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karlyman

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  1. Ein Magazin ist nicht "geladen". Es ist befüllt, bestückt, oder aufmunitioniert. Und nein, ich halte das tatsächlich nicht nur für Begriffsklauberei. Generell zum Thema: ich fürchte, da könnte die nächste waffenrechtliche "Sau durchs Dorf getrieben" werden. Ich empfehle, da den Ball gaanz flach zu halten.
  2. Oder FWR. Oder ProLegal. Oder, oder, oder....
  3. Da gab's aber auch schon alte Damen, die das Stück als Erinnerung an den werten Gemahl nur zu gerne behalten wollten.
  4. Ich habe vor einiger Zeit gelesen, dass es in Japan aktuell einen ziemlichen Mangel an (nicht-Berufs-) Jägern gebe. Daher werde dort kräftig Werbung dafür gemacht, den Jagdschein zu machen.
  5. Das Symbolbild dazu ist auch nett... Die war aber garantiert nicht "bereits längere Zeit im Familienbesitz".
  6. Hinzu kommt: sie wissen meist, "wo dein Haus wohnt"...
  7. Solche "Hammerschonimmersojemacht" und "brauchtmannicht"-Beurteilungen sind allerdings auch extrem qualifiziert... Da kann man dann entweder was draus machen (und durchaus begündet die Gegenposition darstellen), oder man kann's auch lassen und bezüglich jagdl. Führen der KW weiter sein Ding machen.
  8. Aber, wie man hier ja auch sieht, provokant.
  9. Du hättest ihnen ja auch erklären können, dass du deinen alten Walkman wiedergefunden und dir eine Gürtelhalterung für den besorgt hast.... Wahrscheinlich hätten die das auch geglaubt. Im Ernst, die Frage (s.o.) ist etwas seltsam für Leute, die im Rahmen der Jagdausbildung eigentlich eine gründliche Waffensachkunde erhalten haben müssten...
  10. Mittlerweile gibt's für manche Modelle praktische (und auch nicht "sperrigere") 4-Schuss-Magazine. Hab' ich mir für meine Browning BAR II zugelegt.
  11. Wenn es keine Fachzeitschriften gibt, dann werden die SI-Blätter notgedrungen dazu...
  12. Mag sein - aber das eine sind eben schlicht Teilnehmer eines www-Forums; das andere ist eine (ja, durchaus) Fachzeitschrift.
  13. Woraus leitest du das ab, aus dem Wahlverhalten?
  14. Da solle es schwieriger sein mit dem Waffenbesitz? Formal rechtlich vielleicht (und auch da inicht überall). De facto nicht.
  15. Eben. Du sagst es mit dem letzten Satz ja selbst. Das "sich Eindecken mit Schränken" in rechtzeitiger Kenntnis der kommenden Altbestandsregelung bringt es ja geradezu zwingend auch mit sich, dass diese in Nutzung genommen wurden - sonst machte die Anschaffung aus Sicht des Waffenbesitzers ja keinen Sinn (gehen wir mal davon aus, er wollte kein "Altmetall" sammeln). Nur dies ist plausibel, das Gegenteil nicht. Im Grunde konnte ein LWB nichts anderes machen, als bei Abgabe einer Liste vor dem Stichtag ("Schränke melden" oder wie immer man das nennen will) gleichzeitig die Aussage/Versicherung zu treffen, dass diese in Benutzung sind oder waren. Er war ja nicht daran gehindert, jederzeit und ohne Aufwand die jeweilige Schranktür aufzumachen und etwas hineinzulegen, um in den Genuss der Altbestandsregelung zu kommen. Wozu hätte er dies NICHT tun sollen - das ist, in der Tat, höchst unplausibel. Rein theoretisch war die Nutzung schon eingetreten, wenn er in einen bestimmten Schrank nur einen Tag lang z.B. eine erlaubnispflichtige Büchse eingestellt hatte.
  16. Wie soll dieser "Beweis" denn überhaupt geführt werden? Mit Zeugenaussage: "Ja, die Pistole war am Tag XX.YY.ZZ im Schrank 1 des Herrn Müllermeier... Und ja, die Selbstladebüchse habe ich am Tag XX.YY.ZZ im Schrank 2 gesehen...."? Hier wird es doch absurd. Wenn Herr Müllermeier die Schränke nachweislich vor dem Stichtag hatte, sie gemeldet hatte, in diesem Zeitraum auch die entsprechende Anzahl erlaubnispflichtiger Waffen, warum sollte er denn dann (logischerweise in Kenntnis der Bedeutung der Nutzung) vor dem Stichtag NICHT seine Waffen in den Schränken lagern? Das macht doch überhaupt keinen Sinn. Um es kurz zu machen: Unter den o.g. Umständen ist die Lagerung (= Nutzung) plausibel, die Nicht-Lagerung/Nicht-Nutzung ist nicht plausibel.
  17. Wenn ein Besitzer einer entsprechenden Zahl erlaubnispflichtiger Waffen vor dem Stichtag seine Schränke "meldete" und dabei gleichzeitig die Erklärung abgab, seine Waffen zu diesem Zeitpunkt in den Schränken zu lagern oder gelagert zu haben - so ist dies (= die Benutzung) plausibel und kaum widerlegbar.
  18. Auf jeden Fall ist der 6. Juli 2017 nun vorbei.
  19. Naja, die Formulierung (Zitat) "Ihm wird vorgeworfen, illegal mit Waffenbesitzkarten gehandelt zu haben"... ist aber ziemlich daneben. Auch wenn es im folgenden Text dann korrekt ausgedrückt wird.
  20. So, so. Wenn also Herr X, der ein paar erlaubnispflichtige Waffen hat und sie alle in Waffenschrank Nr. 1 unterbringen kann und darf, sich (vielleicht weil er auf "kalten Schrankstahl" steht, gerne Stahlschränke sammelt etc.) in seinen geräumigen Keller die Schränke Nrn. 2, 3 und 4 stellt, dann muss er die alle "melden"? Weil man in seinen Kopf hineinsehen und das beurteilen kann, was er vielleicht/evtl. mal "vorsieht"? Nicht im Ernst... Bzw., die konkrete Rechtsgrundlage dafür möchte ich mal sehen.
  21. Naja, so lange der vorhandene Waffenbestand noch komplett in Waffrenschrank Nrn. 1 und 2 untergebracht werden kann (rechtlich und tatsächlich), sehe ich keine Verpflichtung darin, bei bloßem Neuerwerb von Waffenschrank Nr. 3 dieses zu melden. Dass die Meldung aller Waffenbehältnisse "vor Stichtag" in der jetzigen Situation der Altbestandsregelung siinnvoll war, ist richtig, steht aber auf einem anderen Blatt.
  22. Es ist darin so gut wie jeder (bei freien Waffen ebenfalls zulässige) dünne Blechspind oder ein Holzschränkchen.
  23. Also, ein Behältnis, und verschlossen/abgeschlossen, wäre das auf jeden Fall.
  24. Und wem bei seiner bisherigen "Volksfront" irgend etwas nicht passt, der gründet halt eine weitere...
  25. "Das Leben des Brian"... Die diversen "Befreiungsfronten"-Grüppchen.... Das haben wir im Moment. Wenngleich das FWR aus diversen Gründen heraussticht.
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