Zum Inhalt springen

Qnkel

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    2.240
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Qnkel

  1. Qnkel

    Geschoss schenken

    §22 (3) SprengG
  2. In einer Jungjäger-Gruppe hieß es, dort wird auch ewb-pflichtiges angeboten. Bin nur Begleitung dort ;-)
  3. Wird auch mein erster Besuch. Mal sehen.
  4. Klar, vdb-waffen.de Das ist aber auch die einzige Alternative. Ansonsten gibt es bei Facebook diverse, gut besuchte Gruppen.
  5. Ich hatte den Eindruck, dass dieses Jahr mehr Waffenhändler da waren und auch mehr Waffen ausgestellt werden. Klar ist immer viel Militaria dabei, aber so schlimm finde ich es auch nicht. Es gibt halt einfach keine Alternative. Bin gespannt wie es auf der Pferd&Jagd ist.
  6. Fand ich auch. Die 2. Halle war nicht so voll wie letztes Jahr. Es wurde ein Vortrag zur Erlangen der roten WBK angekündigt. War aber etwas frustrierend das man den Raum nicht gefunden hat und auch nichts ausgeschildert war. Später durch Zufall bin ich dann dran vorbei gegangen. Werde im April definitiv wieder hin.
  7. Mit dem SB reden.
  8. Wo steht das man das Bedürfnis nochmal extra begründen muss?
  9. Bin gespannt. Alfa konnte mir kein Händler in Deutschland nennen.
  10. ...und da fehlt es leider einer Definition, ob ein SA- oder auch DA-Revolver ein Repetierer ist.
  11. Also ein VG-Urteil ist nicht "höchstrichterlich". Da brauch sich nicht mal der Richter im Nebenzimmer dran halten. Ich habe, glücklicherweise, letztes Jahr den alt-gelben Vordruck bekommen, der auf Seite 6 um Neu-gelb erweitert wurde. Der alt-gelbe Vordruck hat den entscheidenden Vorteil beim Mun-Erwerb ;-)
  12. Ausnahme ab 18 gibt es auch für Sportschützen mit Bedürfnis und Prüfung der geistigen Eignung.
  13. Also der Umgang mit Treibladungsmitteln bedarf schon der Erlaubnis, außer man macht es unter Anleitung eines anwesenden Erlaubnisinhabers. Ich hab mein Schein ohne Probleme nach 6 Monaten Vereinszugehörigkeit bekommen, ohne Einschränkungen, ohne WBK. Frag erstmal die Behörde. Wenn sie sich weigert, kannst immer noch hier nachfragen wie man am besten weiter macht.
  14. Des war mir beim schreiben schon klar :-D
  15. Sie haben in die Handtasche meiner Freundin geschaut ohne sie anzufassen. Das wars.
  16. Beleg? Also es gibt welche die auf gelb eingetragen sind. Und es gibt Händler, die sie auf gelb verkaufen. Frage ist, was unter Waffentyp vermerkt wird. XWaffe kennt die "Revolverbüchse", allerdings als Kurzwaffe Kat. B. ...ja ich weiß, XWaffe ist nicht bindend und kein Gesetz, aber ein Hinweis.
  17. Genehmigte Diszis für Revolvergewehr gibt es reichlich. Also der Sonderlingspunkt ist erfüllt. Ist immer noch die Frage ob er per Definition auf gelb kann.
  18. Also Ordonnanzwaffen etc. gab es reichlich. Wollte ein VL-Revolver kaufen. Scheiterte aber einerseits am Preis und das es ein absoluter NoName war und anderseits am völlig unfreundlichen und lehrerhaften Verkäufer. Der darf dann sein Scheiß wieder mit nehmen :-) Ansonsten hatte ein Stand ansehnliche Schweizer 1911 für 150€. Wäre aber ein reiner Frustkauf gewesen.
  19. Nein, Kurzwaffe ist grüne WBK. Das Wort Revolver kommt sonst im WaffG außerhalb dieser Definition nicht vor. Hab auf der gelben ja auch ein Kat. B VL-Revolver.
  20. Per Definition ist es aber auch kein Repetierer, da nicht aus einem Magazin nachgeladen wird. Bei egun werden sie oft für die gelbe WBK beworben. Wenn mir ein Händler das Ding auf gelb einträgt und das Amt was dagegen hat, kann ich den Kauf immer noch rückgängig machen.
  21. Kennt jemand einen deutschen Händler für das genannte Revolvergewehr?
  22. Disziplin muss es in einer genehmigten SpO geben, ohne dort Mitglied zu sein. Ein Stand in der Nähe muss nicht da sein.
  23. Wieso hat der Verkäufer die Waffe "abgemeldet"? Der müsste in dem Moment auch noch eins rein kriegen, weil er an einen Unberechtigten überlassen hat.
  24. Der Herr aufn Amt hat nicht zu entscheiden ob Du scharfe Waffen bekommst. Legst Du eine passende Bedürfnisbescheinigung vor und es gibt keine Versagensgründe nach WaffG, hat er dir eine WBK auszustellen. Es ist eine Urban Legend das man auf irgendein Wohlwollen eines Sachbearbeiters angewiesen ist. Immer dran denken: er ist SachBEARBEITER, nicht Sachentscheider!
  25. Warum der Veranstalter das tut, muss er dir nicht sagen. Der Veranstalter hat Hausrecht und wenn Du Dich nicht an seine Regeln hälst, kann er sich des Hauses verweisen. Du glaubst irgendwie, du befindest sich auf der WBK auf öffentlichen Grund und kannst da irgendwelche Bürgerrechte beanspruchen, die dir dort weder beschnitten noch genommen werden, aber auch nicht geduldet werden müssen. Meinungsfreiheit ist auch ein Bürgerrecht. Passt mir deine Meinung nicht, schmeiß ich dich von meinem Grund und Boden. Da muss ich keine Rücksicht auf dein Bürgerrecht nehmen! Genau so verhält es sich auf der WBK. Du kannst die Taschenkontrolle boykottieren. Der Veranstalter kann dann aber auch die Polizei rufen und die Regeln das dann. Das Ordnungsamt hat auch nicht die Befugnis dich zu kontrollieren. Wenn ich mit den Spielregeln des Veranstalters nicht einverstanden bin, meide ich ihn. Dein Sinn ist es, die Spielregeln nicht zu lesen, zu ignorieren und dich dann als Held der Bürgerrechtsbewegung aufzuspielen obwohl deine Bürgerrechte dort gar keine Rolle spielen.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.