karlyman
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Neues deutsches Waffenrecht: 1,5 Milliarden Schuss sollen vor Terror schützen
karlyman antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Weil der Strom ja aus der Steckdose kommt. -
Daran musste ich auch schon denken. Die einen werden "zur Masse gezwungen", während die anderen jedes einzelne Stückchen durch irrwitzige Aktivität begründen müssen.
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Ich will jetzt keine OT-Jagd-Diskussion aufmachen, aber zumindest ich habe keine ÖJV-Mitglieder kennen gelernt, die regelrechte "Niederschießer" (i.S. von "Cerviden-Zusammenballlerer") sind. Ja, die Schwerpunkte liegen etwas anders; aber solche "Kadaverjäger", wie du evtl. unterstellst, habe ich da definitiv nicht getroffen.
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Neues deutsches Waffenrecht: 1,5 Milliarden Schuss sollen vor Terror schützen
karlyman antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Ja. Dennoch bleibt die Problematik bezüglich von allem an schießsportlich besessenem Waffenbestand, was "jünger" als 10 Jahre ist. Wer in den letzten 10 Jahren z.B. eine WBK Gelb "voll" gemacht hat, z.B. mit zwei Perkussionsrevolvern und 6 Ordonnanzrepetiern (wahrhaft nicht so ungewöhnlich).... Von dem würde dann, soweit bislang bekannt, erwartet, dass er fast 100 Schieß-/Übungstermine pro Jahr "absolviert".... Das ist nicht zu schaffen. Und, ich betone es nochmals, es war auch nie Erlaubnisvoraussetzung für die WBK Gelb. Es nützt wirklich nichts, sich mit der "Altschützenregelung" von 10 J. ab Erwerb zu "trösten"... Erstens wegen den häufigen Fällen wie dem obigen, und zweitens, weil uns sonst der Nachwuchs regelrecht wegbricht. Auch dieser Unsinn muss also aus der Welt, bzw. es muss klargestellt sein, dass das "regelmäßige Üben" mit jeder Waffe eben nicht formal 12/18 im Jahr bedeutet, sondern nur eine gewisse Regelmäßigkeit beinhaltet. -
Schreib' deine Überlegungen am besten auf Plakate und hänge diese aus. Vor dem BMI. Die werden dann schon die passende VwV mit "Detailvorschriften" ersinnen.
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Naja, das wird jetzt leicht OT (und über die Grünen grundsätzlich mache ich mir auch keine Illusionen); aber: Es gibt z.B. gewisse Verbindungen/Vernetzungen ÖJV und Grüne... und da habe ich zwar andere Auffassungen von der Jagd, aber absolut keine "Ablehnung der Jagd" (auch nicht, wenn durch andere als die Forst-Ökonomen ausgeübt) erlebt.
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Eher nicht. Denn dadurch würde zwar deine Freizeit zunehmen, aber nicht die verfügbaren Öffnungszeiten und somit Stunden auf den Schießständen. Siehe Kapazitäten und Standzulassungen...
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Und wenn du 4,5 mm-Diabolos in das Röhrenmagazin stopfst, passen da sicherlich 200 rein.
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Und schon geht das wilde Abchecken los, und u.U. das "betrifft mich ja doch nicht soo sehr und tut nur ein bisschen weh"... Merkt ihr (noch) was?
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Hier wird massiv, und bereits in Fein-Verästelungen, über "ungelegte Eier" diskutiert bzw. nachgefragt.... Sinnlos. Viel sinnvoller ist es, jetzt die Fraktionen und Innenaussschuss-Mitglieder anzuschreiben und sachlich, aber bestimmt aus LWB-Sicht mitzuteilen, was von dem Vorhaben zu halten ist. Noch ist das Ding nicht Gesetz.
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Neues deutsches Waffenrecht: 1,5 Milliarden Schuss sollen vor Terror schützen
karlyman antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Ebenfalls! -
Neues deutsches Waffenrecht: 1,5 Milliarden Schuss sollen vor Terror schützen
karlyman antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
@Schwarzwälder Der Gedanke kam mir auch schon. Der Gesetzgeber zwingt, wenn es so kommt wie offenbar beabsichtigt, die LWB mit Sportschützen-Bedürfnis zu einem irrwitzigen Aufwand an Munition, Treibladung, Geschossen, Fahrt-Kilometern, um noch irgendwie ihr Bedürfnis zu retten. "Hobby nebenbei" geht, wenn man auch nur einige "Eisen" besitzt, dann nicht mehr. Der Sportschütze wird in "Intensiv-Aktivitäten" getrieben. Das macht, auch gesamtgesellschaftlich und bis hinein in die ökologische Fragestellung, keinen Sinn. Es sei denn, man erkennt als Sinn den, durch diesen scharf erhöhten Aufwand den Waffenbestand drastisch zu senken und künftigen Schützen den Einstieg so schwer wie möglich zu machen. Kurz gesagt: Austrocknung des LWB in Deutschland. -
Ich gehe, zumindest nach der gelieferten Beschreibung, von 1) aus. Anders machte der neue Bedürfnis-Bezug (auch hinsichtl. der 10 Jahre) auf die Einzelwaffe und ihren Erwerb keinen Sinn. Wobei, ich frage bei diesem ganzen Irrwitz noch nach "Sinn"...
