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schopy

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  1. Ich wollte damit sagen, dass die Unfallflucht eh schon ein Sonderfall ist, der das ansonsten straffreie Abhauen nach einem Mißgeschick sanktioniert. Wenn Du z.B. als Fußgänger besoffen in einen Zaun fällst, ihn für 1000,- beschädigst und dann aus Angst um Schadenregulierung einfach weitertorkelst, ist das strafrechtlich gar nix. Oder der versehentlich geschossene Ball in eine Scheibe...Oder der umgeworfene Ständer mit Gurkengläsern im Kaufland...oderoderoder. Der Ermittlungsauftrag zum Schutz privater Rechte (Personalienermittlung des Verursachers zwecks Schadenersatzansprüchen...) bleibt trotzdem bei der Polizei. Die Sanktionierung macht dann das Ordnungsamt. Ich finde Herabstufung zur OWi in Ordnung; der Satz sollte dann am oberen Ende sein, z.b. analog dem Fahren unter Drogen/Alkohol bis 1,09 inkl. Fahrverbot. Ich habe nicht nur einmal ansonsten komplett unbescholtenen Leuten den Lappen abnehmen MÜSSEN (auch nachträglich zu Hause, inkl. DS-Beschluss), weil die einfach als Kurzschlussreaktion auf einen Stoßstangenkratzer beim EDEKA weitergefahren sind (oder es schlicht nicht mitbekommen haben) und der gegnerische Gutachter dann einen irrwitzigen Schaden bescheinigt hat. Da machste erstmal nix dagegen - der Lappen ist weg und die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Bin gespannt, wie die Sache weitergeht.
  2. Im Grunde ist die Unfallflucht ja nix Anderes, als das Nichteinstehen (nicht wollen oder als Kurzschlussreaktion) für eine fahrlässig begangene Sachbeschädigung im Straßenverkehr...es geht ja nicht um Personenschäden bei der angedachten Änderung. Dass das Flüchten an sich als natürliches Verhalten angesehen wird, sieht man an unserem Strafrecht. Die Flucht bzw. deren Versuch (sogar aus dem Knast) ist an sich straffrei. Wenn ich aus Versehen eine Sache beschädige und dann abhaue, ist das außerhalb des Verkehrsgeschehens nicht mal eine OWi...Warum dann gleich eine Straftat mit wahrscheinlichem Führerscheinentzug (über 1400,- Schaden, also ein gerissener und lackierter Stoßfänger reicht...) und 30 Tagessätzen Regelstrafe, nur weil des Deutschen liebstes Spielzeug betroffen ist (der Versuch der Unfallflucht ist übrigens derzeit auch straffrei)? Nur mal so zum Vergleich...dass das Abhauen nach einem Unfall eine charakterlose Sauerei ist und jährlich zunimmt, steht auf einem anderen Blatt.
  3. Wie oft macht der denn so etwas, wenn es angeblich zu vielen von ihm gewonnenen Verfahren gekommen ist? Die Aussage halte ich für ne Luftnummer. Letztendlich ist er in der Beweispflicht, dass der Mangel bei Übergabe NICHT vorgelegen hat, wie weiter oben schon beschrieben. Und bei Kauf wirklich Fabrikneu als Zustand (abgesehen vom Beschuss) vereinbart wurde. Bleibt die Frage nach dem Aufwand, sein Recht durchzusetzen. Wenn du mit Kratzern und Dreck leben kannst, weil "neu" für den Händler vielleicht ein oder zwei Probeschießen durch andere Kaufinteressenten beinhaltet, würde ich mir die Minderung schriftlich oder per mail bestätigen lassen und erst dann den großen Bahnhof fahren, wenn er sich nicht dran hält. Aber jeder hat seine eigene Wertigkeit für Zeit, Ärger und für Anwalt und Gericht vorgestrecktem Geld.
  4. Ich habe auch einen 4kw-Dieselgenerator, der notfalls in der verschlossenen Garage (natürlich mit Abgasleitung nach draußen) mit Heizöl befeuert wird. Für die 2-3 Tage, die ein Stromausfall m.E. im worst case dauert, teile ich mit meinen beiden Nachbarn - unter der Prämisse, dass nur die Heizung, vielleicht ne LED-Lampe und keine Kochplatten etc. betrieben wird und die Sicherung nicht fliegt. Wenn das doch passiert, werden beide abgetrennt und die Nachbarn können sich untereinander Vorwürfe machen, nicht mir. Wohnraum in meiner kleinen Hütte gäbs für nahe Angehörige, dann ist Schicht. Wenn ein Blackout viel länger dauert und durch Angriff von Außen, kommt vermutlich eh ein staatliches Organ und sammelt alle Moppel "zum Wohle der Allgemeinheit" ein. Die frierenden Nachbarn melden dann schon süffisant die Standorte der Getösemacher.
  5. Bis vor ein paar Jahren gabs mit KW-Kalibern mal die Rossi UHR als "Ranch Hand" (ich meine, sogar in .454 Casull...), die dürften noch gerade eben als LW durchgehen... Nur zur Info, falls es juckt...🤪
  6. muss mal Asche auf mein Haupt kippen...habe mich irgendwie vertan mit meiner Behauptung. 14(3) WaffG ist da tatsächlich recht klar in der Aussage - und mir hat sich das Problem so nie richtig dargestellt, da Trainings- und Wettkampftermine nie das Problem waren. Kreppel hats gut erklärt und ich war irgendwie auf dem falschen Ast. Also alles zurück...sorry an den TE, falls es zu Verwirrung geführt und Sgt.Tackleberry, PetMan und Qnkel zu unqualifizierten, inhaltsleeren Beiträgen provoziert hat. Manche Art wirft halt lieber direkt Scheiße um sich, statt zu hinterfragen oder zu argumentieren.
  7. Er hat ja schon recht lang eine WBK...da muss ja für eine neue Kurzwaffe kein Erstbedürfnis 12/18 o.ä. "erarbeitet" werden. Oder warst Du zeitweise ganz ohne Verband und Deine WBK drohte widerrufen zu werden - und bist erst dann in den Hamburger Verein eingetreten?
  8. Auf gelber WBK, die der TE ja hat, muss es ja nur in irgendeine Disziplin irgendeines (deutschen, anerkannten) Verbandes passen, oder hat sich etwas geändert???
  9. schopy

