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karlyman

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  1. Also, sich so runterzureden bzw. zu -schreiben bringt auch nichts. Zumal die genannten "Deckel" nicht nur bislang in keinster Weise in irgendeinem Novellierungs-Entwurf drin waren, sondern auch fernab jeder Realität sind. Man betrachte mal die Grund(!)kontingemte für KW und HA-LW, und dass alleine der Vordruck für %§ 14 Abs. 4/"Gelb" schon 8 "Plätze" hat. Über diesen "Deckeln" sind sehr viele Schützen schon jetzt meilenweit drüber. Wenn die auf die Weise in vorhandenen Bestand eingreifen sollten, gibt das eine Klagewelle wg. enteignungsgleichen Eingriffs/Vermögensschaden, wie es sie in der Geschichte des WaffG noch nie gegeben hat. Aber wie gesagt, Aufmerksamkeit und "Wachbleiben" ist zwar gut - aber sich systematisch die düstersten Szenarien auszumalen erhöht auch nur unnötig den Blutdruck.
  2. Kommen wird die Novelle des WaffG aber auf jeden Fall. Wir wissen nicht, ob ein "noch längeres Köcheln" des Geetzes, bis es dann fertig und verabschiedet ist, nun besser oder schlechter für unsere Belange ist. Kann sein, es werden noch einige unsinnige Dinge herausgenommen bzw. "glattgebügelt". Kann aber auch sein, es kommt gewisser Unsinn erst (spät) noch hinein.
  3. Ich habe nix gegen das Saarland. Ist übrigens auch ein netter Dialekt da (habe liebe Nachbarn, die von dort stammen).... Aber die Witzchen a la "kaum ist man drin, gibt mal richtig Gas, und ist schon wieder durch".... werdet ihr wohl nicht mehr los. Fragt die Luxemburger, da ist's doch auch so.
  4. Immer noch am "Platz der Luftbrücke" (da, wo auch das Polizeimuseum ist)....?
  5. Stand bisher in dieser Sache war ja, dass seitens der EU bezüglich der Wirkungen des Bleieinsatzes in Gebieten "other than wetlands" auf der Jagd, sowie im Schießsport, geforscht werden sollte. Einschließlich der zu erwartenden Wirkungen eines entsprechenden Bleiverbotes in diesen Einsatzbereichen. Also eine Evaluation. Gerade im Schießsport gab und gibt es da Zweifel an der Wirkung bzw. Sinnhaftigkeit - insbesondere beim Einsatz in umschlossenen Kugelfängen, wo Bleisubstanzen überhaupt nicht in die Umwelt gelangen können. Wie kommen die auf einmal - hopplahopp - auf ein komplettes Verbot? Was ist das Ergebnis der Evaluation? Woher kommt die Begründung? Da ist sehr wenig konkrete Information.
  6. In Baden-Württemberg (iund das ist offensichtlich in BY ähnlich) ist das Landratsamt ja ein "Zwitterwesen". Es ist einerseits Verwaltungszentrale des Landkreises als kommunale Körperschaft, der der Landrat vorsteht - so wie der Bürgermeister einer Gemeinde. Und der Kreisrat kann hier in vielen Dingen gestalten wie der Gemeinderat einer Kommune. Andererseits nehmen die Landratsämter auch staatliche Verwaltungsaufgaben ("Pflichtaufgaben nach Weisung") wahr - sie beherbergen (als Träger; Personal, Ausstattung, innere Organisation) die sog. unteren Verwaltungsbehörden, z.B. die untere Immissionsschutzbehörde oder eben auch die unteren Waffenbehörden. Diese nehmen rein staatliche Aufgaben wahr, da ist der Landrat lediglich Verwaltungsspitze, die Vorgaben kommen von den Länderministerien. Und die Möglichkeiten des Landkreises, inhaltlich zu "gestalten", sind sehr eng begrenzt (auch wenn sie manche mitunter nutzen "bis zum Anschlag", gerade beim Waffenrecht aus politisch-ideologischen Beweggründen; das wirkt sich dann auf den Verwaltungsvollzug aus).
  7. Böse Zungen behaupten ja, das Saarland sei eigentlich nichts anderes als ein einziger Landkreis.
  8. Und was bei der ggf. herauskommt (Novelle WaffG), das werden wir ja alle - im Guten oder Bösen - demnächst erfahren.
  9. Und selbst wenn wir das wären - du weißt ja: 2 Juristen, 3 Meinungen (bzw. Auslegungen)....
  10. Stimmt. Der Gedanke kam mir dabei ebenfalls.
  11. Dann können sie dieses "Wording", wenn sie es so im Brustton der Überzeugung wiedergeben, ja sicher auch begründen.
  12. Und jetzt würde mich wirklich mal interessieren, aus welcher "Nase" man sich dann die irrwitzige, und völlig praxifremde Auslegung "mit jeder Waffe" gesaugt hat. Ist das einer nächtlichen Phantasie entsprungen...?
