karlyman
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In der Art kommentieren so einige Schützen auch das Original der G17...
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Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
karlyman antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
@froschs Fall passt deswegen, und ist deswegen ähnlich, weil auch der da genannte Lauf zunächst mal nicht auffindbar war, also zunächst mal (subjektiv) "weg". Auch wenn er objektiv betrachtet doch da war. Fällt unter die lästige Kategorie "wie vom Erdboden verschluckt, nicht aufzufinden, und dann doch nur blöd irgendwo weggesteckt oder reingerutscht"... Das kennen wohl viele von uns, wenn auch nicht unbedingt mit Waffen(teilen). -
Solche Dinge sprechen sich allerdings, erfahrungsgemäß, unter den Schützen/Betroffenen herum. Wenn fortlaufend praktiziert wird, dass ein Behördenvertreter/Außendienstler blanke rechtliche Falschbehauptungen abliefert, den Bürgern ggf. auf der "Grundlage" noch damit droht - dann kann ein verbindliches Gespräch mit seinem Vorgesetzten Wunder wirken. Manchmal kommt es vor, dass die durchaus an Rückmeldung aus der Praxis - gerade wenn eben weit über den Einzelfall hinausgehend - interessiert sind.
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Bei vielen zusätzlichen Normierungen im WaffG habe ich den Eindruck, dass beides der gesetzgebenden Politik bestenfalls egal ist, es wissentlich in Kauf genommen, wenn nicht gar einkalkuliert wird. Anders kann man sich vieles, was da mind. in den letzten beiden Dekaden normiert wurde und wird, nicht mehr erklären. Auch wenn man dem Thema LWB neutral gegenübersteht - konstruktiv geht anders.
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Waffe in einem Grundstück mit Wald an- oder einschießen erlaubt?
karlyman antwortete auf tkopa's Thema in Waffenrecht
Ich habe den Eindruck, du träumst von Hickock.45's "backyard"... Naja, träumen darf man ja. Die Realität in D ist eine ziemlich andere. -
Aus der Begründung für o.g. Antrag/Entwurf: "Die Erfassung, also Registrierung, von SRS-Waffen im Nationalen Waffenregister (NWR) und in waffenrechtlichen Erlaubnissen wird als nicht umsetzbar angesehen, da SRS-Waffen über keine eindeutige Kennzeichnung verfügen und nicht individualisierbar sind. Durch die Änderung in § 10 Absatz 4 Satz 4 WaffG werden neben dem Führen auch der Erwerb und der Besitz einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen an das Innehaben eines Kleinen Waffenscheines geknüpft." Hört sich nicht nach einer konkreten Nachmeldung von SRS an. Vorgabe ist künftig wohl, dass man als Eigner/Besitzer solcher Dinger (Bestand; ob es zwei, 22, oder 111 sind...) schlicht über den KWS verfügt. Das soll dann wohl abstrakt als "Besitzerlaubnis" gelten, sowie erweiternd als Erwerbserlaubnis. Nochmal: Symbolpolitik von vorn bis hinten. Das ist so, als werde ein "Kleiner Klingenschein" für im Haushalt befindliche Messer jeglicher Art eingeführt...
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Weil ein ziemlich kleiner Prozent- oder Promillesatz an Leuten (schwerpunktmäßig wohl eine bestimmte "Klientel") mit den SRS-Waffen Schindluder treibt, wollen die x Millionen solcher Dinger republikweit unter formale Besitz-Anforderung stellen... Ja, ist klar. Der Neuerwerb, und dort gestellte Anforderungen, sind im Übrigen die eine Sache... Aber was den vorhandenen Besitz, millionenfach verbreitet, angeht - ich wage zu behaupten, wenn von den Dingern (sollte es so kommen) tatsächlich die Hälfte behördlich "nachgemeldet" wird, dann wäre das schon viel. Und je höher die die Anforderungen an eine evtl. Anmeldung/Registrierung setzen, desto geringer die Meldequote. Absurde Symbolpolitik.
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Waffen-Centrale kann keine EWB Artikel mehr anbieten!
karlyman antwortete auf ToniPistole's Thema in Allgemein
Vielleicht hat bei besagtem, dafür unverzichtbaren Mitarbeiter... jetzt gnadenlos die Influenza zugeschlagen. -
Lt. @Fyodor wird es. s. weiter oben, als (Zitat) "...nicht als praktisch und optimal für den Rettungszweck beworben". D.h. es ist ein unpraktisches und suboptimales Rettungsinstrument, das aber mit ca. 130 € mehr als alle üblichen entsprechenden Rettungswerkzeuge kostet...? Da kenne sich noch einer aus.
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Mit der Klinge dran... kann ziemlich dünnes Eis werden.
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...wird es noch peinlicher für ihn. S.o., @whaco. Die entsprechenden §§ hast du via www in weniger als 1 Minute parat.
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Für was genau wird es denn beworben...? Was der Hersteller/Vertreiber in der Produktbeschreibung sagt, ist rechtlich u.U. nicht unwichtig.
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Ich vermute mal, dass im vorliegenden Fall die Bogentasche nicht irgendwo im Haus-/Wohnungsflur hing, sondern an einem Regal in dem Raum, wo auch der Waffenschrank steht. Was nichts daran ändert, dass den Kontrolleur nur eben der Kontrollgegenstand nach § 36 Abs. 3 WaffG, weswegen er da ist, zu interessieren hat.
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So eine Aussage ist "Schall und Rauch". Tipp in solchen Fällen: Immer sofort nach der konkreten Rechtsgrundlage (§§) fragen.
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Eben. Keine Grundlage, derartige Fragen zu stellen. Kein Anspruch, eine Antwort zu erhalten. Leider gibt es, trotz auch vieler positiver Beispiele, immer wieder Behörden(vertreter), die sich Dinge anmaßen bzw. Dinge behaupten, die ihrer Fantasie (oder eigenen Restriktions-Wünschen) entspringen. P.S.: Rein praktisch hätte die Antwort auf die erste gestellte Frage auch "Nein" lauten können.
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Schrei' da mal nur nicht so laut...
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Gut (oder auch nicht gut...), das ist z.T. ein Grundproblem im stationären Handel. Der kann und wird gegenüber dem reinen (meist günstigeren) Onlinehandel nur "punkten", wenn er sich durch Beratung/Betreuung von diesem abhebt. Wenn der stationäre Handel diesen Vorteil nicht bietet, entscheidet der Preis, das ist leider so.
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1. Das ist wohl so, und ein Stück weit auch mein Kritikpunkt. Die Produkte balancieren am Rande der bestehenden Regelungen entlang, spielen mit diesen, sind daher meist nur immer "legal/problemlos auf Zeit". 2. Dadurch muss er einem aber nicht unsympathisch werden. Er ist auf seine Art eben ein Pfiffikus. 3. Das hier ist ja der Fan-Thread...
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Was sich ja gut anhört.
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Ich las VISIER eigentlich immer mal wieder ganz gerne, und habe eine kleine Sammlung der VISIER-Specials... Aber was die Waffentests in VISIER angeht, gab es immer wieder kritische Stimmen, die sagten, die hätten eine "Wertigkeit" vergleichbar den Tests von VW-Autos in Auto, Motor und Sport...
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Das ist doch eine Zinkdruckguss-Konstruktion...? Da wäre eine P220 oder 226, mit dem SIG Sauer .22 lr WS, wohl die bessere Wahl (gewesen).