    Die nächste Amnestie?

    ...und in der Zwischenzeit SOLLTEN die Waffen an einem sicheren Ort eingelagert werden. Bei uns ist es die Waffenbehörde.
  10. schopy

    Die nächste Amnestie?

    Wenn keiner ermittelt wurde, werden sie verwertet oder vernichtet. Wenn einer ermittelt wird und er das Erbe annimmt, gelten für ihn die normalen Regelungen. Beantragung Erben-WBK usw.
  11. schopy

    Die nächste Amnestie?

    Regelt das Nachlassgericht. Im Idealfall sind deren Leute die ersten (nach dem Versiegeln durch die Polizei), welche bei Verstorbenen ohne Erben die Wohnung betreten, sichten und nach Abschluss der Ermittlungen zum Entrümpeln freigeben. Das kann schon mal Monate dauern.
  12. schopy

    Die nächste Amnestie?

    ...oder schaffen zusätzliche Anreize. Ich kann mir vorstellen, dass manche nicht-so-ganz-legale Besitzer das Ding einfach nicht abgeben, weil die Kosten-Nutzen-Rechnung nicht aufgeht. Oder weil Haben einfach nix kostet und das Risiko, damit erwischt zu werden, gegen Null geht. 100 für ne alte Langwaffe, 200 für ne Kurze und schwupps kommt jede Menge Material zusammen, so wette ich. Und der ganze noch schussfähige Schrott, den man nicht mehr sinnvoll verkaufen kann, wird nebenbei auch mal aufgeräumt. Und landet nicht irgendwann bei jemand Anderem, der Blödsinn damit macht.
  13. Die Frage bleibt: Ist sie beim Endkunden maßgeblich günstiger als Messing? Sonst macht sie m.E. wenig Sinn.
  14. Na ja, eigentlich steht da :"Das Recht, sein Leben oder das Leben eines anderen Menschen mit der Waffe zu verteidigen..." NICHT, dass man die Dinger auch ohne Weiteres besitzen darf. Das dichtet sich NTV möglicherweise dazu, um die Schlagzeile besser verkaufen zu können. Und wer meint, das Nutzungsrecht in besonderen Fällen rechtfertigt auch das Besitzrecht, der möge z.B. mal ins deutsche Betäubungsmittelrecht schauen. Wer es noch nicht weiß: Drogen zu konsumieren ist nicht verboten - welche zu besitzen, zu erwerben, abzugeben, schon...
  15. habe es mangels Verwendungsmöglichkeit nie versucht, aber in den Läden (BassPro, Sportsmans Warehouse u.a.) wird Munition ja offen in den Regalen oder gar auf Paletten auf den Gängen zum Kauf angeboten...habe auch nie einen in der Kassenschlange vor mir gesehen, der irgendetwas vorgezeigt hat, um seine Ware bezahlen zu dürfen. Läuft der Munitionskauf da tatsächlich anders ab, als der von einem Paar Wanderschuhe?
  16. Einfach anmelden war nicht, ich musste ein Bedürfnis glaubhaft machen. In dem Fall durch Wettkampfteilnahme verschiedener Disziplinen (habe ich auch tatsächlich seit 2017) mit unterschiedlichen Limits in den Abzugsgewichten. Ich würde über einen der Verbände wohl auch ein neues Bedürfnis für eine weitere Komplettwaffe bescheinigt bekommen - aber durch den "Wechsellower" wäre der Papierkram eben einfacher und die Zahl der Komplettwaffen würde sich nicht erhöhen, was ja auch im Sinne der Behörde/des Gesetzgebers ist. Wurde so von mir direkt bei der Behörde (mit knappem Hinweis auf den nicht unerheblichen finanziellen Nachteil für mich, sollte ich den Lower wegwerfen und mir ein weiteres AR15 kaufen müssen) beantragt, als Eintrag kam dann das oben Genannte heraus... Gruß
