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karlyman
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Also, wenn ich eine so gute Kristallkugel hätte, würde ich Lotto spielen oder zu den Sportwetten gehen.... Wenngleich ich dir in manchen, grundsätzlichen Aussagen recht geben muss.
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Die genannte offene, erweiterte DP-Liste nützt eben nichts, wenn der Erwerb z.B. 2006 oder 2008 stattfand, und damals vorhandene, abweichende Listen (die die entsprechende Waffe ausdrücklich noch enthielten) nun als nicht mehr gültig erklärt werden. Dann bliebe für Verwendung als DP/DR nur noch der Versuch eines Einzelnachweises als Dienstwaffe, und das kann in etlichen Fällen ganz schön "hartes Brot" sein.
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So ungefähr auch Aussagen, die ich seitens einer Waffenbehörde (zu der ein ganz guter "Draht" besteht) erhielt. Thema u.a. Magazin-Regelungen, VL-Anmeldepflicht, Deko/Salut-Pflichten. Auch die warten ab und hoffen, dass es nicht "ganz so heiß gegessen wird"...
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Dazu, nur mal nebenbei: Was macht eigentlich der BDMP'ler (insbesondere "bedürfnistechnisch"), der sich vor 5, 10 oder 15 Jahren aufgrund der damals gültigen DP/DR-Liste einen Voreintrag für eine dort dezidiert aufgelistete Dienst-KW holte, diese erwarb und seither hat.... wenn sich diese KW nun nicht mehr auf der Liste wiederfindet?
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Und ich stelle mir gerade vor, jemand kauft JETZT zulässiger Weise eine bestimmte SLB mit - als Erstausstattung zugehörigem - Original 10+Schuss-Magazin (oder 10er-Magazin in blockiertem 10+ Magazinkörper..). Der hat dann, falls der verschrobene Referententwurf (mit Altbestandsregelung, aber rückwirkender Verbotsfrist) ab Herbst Gesetz wird, auf einmal kein legales Magazin mehr dafür, sondern einen verbotenen Gegenstand... Bullshit ist der - noch nette - Ausdruck, der mir für so eine Normierung einfällt.
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Und wie der ALT-Bestand (noch dazu rückwirkend auf vor 2 Jahren...) nachgewiesen werden soll, wird auch noch spannend.
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Die Rede ist von Selbstladelangwaffen. Allerdings, bei den Magazinen, Achtung: "dual use".... Es gibt Mags, die sind bekanntlich in Repetierern wie auch in bestimmten HAs nutzbar. Da würde dann künftig (sofern man beides "passend" hat) gelten: 10er-Kapazitätsgrenze für HA.
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Der wirklich allergrößte, extrem praxisferne Bullshit dabei ist der von den Magazin-Gehäusen/-körpern. Das "haut" mit einem Mal die meisten - selbst aus Sport-/Jagd-Gründen heute schon kapazitätsreduzierten - Magazine aus dem Rennen, und hat massiv Kriminalisierungs-Potenzial. Selbst wenn man mit der neuen EU-Regelung hadert, die Franzosen haben sie wenigstens noch praxisgerecht umgesetzt. Zur deutschen Regelung lt. Entwurf fällt einem hingegen nichts mehr ein (höchstens Kraftausdrücke).... das darf so nicht ins Gesetz.
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DM-/Designated Marksman-Konzept....?
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Ja, was anderes wird wohl - trotz aller geltend gemachten Einwände, Argumente etc. - auch nicht übrig bleiben.
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Ich hatte für mein SD XR 41 vor vielen Jahren mal drei G3-20er-Magazine erworben; in gutem Zustand, aus der Pappkiste beim Händler, für 3 Euro das Stück. Kürzlich kramte ich, aus aktuellem Anlass, mal nach der damaligen Rechnung von dem Händler; handschriftlich ausgefüllt (war eine Verkaufsmesse). Sie ist tatsächlich noch vorhanden. Bezüglich der Magazine steht drauf: "3 Magazine".... Ich weiß definitiv, dass das die G3-20er-Mags waren. Wird das dann ein Fall für eine eidesstattliche Versicherung....?
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Ah ja. Ich kenne bislang nur die Version: Auf Antrag. Und nur Mag.-Altbestand, welcher vor Mitte 2017 erworben wurde (somit teilw. rückwirkendes Besitzverbot). Und mit Geltung auch für alle "großen" Mag.-Körper (also selbst auf 10 Sch. begrenzte Mags im großen Körper erfasst). Und das muss womöglich noch mit Einzelbeleg nachgewiesen werden (wird in vielen Fällen schwierig werden). Also, sehr viele Wenns und Abers - eine "zulässige Weiternutzung" sieht m.E. anders aus.
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Der Hinweis auf das HK 416 kam ja schon, s.o. Seltsam finde ich, dass HK beim Bundesverteidigungsministerium jetzt so einen Vorstoß in der Kaliberfrage macht, aber den Streitkräften Frankreichs aktuell 93.000 HK 416 (F) in eben dem Kal. 5,56 x 45 liefert. Und die Fa. glaubt doch nicht ernsthaft, dass man vom derzeitigen "kleinen" NATO-Standardkaliber abweichen wird? Die 7,62 x 51 hingegen kann eine Zukunft für spezielle Verwendungen haben. Es ist heute viel die Reden von europäischen Streitkräften. Warum nicht das Mod. 416 als "Euro-Sturmgewehr"?
