgegangen wird oder sie so verwahrt werden, oder sie unzulässiger Weise Unbefugten überlassen werden. Klingt ein wenig weit hergeholt. Im Übrigen ist uns die Rechtsnatur eines ministerialen Erlasses (und auch seine Stellung in der Rechtsnormenpyramide) beiden bekannt.
  2. Also, bloße "Gesinnungskriterien" gelten auch im einschlägigen Verwaltungsrecht nicht. "Sich als Reichsbürger geoutet" ist ziemlich unscharf, zumal die Szene bzw. eine "Reichi"-Eigenschaft auch nicht abschließend definiert bzw. scharf abgegrenzt ist. Das heißt: die Unzuverlässigkeits-Kriterien des § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG müssten im Einzelfall erfüllt sein.
  3. Keine Verharmlosung, aber versehentlich die Zahl eines Bundeslandes, nicht für den Bund. Somit ist für den Bund vom Faktor ca. 15x auszugehen.
  4. Ja, aber wenn's hochkommt, reden wir hier bundesweit von 30 bis 40 Leuten, die vielleicht (und auch nur vielleicht) in dieser Szene für ein LWB-Verbot in Frage kommen. Dem muss man nachgehen. Aber man auch muss kein Riesenthema für die innere Sicherheit dieser Republik daraus machen, denn das ist es nicht. Da haben wir heute wahrhaft andere Herausforderungen, Und nein (bevor der Einwand kommt), "relativieren" muss ich hier gar nichts.
  5. Darum, um das Verhalten des Angeklagten, ging's bei meiner Kritik an dem Presseartikel aber gar nicht.
  6. Da will (oder soll) jemand bei der Behörde offensichtlich mit dem Kopf durch die Wand.
  7. Und wer sich aus diesem dann "erhebt", ist auch bekannt.... Aber zum Thema: Eine echte Schweinerei ist diese Piloten-Blenderei schon. Aber hier haben wir ja schon Straftatbestände. Ob die Geltung des WaffG die Tatzahlen gravierend ändern würde.... großes Fragezeichen.
  8. Stete, tendenziöse publizistische Tröpflein höhlen den Stein...
  9. Erstens ist mir das egal... er macht bzw. erzeugt mit diesen Zeilen eine ganz bestimmte Stimmung, und zufällig kommen kommen die auch nicht zustande. Zweitens bezieht sich der von mir krisitierte Satz klar auf die Gesamtheit der sachsen-anhaltinischen Bürger, welche Waffenbesitzer sind bzw. werden; nicht lediglich auf die selbsternannten "Reichsbürger". Wer sagt, dass die Gesamtheit der legalen Waffenbesitzer ihren Waffenbesitz dies als "Aufrüstung" empfindet? Sorry, aber das ist Meinungsmache, ist tendenziöser Journalismus - und das sollte man auch so benennen.
  10. Also, schon beim ersten Satz stößt dieser Artikel einem doch sauer auf. "Während Sachsen-Anhalts Bürger weiter privat aufrüsten..." Was für ein - mit Verlaub - Bullshit, bzw., blöder und tendenziöser Ton. Da möchte ich gar nicht mehr weiterlesen. Und ehrlich, ob jemand nun den KWS für seine Schrechschuss-/Gaspistole hat oder nicht, ist für die innere Sicherheit dieses Landes so etwas von schnuppe...
  11. Na ja, Testballon... Und das mit Auflagen, die z.T. nur deklaratorischen Charakter haben, und z.T. (Verein/Verband) schlicht falsch (auch falsch zitiert) sind...
  12. Ist es dir zu heiß, oder heute mittag etwas schlechtes gegessen.... Warum so gereizt? Tipp: Durchatmen und mal entspannen.
  13. Ach. Was machen die Thüringer denn, wenn jemand waffenrechtliche Erlaubnisse vor Jahren mal "bedürfnistechnisch" über die DSB-Verbandszugehörigkeit (Verein) erhielt, dort austritt, aber zu dem Zeitpunkt schon im BDS oder BDMP aktiv ist (wo es x Disziplinen für die auf seiner WBK befindlichen Waffen gibt)? Die Verwendung der Waffen in passenden, schießsportlich anerkannten Disziplinen ist damit lückenlos gegeben.
