karlyman
WO Gold-
Gesamte Inhalte
53.393 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von karlyman
-
Wobei es umstritten ist, ob das mit den Magazinen bzw. dem Stichtag 2017 im rechtlichen Sinne eine "Rückwirkung" sei. Wurde im "Referentenentwurfs"-Thread vereinzelt dargelegt. Die nachträgliche Einführung neuer Bedürfnis-Anforderungen, die bei Erwerb und bisherigem Besitz niemals Bedürfnisgrundlage waren, halte ich dagegen für eine echte rechtliche Rückwirkung. Gerade die Behörden haben bisher stets auf der "bei Erwerb bestehenden Bedürfnisgrundlage" herumgeritten... Und diese war definitiv nicht "12 x jährlich für jede Waffe".
-
Für zweifelhaft an der genannten, horrenden Bedürfnisgestaltung ("12 mit jeder Waffe" über viele Jahre lang) halte ich, dass im Nachhinein Bedürfnis-Anforderungen für den Besitz definiert und festgelegt werden, die beim Erwerb und zunächst beim Besitz, nie zugrunde lagen. Und das insbesondere nicht bei WBK Grün Grundkontingent, sowie WBK Gelb. Stichwort "dem Erwerb zugrunde liegendes Bedürfnis". Das war ein anderes.
-
Das mit den 5 ist noch lange nicht alles... Wo steht, dass Waffen auf WBK "Gelb" (§ 14 Abs. 4 WaffG) ausgenommen sind? Viele Schützen haben zwei "Gelbe voll". Wenn die auch nur noch je eine "Kurze" und einen Halbautomaten auf "Grün" haben, sind das 18. Auch das ist noch nichts soo Ungewöhnliches, und der Gesetzgeber hat es über lange Zeit von den Erwerbs- und Besitz-Anforderungen her problemlos ermöglicht. Nun käme im genannten Fall nachträglich, durch scharf geänderte Bedürfnisanforderungen, die nie Erwerbsgrundlage waren, "der Schlag ins Genick" (hier konkret etwa mit 18 x 12 = 216 Schießterminen im Jahr). Völlig utopisch, weder von den Schützen noch den Ständen her ansatzweise zu leisten. Und von den Behörden bei deren Kapazitäten kaum kontrollierbar bzw. verwaltungsrechtlich umsetzbar.... Ich kann mir auch schwer vorstellen, dass sie diesen Irrwitz so wirklich durchpeitschen. Aber auszuschließen ist da gar nichts mehr.
-
Dass das künftige, nach diesen Vorstellungen vorgesehene Bedürfnis-Gedöns mit derzeitigen Behörden-Kapazitäten nicht mach- und kontrollierbar ist, dürfte klar sein. Dennoch hat es das Potenzial, bei entsprechend "aktiven" Behörden sehr vielen Schützen sehr vielen und riesengroßen Ärger zu bereiten. Wenn ich allein an die WBKs "Gelb" (§ 14 Abs. 4 WaffG) denke, was da bei Vielen alles draufsteht (und bei denen solch hohe Bedürfnis-Anforderungen nicht mal im Ansatz Grundlage waren)....
-
Die Landwirte haben heute, bundesweit und in großem Umfang gegen die Dinge, die man ihnen zumutet, demonstriert. Das war kräftig, laut und unübersehbar. Was uns da zugemutet werden soll, geht ebenfalls "auf keine Kuhhaut" mehr. Schon die Magazinsache und die vor Misstrauen strotzenden Standard-Abfragen beim VS sind äußerst ärgerlich; aber die Krone aufgesetzt wird dem Ganzen durch die nachträglich eingeführten Bedürfnishürden, die niemals Erwerbsgrundlage waren und von sehr vielen schlicht nicht erfüllbar sein werden; eine Unverschämtheit sondergleichen. Wenn wir da jetzt nicht per Brief und auf der Straße dagegen angehen, können wir uns einsacken lassen.
-
Ist ja schon alles relevant. Dennoch, wieder mal... Immer, wenn beim Thema WaffG-Novelle eine Weile keine reale Entwicklung oder Nachricht hörbar ist, driftet's hier ziemlich nach OT.
-
Was da jetzt angefangen werden soll, eben die Massenanfragen "ins Blaue hinein", ist allein politisch gewollt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich irgendein Fachmann bzw. eine Fachfrau für so etwas ausspricht.
-
Nette Idee, finde ich. Romantisch und witzig.
-
Sonst beklagen sie sich mitunter, wenn sie von zu vielen e-mails zugeschüttet werden.... Wie auch immer, es gab bzw. gibt die abgestimmte Stellungnahme der Verbände als Vertreter der Schützen, und die ist sachlich, klar, dezidiert. Da kann keiner sagen, es wären die eklatanten Sinnlosigkeiten, Zumutungen und Defizite des WaffG-Entwurfs nicht benannt worden.
