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Qnkel

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Alle Inhalte von Qnkel

  1. Qnkel

    Wartezeit WBK

    3 Tage, davon einer wegen Postlaufzeit.
  2. Qnkel

    Geschoss schenken

    §22 (3) SprengG
  3. Bin gespannt. Alfa konnte mir kein Händler in Deutschland nennen.
  4. ...und da fehlt es leider einer Definition, ob ein SA- oder auch DA-Revolver ein Repetierer ist.
  5. Beleg? Also es gibt welche die auf gelb eingetragen sind. Und es gibt Händler, die sie auf gelb verkaufen. Frage ist, was unter Waffentyp vermerkt wird. XWaffe kennt die "Revolverbüchse", allerdings als Kurzwaffe Kat. B. ...ja ich weiß, XWaffe ist nicht bindend und kein Gesetz, aber ein Hinweis.
  6. Genehmigte Diszis für Revolvergewehr gibt es reichlich. Also der Sonderlingspunkt ist erfüllt. Ist immer noch die Frage ob er per Definition auf gelb kann.
  7. Nein, Kurzwaffe ist grüne WBK. Das Wort Revolver kommt sonst im WaffG außerhalb dieser Definition nicht vor. Hab auf der gelben ja auch ein Kat. B VL-Revolver.
  8. Per Definition ist es aber auch kein Repetierer, da nicht aus einem Magazin nachgeladen wird. Bei egun werden sie oft für die gelbe WBK beworben. Wenn mir ein Händler das Ding auf gelb einträgt und das Amt was dagegen hat, kann ich den Kauf immer noch rückgängig machen.
  9. Kennt jemand einen deutschen Händler für das genannte Revolvergewehr?
  10. Wo steht, dass es nicht in die Zuständigkeit fällt?
  11. Gehe nicht zum Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst ;-) Ich hab einfach nach 6 Monaten wieder zwei Waffen gekauft und eintragen lassen. Ende. Hätte der SB was gesagt, hätte ich gesagt das auf der WBK "nach §14" steht und ich mich danach gerichtet habe. Was soll ich mehr tun?
  12. Der SB hat nicht zu ticken sondern zu machen.
  13. Aus dem gleichen Grund warum hier Autos bis 100.000€ einfach an der Strasse parken.
  14. Jetzt müssten sie nur noch die Waffen anbieten, die ich möchte.
  15. In der Regel werden solche Firmen von der Konkurrenz übernommen um eben an die Patente zu kommen. Wobei ich das Patent für wertlos halte. Da es im Bereich Smartguns keine Konkurrenz gibt fehlt es auch an jeglicher Entwicklung.
  16. In der EU-Waffenrichtlinie steht das die "Herstellungsnummer" im Waffenbuch eingetragen werden muss. Die WaffVwV schreibt vor das die Seriennummer in die WBK eingetragen werden muss. Nirgends steht das eine Waffe oder Teile zwingend eine Nummer besitzen müssen. Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk
  17. Doch, hab schon mal ein Urteil gelesen, wo der Sohn ne Spritztour machte und der Schlüssel am Schlüsselbrett hing... Ebenso vom Rentner, wo der Tresorschlüssel aufn Bilderrahmen lag und es alle in der Familie wussten.
  18. Wir nennen sie einfach Reparaturlauf und Zweitlauf.
  19. Deswegen findet darüber ja ein AUSTAUSCH statt.
  20. Schonmal erlebt das Hermes vor 14 Uhr liefert Weiß nicht ob die Filialen da ne höhere Prio haben...
  21. Wen jucktn das alte WaffG?
  22. Hab null Plan von Glock und die sind mir auch sehr suspekt. Aber mir wurde öfters erzählt die Glock 19 ist wie die 17 nur mit einem kleineren Griff für zartere Hände. Und jetzt lese ich das sie nen anderen Lauf hat.
  23. Der Lauf passt auf das Griffstück und ist damit erlaubnisfrei. Du benötigst lediglich noch den passenden Verschluss dazu (bei der DE der gesamte Schlitten) - ergo wird es ein Wechselsystem. Steht ja nirgends das man Lauf und Verschluss zwingend zusammen kaufen muss.
  24. Saubere Entscheidung. Wer das "weich" findet und ein auf Hardliner macht, stand noch nicht vor Gericht und musste entscheiden wie viel Zeit und Geld er noch riskieren muss.
  25. Und Freie Klasse ist bei ihm ja wohl schon mit einer Pistole belegt, wenn ich es richtig verstanden habe.
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