  14. § 70 VwGO: 1 (ein) Monat Widerspruchsfrist. Nicht 3.
  15. Einige Bundesländer haben tatsächlich von der in § 68 Verwaltungsgerichtsordnung enthaltenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Widerspruchsverfahren ("Vorverfahren") abzuschaffen. In der Tat, dort muss dann sofort geklagt werden. M.W. ist das z.B. in Bayern der Fall. Was aber "BW" (Baden-Württemberg angeht) - dort gibt es nach wie vor noch das Vorverfahren/Widerspruchsverfahren.
  16. Natürlich gibt es via GG und AsylG ein direktes Zurückweisungsrecht an der Grenze bei Migration/Einreise via Österreich. Das wurde hier ja oft genug dargelegt. Nur hat die bayerische Landespolizei eben an den Bundes-Außengrenzen (A, ggf. auch CZ) keine entsprechenden Befugnisse, die hat der Bund.
  17. Wenn sie das exakt so gesagt hat, und das nicht das Resultat einer Zusammenschnipselei ist, dann stört mich dieser Blödsinn deutlich mehr als das Kopftuch...
  18. Ja, der Einwand ist richtig. Es gibt Landes-IFG (geltend für den Verwaltungsvollzug im Land).... wo die Gebührenfrage für Auskünfte spezifisch gestaltet sein kann. Ich habe z.B. noch im LIFG Baden-Württemberg nachgesehen; dort ist in § 10/Gebührenregelung unter Abs. 3 Satz 1 aber ebenfalls eine entsprechende Ausnahme für "einfache Auskünfte" enthalten.
  19. Das Informationsfreheitsgesetz wurde ja bereits benannt. Die Gebühren- und Auslagenthematik ist dort in § 10 geregelt. In Abs. 1 Satz 2 ist geregelt, dass "für die Erteilung einfacher" Auskünfte" keine Gebühr erhoben wird. Wenn jemand zu den Sprechstunden bei der Behörde erscheint, sich die Akte im Dienstzimmer einfach auf den Tisch legen lässt, ist sicherlich von einer einfachen auskunft auszugehen... was soll denn noch einfacher sein? Dass Kopien Auslagen sind, die zu erstatten sind, ist natürlich auch klar.
  20. Ich denke auch, die vermeintliche "unsichere Waffenhandhabung" bei Jägern ist zunächst mal eine Unterstellung. Kann sein, dass eine solche im Einzelfall aufgefallen ist. Viiele hier (ich auch) kennen aber beide "Welten" (Jagd + Sport) und sicherlich auch aus beiden Welten jeweils Beispiele von, sagen wir, suboptimaler Handhabung... Jedenfalls bei uns im Jagdkurs war die Ausbildung bezüglich Waffen und Waffenhandhabung gut (= somit also eine solide Grundlage für alle, die diese annehmen, vorhanden).
  21. Enten, sage ich nur. Enten, Enten, Enten.... die exotischsten Arten (so wurde es jedenfalls bei uns im Kurs empfunden). Und zwar in einem Bundesland bzw. einer Region, wo es eigentlich mit den "Stockis" schon genug wäre (und man sich den "Enten-Rest" bei Bedarf sowieso aneignet). Na ja, positiv und versöhnlich ausgedrückt: In der Ausbildung ist viel Allgemeinbildendes dabei.
  22. Oh, ja, klar. Gilt dann sicher auch für die Wege zum und vom Arbeitsplatz. Wir wollen doch einschlägige "Wegeunfälle" vermeiden, nicht wahr?
  23. Vielleicht, um sich an sinkenden WS-Zahlen ergötzen zu können. Offensichtlich ein innenpoltisches Herzensanliegen für die...
  24. Formal rechtlich nicht. Faktisch schon eher.
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