  13. Mal wieder konkret: Stehen die 2. (und 3.) Lesung des novellierten WaffG nun eigentlich heute auf der Sitzungs-Agenda des Bundestags, oder nicht?
  14. Da könnte man noch lange streiten... Das Problem ist, dass sich die einschlägig "geneigten" politischen Akteure aus der gerichtl. Entscheidung (so irrwitzig bzw. beliiebig sie ist) das herauspicken, was sie für (im Sinn ihrer Verbots-Agenda) sinnvoll halten.
  15. Mache ich auch nicht. Nur halte ich bei der Union den Wahnsinn noch für revidierbar, bei RRG sind tendenziell Hopfen und Malz verloren... P.S.: Gleich wird wieder jemand hier "um die Ecke kommen" und beklagen, es werde im Waffenrechts-Forum "zu politisch".
  16. Zum wiederholten Mal: Bitte nicht RG Anfang der 2000er mit heutigem R(R)G verwechseln. Dazwischen liegen, gerade bei unserem Thema, leider Welten.
  17. Quintessenz des Beitrages.
  18. USA ist immer eine schlechte Argumenationslinie, weil dir da sofort die vergleichsweise hohe Zahl an Toten durch Feuerwaffen "um den Kopf geschlagen" wird. Was bei differenzierter Betrachtung, und unter Beachtung der gesellschaftlichen Hingergründe, auch wieder relativ ist, aber solche Feinheiten interessieren dann nicht.... Sinnvoller ist es, auf Staaten mit freiheitlicherem Waffenrecht, aber Strukturen die denen in D deutlich mehr ähneln, zu verweisen. Und da sprechen die Zahlen ja nicht gegen den LWB. Ich gebe Chapmen aber insoweit recht, als diese internationalen Vergleiche (so riichtig die Hinweise sein mögen) JETZT nichts bringen. Wir haben konkrete Punkte auf dem Tisch und Grundsatzdiskussionen und -verweise führen im Moment nicht weiter. Nein, es ist von unserer Seite JETZT nochjmal darzulegen, warum konkret die Mag.-Regelung, die Bedürfnisverschärfung, die VS-Abfragen etc. sachfremd sind, nichts bringen, und die betroffenen Bürger unverhältnismäßig belasten.
  19. Wo hast du denn in den Anhörungsbeiträgen - auf die ich mich bezog - nur "allgemeine Ansichten und Überzeugungen" gehört? Da wurde klar auf die Punkte Mag.-Beschränkeungen, Bedürfnisverschärfung, VS-Abfragen etc. eingegangen.
  20. Mir ist das klar. F. Gepperth, der DSB-Verteter etc. haben die Argumente gegen die diversen Verschärfungsvorhaben ja in der Anhörung so dezidiert wie möglich vorgebracht. Die kann man (und sollte man ruhig) nur wiederholen.
  21. Na ja, der Schweiz-Vergleich bringt uns nur insofern weiter, als er aufzeigt, wie es in einem freiheitlichen und dennoch sicheren Gemeinwesen eben auch laufen kann. Im Übrigen hat ja lange und intensiv (auch hier, man höre und staune) eine sachbezogene Diskussion über die anstehenden waffenrechtlichen Neuerungen in D stattgefunden. Und, selbst wenn man alle Eigenbetroffenheit mal ausblendet, so richtig stichhaltige - faktenbasierte - Argumente für die Verschärfungen waren da nicht vorhanden.
  22. Ja. Nur müssen die eben auch ihre faktische Begründung haben.
  23. Auch das, wie erwähnt.
  24. Zum Öl: Frag mal Altlastensachverständige. Zum Baum: Es gibt (durchaus handfeste) Gründe des Artenschutzes, der städt. Grüngestaltung (B-Pläne, Baumschutzsatzungen etc), die dagegen sprechen. Zum Tiger; Der hat bei Ausbruch ein Riesenpotenzial, und zwar eines, das du als Halter (im Ggs. zu Waffen, die tote Gegenstände sind) nicht kontrollieren kannst. Wir brauchen nicht ins letzte Detail ausdiskutieren. Fest steht m.E., dass es im Umweltbereich bzw. bei der Haltung von Groß-Prädatoren handfeste und faktische Gründe gibt.... Und die gibt es bei der Frage der Zahl legal besessener Waffen eben nicht, siehe Blick auf die Relevanz aus der BKA-Statistik. Anders gesagt: das Altöl im Boden, die im Juni gefällten Bäume, der Tiger im Vorgarten... die haben mit hoher Wahrscheinichkeit eine Wirkung. Die Zahl der Ordnonnanzbüchsen oder Revolver im Waffentresor im Keller - mit hoher Wahrscheinliichkeit keine. Und daher hinken die genannten Vergleiche eben.
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