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Und an den paar verfügbaren Trainingstagen des Standes stehen dann jeweils -zig Leute mit ihren Transportern und dortigen "Arsenalen" auf dem SV-Parkplatz. Wie viele von denen kommen wohl in den Öffnungs-Stunden tatsächlich auf den Stand und zum Schießen... wird das ausgelost...? Solche (Gedanken-)Spielchen sind nett, aber in der Praxis zum Vergessen.
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@webnotar Tja, nach dem Motto: "das Unmögliche" (oder "das Irrwitzigste") denken...
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Du ergehst dich schon in Fein-Ausgestaltungen von Schritt 3 und 4, während es momentan um Schritt 1 bis 2 geht.
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Die Umsetzung ist in der Tat, und nett ausgedrückt, "realitätsfern". Die Behörden werden absehbar (gerade beim Thema scharfe Bedürfnispüfung) vorn und hinten nicht hinterherkommen, vor allem nicht flächendeckend. Was nichts daran ändert, dass es in vielen, vielen Einzelfällen für die LWB verdammt ärgerlich werden kann. Und die Masse der LWB dauerhaft unter Druck setzt.
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Nach meinem Eindruck zielt das darauf ab, dass du - zumindest einen Teil deiner Waffen abgeben - weiterhin arbeiten und Steuern zahlen sollst.
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Wir haben in unserem Verein über 300 Mitglieder, davon geschätzt ca. zwei Drittel mit WBKs. Ich versuche mir nun vorzustellen, wie der Vereinsvorstand es leisten soll, "nur" für den "Altbestand" (älter 10 J.) für jede einzelne Waffe von 200 Mitgliedern/Besitzern eine Bescheinigung auszustellen, ggf. jedes Jahr. Da müssen die Vereine extra Verwaltungskräfte einstellen. Von der völligen Überlastung der Stände, wenn die Mitglieder versuchen, mit ihren "jünger als 10 J.-Waffen das Bedürfnis nachzuweisen, ganz zu schweigen. Die genannte Normierung ist also nicht nur unverschämt, sondern auch für die Vereine als solche und als Standbetreiber eine nicht erfüllbare Zumutung. Da ist von vorn bis hinten kein Sinn (oder aber durchgehend schlechte Absicht für Vereine und LWB) zu erkennen.
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Schönzureden gibt es da in der Tat nichts. Daher schrieb ich ja von Irrwitz und Unverschämtheit.
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Sie sind waffenrechtlich erlaubnispflichtig (daher in der WBK), haben aber keine gesonderten Bedürfnisanforderungen. Sie müssten somit an die Bedürfnisanforderungen (hier: Weiterbesitz) der Grundwaffe gebunden sein.
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OK, OK, es muss - zumindest nach der Mitteilung von F.G. - eine Bescheinigung für die weiterhin bestehende Mitgliedschaft, bezogen auf jede einzelne Waffe, erbracht werden.
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Selbst das kann noch massiv Probleme bereiten. Man stelle sich mal die Situation für Waffen auf "Gelb" vor. Da war ("neugelb") Erwerbsvoraussetzung lediglich, dass diese schießsportlich nach einer in D genehmigten Sportordnung verwendbar sind. Wenn Schütze X nun auf seinem Stand Ordonnanzrepetier-Büchsen schießen kann, kann ihm das der Verein zwar für seine 5 Ordonnanzrepetierer (Erwerb älter 10 J.) bestätigen... Er hat auf der Gelben WBK aber auch noch einen SP-Perkussionsrevolver und zwei Bockflinten (ebenfalls Erwerb älter 10 J.). Da der (übliche Büchsen-)Stand seines Vereines aber weder für SP, noch für Flinte zugelassen ist - wie sollte ihm sein VEREIN dann die schießsportliche Tätigkeit mit diesen Waffen bestätigen? Das kann allenfalls ein (Fremd?-)Verband bzw. ein anderer Standbetreiber, wo er diese Waffen gelegentlich als Gastschütze schießt. Sein Verein kann das nicht. Fazit: diese Regelung ist nicht nur irrwitzig und eine Unverschämtheit - sie ist auch von vorn bis hinten undurchdacht und unpraktikabel.
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Bei Erwerb der Waffen, und insbesondere denen auf Grundkontingent Grün sowie auf Gelb, galten andere Bedürfnisanforderungen und -grundlagen. Das ist so. Völlig egal, was irgendwelche Verwaltungsgerichte - vor relativ kurzer Zeit - dazu gemeint haben.
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Das kann man vergessen, rundweg. Wer auch nur halbwegs einen "Bestand" hat, kann das nie und nimmer erfüllen. Und Vereine und Verbände können es administrativ auch nicht leisten. Da sollte man sich keinerlei Illusionen machen. Es ist JETZT wichtig, diesen Irrsinn als das, was er ist, möglichst vielen Bundestags-Abgeordneten sowie den BT-Fraktionen zu kommunizieren.