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karlyman

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  1. Huch, man könnte ja gefährliche Keine und Bazillen aus der Aussenwelt einschleppen...
  2. Also (das sind nur meine 2 Cents...) ich finde, dass es im waffenrechtlichen Bereich deutlich wichtigere, substanziellere Dinge gibt, für die es sich lohnt, sich zu "verkämpfen". Da - m.E. nicht. Ich für meinen Teil gehe wegen Beantragung und Abholung waffenrechtlicher Erlaubnisse stets persönlich zur Behörde bzw. zum Sachbearbeiter. Das hat m.E. nur Vorteile. Und "Zeit".... man nimmt sich für so viel sonstiges Zeugs auch mal frei, Behörden haben in der Regel einen Öffnungsabend pro Woche, warum soll ein Erscheinen da unmöglich sein?
  3. Ich halte es für gewagt, das pauschal aus einigen Fällen randständigen Verhaltens zu schließen. Insbesondere, da das hier als mögliches Vorbild genannte CZ-Beispiel (u.a. geschilderte Herangehensweisen) keinesfalls "Waffenführen für jeden Hirni" beinhalten, sondern eine Erweiterung der Befugnisse für bereits geprüfte, bewährte LWB, die eine zusätzliche Ausbildung und Prüfung auf sich nehmen. Das hat definitiv "Filterwirkung".
  4. Ja, genau. Hier hörte es sich nach ersterem, also einer Aufbewahrungskontrolle (= verwaltungsrechtliche Grundlage), an. Und da wundert es mich zum einen, warum die Kontrolleure entgegen ihrer Befugnis an irgendwelchen sonstigen Behältnissen herumgrabschen und diese öffnen; und zum zweiten, warum der Kontrollierte dies einfach so geschehen lässt.
  5. Da bin ich grundsätzlich gleicher Meinung. Dennoch stellt sich die Frage, was es an Möglichkeiten der Gegenwehr gibt, wenn es bereits nicht mehr weiter zu eskalieren gibt, sondern man das Objekt eines potenziell tödlichen Angriffs(versuchs) wird? Wird die eigene Wehrlosigkeit dann weiter führen?
  6. Wie sind die denn?
  7. Ach, gräme dich nicht... Neuerdings gibt es doch einen Thread hier in WO, der die Lösung präsentiert - die moderne, terrorsichere "Ritterrüstung" für den Bürger.
  8. Für deren Platzierung gäbe es sicher gute Ideen...
  9. Was das angeht (also den Finger in die Wunde zulegen) gebe ich dir durchaus recht.
  10. Ja; vielleicht sollte man sich wirklich mal ein paar Jährchen lang die Erfahrungen mit dem dortigen System anschauen, bevor man über irgendwelche gesteigerten Gefährdungen und Parkplatzschießereien theoretisiert.
  11. Leider muss ich da deine Einschätzung teilen. In einer Welt, in der z.B. vernünftige SV-"Accessoires" wie ein Abwehrstock seit Jahren nicht mehr legal führbar sind, ist das auf gewisse Art nur konsequent...
  12. Als Motorradfahrer trage ich seit vielen Jahren Protektorenkombi (mittlerweile nicht mehr die eigentlich optimalen Lederprotektorenkombis, wie die genannte "Schwabenleder", sondern die bequemeren "Texti"-lKombis (in meinem Fall aktuell BMW Kombi). Aber als Fußgänger, als normaler Passant, weder im Volzugsdienst noch in einem Bürgerkriegsgebiet, finde ich sowas aberwitzig.
  13. Na ja. Vor allem ist bekannt, dass geladene Waffen von selbst aus dem Schrank hüpfen und unkontrolliert zu schießen anfangen. Davor muss die Öffentlichkeit geschützt werden.
  14. Nee, nee... Hört sich eher nach der Marketingabteilung von Hein Gericke, Polo oder Louis an; vielleicht sind CopShop & Co. auch noch ein wenig involviert.
  15. Irgendwie fehlt mir bei seinen Beiträgen hier immer noch das Grün... Er will doch nicht ernsthaft die Bevölkerung bei allen Veranstaltungen/Aussenaktivitäten in Schutzanzüge stecken...
  16. Allein schon was die Zahl angeht, vergleichst du Äpfel mit Birnen. Genau genommen produzierst du einen ziemlichen "Obstsalat". Schiiter hat's bereits erläutert.
  17. OK. Du hast gewonnen. Auch wenn ich morgen früh nicht mit meinem Motorrad zur Arbeit fahre, so werde ich mir dennoch mal die Protektorenkombi, Helm, Stiefel etc. anziehen. Ist ja alles vorhanden, das Zeug. Könnte zwar bei anderen Fußgängern oder Bahnnutzern seltsame Empfindungen wecken, oder (wenn es diese Woche wieder heiß wird) ein wenig schweißtreibend werden... Aber hey, was tut man nicht alles für die Sicherheit.
  18. Das Problem mit islamistischem Terror in Europa ist unbestritten da. Ich könnte mir allerdings andere Lösungen vorstellen, als die komplette Bevölkerung permanent in der "Ritterrüstung" herumlaufen zu lassen...
  19. Befugnis haben sie nur zur Kontrolle der eigentlichen Aufbewahrungsbehältnisse. Das Öffnen "rumstehender" sonstiger Behälter, Schränke etc. fällt nicht darunter. Wenn man das als Kontrollierter zulässt, na, dann lässt man es eben zu.
  20. Kontrolle des Transportvorgangs? Oder nehmen die bei ihren Aufbewahrungs-Kontrollen (§ 36 WaffG) auch die Kontrolle herumstehender Transportkoffer vor...?
  21. Aber... nicht mit dem Kugelschreiber!
  22. Ich habe einen Bekannten mit CZ-Waffenlizenz und -tragelizenz (mit Wohnsitz auch in der CZ), den kann ich bei Gelegenheit zu Details fragen.
  23. Die Argumentation ist bekannt. Fakt ist, es kommt in Gesellschaften, wo Waffen von Sachkundigen auch geführt werden dürfen, dabei nicht zu Waffen-Unfällen als "Massenphänomen". Genau so wenig wie zu den oft an die Wand gemalten "Parkplatz-Schießereien". Wo sind diese in der CZ, wo waren diese in der Schweiz bis zur Jahrtausendwende? Und warum führte ein US-Bundesstaat um dem anderen CCW-Regelungen ein, sukzessive - weil sich die Leute zuvor in großer Zahl auf Parkplätzen absichtlich, oder aus Dusseligkeit versehentlich, über den Haufen schossen? Irgendwie ist mir da zu viel Schwarzmalerei auf der Basis bloßer Behauptungen.
  24. Übertrage das mal auf den Straßenverkehr, dann hast du im Prinzip ein Massenthema. Eine Abgelenktheit, ein versehentlicher falscher "Ruck" am Lenkrad...
  25. Mal ganz unabhängig von deren (nachfolgenden) juristischen Bewertung... In den letzten bekannten Fällen von häuslichem Schusswaffeneinsatz gegen Eindringlinge, ob Sittensen oder die zwei, drei anderen Fälle in D die letzten paar Jahre, hat das mit dem Treffen eigentlich "hingehauen". Soll nicht zynisch klingen, ist eine rein technische Betrachtung.
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