karlyman
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Na, die be- oder verhindern ganz sicher nicht unsere Freiheit.
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In Großstädte, zumal die urban-chicen Edelgrünen-Zonen, darf man "wegen Feinstäubchen" doch bald sowieso nicht mehr einfahren...
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Nur auf die Schnelle, so wie ich die Regelung verstehe: Es wird für die Salut-Waffen das Bedürfnisprinzip eingeführt. "Behaltendürfen" registrierter Salutwaffen bei nachgewiesenem Bedürfnis. Anerkannte Bedürfniszwecke: Verwendung in Theater, Film, Brauchtumsgruppen...
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Die vielen Eigner bislang "freier" Salut- und Deko-Waffen dürften auch keinen Schimmer haben, was jetzt an Pflichten bezüglich ihrer "Waffen" auf sie zukommt, und selbst wenn sie es irgendwie mitgekriegt haben, so ist die Materiel reichlich kompliziert geregelt. Gleiches gilt für die Magazinfrage, deren Regelung im Vergleich zu den Nachbarstaaten ein völlig unnötiger Krampf ist. Die Messer-Führ-Regelungen sehen auch nicht gerade klar und transparent aus (von nachvollziehbar ganz zu schweigen). Und so könnte man weitermachen. Wenn das "Entbürokratisierung" ist, dann möchte ich nicht wissen, was unter Bürokratisierung zu verstehen wäre...
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Mehr ist zu dem Punkt an Kommentierung nicht nötig.
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Andererseits ist die Regierung in Kanada drauf und dran, die "AR-Style"-Halbautomaten (und evtl. mehr an HA-Langwaffen) zu verbieten; wohl nicht ganz so radikal wie in NZ, aber man ist dran. Das zum Thema "Blick über den Zaun" (da wird auf einmal die 10er/20er-Mag.Thematik auch relativ klein...). Wundert mich übrigens, dass der neue CDN-Irrwitz hier auf W.O. noch nicht Thema war, da war diesmal das Wild & Hund-Forum schneller.
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Die "argumentieren" eh immer gleich, und wieder und wieder....
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Es gibt viel zu tun - das neue sportliche Kontingent
karlyman antwortete auf Gruger's Thema in Waffenrecht
Nicht sehr klug, sich so wenig mit einem Bereich des Rechts, der das eigene Interessenfeld regelt, zu befassen. Hat was von Kopf in den Sand stecken.- 130 Antworten
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Das stimmt. Allerdings ist es immer noch ein großer Unterschied, ob da im Melderegister der Vermerk "W" steht, oder ob das Einwohnermeldeamt dazu umfassende, inhaltliche Angaben erfragt bzw. erfassen will ("Kopien der waffenrechtlichen Erlaubnisse")... Um Letzteres ging es hier ja. Und das ist schlicht ein Unding - da ganz klar nicht in der Kompetenz eines Meldeamts. Ich weiß nicht, was da den entsprechenden Beschäftigten "geritten" hat...
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Es gibt ja Kritiker, denen das vom BT beschlossene Gesetz zu lax ist, und einigen natürlich auch zu streng... Einzelne Länder haben da gewisse Positionen. Aber es sieht (vgl. oben) wohl im BR nicht mehr nach einer so heftigen Hürde aus, dass man das Ding noch ablehnen und zurück in den Vermittlungsausschuss verweisen würde.
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Es gibt eben Zufriedenheit aus gewissen, partiellen Sichtwiinkeln.... Wem, wie genannt, die (ja vernünftige) weiterhin geltende Registrierungsfreiheit von VL am Herzen lag, der kann darüber ja zufrieden sein. Ebenso, wem es zuvorderst wichtig war, dass die irrwitzige, spät eingebrachte Intensivst-Bedürfnisauslegung ("...x-mal pro Waffe...) nicht kommt. Wer dann nicht in der Lage ist, über den Tellerrand hinauszublicken, und nur "das eigene Ding sieht"...
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Das Problem ist die Ausweitung dieser Zonen auf sehr viele urbane Bereiche, von Bahnofsvorplatz über Fußgängerzone bis Marktplatz... Ohne ständiges "Ablegen oder wegschließen" (im Übrigen: wie?) können viele städtische Räume dann nicht mehr (auch nur) durchquert werden.
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Unerhört. Und das in Zeiten von Transgender, X-Geschlecht etc.... "What? Did you just assume my gender.....!?"
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Geboren wann, wie, wo und warum... Ergänzt durch die Fortschreibung des Nachweises zur Existenzberechtigung für 2020...
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In allen anderen Fällen (d.h. ohne "W-Eintrag") muss sie nicht auf Eigensicherung achten, weil dann garantiert "nicht geschossen" wird.....? Oh, heilige Einfalt.
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Ja, eben. Daher meine süffisante Anmerkung, in dem Fall dürfe man auf die Benennung der Rechtsgrundlage gespannt sein...
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"Angefragt" werden kann man wegen vielem. Ob man eine Antwort gibt bzw. geben muss, das steht aber auf einem ganz anderen Blatt.
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Das sind eben reine Meldedaten, wie genannt "zum Zwecke der Erhebung und des Einzugs des Rundfunkbeitrages". Und auf diese Zweckbestimmung und Notwendigkeit der Datenerhebung und -verwendung ist streng zu achten.
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Aber eben nur ganz bestimmte.
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Vor vielen Jahren gab es mal ein Titelthema in einer internationalen Zeitschrift (ich meine im "Economist"), das die rhetorische Frage stellte: "Austria - the better Germany?" Immer, wenn ich in dem schönen Land bin (zu dem ein Teil meiner Familie in k.u.k.-Zeiten noch gehörte...) muss ich daran denken... Das Fragezeichen lasse ich dabei im Regelfall weg.
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Kommt aufs Bundesland an, wie das organisiert ist. In vielen Bundesländern (wo es nicht bei polizeilichen Dienststellen, sondern Verwaltungsbehörden organisiert ist) ist das auf der unteren staatlichen Verwaltungsebene ("untere Verwaltungsbehörden"). Und die sind bei den Landratsämtern bzw. Städten ab einer bestimmten Größe angesiedelt. Somit bei größeren Verwaltungseinheiten und Dienststellen, die sicherlich nicht "nebenher" auch noch Einwohnermeldeamt sind. Die untere Waffenbehörde und das EMA in nur einer Dienststelle wäre jedenfalls ein echter "Exot". Und selbst dann dürften die Teile der Dienststelle nur diejenigen Daten/Angaben haben, die sie für ihre Aufgabe jeweils benötigen.
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Und auf die Rechtsgrundlage (wohlgemerkt für die dienstl. Zwecke eines Einwohnermeldeamtes) darf man herzlich gespannt sein...
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Das Ding ist 10 Jahre alt, und auch seither kein bißchen relevanter und maßgeblicher geworden.
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Sammler - Ordonnanzbüchse - zugehöriges Bajonett..... Kleines Späßle am Rande
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Genau. Und... ich finde die erwähnte Auslegung in den Messerforen/Blogs zwar nett (bzw. nicht unsympathisch), halte sie aber für "exotisch".