  17. Das ist jetzt die Frage...ist das untere Gehäuse bzw. das Griffstück bei KW jetzt nicht immer das führende ("1.3.2 Führendes wesentliches Teil ist das Gehäuse; wenn dieses aus Gehäuseober- und Gehäuseunterteil zusammengesetzt ist, das Gehäuseunterteil (Griffstück bei Kurzwaffen) ") - bzw. wird es automatisch dazu, wenn es eine eigene ID bekommt? Denn gem ("8.1 werden Waffen oder Munition hergestellt, wenn aus Rohteilen oder Materialien ein Endprodukt oder wesentliche Teile eines Endproduktes erzeugt werden oder bei einer Waffe das führende wesentliche Teil durch ein Teil, das noch nicht in einer Waffe verbaut war, ersetzt wird; eine Schusswaffe ist hergestellt, wenn sie weißfertig im Sinne von § 2 Absatz 5 des Beschussgesetzes ist oder der Austausch des führenden wesentlichen Teils abgeschlossen ist;") Ein dem NWR unbekanntes, bislang unbenutztes Rohteil ist der Lower ja nicht, er wurde ja seit Jahren in einer bestehenden Waffe (dem Upper der Oberland-Büchse) eingesetzt. War da nur noch kein wesentliches (führendes) Teil, die Umwidmung zum wesentlichen und damit meldepflichtigen Teil kam ja erst später in 2021.
  18. Gibts schon neue Erfahrungen, wie die ehemals freien Lower und deren (zeitweise) Zusammenfügung mit Uppern aus dem eigenen Bestand nun gehandhabt werden? Ich habe die Eintragung meines Aero-X15-Gehäuseunterteils heute in der Post gehabt, als "Unteres Gehäuse, Waffe/Waffenteil ohne Besonderheiten, Kat. B halbautomatische Lang-Schusswaffe (Magazin wechselbar)" , ohne Kaliberangabe, mit eigener ID und ohne sichtbare Zuordnung zu einer Grundwaffe - auch nicht in dem etwas ausführlicheren Stammdatenauszug, welchen meine Behörde immer mit auf Extrapapier ausdruckt, wenn sich etwas ändert. Habe meine OA15 als Grundwaffe angegeben im Antrag, in der WBK oder den Stammdaten steht aber kein Wort dazu. Irgendwie beschleicht mich anhand der weiter oben geschilderten Problematik der Waffenherstellung gerade das Gefühl, dass ich das Dingen jetzt zwar weiterbesitzen, aber nicht mehr mit dem Oberland-Upper zusammensetzen darf...was faktisch sinnfrei wäre. Oder habe ich Glück, und ich darf den Lower mangels Zuordnung zu einer bestimmten Waffe nun als eigenständiges, führendes Langwaffenteil mit jedem anderen passenden Upper zusammenbauen (habe noch ein Windham-Upper-Wechselsystem für die Oberland, ferner gehe ich diesen Sommer den Jägerkurs an...)? Klare Aussagen im Netz dazu gibts ja (noch) nicht, und beim Amt will ich ohne Not keine schlafenden Hunde wecken, obwohl die hier sonst sehr freundlich sind. Der ganze Novellenquatsch ist aber ja auch Neuland für die und man wurstelt sich da so durch... Daher meine Frage ans Schwarmwissen, gerne auch per PN. Vielleicht blickt ja jemand besser durch, als ich... Gruß und Dank
  19. Och, ich hab was gefunden...mal eben 70,- für nen Schaft gespart. Sind ja nicht nur die Angebote ausm Flyer.
  20. Cool...demnach jagdliche Langwaffe in Bayern (abgesehen vom Wahlschalter fürs Getriebe)....
  21. Jupp, hast vermutlich recht. Der M1 wirkt in den Proportionen ungleich länger, der M14 ist nicht so "dreieckig" am hinteren Ende, sondern wirkt eher gebogen.
  22. 4 und 6 für M14 oder Garand...sind unterschiedlich lang, sehen sich aber sonst ganz ähnlich.
  23. Verschnörkeltes MR könnte auf Manurhin hinweisen. Google das mal und vergleiche Fotos (zB der MR73 in .357).
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