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Ja. Ich bin z.B. fest überzeugt davon, dass ein einziger Jugendbetreuer (o.ä.) auf Utoya, der auf Breivik auch nur aus der Distanz einen verfehlten Schuss abgefeuert hätte, die Sache dort wesentlich verbessert hätte. So etwas bindet einen Täter mit höchster Wahrscheinlichkeit. Der wäre niemals so lange (mit bekanntem furchtbaren Ergebnis) unbehelligt auf der Insel herumgelaufen.
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Als Jäger könnte man z.B. auch auf die Idee kommen, wenn man denn eine Salutbüchse oder -flinte besitzt und ein Bedürfnsizwang eingeführt wird, als Zweck/Verwendung für die Knallwaffe "Hundeausbildung" anzugeben. Dass ein Bedürfniszwang für die Knall-Umbauten natürlich ohnehin "Bullshit" ist, ist klar.
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Trump hält Rede vor der NRA! Legalwaffenbesitzer begeistert!
karlyman antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Das ist so ähnlich wie im Fall der AfD. Wenn die sich für liberalen privaten Waffererwerb und -besitz ausspricht, ist dieser - für den Mainstream - wirklich endgültig "verbrannt". Denn damit hat sich ja "Satan" persönlich dafür ausgesprochen... -
Trump hält Rede vor der NRA! Legalwaffenbesitzer begeistert!
karlyman antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Diesen (von US-Linken vertretenen) Bullshit, das Recht auf Waffenbesitz mittels 2nd Amendment sei lediglich eine Interpretation der Waffenfreunde, verbreiten hiesige Medien doch ständig als "Wahrheit". Das wird wie ein Mantra vorgebetet. -
Auch eine Idee, ja. Die FDP ist sonst bei Innovativem ja nicht zurückhaltend. Siehe aktuelle Rede von Christian Lindner auf dem Parteitag in Berlin auf Chinesisch...
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Finde ich schon. Ist aber Geschmackssache.
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So etwas predigten vor langer Zeit die Pfarrer von der Kanzel.
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Zitat: "Allerdings verfolgt der Staat gar nicht den Ansatz, der Bevölkerung einen Vollkasko-Schutz zu bieten. Im Musternotfallplan „Stromausfall“ des Regierungspräsidiums Karlsruhe etwa wird es auf den Punkt gebracht: „Bei einem langanhaltenden und flächendeckenden Stromausfall kann aufgrund der enormen Anforderungen und der nur begrenzt vorhandenen personellen und materiellen Ressourcen keine umfassende staatliche Fürsorge betrieben werden.“" Seltsam, aber den Eindruck solcher umfassender Staats-Fürsorge versuchen die Repräsentanten des Staates doch sonst oft bei den beunruhigten Bürgern (und Wählern) zu erwecken....
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Allein schon die Aufzählung von "Mord und Suizid" in einem Atemzug zeigt mir, wohin da die Richtung (oder: Intention) geht.
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Man kann jede Menge orten. Man könnte auch Leute orten. Abhängig vom Regime sogar irgendwann mit implantiertem Ortungschip... Das mit der "Anhörung" in, wie mehrfach gesagt, -zigtausenden Vorgängen pro Verwaltungsbezirk - geschenkt. Damit das alles nicht nur ein Riesen-Datenfriedhof bzw. eine Schikane aus Bits und Bytes bleibt, muss ein SB (bzw. viele SBs....) sich damit befassen. Ansonsten bleibt es schon rechtlich irrelevant. Und, wie ebenfalls gesagt: Die Behörden sind in so vielen Bereichen bei Pflichtaufgaben staatlicher Verwaltung "hinterher", dass einen solchen Datenfriedhof absehbar niemand aufmachen wird. Die können froh sein, alles halbwegs zu bewältigen, was durch die EU-Novellierung an vielfältigen WaffG-Baustellen neu aufgemacht wird. Dass alles enger geschnürt wird, und dass eine Vergrämungs-Strategie dahinter steckt - vollkommen d'accord. Wie gesagt, "machen" könnte man so vieles.
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Das zur CH wäre mir neu. Nach meiner Information muss ein Voreintrag (o.ä.) bei der Behörde geholt werden, dann kann damit erworben werden; für den Voreintrag ist kein Nachweis eines waffenrechtlichen Bedürfnisses als Sportschütze, Jäger o.ä. erforderlich. Für welche Kategorien das gilt, und sonstige Details.... Da können unsere schweizer WO'ler mehr und Besseres sagen.
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Tschechien, Österreich.... Mit (alles in allem) liberalerer Auslegung des Bedürfnisprinzips (bis hin zu partiellen Ausnahmen davon). Nur so als Beispiel. Zusatz: Unser Nachbarland Schweiz ist bislang auch gut ganz ohne Bedürfnisprinzip klargekommen. Scheint irgendwie auch zu gehen, ohne dass die Welt (oder die öffentliche Sicherheit) untergeht...