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karlyman

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  1. Wie gesagt, Unverletzlichkeit der Wohnung ist im GG verankert, und nicht so ohne weiteres "einfach-gesetzlich", via Verwaltungsrecht/durch Verwaltungsbehörden, durchbrechbar. Auf die "Konstruktion" darf man gespannt sein.
  2. Wird die GG-geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung dann gestrichen...? Durch Maßnahmen der Verwaltungsbehörde lässt diese sich nämlich rechtlich - gegen den Willen des Betroffenen - nicht durchbrechen. Nur durch polizeiliche (Gefahrenabwehr, Ermittlung - StPO).
  3. Na, die Frage stellt sich doch schon lange. Siehe Formulierung aus Par. 42a Abs. 3 WaffG.
  4. "Die Beauftragten der zuständige Behörde ... durchsuchen"? Wo sind wir hier? Im Zuständigkeitsbereich einer Verwaltungsbehörde und somit im Verwaltungsrecht? Oder bei Polizeivollzugsdienst/Staatsanwaltschaft, und somit im Bereich der StPO? Rechtlich ein ziemlicher Unterschied. Nicht, dass da etwas gründlich durcheinandergerät...
  5. Ein Käseblatt, wie es im Buche steht. So eine krude Mischung aus buntem Blatt und Pseudo-"Nachrichtenmagazin".
  6. Ich kann mir den Inhalt lebhaft ausmalen, und klicke das nicht an - sonst werden für den Dreck noch Klickzahlen generiert.
  7. Also bitte! Die wollen sich eben nicht so einfach "vor der Verantwortung davonstehlen".
  8. Ja, finde ich auch. Nur werde ich die leise, böse Ahnung nicht los, dass man in D das WaffG in eine ganz bestimmte Richtung "radikal-vereinfachen" würde...
  9. Auch wenn, ändert es nichts daran, dass das Waffenrecht wohl zu speziell ist, als dass es im Rahmen eines Verwaltungsstudiums gehobener Dienst explizit behandelt werden könnte. Wie gesagt, auch da gilt der Grundsatz, dass die Leute die Systematik des Verwaltungsrechts lernen, und sich dann in einzelne Gesetze/Rechtsgebiete eben einarbeiten müssen.
  10. Wenn das tatsächlich so ist, sollte D einfach die Konsequenz ziehen. Und daran arbeiten, seinen Aufenthalt ausländerrechtlich zu beenden.
  11. Wobei die meisten Sachbearbeiter/Bearbeiterinnen auf den unteren Waffenbehörden doch m.W. Verwaltungsfachangestellte sind. Die Leute im gehobenen Dienst von den Verwaltungshochschulen (früher Fachhochschulen, ist aber nur Namensänderung, weiterhin Abschluss BA, "Fachhochschulen" gibt's in D nicht mehr) dort m.W. im Regelfall leitende Funktionen haben. Waffenrecht ist wohl (wie so manch anderes Rechtsgebiet) zu "eng"/speziell, als dass es in Verwaltungsschulen bzw. -hochschulen explizit vermittelt wird; die Leute lernen die Systematik, und müssen sich in spezielle Gebiete eben einarbeiten... Was dann mal besser, mal schlechter klappt...
  12. Na ja. Sind öffentlich-rechtliche Dienstleistungen wie die in Kommunalverwaltungen, oder die Fahrzeugzulassungsstellen, in USA privatisiert...?
  13. Das mit der Termin-Bucherei auf der Zulassungsstelle ist auch so ein Ding. Es gab Zeiten, und die sind nicht soo lange her, da warst du einfach zeitig morgens mit den Unterlagen auf der Zulassungsstelle, und (vielleicht nicht in Großstädten, aber den Landkreisen) das war dann zack-zack auch erledigt. Formalitäten gemacht, nebenan Kennzeichenschilder machen und die Kleber drauf machen lassen, und der Vorgang war erledigt. Ging alles. Ohne vorab-Terminbuchungen oder wochenlange Wartzeiten. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es im Bereich etlicher öffentlicher Dienstleistungen einfach immer ineffizienter zugeht.