-
Man kann allerdings von MdBs, die in Fachausschüssen sitzen, auch erwarten, dass sie sich fachlich einigermaßen einarbeiten.
-
Das ist ohnehin der Bereich, auf den die SPD (und die Grünen) sich seit dem Verbrechen von Halle hauptsächlich konzentrieren. Wobei die Grünen es eben wieder als neue Masche für die alte Legal-Waffen-Verbots-Leier nutzen.
-
Dass ersteres mit dem LWB-Bereich, um den es hier ja geht, nichts zu tun hat, scheint keinen "Sachpolitiker" zu interessieren... Zu Letzterem: Das (also das Wiederholen des in Aussicht gestellten "nach 10 Jahren muss Schluss sein mit Bedürfnisprüfung") hört sich allerdings, positiver Weise, schon mal ganz anders an als das hier viel spekulierte (und völlig irrwitzige) "12/18 für jede Waffe und das auf Dauer"...
-
Ich hab's ja nicht gesehen.... Aber ihr meint hier den Herrn Mayer, der auf dem von Schwarzwälder so oft zitierten Schützentag die für LWB so beruhigenden und zusichernden Aussagen gemacht haben soll....?
-
Nur zu! Her mit solchen Statistiken und einem glasklaren Aufzeigen der Deliktrelevanz legal besessener Waffen! Da kommt aber ein Ergebnis heraus, was den Grünen in ihrem Verbotswahn gar nicht gefallen wird.
-
Was die Umwelttoxizität angeht, ist die Diskussion (s. EU) um Bleiverbot bezogen auf den Schiesssport wirklich "für den Popo". Was soll der Unsinn, wenn in geschlossene Kugelfänge geschossen wird? Wer da Bleieinsatz verbieten will, der will in Wahrheit etwas anderes....
-
Und immer wird einleitend ein aktueller Fall instrumentaliisiert... Hinten die üblichen Grün-Forderungen, vorne ein aktuelles Ereignis mit Waffenbenutzung, wie zuletzt Paris-Terror, oder eben der Irre in Halle.... Hat mit Legalwaffenbesitz zwar nichts zu tun, aber ist ja egal.
-
In der WaffG-Novelle geht es um (weitere) Normierung des LWB. "Halle" hatte nichts mit LWB zu tun.
-
Wer künftig ggf. von einer Ablehnung bzw. einem WBK-Widerruf (aus hier diskutiertem Grund) betroffen sein sollte, sollte im Rechtsmittelverfahren dagegen (Widerspruch, Klage) konsequent § 39 Abs. 1 des entsprechenden (Landes-)Verwaltungsverfahrensgesetzes anführen bzw. einfordern (Begründung des Verwaltungsaktes).
-
Wenn für eine verwaltungsrechtliche Maßmnahme (hier insbesondere: Nichterteilung einer beantragten WBK, Widerruf einer WBK) keinerlei konkrete, ggf. auf dem Rechtsweg prüfbare Begründung benannt wird... Dann kommen wir an die Grenzen des Rechtsstaats, oder sie sind bereits überschritten. Und "es ist irgendwas gespeichert" ist weder hinreichend konkret, noch prüfbar.
-
Was sind die Eintragungskriterien?
-
Oder vielleicht bald bei den bayerischen Freien Wählern...?
-
Wie ebenfalls schon gesagt, jedem im ministeriellen Apparat der halbwegs in der Lage ist zu rechnen, ist klar, dass das schon von den Standnd Zeitkapazitäten her nicht erbringbar ist. Was die Rückwirkung für bereits (z.T. langjährig) erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse angeht, wäre die Sache rechtlich ohnehin sehr windig... Das Fortbestehen der bei Erteilung bestehenden waffenrechtliche Bedürfnisse ist zwar fortgesetzt zu prüfen; aber diesen waffenrechtlichen Erlaubnissen (einzeln auf Grün oder gesammelt auf Gelb) lagen eben andere schießsportliche Bedürfnisanforderungen zugrunde.
-
Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
karlyman antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Das für und bei deren Erteilung notwendige Bedürfnis war ein anderes, auf jeden Fall nicht 12/18 pro Waffe. Dass im Nachhinein andere Anforderungen interpretiert bzw. formuliert werden, ändert an den zum Zeitpunkt der Erteilung geltenden Anforderungen doch nichts. -
Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
karlyman antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Das ist vollends nicht mehr handhabbar; da weder konkret, noch von der Verwaltung in der gesamten Breite aller Waffenbesitzer, kontrollierbar. -
Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
karlyman antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Und schon, siehe Wortlaut, relativiert sich das "gerne" zitierte hessische Urteil.