  14. Das mag uns inhaltlich nicht gefallen. Aber ich wüsste nicht, was es uns in D groß angeht, wenn er als thailändisches Staatsoberhaupt thailändische (!) Staatsgeschäfte von einem hiesigen "home office" aus regelt.
  15. Ich habe mich zwar selbst in diesem Faden zum Co.-Beitrag hinreißen lassen, aber gebe dir völlig recht - es nervt etwas... Auch wenn das Co.-Thema bei manchen noch ziemlich tief sitzen mag, aber es gibt (mind.) einen eigenen Faden dafür.
  16. Die Verknüpfung zeigt doch den ganzen irrwitzigen Aktionismus, den unsere Politik - immer nur von einem Anlass zum nächsten hechelnd - vorlegt. Sachorientiert, vernünftig Ursache-Wirkung-Abhilfe prüfend - das findet m.E. kaum mehr statt. Diese jetzt anstehende WaffG-Änderung ist ein wahrhaft "leuchtendes" Beispiel dafür.
  17. Na ja, alte Weisheit: "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig, kein Gesetz zu machen." Trifft bei dem Thema perfekt zu.
  18. Es ist eigentlich schwer vorstellbar, dass da keine "legal reason-"/ sozialadäquater-Zweck-Regelung ins Gesetz reinkommt. Ein - unnützer - Scheixx bleibt es dennoch.
  19. Woher weißt du so sicher, dass Faeser nicht unter einer ggf. anders gebildeten Regierung ins Amt gekommen wäre?
  20. Ich weiß zwar nicht, wieviel Positives VDB real bewirkt... Aber wenn du behauptest, dass dieser Verband regelrecht schadet, solltest du das auch begründen können.
  21. Wer weiß, Paul Harrell (RIP) könnte in (mindestens) der Waffenwelt regelrechtes "Bob-Ross-Potential" haben.
  22. Die Union weiß (zumindest nach ihren öffentlichen Verlautbarungen) aber auch nicht, was sie will... Am einen Tag ist die FDP recht willkommen, weil sie in etlichen Punkten innerhalb der Ampel - gerade was z.B. Migrationspolitik angeht - Positionen vertritt, die deutlich näher an CDU/CSU liegen, als an denen der Ampel-"Partner". Am nächsten Tag wird dann wieder auf der FDP herumgehackt, weil sie im Hinblick auf die Bürgerrechte, und den Schutz vor übermäßiger Kontrollitis, bei neuen Überwachungs-Instrumenten bremst... da wirft sich die Union dann wiederum der SPD an den Hals und fordert diese/den BK auf, doch diese widerspenstigen Liberalen einzuhegen... Und da wundert sich jemand, wenn die FDP zögert, nun vorzeitig flugs einen Koalitionsausstieg, evtl. -wechsel, zu machen. Da passt was nicht.
  23. Nicht so vorschnell. Ob die FDP parlamentarisch im Bund erstmal "Geschichte" ist, steht am Abend nach der nächsten Bundestagswahl fest. Wenn sie es schaffen, sich (innerhalb oder evtl. auch bald außerhalb der Regierung) gut zu profilieren, haben sie gute Chancen, drinzubleiben.
  24. In meinem Umfeld kenne ich zwei Corona-Todesfälle. Waren beides Leute aus dem Ort, einen kannte ich sehr gut, den anderen nur etwas... Beide Fälle in der Covid-Frühphase. Einer mit deutlicher Vorerkrankung der Lunge, der andere nicht.
  25. Es ist keine gewöhnliche Erkältung. Manchmal ist es ähnlich einer Erkältung; manchmal mehr. Es ist allerdings auch nicht gerade die "Beulenpest". Die aktuellen Varianten sind in ihrer Wirkung mit den frühen Varianten von vor 4 Jahren nicht zu vergleichen.
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